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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 12 <strong>–</strong><br />

Betriebserschwerniskosten<br />

Erörterung im UFAK am 19.02.1976:<br />

Betriebserschwerniskosten des Baulastträgers selbst sind in keinem Fall zuwendungsfähig, daher<br />

auch keine Berücksichtigung eines Wertausgleichs; Betriebserschwerniskosten eines Dritten<br />

sind zuwendungsfähig.<br />

Betriebsleitsysteme - rechnergesteuert -<br />

FAK-Beschluss vom 27.05.1975 und FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />

Die Erstausstattung mit einem Fahrzeuggerät als Bestandteil des rechnergesteuerten Betriebsleitsystems<br />

wird in die Förderung einbezogen. (vergl. Merkblatt zur Förderung rechnergesteuerter<br />

Beschleunigungs- und Betriebsleitsysteme RBBL)<br />

Bundesprogramm<br />

Finanzierungsfragen "Bundesprogramm"(20 %) und "Landesprogramm" (80 %), Abgrenzung,<br />

Fördersätze bei Überschneidung<br />

Erörterung im UFAK am 17.03.1992, FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />

(Über die Formulierungen im Punkt 3, (mit Unterpunkten) wurde abgestimmt- Ergebnis: "einstimmig<br />

gebilligt".)<br />

1. Die Förderung sämtlicher <strong>GVFG</strong>-Vorhaben ist - unabhängig von den jeweiligen zuwendungsfähigen<br />

Kosten - im Landesprogramm denkbar. Das Bundesprogramm hat - beschränkt<br />

auf bestimmte Vorhabengruppen - ergänzenden Charakter.<br />

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