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Digitales Rechtemanagement – das Ende der Selbstkontrolle ... - vzbv

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<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

Eine Bewertung aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes<br />

Beitrag für den 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress<br />

10.-12. Mai 2005 in <strong>der</strong> Stadthalle Bonn - Bad Godesberg<br />

von Michael Bobrowski<br />

Referent Telekommunikation, Post, Medien; Verbraucherzentrale Bundesverband -<strong>vzbv</strong>, Berlin<br />

Während die einen im Digitalen <strong>Rechtemanagement</strong> (DRM) ein Instrument zum Sicherstellen<br />

eines fairen Ausgleichs zwischen den Interessen <strong>der</strong> Rechteverwerter und <strong>der</strong> Rechtenutzer<br />

sehen, betrachten es an<strong>der</strong>e mit eher kritischen Augen. Manche gehen sogar soweit zu behaupten,<br />

<strong>das</strong>s sich die Wissensgesellschaft mit DRM (und auch „Trusted Computing“) auf den direkten<br />

Weg in den Zensurstaat begebe. Auch die Verbraucherorganisationen sehen mit großer<br />

Sorge, <strong>das</strong>s diese Technologien nicht nur Begehrlichkeiten <strong>der</strong> Anbieter in Richtung gläserner<br />

Mediennutzer wecken, son<strong>der</strong>n auch die gesellschaftspolitische Zielsetzung einer offenen Wissensgesellschaft<br />

gefährden können. Sie könnten daher diese Technik nur akzeptieren, wenn sie<br />

strenge Anfor<strong>der</strong>ungen an die Angemessenheit, Nicht-Diskriminierung und die Wahrung von<br />

Privatheit und Selbstbestimmung erfüllt. Ein fairer Ausgleich <strong>der</strong> hiervon berührten Interessen<br />

setzt voraus, <strong>das</strong>s bei <strong>der</strong> technisch-administrativen Konzeption von DRM-Systemen die<br />

Verbraucherrechte in angemessener Weise berücksichtigt werden, die Einbeziehung betroffener<br />

Interessengruppen in <strong>der</strong> Konzeptionsphase sichergestellt ist und die wesentlichen Elemente<br />

<strong>der</strong> jeweiligen DRM-Konzeption offen gelegt werden.<br />

9. Deutscher IT-Sicherheitskongreß des BSI 1


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

BSI/<strong>vzbv</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Das offen strukturierte Internet hat sich in den vergangenen Jahren von einem Kommunikationsmittel<br />

für wenige Wissenschaftler zu einem unentbehrlichen Instrument <strong>der</strong> globalisierten<br />

Wirtschaft und zu einem frei zugänglichen Speicher kollektiven Wissens entwickelt (<strong>der</strong> Nutzen<br />

<strong>der</strong> dort gespeicherten Informationen soll hier nicht bewertet werden). Wie die tägliche Erfahrung<br />

lehrt, ist damit aber auch eine erhebliche Verwundbarkeit <strong>der</strong> Netze und <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen<br />

Komponenten verbunden. Der Vorteil eines je<strong>der</strong>zeit und an (fast) jedem Ort verfügbaren<br />

Zugangs zu „Wissensprodukten“ aller Art einerseits und ein erhebliches Gefährdungsbzw.<br />

Missbrauchspotential an<strong>der</strong>erseits liegen trotz Firewall, Virenscanner und Verschlüsselung<br />

immer noch nahe bei einan<strong>der</strong>. Insofern ist es auch aus Sicht <strong>der</strong> Verbraucherorganisationen<br />

notwendig und sinnvoll, weiter an <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Netze, <strong>der</strong> angeschlossenen<br />

Komponenten und <strong>der</strong> Kommunikationsprozesse zu arbeiten. Dies schließt dem Grunde<br />

nach die Bemühungen von Anbietern digitalisierter „Wissensprodukte“ um Lösungen ein, mit<br />

denen sich die damit verknüpten Rechte in <strong>der</strong> virtuellen Welt wahren und durchsetzen lassen.<br />

Denn auf längere Sicht würden auch die Mediennutzer keinen Gewinn davon haben, wenn sich<br />

Produktpiraterie und illegale Vertriebsformen weiter ausbreiten und die Interessen <strong>der</strong> legitimen<br />

