PDF zum Download - Denkmalpflege Baden-Württemberg
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AKTIV<br />
IN DER DENKMALPFLEGE<br />
Roland Freiherr von Saint-Andre hat als Eigentümer wesentlich <strong>zum</strong> Erhalt von bedeutenden<br />
Baudenkmälern beigetragen. Jüngstes Beispiel ist die Wimsener Mühle, nahe der<br />
berühmten gleichnamigen Höhle auf der Schwäbischen Alb im Kreis Reutlingen.<br />
Baron Saint-Andre, mit der Wiederinstandsetzung Ihrer<br />
Wimsener Mühle, ist ein durchaus spektakuläres Stück<br />
Denkmalschutz und -erhalt gelungen. Skizzieren sie uns<br />
kurz Ihre Rolle bei dieser „Aktion".<br />
Als Eigentümer der Wimsener Mühle fühlte ich mich verantwortlich,<br />
dieses Kulturdenkmal, das bereits im 12. Jahrhundert<br />
geschichtlich<br />
erwähnt wurde,<br />
und die Bannmühle<br />
des Klosters<br />
Zwiefalten war, vor<br />
dem Zerfall zu retten.<br />
Um es statisch<br />
und konstruktiv zu<br />
schützen, führten<br />
wir mithilfe des<br />
Landesdenkmalamtes<br />
1992 als ersten<br />
Schritt Sicherungsmaßnahmen<br />
durch.<br />
Ein Bericht des<br />
Die Wimsener Mühle.<br />
Vorne Rechts, der Eigentümer und<br />
Interview-Partner Baron Saint-Andre<br />
Reutlinger Generalanzeigers<br />
weckte<br />
das Interesse der<br />
Öffentlichkeit für<br />
die Mühle. Sie liegt<br />
ja auch an einem Hauptwanderweg der Schwäbischen Alb.<br />
Aufgrund umfangreicher bereits durchgeführter Renovierungsarbeiten<br />
auf Schloss Ehrenfels sowie Großreparaturen<br />
in Wimsen, hatte ich als Eigentümer keine ausreichenden<br />
Mittel mehr zur Renovierung. Wir gründeten deshalb den<br />
Verein „Förderkreis Wimsener Mühle", dem ich auf die<br />
Dauer von 20 Jahren das Eigentum an der Mühle mit<br />
Grundstück und Umland zu Verfügung stellte. Dies war die<br />
einzige Möglichkeit, die Bürger-Initiative zu unterstützen<br />
und öffentliche Gelder zu erhalten. Durch dieses bürgerliche<br />
Engagement und mithilfe der Presse, des Regierungspräsidiums<br />
Tübingen, des Landesdenkmalamtes, der Denkmalstiftung<br />
sowie der Gemeinde Hayingen war es möglich,<br />
den ersten Bauabschnitt zur Erhaltung der Mühle Mitte<br />
diesen Jahres zu vollenden.<br />
Wo lagen die besonderen Schwierigkeiten bei der Sanierung?<br />
Zunächst gab es Probleme bei der Finanzierung. Die rein<br />
technischen Schwierigkeiten waren dagegen gering. Dies<br />
ist insbesondere Herrn Architekt Brändle zu verdanken, der<br />
die Baumaßnahme fachgerecht und mit hohem Fachwissen<br />
begleitete. Gewisse Schwierigkeiten traten in der statischen<br />
Sicherung und bei den Abdichtungsmaßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Bach auf. Doch konnten diese Probleme gelöst werden.<br />
Werden Sie die Mühle nach Instandsetzung auch selbst<br />
nutzen?<br />
Die Mühle wird dem Verein zur Nutzung überlassen. Nach<br />
Beendigung des zweiten Bauabschnittes werden hier geschichtliche<br />
und kulturelle Veranstaltungen stattfinden.<br />
Vorgesehen ist auch ein kleines Heimatmuseum zur<br />
Mühlengeschichte sowie über neue Ergebnisse der Erforschung<br />
der Wimsener Höhle, die derzeit ein von der Uni Tübingen<br />
unterstütztes Team durchführt. Wimsen wird ja Tag<br />
für Tag von vielen Schulklassen und Wanderern besucht.<br />
Sie erhalten bereits das wunderschöne Schloss Ehren fels<br />
zu dem die Mühle gehört. Bekommt man da nicht irgendwann<br />
„zu viel" vom Denkmalschutz?<br />
Es ist richtig, dass ich persönlich den größten Teil meiner<br />
Ersparnisse in die Renovierung von Ehrenfels investiert<br />
habe. Doch zu viel Denkmalschutz hat man nie, man hat<br />
leider immer zu wenig Geld.<br />
Wo sehen sie als Denkmaleigentümer noch Nachholbedarf<br />
bzw. Verbesserungsmöglichkeiten beim Denkmalschutz in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>?<br />
Wir wünschen uns die Zeiten zurück, in denen Ministerpräsident<br />
Späth zur Unterstützung der Eigentümer im ganzen<br />
Lande, die nicht aus eigener Kraft ihr Denkmal erhalten<br />
konnten, ein Schwerpunktprogramm für den Denkmalschutz<br />
aufgelegt hatte. Wir bedauern außerordentlich, dass<br />
die jetzige Landesregierung die Mittel zweimal gekürzt und<br />
auf ein Maß zurückgefahren hat, das nicht annähernd<br />
reicht, die vielfältigen und notwendigen Aufgaben in der<br />
<strong>Denkmalpflege</strong> zu erfüllen.<br />
Die Denkmalstiftung wird dieses interessante Projekt in dieser Publikation<br />
2002 ausführlich darstellen.<br />
| Fortsetzung v. S. 4<br />
fangs von 247 auf nunmehr 376 Seiten<br />
zeigt, dass die seitherige Entwicklung der<br />
denkmalschutzrechtlichen Rechtsprechung<br />
sowie zwei Novellierungen eine Neuauflage<br />
erfordert haben. Besonders informativ<br />
hierzu ist die Rechtsprechungsübersicht<br />
des VGH <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
im Anhang<br />
4.1. Der Kulturdenkmalbegriff, die Grenzen<br />
der Erhaltungspflicht des Eigentümers,<br />
die Genehmigungsanforderungen<br />
für die Veränderung und Beseitigung von<br />
Kulturdenkmalen sowie die Zumutbarkeitsgrenze<br />
für die Erhaltungspflicht und<br />
zur Ausgleichspflicht werden unter Auswertung<br />
der neuen höchst- und obergerichtlichen<br />
Rechtsprechung umfassend<br />
dargestellt. Dabei wird vor allem die<br />
neuere Rechtsprechung des BVerfG, die<br />
der bisherigen fachgerichtlichen Enteignungsrechtsprechung<br />
von BGH und<br />
BVerwG seit 1999 auch <strong>zum</strong> Denkmalschutzrecht<br />
die Grundlage entzogen hat<br />
und ihr Verhältnis zur Rechtsprechung<br />
des VGH <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erschöpfend<br />
abgehandelt.<br />
Insgesamt enthält die Neubearbeitung<br />
Antworten auf nahezu alle denkmalschutzrechtlichen<br />
Fragen. Zusammen mit<br />
der Vorschriftensammlung im Anhang ist<br />
der Kommentar für jeden mit der Materie<br />
in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Befassten unentbehrlich.<br />
Seine weite Verbreitung kann<br />
sowohl für den öffentlichen als auch für<br />
den privaten Bereich bestens empfohlen<br />
werden. Rechtsanwalt Dieter Angst<br />
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