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övm forum 2012 - Österreichischer Versicherungsmaklerring

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makler<br />

intern04/2011<br />

P.b.b. Verlagsort 1140 Wien • GZ 08Z037665 M<br />

Ergebnis<br />

<strong>övm</strong><br />

$ Das ÖVM Forum <strong>2012</strong><br />

Linz<br />

$ Faxkündigungen<br />

$ Neue Produkte über den ÖVM<br />

erhältlich<br />

$ Einblick-Durchblick<br />

$ Optische Hagelschäden<br />

$ Die 10 Gebote des Datenschutzes<br />

öva<br />

$ Seminarkalender <strong>2012</strong><br />

$ NEU: Vorbereitungsworkshop zu den<br />

Prüfungen der Fachgrund ausbildung<br />

<strong>2012</strong>?


Wer seinen Kunden<br />

zuhört, wird auch<br />

ausgezeichnet.<br />

Servicefreundlichster<br />

Versicherer<br />

Generali punktet in den wichtigsten Bewerben und Kategorien.<br />

<br />

<br />

<br />

Um zu verstehen, muss man zuhören.<br />

Unter


makler<br />

intern<br />

Sehr geehrte ÖVM-Mitglieder,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Das Jahr 2011 neigt sich seinem Ende zu und es war wieder ein erfolgreiches Jahr für den ÖVM.<br />

Was bring die nahe Zukunft?<br />

Nun, die Vorbereitungen für den Assekuranz Award Austria <strong>2012</strong> laufen auf Hochtouren. Ebenso sind die<br />

Vorbereitungsarbeiten für das Forum <strong>2012</strong> in Linz weit fortgeschritten. Ich darf berichten, dass ein Großteil der<br />

zu vergebenden Standplätze bereits einen Mieter gefunden hat.<br />

Daher die Botschaft an alle Interessenten, die noch nicht gebucht haben: Eile ist geboten, wenn man sich noch<br />

eine entsprechende Fläche sichern möchte!<br />

Nun etwas Persönliches:<br />

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Entschluss gelangt, mein Präsidentschaftsamt bei der Generalversammlung<br />

am 2. März <strong>2012</strong> zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, war mir<br />

doch die Aufgabe als Präsidentin des ÖVM Herausforderung und Freude zugleich. Letztendlich denke ich aber,<br />

dass dreieinhalb Jahre genug sind und ein neuer Präsident frischen Wind bringen soll. Ich werde dem ÖVM<br />

selbstverständlich als einfaches Mitglied erhalten bleiben und mich auch in Zukunft bestmöglich einbringen.<br />

Mein Nachfolger soll - die Zustimmung der Generalversammlung im März <strong>2012</strong> - vorausgesetzt, mein Vorgänger<br />

werden: Es ist der einstimmige Vorschlag des Vorstandes, Alexander Punzl für diese Position vorzuschlagen. Aus<br />

meiner Sicht eine hervorragende Wahl, die mich persönlich sehr freut. Herzlichen Dank, lieber Alexander, dass du<br />

dich dieser Herausforderung wieder stellen willst.<br />

Es folgt nun die besinnlichste und zugleich auch hektischste Zeit des Jahres. Anlass genug, sich den Sinn von<br />

Weihnachten in Erinnerung zu rufen. Vielleicht können Sie dabei die folgenden Zeilen einer deutschen Lyrikerin<br />

unterstützen:<br />

„Wenn uns bewusst wird, dass die Zeit die wir uns für einen anderen Menschen nehmen, das Kostbarste ist was<br />

wir schenken können, haben wir den Sinn der Weihnacht verstanden.“<br />

In diesem Sinn, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues<br />

Jahr.<br />

Dr. Claudia Ilk<br />

ÖVM-Präsidentin<br />

Impressum:<br />

<strong>Österreichischer</strong> <strong>Versicherungsmaklerring</strong><br />

1140 Wien, Gottfried Alber Gasse 5/5<br />

Tel.: 01/4169333, Fax.: 01/41693334<br />

E-Mail: office@oevm.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des ÖVM<br />

Redaktionsteam: ÖVM Sekretariat<br />

Layout: Klepp & Partners Werbeagentur GmbH<br />

Druck: Holzhausen Druck & Medien GmbH<br />

3


makler<br />

intern Coverstory<br />

Das Maklerevent <strong>2012</strong>:<br />

ÖVM Forum in Linz<br />

Für das ÖVM Forum <strong>2012</strong> hat sich der Ring <strong>Österreichischer</strong><br />

Versicherungsmakler die Latte wieder<br />

hoch gelegt. Mit 2.400 Besuchern im Linzer Designcenter<br />

konnte der ÖVM ja erst 2010 einen<br />

neuen Rekord verbuchen. Ein Erfolg, der <strong>2012</strong><br />

nochmals getoppt werden soll.<br />

„Natürlich sind die Erwartungshaltungen hoch, wenn man<br />

in der Vergangenheit bereits schöne Erfolge vorweisen kann.<br />

Deshalb setzten wir uns das Ziel, das ÖVM Forum <strong>2012</strong><br />

noch interessanter und erfolgreicher zu machen. Ich denke,<br />

dass uns das auch gelingen wird!“, gibt sich ÖVM Präsidentin<br />

Claudia Ilk zuversichtlich. Im Wiener ÖVM Sekretariat<br />

laufen die Vorbereitungen für die Veranstaltung im Linzer<br />

Design Center, die von 19. bis 20. April <strong>2012</strong> über die Bühne<br />

gehen wird, bereits auf Hochtouren. „Zwei Drittel der heimischen<br />

Versicherungen haben bereits einen Stand gebucht.<br />

Aber es sind noch hunderte Kleinigkeiten, von der Technik<br />

bis zu Hotelreservierungen zu managen. Außerdem werden<br />

wir beim ÖVM Forum auch den 30. Geburtstag des ÖVM<br />

feiern“, freut sich Generalsekretärin Christine Weiländer<br />

bereits auf das Event in Linz.<br />

Expertengespräche und wichtige Infos<br />

Reform“ von Experten beantwortet. Sollte es bis dahin bereits<br />

eine Entscheidung aus Brüssel geben, wird diese freilich<br />

in das Expertengespräch Eingang finden. Da der Berufsstand<br />

von der unsicheren wirtschaftlichen Lage in Europa<br />

maßgeblich betroffen ist, wird der Experte Professor Andreas<br />

Fisahn von der Uni Bielefeld die aktuelle Situation aus<br />

seiner Sicht beleuchten.<br />

„Endgültig stehen noch nicht alle Themen für das ÖVM<br />

Forum fest“, erklärt Claudia Ilk für Makler Intern. Ilk: „Die<br />

wirtschaftliche Lage ändert sich derzeit ja beinahe täglich<br />

und wir möchten mit der Thematik und unseren Infos<br />

möglichst aktuell sein. Die nächsten Wochen werden zeigen,<br />

welche Fragen sich für unseren Berufsstand bis dahin noch<br />

auftun“.<br />

Internationaler Charakter der Messe<br />

Das ÖVM Forum stößt auch außerhalb Österreichs wieder<br />

auf großes Interesse. Unter anderen werden Teilnehmer<br />

aus Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und aus Groß-<br />

Im Rahmen des Symposiums soll am ÖVM Forum <strong>2012</strong><br />

unter anderem geklärt werden, ob Banken und Versicherungen<br />

Verbündete, Mitbewerber oder Gegner der Versicherungsmakler<br />

sind. Ronald Barazon wird das Symposium<br />

wie gewohnt moderieren und die Diskussion mit den Gesprächspartnern<br />

von Banken, Versicherungen, Wirtschaftsökonomen<br />

und der Finanzmarktaufsicht leiten. Am Freitag<br />

werden Fragen zum Thema „Vermittler Richtlinie – VVG<br />

4


itannien erwartet. „Der internationale Charakter der<br />

Messe ist wichtig, da das vernetzte Denken in einer globalen<br />

Wirtschaft auch für unsere Branche immer mehr Bedeutung<br />

bekommt“, stellt Claudia Ilk fest. „Das ÖVM Forum fördert<br />

den Meinungsaustausch unter den Versicherungsmaklern<br />

und ist zugleich eine Plattform für die Kommunikation<br />

zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen“, so die<br />

ÖVM-Präsidentin.<br />

Höhepunkt AAA-Verleihung<br />

Höhepunkt der Veranstaltung wird der Galaabend am<br />

Donnerstag sein, wenn zum sechsten Mal der Assekuranz<br />

Award Austria AAA vergeben wird. Der Award ist längst der<br />

„Branchen-Oscar“ unter den Versicherungen und als solcher<br />

wird er auch wieder präsentiert werden. Mit Live-Interviews<br />

der Prominenten am Red Carpet, Musik- und Filmeinspielungen<br />

und allem, was zu einer „AAA-Nacht“ dazu gehört.<br />

Mit einem Hauch von Casino-Atmosphäre wurden bereits<br />

die AAA-Gewinner 2011 im Wiener Hotel Le Meridien präsentiert:<br />

Ein an die Leinwand projizierter Spielautomat mit<br />

seinen drei rotierenden Rollen zeigte die Logos der jeweils<br />

drei Erstplatzierten.<br />

Marke Assekuranz Award Austria<br />

„Die Präsentation der Awards hat wesentlich dazu beigetragen,<br />

deren Bedeutung in der Maklerschaft, unter den Versicherungen,<br />

aber auch in der Öffentlichkeit zu heben. Wir haben<br />

damit eine Marke kreiert, die bekannt ist und geschätzt<br />

wird. Und diese Marke werden wir auch <strong>2012</strong> entsprechend<br />

pflegen“, kündigt Präsidentin Ilk wieder einen kurzweiligen<br />

Abend an.<br />

<strong>2012</strong> wird der Assekuranz Award Austria in den Sparten der<br />

Personenversicherung durchgeführt. Dazu werden die Bereiche<br />

Krankenversicherung, klassische Lebensversicherung,<br />

sonstige Lebensversicherungen (exklusive klassische Leben<br />

und BAV), Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversiche-<br />

5


makler<br />

intern Coverstory<br />

rung und die betriebliche Altersvorsorge bewertet. Auch der<br />

Bereich der Rechtsschutzversicherung kommt <strong>2012</strong> hinzu.<br />

„Hier ist die Entwicklung sehr dynamisch, weshalb wir diese<br />

Sparte <strong>2012</strong> besonders intensiv beleuchten wollen“, erklärt<br />

