GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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- 17 <strong>–</strong><br />
Ersatzparkraum<br />
FAK-Beschluss vom 18.02.1976 mit Änderung durch FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Kosten für die Schaffung von Ersatzparkraum bei Inanspruchnahme von' Parkplätzen für ein<br />
Vorhaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig: Anders ist es nur dann, wenn eine Ersatzbeschaffungspflicht<br />
gegenüber Dritten besteht.<br />
Begründung:<br />
Die Frage, ob Kosten, die dem Vorhabenträger selbst durch Ersatzbeschaffung für eigene, durch<br />
ein förderungsfähiges Vorhaben verdrängte Anlagen entstehen, zuwendungsfähig sein können,<br />
ist mehrfach während der Beratungen der Richtlinien "Grunderwerb" und "Baukosten" erörtert ,<br />
worden. Die Entscheidung dieser Frage ist ganz allgemein dahingehend getroffen worden, dass<br />
solche Kosten nur dann zuwendungsfähig sein können, wenn eine Ersatzbeschaffungspflicht<br />
gegenüber Dritten besteht. Die Frage kann für Ersatzparkraum nicht anders entschieden werden.<br />
Ersatzwohnraumbeschaffung<br />
Erörterung im UFAK am 19.02.1976:<br />
Werden im Zuge von Verkehrsmaßnahmen Wohnhäuser beseitigt, so erhalten die Eigentümer<br />
Entschädigung. Nach dem <strong>GVFG</strong> ist eine Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht vorgesehen.<br />
. . .