GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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können - grundsätzlich den , Baukosten, zugerechnet und als zuwendungsfähig anerkannt werden.<br />
FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Wiederverwertung teerhaltiger Ausbauasphalte<br />
Der Widereinbau zerkleinerter (Kornbereich 0 - 33 mm) teerhaltiger Ausbaumasse ist nach Ummantelung<br />
mit Spezialbitumen oder hydraulischem Bindemittel als Fundations- oder Tragschicht<br />
grundsätzlich möglich und förderungsfähig. Die Förderung umfasst die Mehrkosten für Transport<br />
und Aufbereitung. Ausbau und Einbau regeln sich durch die ohnehin vorhandenen Erd- und Deckenbaupositionen.<br />
Soweit das aufbereitete Material nicht- in der geförderten Baumaßnahme<br />
wieder verwendet werden kann, muss es von der Förderung ausgenommen werden. Zu den förderungsfähigen<br />
Kosten gehören während der Baudurchführung auch die entstehenden Kosten<br />
für Baustoffprüfungen und Laboruntersuchungen.<br />
Kostenstand<br />
FAK-Beschluss vom 25.11.1983:<br />
Für Vorhaben nach dem <strong>GVFG</strong> ist der Kostenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde<br />
zu legen.<br />
Künstlerische Maßnahmen<br />
FAK-Beschluss vom 27.05.1986:<br />
Nach den Baukostenrichtlinien sind beim Straßen-/Stadtbahnbau Kosten für die künstlerische<br />
Ausgestaltung nicht zuwendungsfähig nach <strong>GVFG</strong>.<br />
. . .