24.11.2013 Aufrufe

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 32 <strong>–</strong><br />

Lärmschutzmaßnahmen<br />

FAK-Beschluss vom 25.11.1983:<br />

Die Mitglieder sprechen sich grundsätzlich für die entsprechende Anwendung der "Richtlinien für<br />

den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (Allgemeines Rundschreiben<br />

Straßenbau 8/1983 des BMV) für Lärmschutzvorsorge bei <strong>GVFG</strong>-Maßnahmen aus.<br />

Sofern ein Land aus zwingenden Gründen abweichend verfährt, muss dessen Regelung akzeptiert<br />

werden.<br />

Lärmvorsorge/Lärmsanierung<br />

FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />

Maßnahmen der Lärmvorsorge sind im Zuge von Neubau- und Ausbaumaßnahmen an verkehrswichtigen<br />

kommunalen Straßen nach den Erfordernissen der 16. Verordnung zur Durchführung<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BimSchV)<br />

grundsätzlich förderungsfähig.<br />

Eine nachträgliche Lärmsanierung an bestehenden kommunalen Straßen ist keine Neubau- oder<br />

Ausbaumaßnahme nach <strong>GVFG</strong> und damit nicht zuwendungsfähig. Eine verpflichtende bundesgesetzliche<br />

Rechtsgrundlage zur Lärmsanierung besteht nicht. Zuständig für notwendige Lärmschutzmaßnahmen<br />

ist der Baulastträger des jeweiligen Verkehrsweges.<br />

Leasing-Finanzierung<br />

Erörterung im FAK am 10.10.1978:<br />

Es sind keine finanziellen Vorteile gegenüber der direkten Finanzierung erkennbar.<br />

. . .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!