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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 29 <strong>–</strong><br />

Hebeböcke<br />

fest mit dem Boden verbundene Einrichtungen<br />

Erörterung im UFAK am 30.04.1975:<br />

Nach der RL Betriebshöfe förderungsfähig.<br />

Jahresmengenrabatte<br />

FAK-Beschluss vom 27.05.1986:<br />

Kosten sind nur insoweit zuwendungsfähig, als sie bei Bau oder Ausbau tatsächlich anfallen.<br />

Jahresmengenrabatte vermindern die notwendigen Kosten und sind daher abzusetzen. Die<br />

Rückforderung von Fördermitteln ist Sache des betreffenden Landes.<br />

Kontaminierungen<br />

Zuwendungsfähigkeit der Kosten bei Kontaminierungen<br />

FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />

1. Grundsatz: Den Baugrund stellt der Auftraggeber (=Projektträger), die Kostentragungspflicht<br />

liegt bei ihm.<br />

Der Auftraggeber - Projektträger - zeichnet gegenüber dem Auftragnehmer verantwortlich für den<br />

Grund und Boden, auf/in dem gebaut wird. Er trägt das Risiko beim Auffinden von Kontaminierungen.<br />

Insofern ist er verpflichtet, die Zuwendungsgeber über die möglichen Risiken umfassend<br />

zu informieren. Hier ist auf § 44a BHO zu verweisen. Es liegt also in seiner Verantwortung,<br />

−<br />

sich bereits beim Erwerb von Grund und Boden bzw. bei Sicherung von Grunddienstbarkeiten<br />

ein Bild v o n der Situation zu machen,<br />

. . .

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