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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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können - grundsätzlich den , Baukosten, zugerechnet und als zuwendungsfähig anerkannt werden.<br />

FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />

Wiederverwertung teerhaltiger Ausbauasphalte<br />

Der Widereinbau zerkleinerter (Kornbereich 0 - 33 mm) teerhaltiger Ausbaumasse ist nach Ummantelung<br />

mit Spezialbitumen oder hydraulischem Bindemittel als Fundations- oder Tragschicht<br />

grundsätzlich möglich und förderungsfähig. Die Förderung umfasst die Mehrkosten für Transport<br />

und Aufbereitung. Ausbau und Einbau regeln sich durch die ohnehin vorhandenen Erd- und Deckenbaupositionen.<br />

Soweit das aufbereitete Material nicht- in der geförderten Baumaßnahme<br />

wieder verwendet werden kann, muss es von der Förderung ausgenommen werden. Zu den förderungsfähigen<br />

Kosten gehören während der Baudurchführung auch die entstehenden Kosten<br />

für Baustoffprüfungen und Laboruntersuchungen.<br />

Kostenstand<br />

FAK-Beschluss vom 25.11.1983:<br />

Für Vorhaben nach dem <strong>GVFG</strong> ist der Kostenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde<br />

zu legen.<br />

Künstlerische Maßnahmen<br />

FAK-Beschluss vom 27.05.1986:<br />

Nach den Baukostenrichtlinien sind beim Straßen-/Stadtbahnbau Kosten für die künstlerische<br />

Ausgestaltung nicht zuwendungsfähig nach <strong>GVFG</strong>.<br />

. . .

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