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Rechtskunde - Lernender.ch

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Re<strong>ch</strong>tsanwendung:<br />

1. Sa<strong>ch</strong>verhalt = Streitfall<br />

2. Gesetzli<strong>ch</strong>e Regelung = Tatbestand<br />

a. Eintritt eines S<strong>ch</strong>adens<br />

b. Widerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> (unerlaubte) Handlung<br />

c. Vers<strong>ch</strong>ulden (Absi<strong>ch</strong>t oder Fahrlässigkeit)<br />

d. Adäquater Kausalzusammenhang<br />

o Die widerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Handlung muss die Ursa<strong>ch</strong>e des geltend<br />

gema<strong>ch</strong>ten S<strong>ch</strong>adens sein<br />

3. Re<strong>ch</strong>tsanwendung<br />

4

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