Ilk.<br />

Start der Umfrage Anfang Jänner <strong>2012</strong><br />

Die Umfrage zum AAA wird in der ersten Jännerwoche<br />

<strong>2012</strong> starten. Auch hier erhofft man sich beim ÖVM ein<br />

ähnlich tolles Ergebnis wie 2011, als mit 520 ausgefüllten<br />

Fragebögen die beste Rücklaufquote in der Geschichte des<br />

Assekuranz Award Austria verzeichnet werden konnte. Beim<br />

ÖVM führt man diesen Erfolg aber nicht nur auf den guten<br />

Ruf des Branchengütesiegels zurück. Auch die erstmalige<br />

Möglichkeit, 2011 gratis an einer maklerinternen Benchmarkstudie<br />

teilnehmen zu können, hatte den Run auf die<br />

Umfrage ausgelöst.<br />

Claudia Ilk: „140 Makler haben 2011 unternehmenseigene<br />

Daten abgegeben, aus denen eine aussagekräftige Studie<br />

über Umsatz, Ausbildungsstruktur oder Geschäftsaufkommen<br />

unserer Branche entstanden ist. Erstmals erhielten<br />

unsere Maklerinnen und Makler damit eine Messlatte für<br />

den eigenen Geschäftserfolg.“ Neben einem individuellen<br />

Vergleich, wie eine Kanzlei bezüglich ihres Umsatzes im Verhältnis<br />

zu jenem der Kollegen liegt, wurden auch Vergleiche<br />

zu Ausbildungsstruktur, Geschäftsaufkommen nach Sparten<br />

und zur Dauer der Maklertätigkeit angestellt.<br />

Fragen für <strong>2012</strong> überarbeitet<br />

Weil die Qualität des Awards aber nur mit ständiger Verbesserung<br />

zu halten ist, werden die Fragen für <strong>2012</strong> wieder<br />

überarbeitet. Der Zeitaufwand zur Beantwortung des Online-Fragebogens<br />

soll noch einmal minimiert, die Auswertungen<br />

aber dennoch prägnanter gemacht werden. Die Beantwortung<br />

der Fragen wurde bereits 2011 auf etwa 25 Minuten<br />

verkürzt, sie konnte jederzeit unterbrochen und später<br />

wieder aufgenommen werden. „Wir bemühen uns natürlich,<br />

dass die Kolleginnen und Kollegen möglichst wenig Zeit<br />

für die Beantwortung der Fragen aufwenden müssen. Auch<br />

die interne Benchmarkstudie ist natürlich ein großer Anreiz<br />

zum Mitmachen. Letztendlich sollte man sich im Berufsstand<br />

aber auch vor Augen halten, dass der AAA der ganzen<br />

Branche hilft, Verbesserungen für Makler und Kunden zu<br />

erreichen. Die Durchschlagskraft des Awards hängt aber von<br />

der Anzahl der an der Umfrage beteiligten Maklerinnen und<br />

Makler ab. Deshalb appelliere ich jedes Jahr aufs Neue, hier<br />

mitzumachen, damit der ÖVM für den ganzen Berufsstand<br />

etwas herausholen kann“, so ÖVM Präsidentin Claudia Ilk.<br />

ÖVM FORUM <strong>2012</strong><br />

Donnerstag, 19. April<br />

von 10:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag, 20. April<br />

von 09:00 bis 16:00 Uhr<br />

Design Center Linz,<br />

Europaplatz 1, 4020 Linz<br />

Infos unter www.oevm-<strong>forum</strong>.at<br />

6


Nähere Informationen<br />

unter: www.oevm-<strong>forum</strong>.at<br />

Der Branchen-Event des Jahres!<br />

FORUM <strong>2012</strong><br />

Internationale Makler Messe<br />

19. und 20. April <strong>2012</strong><br />

DESIGN CENTER LINZ


makler<br />

intern Recht<br />

Faxkündigungen<br />

In unseren Fällen haben wir daher Beweisanträge dahingehend<br />

gestellt, dass die beklagte Versicherung die Zugangsprotokolle<br />

vorlegen muss, da sie bei diesem Beweismittel<br />

natürlich sehr nahe ist und es unserem Mandanten unmöglich<br />

ist, dieses Beweismittel zu beschaffen. Weiters haben wir entdr.<br />

h. j. vogl<br />

Aufgrund unserer Erfahrungen werden Kündigungen von<br />

Versicherungsverträgen, ob zu Recht oder nicht, ob rechtzeitig<br />

oder nicht im Regelfall zunächst einmal von der Versicherungsgesellschaft<br />

zurückgewiesen. Wir führen zahlreiche<br />

Prozesse, in denen es darum geht, ob der Versicherungsnehmer<br />

kündigen durfte, ob die Kündigung rechtzeitig war, ob<br />

die Kündigung zuging.<br />

Im Regelfall versendet der Makler des Versicherungsnehmers<br />

die Kündigung nicht eingeschrieben, sondern via E-Mail oder<br />

via Fax. Wenn die Versicherung leugnet, die E-Mail oder das<br />

Fax bekommen zu haben, treten massive Probleme auf.<br />

In solchen Fällen kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer,<br />

etwa wenn keine Differenzdeckung aufgegeben<br />

wurde, über den Bestand der Versicherung im Ungewissen<br />

ist.<br />

Bei Vertragskündigungen ist überdies davon auszugehen, dass<br />

eine Versicherungsgesellschaft insbesondere auch aus Gründen<br />

des Treu und Glaubens verpflichtet ist, Kündigungen,<br />

welche nicht rechtens sind, innert einer Frist von ca. 14 Tagen<br />

zurückzuweisen. Dies deshalb, damit der Kunde weiß, wie<br />

es um seinen Versicherungsschutz bei der „Altversicherung“<br />

bestellt ist.<br />

Wir haben uns mit Fällen zu beschäftigen, in denen eine Fülle<br />

von Verträgen bei einer Versicherung gekündigt wurden. Das<br />

Kündigungsschreiben wurde mit Fax vom 27.10.2010 versandt.<br />

Die Faxbestätigung weist „OK“ und die Uhrzeit aus.<br />

Die Versicherung bestreitet nunmehr, dass diese Faxübertragungen<br />

auch tatsächlich zugegangen sind.<br />

Es erhebt sich nunmehr die Frage, wie dieser Fall rechtlich zu<br />

lösen ist.<br />

Der OGH hat sich mit der Frage, wie Übermittlungen via<br />

Fax zu bewerten sind, des Öfteren beschäftigt. In der Entscheidung<br />

9 ObA 51/10 f vom 30.03.2011 hat sich der<br />

Oberste Gerichtshof grundsätzlich zu dieser Frage geäußert,<br />

wobei jedoch noch einiges offen geblieben ist.<br />

Von folgenden Grundsätzen ist auszugehen:<br />

1. Die Kündigung eines Vertrages ist ganz allgemein als<br />

empfangsbedürftige Willenserklärung anzusehen.<br />

Dies bedeutet, dass es nicht reicht, wenn der Versicherungsnehmer<br />

oder sein Makler die Kündigung abschickt<br />

und die Absendung beweisen kann. Vielmehr kommt es<br />

darauf an, ob der Adressat<br />

des Kündigungsschreibens<br />

das Schriftstück auch tatsächlich<br />

erhalten hat.<br />

2. Wenn der Kündigende daher das Schreiben, welches mittels<br />

Telefax übermittelt wurde und die Übertragungsbestätigung<br />

mit dem Vermerk „OK“ vorlegt, genügt dies noch<br />

nicht, den Beweis zu erbringen, dass das Kündigungsschreiben<br />

bei der Versicherung auch tatsächlich zugegangen<br />

ist.<br />

3. Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass eine<br />

E-Mail, oder ein Fax, wie auch eine nicht eingeschriebene<br />

Briefsendung stets auf die Gefahr des Absenders reist.<br />

Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, dass Telefaxe mit<br />

Sendebestätigungen, E-Mails mit Lesebestätigungen, nicht<br />

eingeschriebene Briefsendungen auch tatsächlich beim<br />

Empfänger eingelangt sind.<br />

4. Da der Kündigende beweisen muss, dass die Faxkündigung<br />

eingelangt ist, nutzt es nichts, wenn er die Telefaxmitteilung<br />

und die Sendebestätigung mit dem Vermerk<br />

„OK“ vorlegt, wenn die Versicherungsgesellschaft den<br />

Zugang bestreitet.<br />

5. Allerdings fallen erwiesene Störungen in den Risikobereich<br />

des Empfängers. Zugangszeitpunkt ist während<br />

der Geschäftszeiten der Signaleingang beim Empfänger,<br />

nach den Geschäftszeiten der nächste Arbeitstag.<br />

6. Zusammenfassend reist daher ein Telefax auf Gefahr<br />

des Versenders.<br />

In den Entscheidungen blieb offen, wie der Absender den<br />

Zugang beweisen kann. Nach meinem Dafürhalten müsste<br />

es möglich sein, die Versicherung aufzufordern, die Telefaxprotokolle<br />

in dem Zeitraum, aus welchem die Sendebestätigungen<br />

stammen, vorzulegen. Meines Erachtens ergibt sich<br />

schon aus Gründen der kaufmännischen Sorgfalt die Verpflichtung,<br />

Zugangsprotokolle über einen gewissen Zeitraum<br />

aufzubewahren. Dies gilt umso mehr, wenn Telefaxnachrichten<br />

unmittelbar in der EDV der Versicherung (wie hier)<br />

gespeichert werden.<br />

8


sprechende Zeugen für den Zugang der Telefaxnachrichten,<br />

sowie ein Sachverständigengutachten angeboten.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht diesen Beweisanträgen<br />

Folge gibt. Es bleibt weiters abzuwarten, was das Sachverständigengutachten<br />

als Ergebnis zutage bringt. Jedenfalls<br />

kann es unseres Erachtens nicht so sein, dass sich eine Versicherung<br />

der Beweisführung durch den Kunden verschließt,<br />

keine Daten herausgibt und sich dann darauf beruft, dass<br />

der Kunde den Beweis des Zuganges der Faxnachricht nicht<br />

erbracht hat.<br />

Analoges wird wohl auch für den Zugang von E-Mails gelten.<br />

Fazit:<br />

Die Absendung von fristgebundenen oder sonstigen, empfangsbedürftigen<br />

Erklärungen mittels Telefax oder E-Mail<br />

muss kritisch beurteilt werden. Wenn der Empfänger nämlich<br />

den Zugang bestreitet, sieht sich der Absender mit enormen<br />

Beweisschwierigkeiten konfrontiert. Oft muss dann ein langer,<br />

zeit- und kostenintensiver Prozess geführt werden.<br />

Wenn man noch mehr auf Nummer sicher gehen will, sollte<br />

man den Aktenvermerk über dieses Telefonat nochmals<br />

übersenden.<br />

In einem solchen Fall werden die Referenten der Versicherung<br />

in einem späteren Verfahren sicherlich auszusagen<br />

haben, dass die Unterlagen zugekommen sind. Aber selbst<br />

wenn dies bestritten wird, schafft sich der Kündigende oder<br />

sein Makler eine Beweislage, welche im Nachhinein wohl<br />

kaum noch umzustoßen sein wird.<br />

Wenn man jedoch ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte<br />

man, insbesondere, wenn die Kündigung eines großen Vertrages<br />

bevorsteht, auf das altbewährte Hausmittel der Einschreibsendung<br />

zurückgreifen. Wählt man diesen Vorgang,<br />

sollte man die Einschreibsendung mit Rückschein versenden.<br />

In diesem Fall hat man dann nämlich sofort den Beweis,<br />

wann und von wem die Einschreibsendung übernommen<br />

wurde.<br />

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl<br />

Es empfiehlt sich daher, nach Übersendung der Telefaxnachricht<br />

oder der E-Mail bei der Versicherung telefonisch nachzufragen,<br />

ob die Sendungen eingegangen sind und sich die<br />

Uhrzeit und den Namen zu notieren.<br />

Limited Edition:<br />

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PR-Artikel<br />

EFM JETZT MIT DYNAMISCHEM VORSTANDS-DUO<br />

Im Jubiläumsjahr 2011 hatten die EFM Versicherungsmakler,<br />

mit über 50 Standorten die Nr. 1 in Österreich,<br />

viel zu feiern: 20-jähriges Bestehen, großes<br />

Wachstum durch neue Versicherungsmakler und neue<br />

Büros, viele 10-Jahresjubiläen der Büros und ein neuer<br />

Vorstand neben Gründervorstand Josef Graf. Aus diesem<br />

Anlass baten wir Josef Graf und seinen neuen Vorstandskollegen,<br />

Thomas Schwarzl, zum Gespräch.<br />

Makler Intern: Herr Graf, Herr Schwarzl, vorerst Gratulation<br />

zum Jubiläum. Wie war denn das Jubiläumsjahr für<br />

Sie persönlich?<br />

Josef Graf: Danke, sehr gut. 2011 war ein besonderes<br />

Jahr für die EFM Versicherungsmakler und auch für mich<br />

persönlich. Es war geprägt von Produktinnovationen, Fortschritte<br />

in IT und EDV, personalen Veränderungen und<br />

auch vielen gemeinsamen Feiern.<br />

MI: Wie haben Sie denn das Jubiläum gefeiert?<br />

Thomas Schwarzl: Der Höhepunkt war die Jubiläumskreuzfahrt<br />

- das war eines meiner Highlights in diesem<br />

Jahr. Gemeinsam mit allen EFM Versicherungsmaklern,<br />

deren Mitarbeiter und auch Produktpartnern wurde das<br />

Jubiläum bei einer viertägigen Mittelmeerkreuzfahrt gefeiert.<br />

Gemeinsam blickten wir zurück auf die zwanzigjährige<br />

Firmengeschichte.<br />

MI: Was waren denn die Meilensteine in diesen 20 Jahren?<br />

JG: Nachdem ich 1987 die Erfolgsgeschichte von<br />

McDonald’s gelesen hatte, wusste ich, dass ich auch die<br />

Versicherungsbranche nachhaltig im Sinne der Kunden<br />

über Qualitätsstandards ändern wollte. Der einzige Weg,<br />

den ich dafür sah war Franchising. 1991 wurde dann das<br />

Unternehmen und 1994 der erste Franchisebetrieb mit<br />

Thomas Danklmaier gegründet. Ein weiterer Meilenstein<br />

wurde 1998 mit dem Maklerhonorar, bei uns „Aktives Versicherungscontrolling“<br />