Rechteinhaber auf <strong>der</strong> Strecke bleiben bzw. nicht entsprechend honoriert werden. Allerdings<br />

müssen Datensicherheit, Datenschutz, Urheberrecht, Copyright und Verbraucherrechte in einem<br />

angemessenen Verhälnis an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.<br />

In diesem Prozess spielen DRM-Systeme eine wichtige, aber auch kritische Rolle. Systembedingt<br />

bergen sie - bei „falscher“ Konzeption o<strong>der</strong> einseitiger Anwendung - erhebliche Risiken für<br />

die betroffenen Nutzer. Diese Risiken müssen deshalb schon in <strong>der</strong> Konzeptionsphase ausgeschlossen<br />

o<strong>der</strong> zumindest minimiert werden.<br />

Auf <strong>der</strong> Habenseite <strong>der</strong> neuen Technik stehen eine sicherere Nutzung offener Computernetze,<br />

eine größere Auswahl beim Zugang zu Diensten und Inhalten und eine möglicherweise leichtere<br />

Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie und des illegalen Vertriebs digitaler Inhalte. Auf <strong>der</strong> Sollseite<br />

finden sich deutliche Ansätze zur ungleichgewichtigen Behandlung von Nutzerinteressen, zum<br />

umfänglichen und unbemerkten Sammeln und Verarbeiten von Nutzer-Informationen und eine<br />

unter Umständen weitreichende Kontrolle über die Nutzung von Geräten und Inhalten durch<br />

Rechteinhaber. Hinzu kommt, <strong>das</strong>s sich die Entwicklung von DRM bis vor einiger Zeit weitgehend<br />

ausserhalb <strong>der</strong> Einflusssphäre <strong>der</strong> Nutzer und ihrer Interessenvertretungen vollzogen hat.<br />

Dies und die bis dato voneinan<strong>der</strong> abweichenden öffentlichen Aussagen <strong>der</strong> Entwickler und Anwen<strong>der</strong><br />

haben <strong>das</strong> Vertrauen in die Technik und die wahren Absichten ihrer Protagonisten nicht<br />

gerade geför<strong>der</strong>t.<br />

2 9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

1. DRM-Systeme, Geschäftsmodelle und Risikopotential<br />

Zunächst seien die wesentlichen Risikofaktoren des DRM aus Verbrauchersicht dargestellt.<br />

Kontrolle des Nutzerverhaltens<br />

DRM-Systeme haben bei entsprechen<strong>der</strong> Konzeption <strong>das</strong> Potential für eine umfassende Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Anbieter über Endgeräte, Nutzerverhalten und die Art <strong>der</strong> genutzten digitalen Wissensprodukte.<br />

Hierzu stehen verschiedene Techniken wie zum Beispiel Verschlüsselung, Markierung,<br />

Lizensierung o<strong>der</strong> Identifikations- und Vertrauenssysteme zur Verfügung. DRM-<br />

Systeme in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Verwerter ermöglichen nach Kundengruppen differenzierte Produktangebote<br />

und die Einführung völlig neuer Geschäftsmodelle. Stellvertretend seien hier die zeitlich<br />

begrenzte Nutzung digitaler Medien, die nutzungsabhängige Bezahlung (pay-per-view) o<strong>der</strong><br />

spezielle Subskriptionsformen genannt.<br />

Diese größere Flexibilität auf <strong>der</strong> Angebotsseite geht grundsätzlich einher mit einer stärker kommerziell<br />

ausgerichteten Auswertung jeglichen Gebrauchs digitaler Produkte via Internet, Mobilfunk,<br />

digitalisierter Massenmedien durch die Anbieter auf <strong>der</strong> Basis unterschiedlicher Preismodelle<br />

und unter umfassen<strong>der</strong> Kontrolle etwaiger Kopien nach dem Kauf.<br />

Hardware-Software-Inkompatibilität<br />

DRM-Systeme bedienen sich in <strong>der</strong> Regel softwaregestützter Kopierschutztechniken. Dabei<br />

müssen Hardware, Datenträger o<strong>der</strong> geschütztes Softwareprodukt sorgfältig aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

sein, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Dies kann aber unter Umständen<br />

die Nutzer zurUmrüstung ihrer Hardware zwingen und damit zu kostenträchtigen Investitionen<br />

führen. So haben zum Beispiel Erfahrungen von Verbrauchern gezeigt, <strong>das</strong>s sich DRMgeschützte<br />

