GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Mängelbeseitigung<br />
FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />
Mängelbeseitigung gehört noch zum Bau oder Ausbau, da der Bau oder Ausbau nicht als abgeschlossen<br />
angesehen werden kann, solange noch Mängel in der Ausführung bestehen. Durch<br />
Mängelbeseitigung zusätzlich entstehende Kosten, weil die bauausführende Firma in Konkurs<br />
gegangen ist oder aus anderen Gründen nicht zur Gewährleistung herangezogen werden kann,<br />
sind zuwendungsfähig.<br />
Markierungen<br />
FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />
Das nachträgliche Anbringen oder die Änderung einer bloßen Fahrbahnmarkierung auf bestehenden<br />
Straßen für sich allein ist nicht als Ausbaumaßnahme anzusehen und deshalb nach § 2<br />
Abs. 1. Nr. 1 <strong>GVFG</strong> nicht förderfähig.<br />
Mehrwertsteuer<br />
Sofern in den Kostenermittlungen Mehrwertsteuer enthalten ist, ist das Rundschreiben des Bundesministers<br />
für Finanzen vom 03.12.1969- H 1305 - 77/6 (MinBl. Fin 1969 S. 22) zu beachten.<br />
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