genannt, gelegt. Zwei Jahre später<br />

wandelten wir die Gesellschaft in eine AG um. Seitdem arbeiten<br />

wir ständig an Innovationen in allen Bereichen, um<br />

den Kunden eine bessere Betreuung bieten zu können. So<br />

wurden ein digitales und halbautomatisches System im<br />

Protokollwesen und das Jahresservice eingeführt. Im Jahr<br />

2010 gewannen wir dann sogar den ersten Franchisegeber-Award<br />

Österreichs. Durch all das und den starken Zusammenhalt<br />

innerhalb der Marke konnten wir bis heute auf<br />

über 71 EFM Versicherungsmakler an über 60 Standorten<br />

mit über 71.000 Kunden anwachsen.<br />

MI: Lassen Sie uns auf das vergangene Jahr zurückblicken.<br />

Wie hat sich Ihr System entwickelt?<br />

JG: Einerseits konnten wir im Jahr 2011 sehr viele 10-<br />

Jahresjubiläen feiern, was auf die erste Rekrutierungsoffensive<br />

2001 zurückzuführen ist. Andererseits konnten wir<br />

dieses Jahr sieben neue Franchiseunternehmer aufnehmen<br />

und sechs neue EFM Büros eröffnen. Doch auch in<br />

Josef Graf und Thomas Schwarzl, Vorstände der EFM Versicherungsmakler<br />

unserer Systemzentrale hat sich viel getan. So konnten wir<br />

in den vergangenen Monaten einige hoch qualifizierte Mitarbeiter<br />

aufnehmen. Außerdem wurde unser langjähriger<br />

Prokurist Thomas Schwarzl zum Vorstand ernannt.<br />

MI: Herzlichen Glückwunsch, Herr Schwarzl. Welche<br />

Aufgaben werden Sie in Ihrer neuen Rolle übernehmen?<br />

TS: Danke schön. Ich bin ja bereits seit 11 Jahre in der<br />

EFM, wobei mein Einstieg sehr von Softwareprojekten<br />

geprägt war. Nachdem ich im Jahr 2008 die Leitung der<br />

Systemzentrale übernommen habe, war ich mit den Umstrukturierungsmaßnahmen,<br />

welche die Gebührenreform<br />

mit sich brachte, beauftragt. Ende 2010 konnten diese<br />

nun zur Zufriedenheit aller abgeschlossen werden. Jetzt<br />

übernehme ich als Vorstand das operative Management<br />

der EFM Versicherungsmakler AG. Das bedeutet, dass<br />

ich einerseits im Finanzmanagement den wirtschaftlichen<br />

Erfolg sowohl der EFM Versicherungsmakler sowie der<br />

EFM AG im Auge behalten werde. Andererseits sorge ich<br />

dafür, dass die EFM gerade wegen schlanker Strukturen<br />

ein wettbewerbsfähiges und modern ausgerichtetes Unternehmen<br />

bleibt und sich immer weiterentwickelt. Mein<br />

Ziel ist es das System auf die geplanten 300 Standorte in<br />

den nächsten Jahren vorzubereiten. Mir ist es wichtig, dass<br />

das System auch bei einem Wachstum weiterhin das halten<br />

kann, was es jedem einzelnen EFM Franchiseunternehmer<br />

verspricht.<br />

MI: Es scheint ein aufregendes Jahr für Sie zu sein, Herr<br />

EFM feierte das 20-jährige Bestehen auf der Jungfernfahrt<br />

der Costa Favolosa.<br />

10 Jahre EFM Oberwart unter der Leitung von<br />

Ronald Fürst (3.v.l.)<br />

10 Jahre EFM Vorau mit Andreas Hofer, Günther Haspl<br />

und Heimo Doppelhofer<br />

EFM eröffnet sein 60. Büro in Hartberg<br />

10


PR-Artikel<br />

Im März wurde der neue EFM Beirat gewählt. Neu: Hermann Untersteiner, EFM Trofaiach Die EFM Versicherungsmakler mit ihren iPads Neuer Standort in Matrei, Bernd Ganzer<br />

Schwarzl. Blicken wir auf das Jubiläumsjahr - auf welche<br />

Produktinnovationen sind Sie besonders stolz?<br />

TS: Die EFM steht für Existenzsicherung für Menschen<br />

– das heißt, wir wollen die Kunden in den wirklich wichtigen,<br />

existenzbedrohenden Bereichen versichern. Deshalb freut<br />

es mich umso mehr, dass wir endlich einen einfachen Weg<br />

gefunden haben, dies mit Hilfe unseres Existenzsicherungspakets<br />

auch den Kunden begreiflich zu machen. Parallel<br />

dazu konnten wir auch einen BU-Rechner in unserem All Inclusive<br />

Deckungskonzeptgenerator integrieren, womit wir<br />

automatisch, ohne extra Dateneingabe Berufsunfähigkeit<br />

vergleichen, berechnen und anlegen können. Doch auch<br />

in anderen Bereichen konnten wir 2011 einiges erreichen.<br />

Im Vorsorgebereiche wurde mit der EFM Mehrwert-Pension<br />

bereits Ende 2010 ein erfolgversprechendes Produkt<br />

entwickelt, welches im Frühjahr vom VKI (Verein für Konsumenteninformation)<br />

als richtungweisendes Produkt betitelt<br />

wurde. Eine weitere Errungenschaft im Fachbereich konnten<br />

wir mit einem Versicherer verhandeln. Erstmalig und<br />

einmalig ist es für die EFM Versicherungsmakler nun möglich<br />

Kfz-Verträge automatisiert vom ersten bis zum letzten<br />

Schritt abzuwickeln, d.h. durchgängig von der Erfassung<br />

zur Vergleichsrechnung und Polizzierung. Das verspricht<br />

eine große Arbeitserleichterung für unsere Versicherungsmakler<br />

und deren Kunden.<br />

MI: Das klingt ja sehr fortschrittlich. Konnten Sie auch<br />

im Gewerbebereich solche Fortschritte verzeichnen?<br />

JG: Selbstverständlich sind wir auch im Gewerbebereich<br />

nicht untätig. Wir konnten einerseits zwei neue Gewerbeprodukte<br />

entwickeln, die in unser Best Advice System aufgenommen<br />

wurden. Zusätzlich konnten wir die Risikoerfassung<br />

am iPad auch auf den Gewerbebereich ausdehnen,<br />

was einen besseren Schutz für unsere Gewerbekunden und<br />

eine automatische Lösung für unsere Versicherungsmakler<br />

bedeutet. Ganz neu ist auch der Gewerberechner im All<br />

Inclusive Deckungskonzeptgenerator, mit dem ganze Gewerbebündelversicherungen<br />

einfach und schnell ausgeschrieben<br />

werden können.<br />

MI: Im Franchising ist ja auch das gemeinsame Marketing<br />

ein sehr wichtiger Bereich. Gibt es auch hier Neues?<br />

TS: Das Marketing stand 2011 ganz im Zeichen von Veränderung<br />

und Umschwung. So wurde einerseits unser Marketingausschuss,<br />

eine Gruppe aus Versicherungsmaklern<br />

und Marketingfachleuten, neu formiert. Seitdem wird verstärkt<br />

an Mindestpaketen, Richtlinien, neuem Webdesign<br />

und auch am Social Media Auftritt gearbeitet. Ich weiß,<br />

dass wir hier in die richtige Richtung steuern.<br />

MI: Meine Herren, das klingt ja alles toll. Wie sieht die<br />

Zukunft der EFM Versicherungsmakler aus?<br />

JG: Unser langfristiges Ziel: Im Durchschnitt mindestens<br />

ein EFM Büro in jedem politischen Bezirk und dass<br />

diese im Marktvergleich das Doppelte verdienen und dies<br />

bei langfristig steigendem Kundenzufriedenheitsgrad.<br />

MI: Herr Graf, Herr Schwarzl, danke für das informative<br />

und nette Gespräch.<br />

GEMEINSAM NOCH<br />

ERFOLGREICHER!<br />

EFM - MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. 1 IN ÖSTERREICH<br />

11


makler<br />

teuerliche news<br />

intern Steuer<br />

Sind Gesundheitskosten<br />

steuerlich abzugsfähig?<br />

Stehen Gesundheitskosten im Zusammenhang<br />

mit einer Erkrankung, so gelten sie<br />

im steuerrechtlichen Sinn als außergewöhnliche<br />

Belastung. Um<br />

die Kriterien für die steuerliche<br />

Abzugsfähigkeit zu erfüllen,<br />

müssen die (Behandlungs)Kosten<br />

im direkten Zusammenhang<br />

mit einer Erkrankung<br />

stehen und eine taugliche<br />

Maßnahme zur Linderung<br />

oder Heilung der Erkrankung<br />

darstellen.<br />

Steht die Erkrankung in direktem<br />

Zusammenhang mit<br />

dem ausgeübten Beruf, so können<br />

Behandlungskosten für eine typische<br />

Berufserkrankung unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch als Betriebsausgaben<br />

bzw. Werbungskosten steuerlich<br />

verwertet werden.<br />

Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof<br />

(VwGH) erkannt, dass<br />

selbst die Kosten der Zahnreparatur<br />

eines TV-Sprechers nicht<br />

im direktem Zusammenhang<br />

mit seiner beruflichen Tätigkeit<br />

stehen und somit nicht steuerlich<br />

abzugsfähig sind, auch wenn<br />

dadurch die - beim in das Mikrofon-Sprechen<br />

- produzierten<br />

Zischlaute wesentlich verringert<br />

wurden.<br />

Weiters werden auch Gesundheitskosten, die im<br />

Zusammenhang mit der Vorbeugung und der Erhaltung<br />

der Gesundheit stehen, Kosten für Verjüngungskuren,<br />

Schönheitsoperationen und ähnliche<br />

Behandlungen steuerlich nicht anerkannt.<br />

Bestehende Erkrankung<br />

Liegen jedoch Kosten im Zusammenhang mit<br />

einer bestehenden Erkrankung vor, so werden<br />

insbesondere folgenden Posten steuerlich als außergewöhnliche<br />

Belastung anerkannt:<br />

• Arzt- und Krankenhaushonorare;<br />

• Aufwendungen für Medikamente und Heilbehandlungen<br />

(auch Alternativmedizin);<br />

• Rezeptgebühren, Selbstbehalte, soweit sie der Steuerpflichtige<br />

selbst zu tragen hat;<br />

• Aufwendungen für Heilbehelfe wie Zahnersatz,<br />

Sehbehelfe, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe,<br />

etc.;<br />

• Kosten für die Fahrten zum Arzt oder in das Spital;<br />

• Unterbringungskosten für Angehörige von im<br />

Spital liegenden Kindern;<br />

• Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten.<br />

Von diesen Kosten sind abzuziehen:<br />

• Kostenersätze der gesetzlichen Krankenversicherung;<br />

• Kostenersätze von freiwilligen Zusatzkrankenversicherungen<br />

bzw. Unfallversicherungen;<br />

• Bei Spitalaufenthalten die sogenannte Haushaltsersparnis.<br />

Kosten, die aus der Erkrankung von Kindern oder<br />

(Ehe-)Partnern resultieren, sind ebenfalls unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ebenso abzugsfähig.<br />

Die Kosten einer Erkrankung sind um den sogenannten<br />

Selbstbehalt zu kürzen. Erst jener Betrag,<br />

der diesen Selbstbehalt übersteigt, ist steuerlich abzugsfähig.<br />

Bei einem Einkommen von beispielsweise jährlich<br />

EUR 14.600,00 beträgt der Selbstbehalt 8 %; steht<br />

dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

zu, so vermindert sich dieser<br />

Prozentsatz um je 1 %-Punkt für den (Ehe-)Partner<br />

und pro Kind.<br />

Kein Selbstbehalt gilt für abzugsfähige Kosten, die<br />

im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen,<br />

und für abzugsfähige Kosten, die für jene Kinder<br />

entstehen, für die doppelte Familienbeihilfe bezogen<br />

wird.<br />

Unser Tipp: Sammeln Sie während des Jahres Belege<br />

für alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer<br />

Erkrankung bzw. deren Behandlung und Heilung<br />

stehen.<br />

12


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14


Bürgschaft, Kautionen, Garantien –<br />

ein neues Geschäftsfeld?<br />

Eine besondere Form der Haftung stellen die Garantien dar,<br />

die im Umfeld von Werkverträgen gestellt werden müssen.<br />

Insbesondere das Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist<br />

dabei vorrangig zu nennen, da hier neben Deckungs- und<br />

Haftrücklässen auch Anzahlungs-, Erfüllungsgarantien sowie<br />

Vadien anfallen. Klassisch wurde dieser Bereich durch die<br />

abstrakte Garantieerklärung einer Bank abgedeckt. Nunmehr<br />

sind auch einige österreichische Versicherer, beeinflusst durch<br />

den deutschen Markt, bereit in dieses Geschäft einzutreten.<br />

Sowohl gemäß § 85 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 als<br />