CDs vielfach nicht auf bestimmten (älteren) Geräten abspielen ließen.<br />

Darüber hinaus können aus wettbewerblicher Sicht Ausbildungen kartellartiger Strukturen zwischen<br />

Hardwareanbietern und <strong>der</strong> Verwertungsindustrie nicht ausgeschlossen werden. Schließlich<br />

könnten Monopolbildungen durch die Verbindung einer Herstellers von Abspielgeräten mit<br />

einem Inhalteanbieter geför<strong>der</strong>t werden, zumal inzwischen ein gesetzlichen Umgehungsverbots<br />

für (Kopier)Schutzsysteme besteht.<br />

Unzureichen<strong>der</strong> Datenschutz<br />

Online eingesetzte DRM-Systeme ermöglichen grundsätzlich eine internetgestützte Verarbeitung<br />

und Verwaltung von Nutzungsrechten. Dabei kommen unmittelbar die Belange des Persönlichkeits-<br />

und Datenschutzes ins Spiel. Der Zugang zu kopiergeschützten Inhalten über offene<br />

Netze hinterlässt bei je<strong>der</strong> vom Anbieter gefor<strong>der</strong>ten Legitimation durch den Nutzer Datenspuren,<br />

die ohne gesetzliche Schutzmaßnahmen zur Ausbildung individueller Nutzungsprofile führen<br />

können. Und Privatkopien von digitalen Wissensprodukten im Internet werden künftig vielleicht<br />

nur noch unter Aufgabe <strong>der</strong> Anonymität zu erlangen sein.<br />

9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI <strong>–</strong> 10. bis 12. Mai 2005 3


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

BSI/<strong>vzbv</strong><br />

Negativwirkungen auf die Informationsgesellschaft<br />

Auf längere Sicht wird aus Kosten- und Praktikablitiätsgründen die netzgebundene Archivierung<br />

und Verbreitung digitaler Wissensprodukte gegenüber den bisherigen Nutzungsformen überwiegen.<br />

Man denke nur an eine exklusive Erfassung und Verwaltung von Pressebeiträgen, interessanten<br />

Hintergrundinformationen und sonstigen Tagesmeldungen. Das könnte nun auf <strong>der</strong> Anbieterseite<br />

Begehrlichkeiten wecken, die Nutzung <strong>der</strong> im Netz gespeicherten Informationen an<br />

ein lizenzgestütztes Vertriebssytem zu koppeln und sie nur noch gegen Entgelt abzugeben. Eine<br />

solch weitreichende Lizenzierung würde jedoch zu Lasten einer ungehin<strong>der</strong>ten Informationsgewinnung<br />

gehen und letztlich auch dem Anliegen <strong>der</strong> Bundesregierung zuwi<strong>der</strong>laufen, für die die<br />

Chancengleichheit und die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen an <strong>der</strong> Nutzung mo<strong>der</strong>ner<br />

interaktiver Medien einen hohen Stellenwert hat 1 .<br />

Risiken und Nebenwirkungen individueller Vergütungssysteme<br />

Die pauschale Vergütung für Vervielfältigungen ermöglicht einen ungezwungenen Umgang mit<br />

Inhalten zu privaten Zwecken. Sie schließt <strong>das</strong> Herstellen von Sicherungskopien o<strong>der</strong> Kopien für<br />

die Nutzung bestimmter Inhalte auf verschiedenen Abspielgeräten o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Formaten<br />

ein.<br />

Mit DRM kann diese Freiheit erheblich eingeschränkt werden, indem Anbieter und Verwerter<br />

vorgeben, ob und wie oft ihre Produkte abgerufen und kopiert werden können. Die Ausgestaltung<br />

des Rechts auf Privatkopie als Duldung ohne subjektiven Rechtsgehalt nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

deutschen Recht mag im analogen Zeitalter für einen angemessenen Interessenausgleich gesorgt<br />

haben. In <strong>der</strong> digitalen Welt wird <strong>das</strong> DRM auf <strong>der</strong> Grundlage des zwischenzeitlich geän<strong>der</strong>ten<br />

