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PDF zum Download - Denkmalpflege Baden-Württemberg

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AKTIV<br />

IN DER DENKMALPFLEGE<br />

Roland Freiherr von Saint-Andre hat als Eigentümer wesentlich <strong>zum</strong> Erhalt von bedeutenden<br />

Baudenkmälern beigetragen. Jüngstes Beispiel ist die Wimsener Mühle, nahe der<br />

berühmten gleichnamigen Höhle auf der Schwäbischen Alb im Kreis Reutlingen.<br />

Baron Saint-Andre, mit der Wiederinstandsetzung Ihrer<br />

Wimsener Mühle, ist ein durchaus spektakuläres Stück<br />

Denkmalschutz und -erhalt gelungen. Skizzieren sie uns<br />

kurz Ihre Rolle bei dieser „Aktion".<br />

Als Eigentümer der Wimsener Mühle fühlte ich mich verantwortlich,<br />

dieses Kulturdenkmal, das bereits im 12. Jahrhundert<br />

geschichtlich<br />

erwähnt wurde,<br />

und die Bannmühle<br />

des Klosters<br />

Zwiefalten war, vor<br />

dem Zerfall zu retten.<br />

Um es statisch<br />

und konstruktiv zu<br />

schützen, führten<br />

wir mithilfe des<br />

Landesdenkmalamtes<br />

1992 als ersten<br />

Schritt Sicherungsmaßnahmen<br />

durch.<br />

Ein Bericht des<br />

Die Wimsener Mühle.<br />

Vorne Rechts, der Eigentümer und<br />

Interview-Partner Baron Saint-Andre<br />

Reutlinger Generalanzeigers<br />

weckte<br />

das Interesse der<br />

Öffentlichkeit für<br />

die Mühle. Sie liegt<br />

ja auch an einem Hauptwanderweg der Schwäbischen Alb.<br />

Aufgrund umfangreicher bereits durchgeführter Renovierungsarbeiten<br />

auf Schloss Ehrenfels sowie Großreparaturen<br />

in Wimsen, hatte ich als Eigentümer keine ausreichenden<br />

Mittel mehr zur Renovierung. Wir gründeten deshalb den<br />

Verein „Förderkreis Wimsener Mühle", dem ich auf die<br />

Dauer von 20 Jahren das Eigentum an der Mühle mit<br />

Grundstück und Umland zu Verfügung stellte. Dies war die<br />

einzige Möglichkeit, die Bürger-Initiative zu unterstützen<br />

und öffentliche Gelder zu erhalten. Durch dieses bürgerliche<br />

Engagement und mithilfe der Presse, des Regierungspräsidiums<br />

Tübingen, des Landesdenkmalamtes, der Denkmalstiftung<br />

sowie der Gemeinde Hayingen war es möglich,<br />

den ersten Bauabschnitt zur Erhaltung der Mühle Mitte<br />

diesen Jahres zu vollenden.<br />

Wo lagen die besonderen Schwierigkeiten bei der Sanierung?<br />

Zunächst gab es Probleme bei der Finanzierung. Die rein<br />

technischen Schwierigkeiten waren dagegen gering. Dies<br />

ist insbesondere Herrn Architekt Brändle zu verdanken, der<br />

die Baumaßnahme fachgerecht und mit hohem Fachwissen<br />

begleitete. Gewisse Schwierigkeiten traten in der statischen<br />

Sicherung und bei den Abdichtungsmaßnahmen<br />

<strong>zum</strong> Bach auf. Doch konnten diese Probleme gelöst werden.<br />

Werden Sie die Mühle nach Instandsetzung auch selbst<br />

nutzen?<br />

Die Mühle wird dem Verein zur Nutzung überlassen. Nach<br />

Beendigung des zweiten Bauabschnittes werden hier geschichtliche<br />

und kulturelle Veranstaltungen stattfinden.<br />

Vorgesehen ist auch ein kleines Heimatmuseum zur<br />

Mühlengeschichte sowie über neue Ergebnisse der Erforschung<br />

der Wimsener Höhle, die derzeit ein von der Uni Tübingen<br />

unterstütztes Team durchführt. Wimsen wird ja Tag<br />

für Tag von vielen Schulklassen und Wanderern besucht.<br />

Sie erhalten bereits das wunderschöne Schloss Ehren fels<br />

zu dem die Mühle gehört. Bekommt man da nicht irgendwann<br />

„zu viel" vom Denkmalschutz?<br />

Es ist richtig, dass ich persönlich den größten Teil meiner<br />

Ersparnisse in die Renovierung von Ehrenfels investiert<br />

habe. Doch zu viel Denkmalschutz hat man nie, man hat<br />

leider immer zu wenig Geld.<br />

Wo sehen sie als Denkmaleigentümer noch Nachholbedarf<br />

bzw. Verbesserungsmöglichkeiten beim Denkmalschutz in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>?<br />

Wir wünschen uns die Zeiten zurück, in denen Ministerpräsident<br />

Späth zur Unterstützung der Eigentümer im ganzen<br />

Lande, die nicht aus eigener Kraft ihr Denkmal erhalten<br />

konnten, ein Schwerpunktprogramm für den Denkmalschutz<br />

aufgelegt hatte. Wir bedauern außerordentlich, dass<br />

die jetzige Landesregierung die Mittel zweimal gekürzt und<br />

auf ein Maß zurückgefahren hat, das nicht annähernd<br />

reicht, die vielfältigen und notwendigen Aufgaben in der<br />

<strong>Denkmalpflege</strong> zu erfüllen.<br />

Die Denkmalstiftung wird dieses interessante Projekt in dieser Publikation<br />

2002 ausführlich darstellen.<br />

| Fortsetzung v. S. 4<br />

fangs von 247 auf nunmehr 376 Seiten<br />

zeigt, dass die seitherige Entwicklung der<br />

denkmalschutzrechtlichen Rechtsprechung<br />

sowie zwei Novellierungen eine Neuauflage<br />

erfordert haben. Besonders informativ<br />

hierzu ist die Rechtsprechungsübersicht<br />

des VGH <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

im Anhang<br />

4.1. Der Kulturdenkmalbegriff, die Grenzen<br />

der Erhaltungspflicht des Eigentümers,<br />

die Genehmigungsanforderungen<br />

für die Veränderung und Beseitigung von<br />

Kulturdenkmalen sowie die Zumutbarkeitsgrenze<br />

für die Erhaltungspflicht und<br />

zur Ausgleichspflicht werden unter Auswertung<br />

der neuen höchst- und obergerichtlichen<br />

Rechtsprechung umfassend<br />

dargestellt. Dabei wird vor allem die<br />

neuere Rechtsprechung des BVerfG, die<br />

der bisherigen fachgerichtlichen Enteignungsrechtsprechung<br />

von BGH und<br />

BVerwG seit 1999 auch <strong>zum</strong> Denkmalschutzrecht<br />

die Grundlage entzogen hat<br />

und ihr Verhältnis zur Rechtsprechung<br />

des VGH <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erschöpfend<br />

abgehandelt.<br />

Insgesamt enthält die Neubearbeitung<br />

Antworten auf nahezu alle denkmalschutzrechtlichen<br />

Fragen. Zusammen mit<br />

der Vorschriftensammlung im Anhang ist<br />

der Kommentar für jeden mit der Materie<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Befassten unentbehrlich.<br />

Seine weite Verbreitung kann<br />

sowohl für den öffentlichen als auch für<br />

den privaten Bereich bestens empfohlen<br />

werden. Rechtsanwalt Dieter Angst<br />

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