auch Punkt 5.48.4 der ÖNORM B2110 sind Rücklassversicherungen<br />

den anderen Sicherstellungsmitteln wie etwa Bargeld<br />

oder Bankgarantie gleichgestellt und sind diese somit im<br />

Geltungsbereich der genannten Normen vom Garantieempfänger<br />

zu akzeptieren. Der eigentliche Vorteil von Versicherungslösungen<br />

anstelle der Bankgarantie liegt jedoch darin,<br />

dass nach den Regeln von Basel II Garantieerklärungen von<br />

Banken das Obligo des Verpflichteten belasten, „Versicherungsgarantien“<br />

jedoch nicht. Dies bewirkt in der Folge, dass<br />

durch das bankmäßig verbesserte Rating der Werkunternehmer<br />

für alle anderen Fremdgelder (z.B. Kontokorrent, u.a.)<br />

weniger zu zahlen hat. Da darüberhinaus nach marktüblichen<br />

Konditionen die Versicherungsprämien unter den bankmäßigen<br />

Kosten liegen und die Abwicklung im Regelfall rascher<br />

funktioniert, ist dies ein Versicherungsprodukt, das für den<br />

Kunden nachweislich nur Vorteile bringt und diese unmittelbar<br />

messbar sind.<br />

Recht<br />

makler<br />

intern<br />

Da der Markt in diesem Zusammenhang derzeit stark in<br />

Bewegung ist, kann davon ausgegangen werden, dass in der<br />

Folge weitere Garantieprodukte geschaffen werden, wie etwa<br />

jüngst die Kautionsgarantie für die zu hinterlegende Mietkaution<br />

bei privaten Mietverhältnissen.<br />

Ausgangspunkt bildet die Überlegung,<br />

dass insbesondere bei Wohnungswechsel<br />

im privaten Bereich<br />

jede nur mögliche Liquidität für die<br />

Kosten der neuen Lebensumstände<br />

(Übersiedlung, Möbel, Ausstattung,<br />

Lebenshaltung, etc.) benötigt wird,<br />

die für den Mieter ansonsten durch<br />

die Hinterlegung der üblichen Anzahl von Monatsmieten in<br />

bar oder auf einem gesperrten Sparbuch gebunden bleibt.<br />

Die Versicherungslösung dabei bietet für den Vermieter dieselbe<br />

Sicherheit, belastet jedoch die Liquidität des Mieters nur<br />

in Höhe der geringen jährlichen Prämienleistung.<br />

Insbesondere für die jugendliche Zielgruppe scheint dieses<br />

Versicherungsprodukt eine interessante Alternative zu sein.<br />

Die Grenzen für Versicherungen auf dem Garantiesektor<br />

tätig zu sein liegen dort, wo es sich um reine Bankgeschäfte<br />

handelt. Dies ist etwa bei reinen Zahlungsgarantien der Fall,<br />

wie sie etwa für eine Garantie gemäß § 1170b ABGB vom<br />

Auftraggeber zur Sicherung des Werklohnes an den Werkunternehmer<br />

zu stellen ist.<br />

Zusammenfassend ist zu sagen, dass neben den klassischen<br />

Anbietern für Kreditausfallsversicherungen damit ein interessanter<br />

Markt entsteht, mit dem ein interessierter Versicherungsmakler<br />

gegebenenfalls neue Zielgruppen erschließen<br />

kann.<br />

Dr. Johannes Stögerer<br />

dr. stögerer<br />

Klauseln – eine Serie – Teil 15<br />

AK – 002 - Gefahrerhöhung<br />

(Versehensklausel)<br />

Der VN wird sein Aufsichtspersonal zur laufenden Überwachung<br />

der Gefahrenverhältnisse auf dem Betriebsgrundstück verpfl ichten<br />

und Gefahrenerhöhungen gem. ABS unverzüglich anzeigen. Dies gilt<br />

auch für Gefahrerhöhungen, die sich aus der Änderung bestehender<br />

oder der Aufnahme neuer Betriebszweige ergeben haben. Verletzt der<br />

Versicherungsnehmer seine Pfl icht<br />

eine Gefahrerhöhung anzuzeigen, so<br />

bleibt gleichwohl die Verpfl ichtung<br />

des Versicherers zur Leistung bestehen,<br />

wenn die Verletzung weder auf<br />

Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruht. Bleibt seine Verpfl ichtung hiering.<br />

a. punzl<br />

– Fortsetzung auf Seite 16 –<br />

15


makler<br />

intern Recht<br />

nach bestehen, so gebührt ihm, rückwirkend vom Tage der Gefahrerhöhung<br />

an, die mit Rücksicht auf die höhere Gefahr angemessene<br />

Prämie.<br />

Gleiches gilt für die Änderung, Erweiterung oder Verlegung eines<br />

Unternehmens, Betriebes oder Teilen davon.<br />

Die Anzeige über gefahrerhebliche Umstände gilt auch noch dann als<br />

rechtzeitig, wenn ab Eintritt der Gefahrerhöhung nicht mehr als ein<br />

Monat verstrichen ist.<br />

Aufgrund der dem Versicherer vor Vertragsabschluss bekannten<br />

Gefahrenumstände entscheidet der Versicherer, ob<br />

er ein Risiko grundsätzlich annimmt und wenn er es tut, zu<br />

welchen Bedingungen bzw. zu welcher Prämie.<br />

Aus dieser Formulierung ist leicht zu erkennen, dass es<br />

besonders wichtig ist, den Versicherer unverzüglich von<br />

Gefahrenerhöhungen in Kenntnis zu setzen. Dies zu verabsäumen<br />

könnte unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes<br />

in einem Schadenfall bedeuten.<br />

Diesen Umstand sollten Sie jedenfalls allen Ihren Kunden<br />

„ins Stammbuch schreiben“!<br />

Um diesen Fallstrick zu entschärfen, empfehlen wir diese<br />

Klausel, wobei sie in einigen Fällen über den von den Versicherern<br />

möglichen Klauseltext hinaus geht.<br />

Den Wegfall von vertraglich vorgesehenen und/oder risikotechnisch<br />

erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen (z.B.<br />

Brandmeldeanlage, Alarmanlage etc.) kann man keinesfalls<br />

durch diese Klausel aushebeln.<br />

AK – 039 - Vorläufige Deckung<br />

Eine etwaige vom Versicherer gewährte vorläufi ge Deckung gilt jedenfalls<br />

bis zum Einlangen der vollständigen und richtigen Polizze oder<br />

der Ablehnung des Antrages beim Makler.<br />

Diese Klausel erscheint mir aufgrund der leider zu oft<br />

schlampigen Verarbeitung von Anträgen besonders wichtig.<br />

Oft verweigern Versicherer auch bei Erstprämienvorschreibungen<br />

die Veranlassung von Mahnstopps trotz falscher<br />

Polizzen.<br />

Hier sollten Sie aber nicht päpstlicher als der Papst sein<br />

und bei geringen Abweichungen vom Antrag zwar vom<br />

Versicherer eine Korrektur verlangen, die Polizze aber Ihrem<br />

Kunden zur rechtzeitigen Zahlung der Prämie zuschicken.<br />

Dabei informieren Sie ihn selbstverständlich von den<br />

veranlassten Korrekturen.<br />

Können Sie diese Klausel nicht vereinbaren, müssen Sie<br />

in jedem Fall in Ihrem Unternehmen organisatorisch Vorsorge<br />

treffen, dass Mahnstopps bei vollem Versicherungsschutz<br />

in solchen Fällen nachweislich vom Versicherer<br />

verlangt werden.<br />

FE - 009 - Bestimmungswidriges Austreten<br />

glühendflüssiger Schmelzmassen<br />

Die Haftung erstreckt sich in Erweiterung von Art. 1 der AFB<br />

auch auf Schäden, die an den versicherten Sachen durch bestimmungswidriges<br />

Austreten glühendfl üssiger Schmelzmassen aus ihren<br />

Behältnissen oder Leitungen ohne Brand entstehen.<br />

Schäden an diesen Behältnissen und Leitungen selbst werden ebenfalls<br />

ersetzt, mit Ausnahme der Schäden im Inneren des Behältnisses und<br />

des Schadens an der Durchbruchstelle. Schäden an den Schmelzmassen<br />

selbst fallen nicht unter die Ersatzpfl icht des Versicherers.<br />

Der Versicherungsnehmer hat von jedem nach Abs.1 ersatzpfl ichtigen<br />

Schaden einschließlich der dazugehörigen Aufräumungs- und Abbruchkosten<br />

20 % selbst zu tragen. Aufheizkosten, Anheizkosten,<br />

Antemperkosten und ähnliche Kosten werden nicht ersetzt.<br />

FE - 010 - Brandschäden an Trocken- und<br />

sonstigen Erhitzungsanlagen<br />

Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen<br />

und deren Inhalt sind auch dann zu ersetzen, wenn der Brand<br />

innerhalb der Anlage ausbricht.<br />

Diese beiden Klauseln sind aufgrund bestehender Deckungslücken<br />

in der Feuerversicherung bei bestimmten Betriebsarten<br />

unerlässlich, z.B. bei Gießereien, Lackierereien,<br />

Holztrocknung im Rahmen Holzbe- oder -verarbeitung<br />

oder Fleischereien. Aber auch der Land- und Forstwirt<br />

selcht vielleicht seine eigenen Fleischwaren für den „Ab<br />

Hof Verkauf“.<br />

Bei ersterer wird die Definition der „Versicherten Gefahr“<br />

ausgehebelt - Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender<br />

Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet. Fließt flüssiges<br />

Metall ungewollt aus einem Hochofen aus, können durch<br />

die enorme Hitze derselben große Schäden am Gebäude<br />

oder der Einrichtung entstehen.<br />

Bei zweiterer bewegen wir uns im Bereich der „Nicht versicherten<br />

Schäden“ - Schäden an Sachen, die bestimmungsgemäß<br />

einem Nutzfeuer, der Wärme oder dem Rauch<br />

ausgesetzt werden. Zum Beispiel beim Selcher geht es da<br />

um die Schäden an der Räucheranlage selbst, aber auch am<br />

Inhalt.<br />

Diese möglichen Deckungserweiterungen sollten aber auch<br />

in keiner Risikoanalyse fehlen!<br />

Ing. Alexander Punzl<br />

ÖVM Vorstand<br />

16


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intern<br />

Einblick – Durchbl<br />

Franken Kredite:<br />

Was ändert die Kursbindung?<br />

Am 6. September hat die Schweizer Nationalbank – kurz<br />

SNB – einen Franken-Mindestkurs von 1,20 für einen<br />

EURO beschlossen. Dadurch hat sich die Lage aus Sicht<br />

der heimischen Franken-Kreditnehmer ein wenig entspannt.<br />

Schließlich stand der Kurs im August schon bei 1,04.<br />

Währungsexperten sind sich darüber einig, dass die SNB die<br />

1,20-Marke nur bis etwa Mitte <strong>2012</strong> verteidigen kann. Denn<br />

dann sollte die Gefahr einer Deflation gebannt sein. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt wird die Schuldenkrise innerhalb der Europäischen<br />

Union noch nicht gelöst sein, was den Franken-<br />

Kurs vermutlich wieder Flügel verleihen wird.<br />

Wie sollte man nun reagieren, wenn man im Franken finanziert<br />

ist?<br />

Läuft der Kredit noch 10 Jahre oder länger, kann man auf<br />

eine Entschärfung der Euro-Krise hoffen. Ist einem das<br />

zu unsicher, kann man überlegen, die endfällige Franken-<br />

Finanzierung auf tilgend umzustellen. Wessen Franken-<br />

Kredit schon früher abläuft, der sollte sich über eine baldige<br />

Konvertierung aber ernsthaft Gedanken machen. Vielleicht<br />

helfen ja die aktuell äußerst attraktiven Umstiegsangebote<br />

(zum Beispiel: keine Konvertierungsspesen, Zinsdeckelungen<br />

der Banken bei der Entscheidungsfindung).<br />

Graphik: Entwicklung EURO/CHF-Kurs innerhalb der letzen 10 Jahre<br />

1,60<br />

1,50<br />

1,40<br />

1,30<br />

1,20<br />

1,10<br />

1,00<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Quelle: Homepage ERSTE BANK<br />