Rechts eine so weit gehende Kontrolle digitaler Inhalte durch Anbieter und Verwerter<br />

ermöglichen, wie sie zuvor undenkbar war.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Tatsache, <strong>das</strong>s analoge Engeräte in naher Zukunft vom Markt mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

verschwunden sein werden und auch die Rundfunkübertragung nur noch digital erfolgen<br />

wird, wird <strong>das</strong> Negativpotential <strong>der</strong> neuen Technik deutlich. Sollte die Nutzung digitaler Inhalte<br />

vollständig von <strong>der</strong> Angebotsseite kontrolliert werden, könnte es zu einschneidenden Einschränkungen<br />

beim Zugang zu Informationen und kulturellen Angeboten kommen. Wenn für jeden privaten<br />

Informationsabruf, für jedes Hören eines Musikstücks o<strong>der</strong> für jedes Sehen eines Dokumentarfilms<br />

Geld verlangt würde, ohne <strong>das</strong>s eine Aufzeichnung für private Zwecke gestattet<br />

wäre, droht eine maßgebliche Verknappung und Verteuerung von Informationen, allgemeinen<br />

Kulturwerken und <strong>der</strong> Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung. Dies wäre aber mit <strong>der</strong> Allgemeinwohlverpflichtung<br />

nicht vereinbar. Auch würde sich eine solche Entwicklung insgesamt innovationshemmend<br />

auswirken. Denn auch die Autoren, Wissenschaftler und alle übrigen Kreativen<br />

sind in ihrem Schaffensprozess auf die Inspiration „von außen“ und auf einen ungestörten<br />

Austausch mit an<strong>der</strong>en Künstlern o<strong>der</strong> Wissenschaftlern und damit auf den einfachen Zugang<br />

zu <strong>der</strong>en Werken angewiesen 2 .<br />

1 Aktionsprogramm Informationsgesellschaft Deutschland 2006“ <strong>der</strong> deutschen Bundesregierung. Siehe:<br />

http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/Informationsgesellschaft/aktionsprogramm.html<br />

2 Patrick von Braunmühl (<strong>vzbv</strong>): Beitrag zum Symposium des Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz und des Instituts für Urheber-<br />

und Medienrecht; November 2004, München<br />

4 9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

Trusted Computing und DRM<br />

In <strong>der</strong> „Trusted Computing Group“ (TCG) 3 haben sich Hard- und Softwarehersteller zusammengeschlossen,<br />

um nach eigenen Angaben durch gemeinsame Entwicklung einer beson<strong>der</strong>en<br />

Hardwarespezifikation die Nutzung von Computern in offenen Netzen sicherer zu machen.<br />

Die hierfür in <strong>der</strong> Entwicklung befindliche Technik, die sich in einem speziellen Chip mit Überwachungs-<br />

und Meldefunktionen manifestiert, könnte aber auch dazu verwendet werden, <strong>das</strong><br />

Verhalten von PC-Nutzern und ihrer Endgeräte an zentraler Stelle zu dokumentieren und von<br />

dort zu kontrollieren. Umfassende Nutzerprofile in Anbieterhand und weitreichende Eingriffe in<br />

die Privatsphäre wären die Folge. Durch <strong>das</strong> Zusammenspiel entsprechend ausgerüsteter<br />

Hardware mit DRM-Systemen könnte jedes digitale Wissensprodukt im widrigsten Fall auf <strong>das</strong><br />

Vorhandensein einer zuvor vergebenen Lizenz kontrolliert, seine Nutzung bei angeblicher Ungültigkeit<br />

o<strong>der</strong> Nicht-Vorhandensein <strong>der</strong> Lizenz gesperrt o<strong>der</strong> gar gelöscht werden, ohne <strong>das</strong>s<br />

<strong>der</strong> Nutzer auf diesen Vorgang maßgeblichen Einfluss nehmen könnte.<br />

Die Anbieter digitaler Inhalte erhoffen sich durch TC ganz offensichtlich auch eine bessere<br />

Durchsetzbarkeit ihrer Verwertungsrechte. Für die Endnutzer wären die negativen Auswirkungen<br />

einer so konzipierten und eingesetzten Technik auf ihre Privatheit, auf ihr Recht auf freien<br />

Informationszugang und auf ihr Selbstbestimmungsrecht gravierend. Umso mehr wird die <strong>Ende</strong><br />

