GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 24 <strong>–</strong><br />
Lösung:<br />
Benötigt der Vorhabenträger die erste Rangstelle im Grundbuch zur Sicherung seiner Eigenfinanzierung,<br />
so kann ohne weiteres die Sicherung für den Rückforderungsanspruch nach IV. der<br />
"Be-triebshöfe-Richtlinien" an die folgende Rangstelle treten.<br />
Begründung:<br />
Der Rückforderungsanspruch ist auch an der folgenden Rangstelle noch ausreichend gesichert.<br />
Grunderneuerung<br />
Grunderneuerung ist - in Abgrenzung zur Wartung und Reparatur - die wesentliche Verbesserung<br />
des Gebrauchswerts ortsfester Verkehrsanlagen durch größere Instandsetzungen, Erneuerung<br />
oder Austausch einzelner oder mehrerer Komponenten<br />
FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Grunderneuerungen sind nur in den neuen Bundesländern befristet förderfähig (§ 2 Abs. 3<br />
<strong>GVFG</strong>). Die Wiederherstellung einer vorhandenen Verkehrsanlage nach deren Abnutzung dient<br />
der Erhaltung des ursprünglichen Verkehrswertes und ist Grunderneuerung.<br />
Erfolgt eine Verbesserung des Verkehrswertes durch eine Neuaufteilung bzw. Verbreiterung der<br />
Verkehrsflächen oder eine Erhöhung der Belastbarkeit bzw., Tragfähigkeit von Verkehrsflächen<br />
(einschl. Brücken), liegt ein förderungsfähiger Ausbau vor.<br />
Grunderwerb<br />
bei Betriebshöfen und zentralen Werkstätten in privater Hand<br />
Erörterung im FAK am 03.03.1977 und 17.11.1994:<br />
Wie ist bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten zu verfahren, wenn 'das für die neue<br />
Anlage benötigte Grundstück von einem Familienangehörigen des Unternehmers oder von ei-<br />
. . .