GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Zur Verkürzung des Klageverfahrens wird oft ein Vergleich angestrebt. Die auf den Zuwendungsempfänger<br />
als Auftraggeber entfallenden Kostenanteile können dann aus verwaltungsökonomischen<br />
Überlegungen ebenfalls als zuwendungsfähig betrachtet werden.<br />
Vor Abschluss des Vergleiches sollte die Bewilligungsbehörde beteiligt werden.<br />
Omnibusbetriebshöfe<br />
Anteil der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge; Berücksichtigung von Betriebsdienstfahrzeugen<br />
Erörterung im UFAK am 25.09.1984:<br />
Die Förderung soll nur auf die im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge, beschränkt werden. lm Zähler<br />
des Quotienten zur Ermittlung des ÖPNV-Nutzungsgrades sind, nur Fahrzeuge einzusetzen, die<br />
ausschließlich von der Kfz-Steuer befreit sind. Im Nenner sollen dagegen a l l e Fahrzeuge angesetzt<br />
werden.<br />
Park+Ride-Anlagen<br />
Seit dem 01.01.1992 gehören Park+Ride-Anlagen zu den Umsteigeanlagen zur Verringerung<br />
des motorisierten Individualverkehrs<br />
(vergl. Umsteigeanlagen)<br />
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