GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Betriebserschwerniskosten<br />
Erörterung im UFAK am 19.02.1976:<br />
Betriebserschwerniskosten des Baulastträgers selbst sind in keinem Fall zuwendungsfähig, daher<br />
auch keine Berücksichtigung eines Wertausgleichs; Betriebserschwerniskosten eines Dritten<br />
sind zuwendungsfähig.<br />
Betriebsleitsysteme - rechnergesteuert -<br />
FAK-Beschluss vom 27.05.1975 und FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />
Die Erstausstattung mit einem Fahrzeuggerät als Bestandteil des rechnergesteuerten Betriebsleitsystems<br />
wird in die Förderung einbezogen. (vergl. Merkblatt zur Förderung rechnergesteuerter<br />
Beschleunigungs- und Betriebsleitsysteme RBBL)<br />
Bundesprogramm<br />
Finanzierungsfragen "Bundesprogramm"(20 %) und "Landesprogramm" (80 %), Abgrenzung,<br />
Fördersätze bei Überschneidung<br />
Erörterung im UFAK am 17.03.1992, FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
(Über die Formulierungen im Punkt 3, (mit Unterpunkten) wurde abgestimmt- Ergebnis: "einstimmig<br />
gebilligt".)<br />
1. Die Förderung sämtlicher <strong>GVFG</strong>-Vorhaben ist - unabhängig von den jeweiligen zuwendungsfähigen<br />
Kosten - im Landesprogramm denkbar. Das Bundesprogramm hat - beschränkt<br />
auf bestimmte Vorhabengruppen - ergänzenden Charakter.<br />
. . .