2003 vorgestellte Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesregierung von den Verbraucherorganisationen begrüßt.<br />

Die Stellungmnahme enthält eine kritische Analyse im obigen Sinne und formuliert For<strong>der</strong>ungen<br />

an die Transparenz <strong>der</strong> Entwicklungsarbeiten, an die zeitnahe Bereitstellung von Informationen<br />

auch an Nicht-Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> TCG und an die Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorgaben des<br />

deutschen Datenschutzrechts 4 .<br />

Anlässlich eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Sommer 2003<br />

veranstalteten Symposiums wurde von <strong>der</strong> TCG angekündigt, <strong>das</strong>s ihr TC-Konzept keine Zertifizierung<br />

von Software für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vorsehe. Der Nutzer solle<br />

selbst entscheiden können, welche Funktionalitäten er nutzen will. Auch sei TC nicht als DRM-<br />

System konzipiert, stelle nicht eine „endgültige“ Plattform gegen Hacker, Viren o<strong>der</strong> Spam-Mails<br />

dar und erlaube eine Nutzung <strong>der</strong> Sicherheitsfunktionen auch ohne Onlineverbindung 5 . Es wird<br />

kritisch zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang diese Zusicherungen <strong>der</strong> TCG in <strong>der</strong> Praxis<br />

tatsächlich eingehalten werden.<br />

Wie DRM, so birgt auch TC neben ihrem vom Grundsatz her positiven Ansatz für eine durchgreifende<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Informationssicherheit erhebliches Missbrauchspotenzial. Dem gilt es<br />

durch Beteiligung <strong>der</strong> hiervon betroffenen Wirtschafts- und Nutzergruppen noch in <strong>der</strong> Konzeptionsphase<br />

vorzubeugen. An<strong>der</strong>nfalls wird sich <strong>das</strong> notwendige Vertrauen auf <strong>der</strong> Nutzerseite<br />

nicht einstellen und die TCG-Initiative am <strong>Ende</strong> scheitern.<br />

3 http://www.tcg.org/<br />

4 www.bsi.bund.de/trustcomp/index.htm<br />

5 Ulrich Sandl (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit): „Datenschutz und Datensicherheit“ , Heft 9/2004 S.521ff.<br />

9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI <strong>–</strong> 10. bis 12. Mai 2005 5


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

BSI/<strong>vzbv</strong><br />

2. Rahmenbedingungen und Bewertung aus Verbrauchersicht<br />

Mit <strong>der</strong> Digitalisierung <strong>der</strong> Medien, dem Ausbau des Breitbandzugangs für alle und durch <strong>das</strong><br />

Angebot digitaler Abspielgeräte mit neuartigen Nutzungsmöglichkeiten hat die Industrie selbst<br />

eine hohe Erwartungshaltung beim Endnutzer geschaffen. Insofern darf es nicht verwun<strong>der</strong>n,<br />

wenn diese die technischen Möglichkeiten zu nutzen versuchen, um Kopierschutzmaßnahmen<br />

zu umgehen und Vertriebsformen auszuweichen, die aus ihrer Sicht nur dazu dienen, unangemessen<br />

„Kasse zu machen“.<br />

Ebensowenig erstaunt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Thema „<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong>“ in <strong>der</strong> interessierten<br />

Öffentlichkeit bisher so kontrovers diskutiert wurde. Denn unter falschen Rahmenbedingungen<br />

wird diese Technik eben nicht nur die Informationsnutzung und Kommunikation in offenen Netzen<br />

ein Stück weit sicherer machen können.<br />

Die europäischen Verbraucherverbände und mit ihm <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> sehen die Folgen <strong>der</strong> Entwicklung<br />

und des Einsatzes von DRM daher eher kritisch. Das europäische Verbraucherbüro BEUC 6<br />

befürchtet, <strong>das</strong>s DRM-Systeme eine neue Beziehung zwischen Verwertern und Endnutzern<br />

schaffen, durch die Verbraucherrechte, Nutzungsfreiräume und die Erwartungen an die Nutzung<br />

digitaler Inhalte zu Ungunsten <strong>der</strong> Nutzer verän<strong>der</strong>t werden. Dies gelte, so <strong>das</strong> BEUC in seinem<br />

