GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Hebeböcke<br />
fest mit dem Boden verbundene Einrichtungen<br />
Erörterung im UFAK am 30.04.1975:<br />
Nach der RL Betriebshöfe förderungsfähig.<br />
Jahresmengenrabatte<br />
FAK-Beschluss vom 27.05.1986:<br />
Kosten sind nur insoweit zuwendungsfähig, als sie bei Bau oder Ausbau tatsächlich anfallen.<br />
Jahresmengenrabatte vermindern die notwendigen Kosten und sind daher abzusetzen. Die<br />
Rückforderung von Fördermitteln ist Sache des betreffenden Landes.<br />
Kontaminierungen<br />
Zuwendungsfähigkeit der Kosten bei Kontaminierungen<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
1. Grundsatz: Den Baugrund stellt der Auftraggeber (=Projektträger), die Kostentragungspflicht<br />
liegt bei ihm.<br />
Der Auftraggeber - Projektträger - zeichnet gegenüber dem Auftragnehmer verantwortlich für den<br />
Grund und Boden, auf/in dem gebaut wird. Er trägt das Risiko beim Auffinden von Kontaminierungen.<br />
Insofern ist er verpflichtet, die Zuwendungsgeber über die möglichen Risiken umfassend<br />
zu informieren. Hier ist auf § 44a BHO zu verweisen. Es liegt also in seiner Verantwortung,<br />
−<br />
sich bereits beim Erwerb von Grund und Boden bzw. bei Sicherung von Grunddienstbarkeiten<br />
ein Bild v o n der Situation zu machen,<br />
. . .