Kautionsversicherung statt Mietkaution<br />

In anderen Ländern gibt es die Idee schon länger. Seit<br />

Kurzem haben auch heimische Wohnungsmieter eine Alternative<br />

zur oft hohen Mietkaution, nämlich die so genannte<br />

Kautionsversicherung.<br />

Anstelle den vom Vermieter geforderten Geldbetrag in bar<br />

oder in Form eines Sparbuchs zu übergeben, kann man nun<br />

eine spezielle Versicherung abschließen. Diese übernimmt<br />

gegen laufende Prämienzahlung das Risiko, im Falle des<br />

Falles die Kaution anstelle des Mieters auszulegen.<br />

Bei dem Leistungsversprechen des Versicherers gegenüber<br />

dem Vermieter handelt es sich um eine abstrakte Garantie.<br />

Einwendungen aus dem Grundgeschäft verzögern demnach<br />

die Auszahlung nicht.<br />

Interessant ist die neue Möglichkeit für Mieter, die nur<br />

wenige Jahre in der Wohnung bleiben wollen. Bei langen<br />

Mietverträgen übersteigen die einbezahlten Prämien nämlich<br />

die seinerzeit geforderte Kaution. Aus Vermietersicht ist die<br />

Garantievariante hingegen uneingeschränkt attraktiv, da viel<br />

administrativer Aufwand wegfällt und man sich vor allem die<br />

Bonitätsprüfung erspart.<br />

Deckungsstock – das Sicherheitsnetz der<br />

Lebensversicherung<br />

Das Deckungsstocksystem in Österreich bietet für die Lebensversicherung<br />

ein gesetzlich geregeltes Sicherheitsnetz.<br />

Die Forderungen der Versicherten und sonstiger Anspruchberechtigter<br />

sind damit jederzeit erfasst und abgesichert.<br />

Der Ausweis der Ansprüche der Versicherten erfolgt über<br />

die so genannte Deckungsrückstellung, die nach anerkannten<br />

versicherungsmathematischen Methoden zu berechnen ist.<br />

In Höhe dieser Rückstellungen 1) ist ein Deckungsstock zu<br />

bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten<br />

ist. Diesem Sondervermögen dürfen nur gesetzlich vorgesehene<br />

und geeignete Vermögenswerte gewidmet werden. Im<br />

Insolvenzfall des Versicherungsunternehmens bildet dieser<br />

Stock eine Sondermasse, die dem Zugriff der Drittgläubiger<br />

entzogen ist. Die Widmung dieser Werte ist solange aufrecht,<br />

solang sie im Deckungsstockverzeichnis eingetragen sind.<br />

1)<br />

Rückstellungen stellen Fremdkapital auf der Passiv-Seite der Versicherungsbilanz<br />

dar.<br />

20


ick<br />

Der Deckungsstock wird von besonderen Treuhändern, die<br />

von der Finanzmarktaufsicht bestellt werden, überwacht.<br />

Über Vermögenswerte, die dem Deckungsstock gewidmet<br />

sind, darf grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

des Treuhänders verfügt werden. Veräußerungen, Abtretungen<br />

oder Belastungen ohne seine Zustimmung sind<br />

rechtsunwirksam. Der Treuhänder kann jederzeit Einsicht<br />

in die Bücher, Belege und Schriften des Versicherungsunternehmens<br />

nehmen.<br />

Provisionszahlungen sind nicht an einen<br />

Kooperationsvertrag gebunden!<br />

Ein in die Liste der Versicherungsvermittler eingetragener<br />

Makler hat einen Aufstockungsantrag für eine Er- und Ablebensversicherung<br />

im Auftrag der Kundin versehen mit<br />

seiner Firmenstampiglie und Unterschrift bei der Versicherung<br />

eingereicht. Diese polizzierte den Antrag nach einer<br />

neuerlichen Risikoprüfung antragsgemäß, verweigerte aber<br />

aufgrund eines fehlenden Courtage- bzw. Kooperationsvertrages<br />

die Auszahlung der Provision.<br />

Zu Unrecht, wie die Schlichtungsstelle anmerkte. 2) Durch<br />

die Annahme des vom Makler firmenmäßig gefertigten<br />

Antrages ist diesem ein Vermittlungserfolg gelungen. Für<br />

den Kausalzusammenhang zwischen den Bemühungen des<br />

Vermittlers und dem Abschluss des Geschäftes genügt der<br />

so genannte „Beweis des ersten Anscheins“. Der Makler hat<br />

nur seine auf den Geschäftsabschluss gerichtete Tätigkeit<br />

und das Zustandekommen des Geschäftes zu beweisen.<br />

Gelingt diese Beweisführung steht dem Makler auch ohne<br />

Courtage- oder Kooperationsvertrag eine Provision zu, die<br />

im Sinne des Maklergesetzes ortsüblich und angemessen sein<br />

muss.<br />

2)<br />

Die Versicherung wollte sich am Verfahren der Schlichtungsstelle<br />

nicht beteiligen, weshalb der Antrag formell zurückzuweisen war.<br />

21


makler<br />

intern<br />

was ist das ...?<br />

Mit dieser Serie/Rubrik wollen wir dem interessierten Leser Begriffe aus der Finanzwirtschaft näher bringen,<br />

um für etwaige Kundenfragen gewappnet zu sein. Frei nach dem Motto:<br />

„Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.“<br />

Sir Isaac Newton<br />

... das Magische Dreieck?<br />

Ideal wäre eine Veranlagungsform, wenn sie drei Eigenschaften<br />

gleichzeitig erfüllen könnte:<br />

• eine hohe (zu erwartende) Rendite,<br />

• geringe Risiken und<br />

• eine hohe Liquidität (Verfügbarkeit)<br />

Doch das sind Wunschvorstellungen, die sich nicht realisieren<br />

lassen. In der Praxis besteht vor allem ein Spannungsverhältnis<br />

zwischen Risiko und Rendite. Hohe Erträge<br />

sind nur zu erwarten, wenn auch entsprechende Risiken<br />

übernommen werden. Wer beispielsweise eine sichere<br />

Anlageform ohne Verlustrisiken anstrebt, erzielt allenfalls<br />

eine Rendite in Höhe des „sicheren Zinssatzes“ (risikoloser<br />

Zinssatz). Höhere Ertragserwartungen sind auch mit höheren<br />

Risiken verbunden.<br />

Auch die schnelle Verfügbarkeit (Liquidität) steht in engem<br />

Zusammenhang mit Ertrag und Risiko einer Anlageform.<br />

Je liquider ein Produkt ist, umso geringer seine Rendite.<br />

Täglich fällige Sparguthaben sind zwar sofort verfügbar<br />

und damit höchst liquide, erzielen allerdings nur äußerst<br />

geringe Erträge. Ist ein Anleger hingegen bereit, sein Kapital<br />

für einen längeren Zeitraum zu binden, steigen die<br />

Renditen entsprechend an. So erhält man in der Regel 1) für<br />

eine zehnjährige Bundesanleihe höhere Zinsen als für ein<br />

dreimonatiges Festgeld. Den höheren Ertrag kann man als<br />

Art Entschädigung für die fehlende kurzfristige Verfügbarkeit<br />

betrachten.<br />

Doch auch eine grundsätzlich lange Bindungsdauer wie bei<br />

Bundesanleihen zwingt den Anleger nicht unbedingt dazu,<br />

das Wertpapier bis zur Endfälligkeit zu behalten. Es gibt<br />

nämlich die Möglichkeit, Wertpapiere am Sekundärmarkt 2)<br />

– der bekannteste ist die Börse -<br />

vorzeitig zu veräußern. Trotz ihrer<br />

prinzipiell langen Bindungsdauer<br />

sind Titel wie beispielsweise Bundesanleihen<br />

also liquide. Doch die<br />

schnelle Verfügbarkeit bedeutet<br />

auch, dass der Anleger nicht den für<br />

den Endtermin vereinbarten festen<br />

Rückzahlungspreis erhält, sondern den aktuellen Börsekurs.<br />

Dieser kann je nach Marktlage höher oder niedriger als der<br />

Tilgungskurs zum Ende der Laufzeit sein. 3) Die Ausstiegsmöglichkeit<br />

wird demnach mit einem unsicheren Rückgabekurs<br />

erkauft. Erhöhte Liquidität geht also Hand in Hand<br />

mit einem gewissen Risiko.<br />

mag. meixner<br />

Man sieht, in welchem Spannungsverhältnis Rendite, Risiko<br />

und Liquidität zueinander stehen. Da es nicht möglich ist,<br />

einen dieser Eckpunkte zu verändern, ohne mindestens<br />

einen anderen zu beeinflussen, wird dieses Dreiergespann<br />

auch als Magisches Dreieck bezeichnet.<br />

Merksatz:<br />

Bei jeder Veranlagungsform, die eine<br />

Rendite über den risikolosen Zinssatz<br />

verspricht, sollte man nach dem Warum<br />

fragen. Denn bekanntlich bekommt man<br />

auch im Veranlagungsbereich nichts geschenkt!<br />

1)<br />

Es sei denn, es liegt eine inverse Zinsstruktur vor, bei der man für Gelder, die kürzer gebunden sind, mehr Zinsen erhält als für Gelde mit<br />

langen Laufzeiten. Der Grund dafür liegt in der vorherrschenden Unsicherheit der Anleger darüber, was die Zukunft bringen wird. Man ist<br />

nicht bereit, Gelder längere Zeit zu veranlagen.<br />

2)<br />

Jener Markt, auf dem die Wertpapiere das erste Mal zum Verkauf angeboten werden, nennt man Primär- oder Emissionsmarkt.<br />

3)<br />

Verspricht die Bundesanleihe beispielsweise eine jährlichen Kupon von 4%, man erhält aktuell am Markt jedoch nur Produkt mit maximal<br />

3%, so wird der Kurs der Bundesanleihe über 100% - über pari - notieren, liegt das allgemeine Zinsniveau aber über 4%, so notiert die Anleihe<br />

unter pari.<br />

22


„Die Bilanzen 2010 der größten<br />

österreichischen Versicherer – Daten und Fakten im Vergleich“<br />

PR Artikel<br />

Einen zeitsparenden Überblick über die<br />

Kennzahlen der wichtigsten Assekuranzen<br />

bietet die beim VersicherungsJournal Verlag<br />

erschienene Marktübersicht. Der Autor Mag.<br />

Markus Zwettler hat jetzt zum ersten Mal<br />

die Bilanzen der 20 größten österreichischen<br />

Versicherer ausgewertet und miteinander<br />

verglichen.<br />

Auf 79 Seiten kann der interessierte Leser jetzt ohne größeren<br />

Zeitaufwand nachlesen, wo die einzelnen Versicherer<br />

wirklich stehen und welche Ergebnisse in den unterschiedlichen<br />

Sparten erreicht werden konnten. Auch die Entwicklung<br />

der Marktanteile, die Solvabilität und die wichtigsten operativen<br />

Kennzahlen werden ausgewertet und in Relation gesetzt.<br />

Die Marktübersicht „Die Bilanzen 2010 der größten österreichischen<br />

Versicherer“ lässt dabei auch die Eurokrise und den<br />

Verschuldungsgrad einzelner Staaten nicht außen vor. Ebenso<br />

wird der Mitarbeiterstand, der häufig ein Indiz für das Wohl<br />

oder Wehe des einzelnen Unternehmens ist, genau betrachtet.<br />

Eine gute Übersicht<br />

über die großen Versicherer<br />

Österreichs<br />

und eine wirtschaftliche<br />

Einordnung der einzelnen<br />

Versicherungen<br />

und der gesamten<br />

Branche.<br />

Bezugsquelle<br />

Die Versicherungs-<br />

Journal-Marktübersicht<br />

„Die Bilanzen 2010 der<br />

größten österreichischen<br />

Versicherer - Daten<br />

und Fakten im Vergleich - “, ISBN 978-3-938226-25-4, ist<br />

als E-Book für 49,90 Euro erhältlich und umfasst 79 Seiten<br />

im Format A5.<br />

Weitere Informationen sind auf der Seite www.versicherungsjournal.at/buch/-289<br />

zu finden.<br />

Wir kämpfen, damit Ihre Ansprüche<br />

im Schadensfall durchgesetzt werden!<br />

· Anlageverluste<br />

· Versicherungsstreitigkeiten<br />

· Lebensversicherungen<br />

· Schadenersatz bei Personenschäden<br />

· Falschberatung durch Banken<br />

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· Überprüfung anwaltlicher Leistungen und Honorare<br />

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG<br />

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T: +423 377 1700 | F: +423 377 1709<br />

www.schadenshilfe.com


PR-Artikel<br />

CleVesto<br />

Mit Mitte Mai hat die<br />

Helvetia als erste Versicherung<br />

in Österreich mit<br />

dem CleVesto Fondssparplan<br />

eine Versicherungsalternative<br />

zu den<br />

Fondssparplänen der heimischen<br />

Banken auf den<br />

Markt gebracht. Bereits ab Barbara Nemec<br />

einer monatlichen Prämie<br />

von EUR 25,- kann angespart<br />

werden. Der CleVesto Fondssparplan legt als fondsgebundene<br />

Versicherung die Sparprämien der Kunden<br />

in Fonds an und bietet so die Möglichkeit, an den<br />

Renditechancen der internationalen Kapitalmärkte zu<br />

partizipieren. Der Kunde entscheidet durch die Auswahl<br />

der Veranlagung, ob er auf Sicherheit setzt oder mehr<br />

Risiko in Kauf nehmen möchte (bei gleichzeitig höheren<br />

Renditechancen). Drei gemanagte Portfolios mit unterschiedlichen<br />

Chancen und Risiken – SafeLane, MainLane<br />

und SpeedLane – stehen hier zur Verfügung. Der Kunde<br />

bestimmt die Anlagestrategie, die Experten der Schweizer<br />

Vontobel Asset Management AG übernehmen die<br />

Auswahl der Fonds-Zusammensetzung und das Timing.<br />

Es ist aber auch möglich, selbst aus insgesamt 104 Investmentfonds<br />

bzw. ETFs auszuwählen und die Veranlagung<br />

nach individuellen<br />

Wünschen zusammenzustellen.<br />

Weitere Vorteile: Der<br />

Kunde kann seine Laufzeit<br />

flexibel wählen und bereits<br />

nach dem ersten Versicherungsjahr<br />

jederzeit auf sein<br />

Geld zugreifen.<br />

Was sind nun eigentlich<br />

die Unterschiede bzw.<br />

Vorteile gegenüber den<br />

Bankenlösungen? Der Cle-<br />

Vesto Fondssparplan ist eine<br />

Versicherungslösung, somit<br />

ist im Vergleich zum Fondssparplan<br />

einer Bank auch ein<br />

Ablebensschutz gewährleistet.<br />

Im Ablebensfall werden<br />

105% des aktuellen Vertragswertes<br />

ausbezahlt. Ein<br />

weiterer großer Vorteil des<br />

CleVesto Fondssparplans ist der Steuervorteil gegenüber<br />

den Fondssparplänen von Banken. Seit 01.01.2011 werden<br />

im Privatvermögen sämtliche Kursgewinne, sprich<br />

Erträge aus Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds etc., mit<br />

