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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 22 <strong>–</strong><br />

Förderpauschale für Fahrzeugausrüstung<br />

Erörterung im UFAK am 25.10.1993:<br />

Zur Erfüllung der Basisfunktionen wird die Fahrzeugausrüstung (ohne Verkabelung) ohne Einzelnachweis<br />

der hierzu erforderlichen Anlagenteile mit einer Pauschale pro Fahrzeug gefördert.<br />

Diese beträgt bei Einrichtungsfahrzeugen 15.000 DM und bei Zweirichtungsfahrzeugen 30.000<br />

DM. (vgl. Merkblatt zur Förderung von rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystemen<br />

RBL)<br />

Fremdnutzung von Betriebshöfen<br />

FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />

Es besteht Übereinstimmung, dass eine Nutzung von <strong>GVFG</strong>-geförderten Betriebshöfen durch<br />

Nicht-ÖPNV-Bereiche, solange sie von untergeordneter Bedeutung bzw. vorübergehend ist, förderunschädlich<br />

ist und keine Rückforderungsansprüche auslöst.<br />

Funkanlagen- ortsfest -<br />

Erörterung im UFAK am 20.04.1975, FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />

Funkanlagen bei Betriebshöfen und Werkstätten können analog den Baukosten-RL zuwendungsfähig<br />

sein.<br />

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