Positionspapier, auch hinsichtlich einer zu beobachtenden Verschiebung bestehen<strong>der</strong> Copyrightregelungen<br />

hin zu anbieterlastig ausgestalteten privatrechtlichen (Lizenz)Verträgen. Für<br />

<strong>das</strong> BEUC stehen daher eher die Risiken des DRM für den Verbraucherschutz und <strong>das</strong> Recht<br />

auf Teilhabe am kulturellen Leben im Vor<strong>der</strong>grund. 7<br />

Angesichts ihrer einschneidenden Auswirkungen auf die unterschiedlichen Rechtsbereiche darf<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> neuen Technologie nicht <strong>der</strong> Wirtschaft allein überlassen bleiben. Daher<br />

begrüßt es <strong>der</strong> <strong>vzbv</strong> ausdrücklich, <strong>das</strong>s sich die Deutsche Bundesregierung frühzeitig in den<br />

Diskussionsprozess um die neue Technologie eingeschaltet hat und sich kritisch mit ihr auseinan<strong>der</strong>setzt.<br />

8<br />

DRM-Systeme, die in ihrer praktischen Anwendung wesentliche Verbraucherrechte ausser acht<br />

lassen, werden von den Nutzern nicht akzeptiert werden. Zu diesen Rechten und Verbrauchererwartungen<br />

zählen vor allem die Erwartung, private Kopien anfertigen zu können, <strong>das</strong> Recht<br />

auf faire Vertragsbedingungen, <strong>das</strong> Recht auf umfassende Information über die DRM-<br />

Nutzungsbedingungen und auf Ersatz für ein fehlerhaftes (digitales) Produkt.<br />

Bedauerlicherweise hat sich <strong>der</strong> Gesetzgeber bei <strong>der</strong> Novellierung des Urheberrechtgesetzes<br />

(1. Korb) gegen die Durchsetzbarkeit <strong>der</strong> Privatkopien entschieden. Die Erlaubnis digitaler Kopien<br />

zu privaten Zwecken bleibt seit <strong>der</strong> Verabschiedung des neuen Urheberrechts nur pro forma<br />

bestehen. Die letzte Entscheidung zum Beispiel darüber, ob ein Nutzer von einer legal erworbenen<br />

CD eine Sicherungskopie anfertigt o<strong>der</strong> die Stücke darauf auf seinen MP3 <strong>–</strong> Spieler<br />

überspielen darf, trifft danach allein <strong>der</strong> Anbieter. Dabei wäre es mit Blick auf eine Stärkung <strong>der</strong><br />

Nutzerrechte sinnvoll gewesen, <strong>das</strong>, was seit Jahren für die Medienkonsumenten längst eine Art<br />

Gewohnheitsrecht geworden ist, gesetzlich zu bestätigen.<br />

6 www.beuc.org<br />

7 „<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong>“; BEUC/X/025/2004 vom 15.09.2004, Brüssel<br />

8 Martin Schallbruch (Bundesminsterium des Innern): „Trusted Computing - .Chance für eine sichere Informationsgesellschaft?“<br />

in DuD 09/2004, Seite 519 ff<br />

6 9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

Jahrhun<strong>der</strong>te lang galten Information und Wissen als unabdingbarer kultureller Bestandteil einer<br />

Gesellschaft. Allerdings war <strong>der</strong> Zugang zu diesem Wissen in früheren Jahrhun<strong>der</strong>ten, in Diktaturen<br />

sogar bis in die Neuzeit hinein, unter an<strong>der</strong>em durch die Herrschenden eingeschränkt.<br />

Das Internet als eine für je<strong>der</strong>mann zugängliche Kommunikationsplattform bietet die Voraussetzungen,<br />

Einschränkungen dieser Art ein für alle Mal zu überwinden, indem es einen <strong>–</strong> technisch<br />

gesehen - unkontrollierten Zugang für alle schafft und damit die Grundlage für eine globale<br />

Wissensgesellschaft legt. Allerdings verstärken Digitalisierung und Internet als attraktiver Vertriebsweg<br />

aber auch den Trend hin zur Exklusivität und Kommerzialisierung beson<strong>der</strong>s attraktiver<br />

