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Rechtskunde - Lernender.ch

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4. Verträge auf Gebrau<strong>ch</strong>süberlassung<br />

- Mietvertrag<br />

- Pa<strong>ch</strong>tvertrag<br />

- Gebrau<strong>ch</strong>sleihe<br />

- Darlehen<br />

- Kleinkredit<br />

- Leasingvertrag<br />

Mietvertrag<br />

- Re<strong>ch</strong>te und Pfli<strong>ch</strong>ten des Mieters<br />

1. Mietgegenstand sorgfältig gebrau<strong>ch</strong>en<br />

2. vor Mietantritt den Mietgegenstand genau überprüfen<br />

3. bei Streitigkeiten kann der Mieter den Mietzins hinterlegen<br />

4. Kleine Reparaturen hat der Mieter zu tragen<br />

5. Untermiete ist erlaubt<br />

6. ein Ehegatte kann den Mietvertrag alleine abs<strong>ch</strong>liessen<br />

7. wer ausserterminli<strong>ch</strong> kündet haftet für den Mietzins<br />

- Re<strong>ch</strong>te und Pfli<strong>ch</strong>ten des Vermieters<br />

1. Mietgegenstand in gebrau<strong>ch</strong>sfähigem Zustand übergeben<br />

2. Lasten und Abgaben muss der Vermieter zahlen<br />

3. falls der Mieter mit der Miete im Rückstand ist, kann er s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> eine<br />

Zahlungsfrist ansetzten<br />

4. veräussertes Mietobjekt, geht das Mietverhältnis auf den Erwerber über<br />

5. Bekanntgabe des Mietzinses des Vormieters<br />

6. Mietzinserhöhungen bedürfen ein spezielles Formular<br />

- Beendigung des Mietverhältnis<br />

• Automatis<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> Ablauf der vereinbarten Mietdauer bei einem<br />

befristeten Mietverhältnis<br />

• Dur<strong>ch</strong> Kündigung<br />

• 1. Kündigungss<strong>ch</strong>utz<br />

• S<strong>ch</strong>utz vor missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en oder übersetzten Mietzinsen<br />

Pa<strong>ch</strong>tvertrag<br />

- eine Sa<strong>ch</strong>e oder ein Re<strong>ch</strong>t zum Gebrau<strong>ch</strong> und zur Nutzung<br />

- Pa<strong>ch</strong>tzins<br />

Gebrau<strong>ch</strong>sleihevertrag<br />

- eine Sa<strong>ch</strong>e wird unentgeltli<strong>ch</strong> zum Gebrau<strong>ch</strong> überlassen = Gebrau<strong>ch</strong>sleihe<br />

Darlehensvertrag<br />

- eine bestimmte Summe Geld wird zum Gebrau<strong>ch</strong> überlassen<br />

- = S<strong>ch</strong>ulds<strong>ch</strong>ein<br />

- Rückzahlung in Monatsraten<br />

Leasingvertrag<br />

- andere Form der Miete<br />

- für eine feste Zeitdauer unkündbar<br />

- Leasingzinsen<br />

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