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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 39 <strong>–</strong><br />

Erörterung im FAK am 26.03.2003:<br />

In der Diskussion werben der Deutsche Städtetag und der VDV um Aufnahme von Leistungen<br />

der Leistungsphasen 2, 3, 4 HOAI als zuwendungsfähige Kosten. Baden-Württemberg lehnt eine<br />

Änderung ab. Nordrhein-Westfalen verweist auf den FAK-Beschluss vom 5.6.1997 zu Planungskosten.<br />

Hessen und Bayern plädieren für eine restriktive Auslegung dieses Beschlusses. Seitens<br />

BMVBW (Ref. S 11) wird auf das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2001 an die O-<br />

bersten Straßenbaubehörden der Länder betreffend die Ausgabenzuordnung hingewiesen. Ergänzend<br />

wird auf das Schreiben des BMVBW vom 5. Nov. 2002 <strong>–</strong> A 13 /2055.20 zur Zuwendungsfähigkeit<br />

von Planungskosten Bezug genommen.<br />

Eine Änderung des Beschlusses von 1997 wird mehrheitlich abgelehnt. Einzelfragen sollten ggf.<br />

im Arbeitskreis Verkehrsanlagen des ÖPNV behandelt werden.<br />

Reservebauteile<br />

FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />

Ersatzteile sind nicht förderfähig: Bauteile, die im Rahmen der Betriebsgenehmigung zur Pflichtausstattung<br />

gehören, gelten nicht als Ersatzteile und sind förderfähig.<br />

Restflächen<br />

Erörterung im UFAK am 19.02.1976:<br />

Werden beim Grunderwerb kleine, nicht nutzbare Restflächen mitkauft, so sind die Kosten hierfür<br />

zuwendungsfähig.<br />

Kosten für Parkflächen - außer Standstreifen/Längsparkstreifen - sind nicht zuwendungsfähig.<br />

Muss ein teils auf der Verkehrsfläche, teils auf der Parkfläche stehendes Gebäude abgerissen<br />

werden, so sind die Kosten anteilmäßig den Grundstückskosten zuzuschreiben; sinngemäß ist<br />

Nr. 18 Ortsdurchfahrt-Richtlinien anzuwenden.<br />

. . .

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