Wissensprodukte. Durch neuartige Vertriebsformen und innovative Geschäftsmodelle auch<br />

und gerade auf <strong>der</strong> Grundlage von DRM wird diese Entwicklung noch geför<strong>der</strong>t. Gleichzeitig<br />

liefert <strong>das</strong> bestehende Recht auf die dadurch aufgeworfenen Fragen vielfach keine zufriedenstellenden<br />

Antworten. Das gilt für die internationalen Copyrightregeln o<strong>der</strong> für die Vorschriften<br />

des Vertragsrechtes. Allein was den Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre anbetrifft, scheint Klarheit zu herrschen.<br />

So unterliegen auch DRM-Systeme in ihrer praktischen Anwendung eindeutig den geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen, die auch durch bilaterale Nutzungsverträge nicht außer<br />

Kraft gesetzt werden dürfen. Geltendes Recht muss aber auch angewandt und durchgesetzt<br />

werden. Dies ist oft nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

3. Erwartungen und For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verbraucherorganisationen an nutzerverträgliche<br />

DRM-Systeme<br />

Der heutige Markt des DRM ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme,<br />

die sich durch mangelnde Interoperabilität aufgrund fehlen<strong>der</strong> Standardisierung, eine vielfach<br />

unzureichen<strong>der</strong> Sicherheit und eine einseitige Betonung <strong>der</strong> Anbieterinteressen auszeichnen.<br />

Erst wenn diese Nachteile ausgeräumt bzw. überwunden sind, besteht eine reelle Chance für<br />

eine breitere Nutzerakzeptanz - sofern gleichzeitig die oben genannten Nutzungsbedingungen<br />

im Interesse <strong>der</strong> Verbraucher gestaltet sind.<br />

Ein fairer Ausgleich <strong>der</strong> verschiedenen Interessen bedingt vor allem, <strong>das</strong>s die Verbraucherrechte<br />

bei <strong>der</strong> Konzeption des DRM Berücksichtigung finden, eine enge Einbeziehung <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Interessengruppen in <strong>der</strong> Konzeptionsphase sichergestellt wird und die wesentlichen<br />

konzeptionellen Elemente offen gelegt werden.<br />

Nutzungsverträge, die den Umgang mit digitalen Wissensprodukten regeln, müssen fair und<br />

transparent gestaltet sein.<br />

Der Kopierschutz sollte grundsätzlich so gestaltet werden, <strong>das</strong>s entsprechend den bekannten<br />

Nutzungsgewohnheiten digitale Inhalte vom Verbraucher individuell zusammengestellt, Sicherungskopien<br />

gezogen und Kopien für den Einsatz auf Zweitgeräten im selben Haushalt angefertigt<br />

werden können.<br />

DRM-Systeme müssen interoperabel sein mit dem Ziel, DRM-geschützte Werke von einem auf<br />

ein an<strong>der</strong>es System übertragen zu können. Damit würde dem Umstand Rechnung getragen,<br />

<strong>das</strong>s heutzutage verschiedene digitale Abspielgeräte genutzt werden, die noch dazu, technisch<br />

gesehen, eine deutlich kürzere Lebensdauer als Analoggeräte aufweisen.<br />

Die Digitalisierung schafft ohne Zweifel auf beiden Seiten neue Herausfor<strong>der</strong>ungen für den Zugang<br />

zu und den korrekten, sprich legalen Gebrauch, die Sicherheit und die Vertrauenswürdigkeit<br />

von digitalen Wissensprodukten. Ein verbesserter Schutz vor Produktpiraterie darf aber<br />

nicht zu inakzeptablen Nutzungseinschränkungen führen. Vielmehr sind faire und anwen<strong>der</strong>-<br />

9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI <strong>–</strong> 10. bis 12. Mai 2005 7


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

BSI/<strong>vzbv</strong><br />

freundliche Gesamtlösungen gefragt. Abschreckende Warnungen <strong>der</strong> Verbraucher vor illegalem<br />

Handeln o<strong>der</strong> ein etwaiges Absenken von Produktpreisen allein reichen da nicht aus. Auch die<br />

Politik und die Gesetzgebung sind gefragt, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für einen<br />

wettbewerbsorientierten Markt mit offenen Standards zu schaffen.<br />

Ein jeglicher Versuch, die Rechte <strong>der</strong> Rechteinhaber und -verwerter höher zu einzustufen als<br />

