GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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- 37 <strong>–</strong><br />
Parkleitsysteme<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
Parkleitsysteme gehören zu den Verkehrsleit- und Informationssystemen (<strong>GVFG</strong>-Formulierung<br />
"Verkehrsleitsysteme"). Parkleitsysteme können dann gefördert werden, wenn sie in besonderer<br />
Weise zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, zu einem besseren Verkehrsfluss<br />
und zu mehr Sicherheit beitragen. Deswegen reicht eine bloße statische wegweisende Beschilderung<br />
im verkehrlichen Problembereich nicht aus. Parkleitsysteme sollen entsprechend den<br />
konkreten Verkehrssituationen und Belegungen der Parkkapazitäten gesteuert werden können.<br />
Sie sollten von Parkraum-Management-Maßnahmen (z.B. Parkraumbewirtschaftung) begleitet ,<br />
werden. Kombinationen von Parkleitsystemen mit Informationssystemen für den ÖPNV (Anschlussangebote)<br />
sind zweckmäßig.<br />
Förderung von Parkleitsystemen und P+R-Anlagen in Trägerschaft öffentlicher und privater<br />
Gesellschaften<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
Die Bedingung, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn sich das Vorhaben in der Baulast von<br />
Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zusammenschlüssen, die an Stelle von Gemeinden<br />
oder Landkreisen Träger der Baulast sind, soll in erster Linie sicherstellen, dass der Vorhabenträger<br />
(Baulastträger) nicht identisch mit dem Zuwendungsgeber sein darf. In Bezug auf die<br />
Förderung von Straßen bedarf es deswegen dieser Klarstellung.<br />
In Anlehnung an die . Förderpraxis im Bereich des ÖPNV können für Parkleitsysteme und P+R-<br />
Anlagen auch andere als vorstehend genannte Gebietskörperschaften Zuwendungsempfänger<br />
sein, wie z.B. öffentliche und private Gesellschaften, wenn sie öffentliche Aufgaben zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Sinne des <strong>GVFG</strong> durchführen.<br />
Grundvoraussetzung ist, dass die Vorhabenträgerin nicht in der Lage ist, die Investitionen allein<br />
zu finanzieren (Subsidiarität). Wirtschaftliche Erträge aus den geförderten Vorhaben sollen bei<br />
der Bemessung der Zuwendungen berücksichtigt werden, hinsichtlich der zweckentsprechenden<br />
Verwendung der Mittel und der Nutzung der geförderten Anlagen bzw. bei evtl. Rückzahlungen<br />
müssen die gleichen Sicherheiten gegeben sein wie bei einem Baulastträger "Gemeinde" etc.<br />
. . .