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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 28 <strong>–</strong><br />

Haltestelleneinrichtungen/Bahnsteige<br />

FAK-Beschluss vom 23.11.1988:<br />

Die Beschaffung von Niederflurbussen macht eine Anpassung des Niveaus der Bussteige erforderlich.<br />

Der AK sprach sich für die Förderfähigkeit im Rahmen des kommunalen Straßenbaus<br />

aus.<br />

FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />

a) Teilaufhöhung von Bahnsteigen und Haltestellen<br />

Die Teilaufhöhung von Bahnsteigen und Haltestellen hat sich als machbar erwiesen und gewinnt<br />

im S-Bahn-Bereich um so mehr an Bedeutung, je mehr der Güterverkehr der Eisenbahnen an<br />

Bedeutung verliert. Sie ist förderfähig im Sinne des <strong>GVFG</strong>.<br />

b) Standard von Haltestelleneinrichtungen und Förderfähigkeit nach dem <strong>GVFG</strong><br />

Es wird grundsätzlich anerkannt, dass das gemeinsame Ziel "Reduzierung des MIV" insbesondere<br />

mit einem attraktiven ÖPNV erreichbar ist. Die Novellierung des <strong>GVFG</strong> 1992 trug diesem Anliegen<br />

durch entsprechende Ausweitung des Förderkataloges Rechnung. Die Erstellung entsprechender<br />

Anlagen kann jedoch nicht allein von <strong>GVFG</strong>-Zuwendungen abhängig gemacht werden,<br />

ebenso wenig wie die Ausführung des Vorhabens vom <strong>GVFG</strong> bestimmt werden kann. Das <strong>GVFG</strong><br />

ist keine Bauvorschrift. Allgemeingültige Qualitätsvorgaben in der vorgeschlagenen Präzision<br />

schränken den Entscheidungsspielraum der Länder zu sehrein.<br />

FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />

Mit der Einführung des Fördergegenstandes 'Haltestelleneinrichtungen' im Jahre 1992 ist bei der<br />

Verwendung von Niederflurbussen die Anpassung des Niveaus der Bussteige unabhängig davon<br />

förderungsfähig, ob die jeweilige Straße nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a-g förderungsfähig ist<br />

oder, nicht.<br />

. . .

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