GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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- 38 <strong>–</strong><br />
Parkstreifen<br />
FAK-Beschluss vom 25.11.1983, modifiziert durch FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Parkstreifen und Gehwege sind förderfähig; soweit sie Bestandteil einer verkehrswichtigen innerörtlichen<br />
Straße sind.<br />
FAK-Beschluss vom 27.01.2004:<br />
Die Anlage von Parkstreifen an innerörtlichen verkehrswichtigen Straßen trägt dazu bei, den<br />
Verkehrsfluss zu verbessern.<br />
Bei der Festsetzung der Zuwendungen für Parkstreifen im Zusammenhang mit dem Bau oder<br />
Ausbau einer Straße entscheidet das Land in eigener Zuständigkeit. Es bleibt dem Antragsteller<br />
überlassen, die lokal geeignete Form (Längs-, Schräg- oder Senkrechtaufstellung) zu wählen.<br />
Planungskosten<br />
FAK-Beschluss vom 5.06.1997<br />
Über den Vorschlag einer FAK-Arbeitsgruppe, pauschal bis zu 3% der zuwendungsfähigen Baukosten<br />
als förderungsfähige Planungskosten bei <strong>GVFG</strong>-Vorhaben anzuerkennen, konnte keine<br />
Einigung erzielt werden, da ein Einzelnachweis im Hinblick auf die gestiegenen Kosten bevorzugt<br />
wurde.<br />
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Planungskosten, soweit es sich um Verwaltungskosten handelt (vgl. Verwaltungskosten), sind<br />
nicht zuwendungsfähig. Da aber erfahrungsgemäß ein Teil der Planungskosten nicht als Verwaltungsaufwand<br />
anzusehen, sondern als Teil der Ausführung den Baukosten zuzurechnen ist,<br />
werden die Leistungsphasen 5, 6 und 9 der HOAI (Ausführung, Objektbetreuung, Dokumentation)<br />
als den zuwendungsfähigen Kosten zurechenbar angesehen (Voraussetzung: Leistungserbringung<br />
durch Dritte).<br />
. . .