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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 16 <strong>–</strong><br />

Entschädigungen für Unterfahrungen<br />

FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />

Die Wertminderung eines Grundstückes durch eine Dienstbarkeit für eine Tunnelunterfahrung<br />

kann als Teil der zuwendungsfähigen Gestehungskosten anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung bereits Mindererlöse aus einer feststehenden Wiederveräußerung des Grundstückes<br />

konkret nachgewiesen werden.<br />

Erbbaurechte - Erbpacht Finanzierung<br />

FAK-Beschluss vom 18.02.1976:<br />

Als "Gestehungskosten" wird das 10-fache des vertraglich festgelegten jährlichen Erbbauzinses<br />

anerkannt.<br />

Begründung:<br />

Der Lösungsvorschlag geht davon aus, dass eine vertraglich festgelegte Fortschreibung des<br />

Erbbauzinses, z. B. in Anlehnung an den Lebenshaltungsindex, nicht berücksichtigt wird und<br />

Zuschüsse nur für Vorhaben gewährt werden, für die ein Erbbaurechtsvertrag auf mindestens 20<br />

Jahre abgeschlossen wurde.<br />

Wird das 10-fache des Erbbauzinses im Jahr vor der ersten Erbschuld ausgezahlt und verzinslich<br />

festgelegt, so können bei einer Verzinsung von:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

10 %: unendlich Jahre<br />

9 %: 27 Jahre<br />

8 %: 21 Jahre<br />

7 % 18 Jahre<br />

die anfallenden Erbbauzinsen bestritten werden.<br />

. . .

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