GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Entschädigungen für Unterfahrungen<br />
FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />
Die Wertminderung eines Grundstückes durch eine Dienstbarkeit für eine Tunnelunterfahrung<br />
kann als Teil der zuwendungsfähigen Gestehungskosten anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung bereits Mindererlöse aus einer feststehenden Wiederveräußerung des Grundstückes<br />
konkret nachgewiesen werden.<br />
Erbbaurechte - Erbpacht Finanzierung<br />
FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />
Als "Gestehungskosten" wird das 10-fache des vertraglich festgelegten jährlichen Erbbauzinses<br />
anerkannt.<br />
Begründung:<br />
Der Lösungsvorschlag geht davon aus, dass eine vertraglich festgelegte Fortschreibung des<br />
Erbbauzinses, z. B. in Anlehnung an den Lebenshaltungsindex, nicht berücksichtigt wird und<br />
Zuschüsse nur für Vorhaben gewährt werden, für die ein Erbbaurechtsvertrag auf mindestens 20<br />
Jahre abgeschlossen wurde.<br />
Wird das 10-fache des Erbbauzinses im Jahr vor der ersten Erbschuld ausgezahlt und verzinslich<br />
festgelegt, so können bei einer Verzinsung von:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
10 %: unendlich Jahre<br />
9 %: 27 Jahre<br />
8 %: 21 Jahre<br />
7 % 18 Jahre<br />
die anfallenden Erbbauzinsen bestritten werden.<br />
. . .