25% besteuert. Diese „Wertpapier-KESt“ entfällt beim<br />

CleVesto Fondssparplan aufgrund der Versicherungslösung.<br />

Zusätzlich ersparen sich die Kunden Einkommen-,<br />

Spekulations- und Substanzgewinnsteuer.<br />

Und wie sieht es im direkt gerechneten Vergleich<br />

aus? Vergleicht man den CleVesto Fondssparplan mit<br />

einer Fonds-Direktanlage (Laufzeit: 15 Jahre), so kommt<br />

man auf einen Mehrertrag von 8,7 % gerechnet nach<br />

Steuern (unter den angenommenen Parametern: monatliche<br />

Prämie EUR 100,-, Mann, 42 Jahre, 3 Fondswechsel,<br />

6 % Wertentwicklung). Bei einer Laufzeit von<br />

25 Jahren steigt der Mehrertrag auf 19,6 % an (Annahme:<br />

5 Fondswechsel). Je öfter ein Kunde die Fonds in<br />

seinem Sparplan wechselt, desto höher wird auch sein<br />

Mehrertrag. Wenn in den CleVesto Fondssparplan außerdem<br />

noch zusätzliche Zuzahlungen erfolgen, ist der<br />

Unterschied zu einer Fonds-Direktanlage noch größer.<br />

Bei den angenommen Parametern Laufzeit 15 Jahre,<br />

monatliche Prämie EUR 100,-, Zuzahlung EUR 18.000,-,<br />

Mann, 42 Jahre, 3 Fondswechsel, 6 % Wertentwicklung<br />

kommt man auf einen Mehrertrag des CleVesto Fonds-<br />

24


PR-Artikel<br />

Fondssparplan<br />

sparplans von 18 % nach Steuern. Nach 25 jähriger<br />

Laufzeit und einer Zuzahlung von EUR 30.000,- steigt<br />

der Mehrertrag auf 33,9 % an. 1)<br />

Und wo liegen die Unterschiede vom CleVesto Fondssparplan<br />

zur herkömmlichen fondsgebundenen<br />

Lebensversicherung? Die fondsgebundene Lebensversicherung<br />

ist eine gute Möglichkeit, gegen Einmalerlag<br />

oder laufende Prämie langfristig und ertragsorientiert<br />

für die Zukunft bzw. für die Pension vorzusorgen.<br />

Dabei können die Kunden nicht nur die Chancen am<br />

Kapitalmarkt nützen, sondern zusätzlich eine individuelle<br />

Kapitalgarantie einschließen.<br />

Der CleVesto Fondssparplan ist besonders für den<br />

kurz- oder mittelfristigen Vermögensaufbau mit<br />

laufender Prämienzahlung gedacht. Egal ob für eine<br />

Zusatzpension, für ein neues Auto oder vielleicht für die<br />

Erneuerung der Wohnungseinrichtung, für ganz unterschiedliche<br />

Zwecke kann damit vorgesorgt werden.<br />

Der Kunde entscheidet, welchen Betrag er regelmäßig<br />

investieren möchte. Je nach den kurzfristigen finanziellen<br />

Möglichkeiten kann der Sparbetrag jederzeit erhöht<br />

oder vermindert, ausgesetzt bzw. gestoppt werden –<br />

ohne zusätzliche Kosten.<br />

Die Helvetia sieht Bankenlösungen aber nicht als „gegnerische“<br />

Angebote. Wir sehen den CleVesto Fondssparplan<br />

als intelligente Kombination von flexiblem<br />

Sparen und Veranlagung in Fonds. Man könnte ihn<br />

als Ergänzung zu den „herkömmlichen“ Fondsprodukten<br />

der Banken mit zusätzlichem Versicherungsschutz<br />

bezeichnen. Der Kunde kommt weiters zusätzlich in den<br />

Genuss der Kapitalbildung ohne „Wertpapier-KESt“.<br />

Diese steuerlichen Vorteile können Banken nicht bieten.<br />

Egal ob der Kunde einen Fondssparplan bei der Bank<br />

abschließt oder sich für den CleVesto Fondssparplan<br />

entscheidet, das Kapital im Fonds gilt als Sondervermögen.<br />

Das Fondsvermögen (= Anlegergelder) ist nicht<br />

Teil des Vermögens der Investmentgesellschaft, sondern<br />

muss strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft<br />

gehalten werden. Diese Regelung garantiert den<br />

Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft.<br />

Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung<br />

ist das Geld in jeder Form des Fondssparplanes gut aufgehoben.<br />

Um die schon erwähnten zusätzlichen Vorteile<br />

wie Versicherungsschutz und eine Veranlagung ohne<br />

„Wertpapier-KESt“ zu lukrieren, ist jedoch die Versicherungslösung<br />

notwendig.<br />

Der Makler, der diese steueroptimierte Vorsorgeform für<br />

seine Kunden heranzieht, hat selbstverständlich auch in<br />

seiner Vergütung keinerlei Nachteile. Vergleichbar mit<br />

einem Bankenfondssparplan<br />

erhält er entsprechend der<br />

Prämienzahlweise ein laufendes<br />

Agio in Höhe von<br />

5% der Nettoprämie sowie<br />

eine Bestandsprovision auf<br />

den NAV abhängig von der<br />

gewählten Veranlagung.<br />

Barbara Nemec, BA, MBA<br />

Teamleiterin Produktmanagement<br />

Leben<br />

1)<br />

Die oben genannten Berechnungen<br />

gehen dabei von folgenden Parametern<br />

aus: Ausgabeaufschlag Aktienfonds 5<br />

%, Rentenfonds 3 %, Dachfonds 5 %,<br />

Wechselaufschläge wie Ausgabeaufschläge,<br />

Ausschüttungen/Thesaurierte<br />

Erträge Aktienfonds 2 %, Rentenfonds<br />

4 %, Dachfonds 3 %, Depotgebühren<br />

EUR 30,-/Jahr.<br />

25


makler<br />

intern<br />

Optische Hagelschäden<br />

Leistung aus der Sturmversicherung?<br />

Man kennt die Anrufe in den Sommermonaten, in denen<br />

uns Versicherungsmaklern regelmäßig mitgeteilt wird, dass<br />

ein Hagelschlag das Eigenheim unseres Kunden beschädigt<br />

hat. Dabei hofft man insgeheim, dass dieser Hagel „stark“<br />

genug war, um Gebäudebestandteile zu zertrümmern. Wenn<br />

nämlich die Hagelschloßen lediglich optische Beeinträchtigungen<br />

(z. B. an der Dachverblechung) verursachen, also<br />

ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit<br />

oder Nutzungsdauer der versicherten Sachen, so könnte der<br />

Versicherungsnehmer ohne Leistung aus der Sturmversicherung<br />

bleiben.<br />

Zwar hat die Versicherungsbranche- nicht zuletzt auch aufgrund<br />

der starken Interventionen durch die Versicherungsmakler<br />

- in den letzten Jahren reagiert und in ihren aktuellen<br />

Eigenheimbündelprodukten gewisse Leistungen - teilweise<br />

aber nur Trostpflaster - vorgesehen. (siehe nachstehende<br />

Tabelle)<br />

Doch noch immer ist ein Großteil der Kunden über „alte“<br />

Polizzen abgedeckt, welche keinerlei Leistung für (nur) optische<br />

Beeinträchtigungen durch Hagelschlag vorsehen.<br />

Jetzt werden sich sicherlich viele Kollegen fragen, ob es hier<br />

zu einer Haftungsproblematik kommen kann, wenn man<br />

aufgrund der neu aufgelegten Tarife<br />

nicht sofort reagiert.<br />

Zum Einen gilt es abzuklären, ob es<br />

durch eine Konvertierung bzw. Umdeckung<br />

der eigenen Verträge zwar<br />

zu einer Verbesserung hinsichtlich der<br />

optischen Schäden durch Hagelschlag,<br />

gegebenenfalls jedoch zu einer markanten<br />

Verschlechterung im restlichen<br />

Deckungsumfang kommt. Zum Anderen<br />

muss dem Versicherungsmakler<br />

natürlich genug Zeit eingeräumt<br />

werden, seinen Bestand diesbezüglich<br />

risikotechnisch zu analysieren und<br />

entsprechend zu adaptieren.<br />

Zwar steht außer Frage, dass das oben angeführte Urteil nicht<br />

analog auf die in Österreich gültigen AVB´s umgelegt werden<br />

kann, dennoch lässt es sich zu Argumentationszwecken hermag.<br />

t. leitner gerhard veits<br />

Doch was tun, wenn es nun doch zu<br />

einem optischen Schaden durch Hagelschloßen bei einem<br />

„Altvertrag“ kommt. Hierzu findet sich in der deutschen<br />

Judikatur u. a. ein interessantes Urteil, das wir nachstehend<br />

kommentieren möchten.<br />

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urt. v. 24.03.2009 - 5 C 2962/08<br />

Grundlage war ein Rechtsstreit zwischen einem Versicherungsnehmer<br />

und einem Versicherer, weil dieser dem<br />

Kunden einen durch einen Hagelsturm an den Fensterbehängen<br />

entstandenen Schaden nicht in Höhe der Kosten der<br />

Instandsetzung erstatten, sondern ausschließlich den Ersatz<br />

einer bloßen Wertminderung leisten wollte. Das Amtsgericht<br />

Stuttgart sprach dem Versicherungsnehmer aber sowohl den<br />

Ersatz der Wertminderung, als auch die Kosten der Instandsetzung<br />

zu, da auch bei einer (nur) optischen Beeinträchtigung<br />

eine Beschädigung der versicherten Sache im Sinne der<br />

Versicherungsbedingungen vorliegen kann.<br />

Der interessierte Fachmann wird dabei jedoch schnell<br />

feststellen, dass im Vergleich zu unseren österreichischen<br />

Sturmversicherungsbedingungen im Rahmen des deutschen<br />

Bedingungswerks nicht nur die Reparaturkosten zur Zeit des<br />

Eintrittes des Schadenereignisses, sondern auch eine entstandene<br />

und durch die Reparatur nicht auszugleichende Wertminderung<br />

ersetzt wird.<br />

26


anziehen, da aus diesem Judikat klar hervorgeht, dass eine optische<br />

Beeinträchtigung durch Hagel im Einzelfall zusätzlich<br />

eine Beschädigung (z. B. Einschränkung der optischen Funktion!)<br />

darstellt. Somit könnte oftmals eine vom Versicherer<br />

eingewendete Leistungsfreiheit („Nicht versicherte Schäden:<br />

Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit,<br />

Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sachen“)<br />

obsolet sein.<br />

Nach Rücksprache mit Schadensabteilungen diverser Versicherer<br />

kommen wir zum Ergebnis, dass es neben den<br />

bekannten Unterschieden in den Bedingungen auch unterschiedliche<br />

Vorgangsweisen in der Schadenerledigung gibt.<br />

Außerdem hat es sich in der letzten Zeit gezeigt, dass auch<br />

die österreichischen Versicherer aufgrund von Sachverständigengutachten<br />

eine Leistung für die Wertminderung anbieten.<br />

Mag. Thomas Leitner<br />

Gerhard Veits<br />

Übersichtstabelle aktueller Eigenheimversicherungen mit Erweiterungen für<br />

optische Beeinträchtigungen durch Hagelschlag - Stand 10/2011 (Angaben ohne Gewähr!)<br />

