pdf, 21.8 KB - Senator für Justiz - Bremen
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<strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Justiz</strong> und Verfassung<br />
16. September 2011<br />
Dr. Henning Maul-Backer<br />
361 4932<br />
L 9<br />
Vorlage <strong>für</strong> die Sitzung des Senats am 27. September 2011<br />
„Einsatz von Fußfesseln im Land <strong>Bremen</strong>“<br />
(Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bremischen<br />
Bürgerschaft (Landtag))<br />
A. Problem<br />
Der Abgeordnete Timke (BIW) hat <strong>für</strong> die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag)<br />
folgende Anfrage an den Senat gestellt:<br />
„Ich frage den Senat<br />
a) Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land <strong>Bremen</strong> <strong>für</strong> die gerade<br />
beschlossene Beteiligung an der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle<br />
der Länder?<br />
b) Was kostet die elektronische Fußfessel pro Stück, und wie viele dieser Geräte<br />
will das Land <strong>Bremen</strong> in den nächsten zwölf Monaten anschaffen?<br />
c) Ist es <strong>für</strong> den Senat vorstellbar, den Einsatz der elektronischen Fußfessel<br />
zukünftig <strong>für</strong> weitere Einsatzzwecke oder Personengruppen auszudehnen, und<br />
wenn ja, auf welche?“<br />
B. Lösung<br />
Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:<br />
Zu Frage 1:<br />
Der nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Land <strong>Bremen</strong> entfallende Anteil an den<br />
fixen Kosten wird voraussichtlich etwa 17.500 Euro jährlich betragen.<br />
Pro überwachter Person werden laufende Kosten von jährlich etwa 2.784 € anfallen.<br />
...
2<br />
Zu Frage 2:<br />
Anschaffungskosten <strong>für</strong> die Geräte entstehen nicht. Diese werden von der Hessischen<br />
Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung beschafft und den Ländern zur Verfügung gestellt. Die<br />
hier<strong>für</strong> entstehenden Gebühren sind in den laufenden Kosten enthalten.<br />
Zu Frage 3:<br />
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll in <strong>Bremen</strong> ausschließlich nach<br />
richterlicher Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht zum Einsatz kommen.<br />
C. Alternativen<br />
Keine Alternativen.<br />
D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung<br />
Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen und keine gleichstellungspolitische Relevanz.<br />
E. Beteiligung / Abstimmung<br />
Nicht erforderlich.<br />
F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz<br />
Die Senatsvorlage ist nach Beschlussfassung des Senats zur Veröffentlichung über<br />
das zentrale Informationsregister geeignet.<br />
G. Beschluss<br />
Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage Vorlage 47/18 der mündlichen Antwort auf<br />
die Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft<br />
(Landtag) zu.