GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Haltestelleneinrichtungen/Bahnsteige<br />
FAK-Beschluss vom 23.11.1988:<br />
Die Beschaffung von Niederflurbussen macht eine Anpassung des Niveaus der Bussteige erforderlich.<br />
Der AK sprach sich für die Förderfähigkeit im Rahmen des kommunalen Straßenbaus<br />
aus.<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
a) Teilaufhöhung von Bahnsteigen und Haltestellen<br />
Die Teilaufhöhung von Bahnsteigen und Haltestellen hat sich als machbar erwiesen und gewinnt<br />
im S-Bahn-Bereich um so mehr an Bedeutung, je mehr der Güterverkehr der Eisenbahnen an<br />
Bedeutung verliert. Sie ist förderfähig im Sinne des <strong>GVFG</strong>.<br />
b) Standard von Haltestelleneinrichtungen und Förderfähigkeit nach dem <strong>GVFG</strong><br />
Es wird grundsätzlich anerkannt, dass das gemeinsame Ziel "Reduzierung des MIV" insbesondere<br />
mit einem attraktiven ÖPNV erreichbar ist. Die Novellierung des <strong>GVFG</strong> 1992 trug diesem Anliegen<br />
durch entsprechende Ausweitung des Förderkataloges Rechnung. Die Erstellung entsprechender<br />
Anlagen kann jedoch nicht allein von <strong>GVFG</strong>-Zuwendungen abhängig gemacht werden,<br />
ebenso wenig wie die Ausführung des Vorhabens vom <strong>GVFG</strong> bestimmt werden kann. Das <strong>GVFG</strong><br />
ist keine Bauvorschrift. Allgemeingültige Qualitätsvorgaben in der vorgeschlagenen Präzision<br />
schränken den Entscheidungsspielraum der Länder zu sehrein.<br />
FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Mit der Einführung des Fördergegenstandes 'Haltestelleneinrichtungen' im Jahre 1992 ist bei der<br />
Verwendung von Niederflurbussen die Anpassung des Niveaus der Bussteige unabhängig davon<br />
förderungsfähig, ob die jeweilige Straße nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a-g förderungsfähig ist<br />
oder, nicht.<br />
. . .