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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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Mängelbeseitigung<br />

FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />

Mängelbeseitigung gehört noch zum Bau oder Ausbau, da der Bau oder Ausbau nicht als abgeschlossen<br />

angesehen werden kann, solange noch Mängel in der Ausführung bestehen. Durch<br />

Mängelbeseitigung zusätzlich entstehende Kosten, weil die bauausführende Firma in Konkurs<br />

gegangen ist oder aus anderen Gründen nicht zur Gewährleistung herangezogen werden kann,<br />

sind zuwendungsfähig.<br />

Markierungen<br />

FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />

Das nachträgliche Anbringen oder die Änderung einer bloßen Fahrbahnmarkierung auf bestehenden<br />

Straßen für sich allein ist nicht als Ausbaumaßnahme anzusehen und deshalb nach § 2<br />

Abs. 1. Nr. 1 <strong>GVFG</strong> nicht förderfähig.<br />

Mehrwertsteuer<br />

Sofern in den Kostenermittlungen Mehrwertsteuer enthalten ist, ist das Rundschreiben des Bundesministers<br />

für Finanzen vom 03.12.1969- H 1305 - 77/6 (MinBl. Fin 1969 S. 22) zu beachten.<br />

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