Versicherer Tarif VS Bemerkung<br />

Basler Eigenheim Premiumschutz bis € 2.000,- prämienfrei<br />

Donau Makler`s Best bis € 4.000,- (1) als Zusatzbaustein<br />

Generali Eigenheim Premiumschutz bis € 7.500,- prämienfrei<br />

Merkur Wohnen Exklusiv bis € 1.000,- prämienfrei<br />

Muki Eigenheimtarif bis € 1.500,- prämienfrei<br />

NÖ Privat Plus Eigenheim bis € 1.500,- (2) prämienfrei<br />

OÖ ZuHaus(c) Superschutz bis € 1.500,- prämienfrei<br />

Uniqa Zuhause & Glücklich - Premium bis € 500,- (3) prämienfrei<br />

VAV Classic Plus & Top bis € 1.500,- (4) prämienfrei<br />

WRSTD EHV Tarif Premium bis € 3.000,- (5) als Zusatzbaustein<br />

Wüstenrot Haus & Heim bis € 2.500,- (6) als Zusatzbaustein<br />

Zürich Inklusivschutz Wertminderung (7) prämienfrei<br />

(1)<br />

ausgenommen Dachrinnen und Fallrohre aller Art<br />

(2)<br />

eingeschränkt auf Dachhaut oder Rollläden<br />

(3)<br />

eingeschränkt auf Schäden an Blechdächern und sonstigen Verblechungen<br />

durch Verdellung<br />

(4)<br />

eingeschränkt auf optische Schäden an der Dachhaut und den Fenster- und<br />

Rollläden<br />

(5)<br />

Begrenzung für Schäden an Blechdächern und Fallrohren aller Art bis € 500,-<br />

(6)<br />

optische Beeinträchtigungen je Versicherungsfall und Kalenderjahr; mit Selbstbehalt<br />

€ 250,-<br />

(7)<br />

mitversichert ist die Wertminderung durch Hagel von Gebäudebestandteilen<br />

und -zubehör ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit. Die Höhe der<br />

Ersatzleistung bemisst sich nach der Beeinträchtigung der Nutzungsdauer<br />

Das Versicherungsvertragsgesetz – VersVG<br />

Das Versicherungsvertragsgesetz – VersVG<br />

Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958, BGBl 1959/2, über<br />

den Versicherungsvertrag. Bundesgesetz BGBl 1993/89, über<br />

internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum mit erläuternden Anmerkungen und<br />

einer Übersicht der Rechtsprechung auch zu den Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen.<br />

Die vorliegende kommentierte Gesetzesausgabe ist eine vor<br />

allem an den Rechtsanwender (Anwalt, Versicherungsmakler)<br />

gerichtete umfassende Darstellung des aktuellen Stands der<br />

Rechtsprechung und Lehre. Ein absolutes MUSS für jedes<br />

Maklerbüro.<br />

Autor:<br />

Mag. Dr. Michael Grubmann ist<br />

Leiter der Abteilung für Verkehrsu.<br />

Infrastrukturpolitik der Wirtschaftskammer<br />

Österreich und<br />

gleichzeitig Referent für Versicherungsfragen.<br />

ISBN: 978-3-214-00131-5<br />

Verlag: MANZ´sche Verlags- und<br />

Universitätsbuchhandlung Wien<br />

Umfang: 676 Seiten<br />

Auflage: 6. Auflage, 200<br />

27


makler<br />

intern<br />

Autofahren mit einem Anhänger<br />

A) PKW:<br />

Im Zulassungsschein des PKW ist eingetragen, wie<br />

schwer ein Anhänger sein darf, der mit diesem PKW gezogen<br />

wird. Dabei unterscheidet man, ob der Anhänger<br />

mit einer eigenen Bremse ausgestattet ist oder nicht.<br />

B) Anhänger:<br />

Im Zulassungsschein des Anhängers ist das Gewicht<br />

des Anhängers und das „Höchst zulässige Gesamtgewicht“<br />

(HzGG) eingetragen.<br />

Bei einem Anhänger unterscheidet man noch zwischen<br />

„Leichtem Anhänger“ und „Schwerem Anhänger“.<br />

Ein leichter Anhänger hat ein „Höchst zulässiges Gesamtgewicht“<br />

unter 750 kg.<br />

Ein leichter Anhänger kann auch ohne eigene Bremsen<br />

(„ungebremst“) mitgeführt werden.<br />

C) Führerschein:<br />

Mit einem Führerschein der Klasse B kann ein Anhänger<br />

mitgeführt werden, wenn das „Höchst zulässige Gesamtgewicht“<br />

von PKW + Anhänger insgesamt nicht größer<br />

ist als 3500 kg. Wird das HzGG von 3500 kg überschritten,<br />

dann muss die Führerscheinklasse E zu B im<br />

Führerschein aufscheinen. Dabei kommt es nicht auf das<br />

tatsächliche Gewicht von PKW und Anhänger an, sondern<br />

nur darauf, was in den Zulassungsscheinen steht.<br />

D) Fahren mit Anhänger:<br />

a) Das im Zulassungsschein des PKW angegebene Gewicht<br />

(gebremst bzw. ungebremst) darf nicht überschritten<br />

werden.<br />

b) Ist im Zulassungsschein kein entsprechender Vermerk<br />

dann gilt: Das Ziehen von leichten Anhängern ohne<br />

Bremsanlage ist nur zulässig, wenn das um 75 kg erhöhte<br />

Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte<br />

des tatsächlichen Gesamtgewichtes des Anhängers<br />

überschreitet.<br />

c) Beträgt das HzGG des PKW bereits 3500 kg, dann<br />

kann trotzdem noch ein leichter Anhänger mitgeführt<br />

werden; d.h. das tatsächliche Gewicht könnte dann<br />

4250 betragen (=3500 + 750 kg).<br />

E) EU-Führerschein-Richtlinie:<br />

Künftig soll jede Kombination erlaubt sein, bei der das<br />

Gespann 4250 kg HzGG nicht übersteigt. Dabei soll es<br />

aber für Gespanne zwischen 3500 und 4250 kg ein „Zusatztraining“<br />

und eine kürzere Prüfung geben.<br />

Für den PKW wird aber die Grenze mit 3500 kg bestehen<br />

bleiben; was Wohnmobilfahrer nicht besonders<br />

freut.<br />

Ab 2013 werden nur noch Führerscheine/Scheckkartenführerscheine<br />

nach dem neuen EU-Modell ausgegeben.<br />

Die alten Führerscheine (rosa Scheine) gelten noch bis<br />

2033.<br />

Die neuen Führerscheine gelten künftig nur noch zehn<br />

bis fünfzehn Jahre und müssen dann getauscht werden<br />

(neues Foto, Aktualisierung).<br />

Der Motorradführerschein wird von 2 Klassen auf 3<br />

Klassen erweitert. Fahrer unter 24 Jahren müssen künftig<br />

Fahrpraxis und weitere Prüfungen vorweisen.<br />

Der Mopedführerschein (Bauartgeschwindigkeit bis max.<br />

45 kmh) wird verpflichtend eingeführt (Klasse AM). Die<br />

Lenkberechtigung wird mit 16 Jahren festgelegt. Die<br />

Mitgliedsstaaten können allerdings von 14 Jahren bis 18<br />

Jahren wählen. Dabei sollten dann die Probleme mit der<br />

Anerkennung in anderen EU-Staaten entfallen.<br />

Mag. Werner Seiner<br />

ÖVM Mitglied<br />

Große Ehrung für den ÖVM<br />

Der Wirtschafts- und Tourismuslandesrat KR Viktor Sigl hat gemeinsam mit dem<br />

Oberösterreich Tourismus zu einem Ehrungsabend für Veranstalter am 7.11. im Landhaus<br />

in Linz eingeladen.<br />

Der ÖVM wurde dabei als einer der bedeutendsten Veranstalter der letzten Jahre in<br />

Oberösterreich ausgezeichnet. Durch das ÖVM Forum in Linz hat der ÖVM nicht nur<br />

einen Beitrag zur Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft geleistet, sondern<br />

im Besonderen auch die Lebensqualität des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich<br />

vor den Vorhang geholt.<br />

28


Das ÖVM-Team wünscht<br />

frohe Weihnachten<br />

und ein erfolgreiches neues Jahr!


makler<br />

intern<br />

Die 10 Gebote des Datenschutzes<br />

In den vergangenen Tagen und Wochen wurde in diversen<br />

Massenmedien sehr oft über die Veröffentlichung von sensiblen<br />

Informationen und Diebstahl von Daten berichtet.<br />

Dabei wurden Daten von großen Unternehmungen und in<br />

einigen Fällen auch aus öffentlichen Bereichen wie Gebietskrankenkassen<br />

entwendet. Der bemerkenswerteste Fall ist<br />

die Entwendung von Daten aus dem Bundesrechenzentrum,<br />

das als größtes IT-Unternehmen Österreichs Daten aus<br />

vielen öffentlichen Bereichen wie Ministerien, Ämtern und<br />

anderen wichtigen Institutionen mit teilweise sehr sensiblen<br />

und damit datenschutzrelevanten Inhalten speichert.<br />

Eine der Kernaussagen des leitenden Managers eines Versicherungsunternehmens<br />

(es wurden Versichertendaten in<br />

beachtlicher Menge veröffentlicht) war, dass technische Einrichtungen<br />

wie Firewalls, Intrusion Detection und Prevention<br />

Systeme usw. zum Schutz vor Einbruch in die Einrichtungen<br />

zur Verarbeitung von Daten nicht betroffen waren.<br />

Dieser Umstand deutet darauf hin, dass die Daten mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit außerhalb der internen Datenverarbeitung<br />

entwendet wurden.<br />

Immer wieder werden in diversen Medien über technische<br />

Maßnahmen zum Schutz der Daten berichtet, die einen hohen<br />

Sicherheitsgrad gewährleisten sollen. Ich habe bei meinen<br />

Untersuchungen über die Sicherheit von Informationen<br />

in der Datenverarbeitung immer wieder feststellen müssen,<br />

dass gerade bei der Weitergabe von Daten an Dritte, wie z.B.<br />

an Partnerfirmen, Lieferanten oder bei Outsourcing von<br />

IT-Bereichen die im eigenen Unternehmen angewandten<br />

Sicherheitsvorkehrungen nicht konsequent weitergeführt<br />

wurden. Der Schutz von Daten wird nicht nur dadurch<br />

gewährleistet, dass man mit hohen Kosten verbundene<br />

technische Einrichtungen installiert, sondern muss durch<br />

gezielte organisatorische Maßnahmen ergänzt werden. Diese<br />

Maßnahmen sollten weitestgehend auch bei der Übermittlung<br />

bzw. Speicherung der Daten bei Dritten berücksichtigt<br />

werden.<br />

In den gesetzlichen Regelungen wie im Datenschutzgesetz<br />

(DSG2000) wird diesen umfassenden Schutzmaßnahmen<br />

Rechnung getragen. Die in einer EU-Richtlinie und auch im<br />

DSG2000 festgelegten Regeln sind in einer verständlichen<br />

und praktischen Darstellung beruhend auf den Fair Information<br />

Practice Principles in acht Punkten festgelegt. Später<br />

wurden sie auf Grund der Gesetzeslage in Europa um weitere<br />

zwei Punkte erweitert, man spricht nun von den zehn<br />

Geboten des Datenschutzes.<br />

Diese zehn Gebote stellen ein Gerüst für den Umgang mit<br />

datenschutzrelevanten Informationen her und sind in verkürzter<br />

Form folgendermaßen darstellbar:<br />

1. Vermeidung<br />

Wo immer es möglich ist, sollten bei der Erfassung und Verarbeitung<br />

von Informationen keine sensiblen Daten zur Verwendung<br />

kommen. Sollte das auf Grund der Geschäftsfälle<br />

nicht möglich sein, so sollten sensible Daten anonymisiert<br />

d.h. verschlüsselt oder durch spezielle Vorkehrungen nicht in<br />

Zusammenhang gebracht werden können (z.B. keine direkte<br />

Verbindung zwischen Namen und Geburtsdatum, Abstammung,<br />

Religion usw.)<br />

2. Minimierung<br />

Es sollten nur jene Daten gesammelt und verarbeitet bzw.<br />

gespeichert werden, die für die Erfüllung des Zwecks notwendig<br />

sind.<br />

3. Definition des Zwecks<br />

Es sollte bei der Erfassung der Daten den Betroffenen genau<br />

erläutert werden, wofür diese Daten verwendet und bei<br />

Bedarf eine Erlaubnis zur Erfassung und Speicherung eingeholt<br />

werden.<br />

4. Begrenzung der Verwendung<br />

Personenbezogene Daten sind ausschließlich für die Zwecke<br />

zu verwenden, für die eine freie Zustimmung der betroffenen<br />

Person, oder ein gültiger Vertrag, ein Gesetz, eine<br />

rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder<br />

einer zuständigen Behörde vorliegt. Bei der Übermittlung an<br />

dritte Personen gilt diese Begrenzung in vollem Umfang.<br />

5. Transparenz<br />

Die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden,<br />

sollten über die Art der Erfassung und Verarbeitung bzw.<br />

Offenlegung ihrer Daten sowie über die Weitergabe ihrer<br />

Daten an Dritte informiert werden. Die Dienstleister sind<br />

außerdem verpflichtet, bei einer systematischen und schwerwiegenden<br />

Verletzung ihrer Datenverwendung (z.B. durch<br />

Hackerangriffe) hinsichtlich des Datengeheimnisses den<br />

Betroffenen unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

6. Beteiligung der betroffenen Personen<br />

Die betroffenen Personen sollten in den Prozess der Verwendung<br />

ihrer personenbezogenen Daten eingebunden werden<br />

und soweit möglich, ihre Zustimmung zur Verarbeitung,<br />

Speicherung, Offenlegung und Übermittlung ihrer Daten<br />

erreicht werden.<br />

7. Qualität und Integrität<br />

Es sollte sichergestellt werden, dass die personenbezogenen<br />

Daten sachlich richtig, wichtig, komplett und aktuell sind.<br />

8. Die personenbezogenen Daten sind auf allen<br />

30


Medien durch geeignete und angemessene Sicherheitsmaßnahmen<br />

gegen Verlust, nicht autorisiertem Zugriff, oder Verwendung,<br />

Zerstörung, Veränderung oder nicht autorisierte<br />

oder nicht beabsichtigte Offenlegung zu schützen.<br />

9. Verantwortlichkeit und Überwachung<br />

Die Dienstleister sind für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.<br />

