24.11.2013 Aufrufe

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 23 <strong>–</strong><br />

Gemeinkostenzuschläge<br />

FAK-Beschluss vom 28.04.1982:<br />

Lohnkostenzuschläge für Eigenleistungen bei Vorhaben nach dem <strong>GVFG</strong> sollen auch weiterhin<br />

nach den Regelungen, die für Kreuzungsvorhaben nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EWG)<br />

gelten, gehandhabt werden; die entsprechenden Lohnsätze (einschl. der Lohnkostenanteile für<br />

Urlaub, Vermögensbildung, etc.) werden jährlich fortgeschrieben. Die Änderung der Lohnkostenzuschläge<br />

wird im Rahmender Vorschriften des EKrG, behandelt.<br />

Gepäckschließfächer<br />

Erörterung im UFAK am 30.04.1975, FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />

Bezuschussung nicht möglich, weil Amortisation durch Entgelt (Entscheidung des Landes im<br />

Einzelfall)<br />

Grundbuch - Rangstelle - /Dingliche Sicherung<br />

Erörterung im UFAK am 26.11.1974 und 29.10.1975 (der FAK gab keine Empfehlung ab):<br />

Problem:<br />

Der Vorhabenträger eines neuen Betriebshofes oder einer zentralen Werkstatt muss in der Regel<br />

die erste Rangstelle im Grundbuch für die Finanzierung seines eigenen Anteils einräumen,<br />

so dass diese Rangstelle nicht für die Sicherung eines evtl. Rückforderungsanpruchs nach IV.<br />

Nr. 2 (Betriebshöfe-RL) zur Verfügung steht. Die erste Rangstelle für diesen Anspruch ist von<br />

Landesseite bisher gefordert worden, Z.B. in Baden-Württemberg.<br />

. . .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!