GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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soweit das Verkehrsaufkommen dies rechtfertigt. Dies gilt auch für die Nachrüstung von Schnellbahnstationen.<br />
Behindertengerechte S-Bahnstationen<br />
FAK-Beschluss vom 23.11.1988:<br />
Nach intensiver Diskussion sprach sich der FAK gegen die Stimme. des BMF für eine <strong>GVFG</strong>-<br />
Förderung der Nachrüstung mit behindertengerechten Einrichtungen von. Bahnhöfen und Haltestellen<br />
der S-Bahnen der DB aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Einbau von. Blindenleitstreifen<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
Das nachträgliche Versehen von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Blindenleitstreifen ist<br />
förderfähig. Die Förderfähigkeit erstreckt sich auch auf Leitstreifen im engeren Einzugsbereich<br />
von Haltestellen, besonders von Zugängen zu unterirdischen Verkehrsanlagen.<br />
Verbesserung des Zugangs für Behinderte (einschl. Rollstuhlbenutzer) in S-Bahnen<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
Der FAK nimmt Kenntnis von den Ergebnissen und Empfehlungen einer einschlägigen Untersuchung,<br />
welche die STUVA i m Auftrag des BMV durchgeführt hat. Er anerkennt, dass die Niveaugleichheit<br />
des Zuganges zu einer Attraktivitätssteigerung für alle Fahrgäste führt und daher<br />
auch angesichts langer Realisierungszeiträume als anzustrebendes Ziel gelten muss.<br />
Beleuchtungsanlagen<br />
Erörterung im FAK am 27.05.1986:<br />
Der FAK war überwiegend der Meinung, dass die Regelung der Förderung von Beleuchtungsanlagen<br />
an Straßen in den Baukostenrichtlinien beizubehalten sei.<br />
. . .