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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 36 <strong>–</strong><br />

Zur Verkürzung des Klageverfahrens wird oft ein Vergleich angestrebt. Die auf den Zuwendungsempfänger<br />

als Auftraggeber entfallenden Kostenanteile können dann aus verwaltungsökonomischen<br />

Überlegungen ebenfalls als zuwendungsfähig betrachtet werden.<br />

Vor Abschluss des Vergleiches sollte die Bewilligungsbehörde beteiligt werden.<br />

Omnibusbetriebshöfe<br />

Anteil der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge; Berücksichtigung von Betriebsdienstfahrzeugen<br />

Erörterung im UFAK am 25.09.1984:<br />

Die Förderung soll nur auf die im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge, beschränkt werden. lm Zähler<br />

des Quotienten zur Ermittlung des ÖPNV-Nutzungsgrades sind, nur Fahrzeuge einzusetzen, die<br />

ausschließlich von der Kfz-Steuer befreit sind. Im Nenner sollen dagegen a l l e Fahrzeuge angesetzt<br />

werden.<br />

Park+Ride-Anlagen<br />

Seit dem 01.01.1992 gehören Park+Ride-Anlagen zu den Umsteigeanlagen zur Verringerung<br />

des motorisierten Individualverkehrs<br />

(vergl. Umsteigeanlagen)<br />

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