Sie müssen alle Mitarbeiter und Vertragspartner<br />

zur Einhaltung dieser Regeln verpflichten und die Regeln in<br />

geeigneter Weise schulen.<br />

Die personenbezogenen Daten sind vom Dienstleister zu<br />

überwachen um sicherzustellen, dass diese Regeln und alle<br />

anwendbaren Schutzforderungen eingehalten werden.<br />

10. Die Dienstleister müssen alle personenbezogenen<br />

Daten auch in allen Sicherungsdateien, Medien und Archiven<br />

physisch (d.h. nicht wieder herstellbar) löschen, wenn sie<br />

die Daten nicht mehr benötigen, außer die Aufbewahrung ist<br />

auf Grund von gesetzlichen Regeln notwendig.<br />

Bei der Anwendung einiger dieser Regeln gibt es natürlich<br />

etwas Spielraum bei der Interpretation. Wie z.B. im Punkt<br />

8 wo „geeignete und angemessene“ Sicherheitsmaßnahmen<br />

gefordert werden. Wobei vor allem der Begriff „angemessen“<br />

schon aussagt, dass die Sicherheitseinrichtungen eines<br />

Großunternehmens gegenüber einem Kleinbetrieb nicht<br />

identisch sondern adäquat sein müssen.<br />

Wichtig für den Datenverarbeiter ist auf jeden Fall, dass es<br />

sich hier um gesetzliche Vorgaben handelt und dass er für<br />

die Einhaltung der Regeln in jedem Fall verantwortlich gemacht<br />

werden kann. Dies gilt auch bei der Weitergabe der<br />

von ihm erfassten bzw. verarbeiteten Daten an Dritte.<br />

Daher meine Empfehlung:<br />

• Geben sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden wenn<br />

möglich nicht an Dritte weiter.<br />

• Sollte eine Weitergabe aus Verarbeitungsgründen notwendig<br />

sein, dann ist der Punkt 4 „Begrenzung der Verwendung“<br />

unbedingt auch von Dritten bei der Verarbeitung<br />

einzuhalten.<br />

• Die im Punkt 9 vorgegebene Verantwortlichkeit und<br />

Überwachung sollte auch auf den Vertragspartner übertragen<br />

und vertraglich festgehalten werden.<br />

Ing. Heinz Weiländer<br />

Zertifizierter ISO27001 Auditor<br />

Mitglied der IT-Security Experts Group der WKO<br />

„WIR VERTRAUEN<br />

AUF IHRE KOMPETENZ!“<br />

DR. NORBERT GRIESMAYR, VAV GENERALDIREKTOR<br />

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Es ist schwer, für jeden Versicherungsnehmer die richtigen Produkte<br />

auszuwählen und das auch noch zu einem guten Preis – entsprechendes<br />

Expertenwissen und ein neutraler Standpunkt sind im Rahmen des<br />

„Best Advice“-Grundsatzes unerlässlich.<br />

Wir schätzen es, dass unsere Kunden ausschließlich von unabhängigen Experten<br />

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Als Dankeschön für Ihre kompetente Beratung bieten wir Ihnen:<br />

• Absoluten Kundenschutz (kein Außendienst)<br />

• Pünktliche Bezahlung und Top-Konditionen bei der Provision<br />

• Innovative elektronische Services (z.B. Datenübermittlung per XML,<br />

umfassendes Vertriebspartner-Portal mit Tarifrechnern, u.v.m.)<br />

• „Best Advice“-Produkte mit dauerhaft günstigen Prämien<br />

Erfahren Sie mehr über unsere Produkte und Services unter www.VAVPRO.at.<br />

31


makler<br />

intern Aus- und Weiterbildung<br />

Vorschau der<br />

Seminar<br />

Jän. Feb. März April Mai Juni Sept. Okt. Nov.<br />

17.<br />

20.<br />

ÖVA<br />

Fachgrundausbildung<br />

für Mitarbeiter von Makler büros<br />

• ein komplettes Grund schulungsprogramm<br />

• Schulungen durch Praktiker<br />

• Gruppenarbeiten<br />

24.<br />

24.<br />

26.<br />

11.<br />

27./28.<br />

18.<br />

8.<br />

27.<br />

Vorbereitungsworkshop zu den Prüfungen<br />

Fachgrundausbildung<br />

1.<br />

3.<br />

Prüfung Fachgrundausbildung<br />

23.<br />

30.<br />

ÖVA Seminar – Rechtsschutz für Unternehmen<br />

und Management<br />

26.<br />

ÖVA Seminar – Betriebshaftpflicht 9.<br />

ÖVA Seminar<br />

Gedeckt oder nicht gedeckt? Das ist hier die<br />

Frage!<br />

2./3.<br />

ÖVA Generalversammlung 2.<br />

ÖVA Seminar – Der Leitungswasserschaden 15.<br />

ÖVA Seminar<br />

Optimierung der Maklereinkünfte<br />

ÖVA Seminar<br />

Kriminalität gegen Versicherungen<br />

29.<br />

12.<br />

26.<br />

ÖVA Seminar<br />

Riskmanagement i. d. Praxis (Risikoerkennung<br />

in einem Großbetrieb)<br />

10./<br />

11.<br />

Die einzelnen Einladungen werden noch rechtzeitig per Post versendet.<br />

Anmeldemöglichkeiten auch über unsere Homepage unter: www.oevm.at / Aus- u. Weiterbildung<br />

32


ÖVA Österreichische Versicherungsakademie <strong>2012</strong><br />

Ort Thema Referenten<br />

Wien Die Grundlagen des VersVG Ing. Franz Innerhuber<br />

Wien KFZ Versicherung, Kasko, Haftpflicht Alfred Binder<br />

Wien Feuer, Feuer-BU Ing. Alexander Punzl<br />

Wien Sturmschaden, Leitungswasser Alfred Binder<br />

Wien Haushalt, Glasburch, Einbruchdiebstahl Alfred Binder<br />

Wien Rechtsschutz Versicherung Ing. Mirko Ivanic<br />

Wien Haftpflichtversicherung (2TAGE!) Ing. Alexander Punzl<br />

Wien Unfall, Insassenunfall, Sozialversicherung Mag. Alexander Meixner<br />

Wien Lebensversicherung, BUZ Mag. Alexander Meixner<br />

Wien Krankenversicherung, BUFT Mag. Alexander Meixner<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Vorbereitungsworkshop für die Prüfungen der<br />

Fachgrundausbildung<br />

Schriftliche und mündliche Prüfungen zur<br />

Versicherungsfachkraft<br />

Vortragende der<br />

Fachgrundausbildung<br />

Vortragende der<br />

Fachgrundausbildung<br />

Wien<br />

Rechtsschutz für Unternehmen und Management, Individuallösungen<br />

und effiziente Assistance-Leistungen<br />

Dr. Helmut Tenschert<br />

Villach Schwerpunkte der Betriebshaftpflicht und ausgewählte OGH Urteile Dr. Johannes Stögerer<br />

Salzburg<br />

Unter welchen Voraussetzungen zahlt der Versicherer was, wie viel,<br />

wann und wie? Und unter welchen Voraussetzungen zahlt er – zu<br />

Recht – nicht? Diese Fragen werden anhand der aktuellen OGH<br />

Judikatur behandelt<br />

Dr. Eva Palten<br />

Salzburg ÖVA Generalversammlung ÖVM Vorstand<br />

Villach Lösungen und Informationen zur Schadenbearbeitung Alfred Binder, Paul Veselka<br />

Tirol<br />

Wien<br />

Wien<br />

Präsentation der ÖVM Leistungsübersicht und Honorartabelle<br />

Gesetzliche Grundlagen, Vertragliche Grundlagen, Einkünfte des<br />

Vers.maklers<br />

Schwerpunkt: Information der Versicherungsmakler über relevante<br />

Tatformen und Täterprofile. Mit praktischen Fallbeispielen<br />

Gerhard Veits<br />

Mag. Maximillian Edelbacher-<br />

Mag. Gerhard Janoch<br />

Salzburg<br />

Theoretische Kenntnisse des Riskmanagement speziell in der<br />

Risikoerkennung- gekoppelt mit der praktischen Umsetzung<br />

im Betrieb<br />

Gerhard Veits<br />

33


makler<br />

intern<br />

NEU<br />

Vorbereitungsworkshop zu den Prüfungen<br />

der Fachgrundschulungen<br />

Die ÖVA bietet allen Mitarbeitern von Maklerbüros die<br />

Fachgrundausbildung mit einer möglichen Abschlussprüfung<br />

an. Diese Abschlussprüfung hat zum Ziel, einerseits<br />

das bei den Schulungen vorgetragene Fachwissen zu festigen<br />

und andererseits einen Leistungs- und Bildungsnachweis<br />

anzubieten. Wir raten zum Besuch der Seminare der Fachgrundausbildung,<br />

sie sind jedoch nicht zwingende Voraussetzung<br />

für die Zulassung zur Prüfung.<br />

Mit diesem Vorbereitungsworkshop wollen wir den Teilnehmern<br />

der Fachgrundausbildung nochmals die Gelegenheit<br />

bieten, den kompletten Unterrichtsstoff der Sparten Vers-<br />

VG, Haushalt, Glas, Einbruchdiebstahl, Sturmschaden, Leitungswasser,<br />

Feuer, Feuer-BU, KFZ Versicherung, Rechtsschutz,<br />

Haftpflicht, Unfall, Kranken, Leben, BUFT und<br />

BUZ zu wiederholen um für die Prüfung bestens vorbereitet<br />

zu sein.<br />

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen Teil, der<br />

in Form von Single Choice Fragen durchgeführt wird und<br />

einen mündlichen Teil, der den gesamten Lehrstoff der<br />

Fachgrundausbildung umfasst.<br />

Gemäß der festgelegten Prüfungsordnung finden beide Teile<br />

unter Aufsicht einer Kommission statt. Diese setzt sich aus<br />

den Vortragenden der einzelnen Fachgrundausbildungen<br />

zusammen.<br />

Der Vorbereitungsworkshop wird am<br />

1. Februar <strong>2012</strong> in Wien im ÖVA<br />

Seminarzentrum<br />

und am<br />

3. Februar <strong>2012</strong> in Tirol im<br />

Hotel Reschenhof<br />

stattfinden.<br />

Die Kosten für den Workshop betragen € 150,--. Die Einladung<br />

und Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage<br />

unter: www.oevm.at/ÖVA Seminare/Fachgrundausbildung<br />

Dauer von 9.00-17.00 Uhr<br />

Vortragende:<br />

Wien: Alfred Binder, Mag. Alexander Meixner<br />

Tirol: Michael Schopper<br />

Nachdem ein Besuch der Fachgrundschulungen nicht zwingende<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist,<br />

können auch gerne Mitarbeiter von Maklerbüros zu diesem<br />

Lehrgang kommen, die die Schulungen nicht besucht haben<br />

und gerne die Prüfung ablegen möchten.<br />

34


Flexible Vorsorge<br />

für bedachte Sparer.<br />

FlexPlan<br />

Vorsorge wird immer schwieriger. Wie soll man sparen, auf welche Art und Weise Geld beiseite legen?<br />

Wie lange ist man gebunden? Mit dem FlexPlan kann man alle 6 Jahre auf vorhandenes Kapital zugreifen, ohne<br />

Abschläge oder finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. So passt sich der FlexPlan dem Lebensrythmus an<br />

und begleitet Ihren Kunden bis zum Pensionsantritt.<br />

www.donaubrokerline.at<br />

Donau ServiceLine 050 330 330


Michael Sturmlechner – Leiter Maklervertrieb<br />

Höchste Qualität in unserer gesamten Dienstleistungserbringung – für unsere Vertriebspartner!<br />

Dabei setzen wir auf drei wesentliche Säulen:<br />

<br />

<br />

<br />

www.allianz.at<br />

Hoffentlich Allianz.

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