<strong>das</strong> Recht <strong>der</strong> Nutzer auf Privatheit, auf einen Zugang zu fairen Bedingungen und zu angemessenen<br />

Preisen wird von den Verbraucherorganisationen unmissverständlich abgelehnt.<br />

DRM-Systeme bieten, wie schon angedeutet, technisch gesehen die Möglichkeit, die Nutzung<br />

von Inhalten an zentraler Stelle zu dokumentieren und Nutzerprofile anzulegen. Dem stehen<br />

zwar die geltenden Datenschutzvorschriften entgegen. Entscheidend ist aber, ob diese in <strong>der</strong><br />

praktischen Anwendung auch respektiert werden. Daher könnte es <strong>das</strong> Vertrauen <strong>der</strong> Nutzer in<br />

diese Technik erheblich stärken, wenn sich DRM-Anwen<strong>der</strong> mit ihren Systemen einem umfassenden<br />

Datenschutzaudit unterziehen würden. Bei <strong>der</strong> Standardisierung von DRM-Systemen<br />

sollte <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Privatheit eine wichtige Design-Komponente sein. Auch sollte soweit als<br />

möglich eine anonyme Nutzung digitaler Inhalte angeboten werden.<br />

DRM-Systeme dürfen nicht die Integrität des privaten Eigentums in Frage stellen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit Blick auf die Zielstellung <strong>der</strong> TCG, die Sicherheit des Zugangs zu offenen Netzen<br />

und <strong>der</strong> hierüber transportierten Inhalte zu verbessern. Die Kontrolle <strong>der</strong> Endgeräte muss in den<br />

Händen <strong>der</strong> Nutzer verbleiben. Ansonsten könnte aus <strong>der</strong> Kontrolle über die Rechte schnell eine<br />

Kontrolle über Inhalte werden. 9<br />

Zwischen Verwertern und Nutzern sollte eine „informationelle Symmetrie“ geschaffen werden.<br />

Beispielsweise könnte nach einem Vorschlag von Kuhlen dem „Digitalen <strong>Rechtemanagement</strong>“<br />

<strong>der</strong> Verwertung ein „Nutzerrechtemanagement“ (User Rights Management) zur Seite gestellt<br />

werden. Die wesentlichen Vorgaben für ein solches „User Rights Management“ wären nach<br />

Kuhlen:<br />

‣ Wahrung <strong>der</strong> Anonymität (keine Erhebung o<strong>der</strong> Weitergabe persönlicher Daten an den<br />

Anwen<strong>der</strong> des betreffenden DRM-Systems).<br />

‣ Verzicht auf Hardware- o<strong>der</strong> betriebssystemorientierte DRM-Systeme, die den Nutzern<br />

keinen (Verhandlungs)Spielraum belassen.<br />

‣ Möglichkeit des Nutzers, entwe<strong>der</strong> von ihm selbst o<strong>der</strong> über seine Interessenvertretung<br />

beson<strong>der</strong>e Vervielfältigungsfreiheiten aushandeln zu können.<br />

‣ Möglichkeit von Sicherungs- o<strong>der</strong> Zweitnutzungskopien zur orts- und raumunabhängigen<br />

Wie<strong>der</strong>gabemöglichkeit.<br />

‣ Alternative Angebote individuell gestaffelter Pauschalierung (vor allem in Forschungsund<br />

Ausbildungsumgebungen).<br />

‣ Transparenz <strong>der</strong> Entgeltabrechnung. 10<br />

9 Rainer Kuhlen: „Implikationen <strong>der</strong> Urheberrechtsreform (2.Runde) für Verbraucherinteressen im Kontext aktueller<br />

Themen <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“; Gutachten für den <strong>vzbv</strong>, Oktober 2003<br />

10 Rainer Kuhlen ; ebendar<br />

8 9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI


<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />

3. Schlussbetrachtung<br />

Der Schutz geistigen Eigentums för<strong>der</strong>t die Entwicklung und die Vielfalt von attraktiven Inhalten<br />

und liegt damit auch im Interesse <strong>der</strong> Verbraucher. DRM-Systeme gestattet den Anbietern<br />

eine bessere kommerzielle Verwertung dieser Inhalte. Die Umgestaltung <strong>der</strong> dazu notwendigen<br />

(verän<strong>der</strong>ten) Regeln in <strong>der</strong> Wissensgesellschaft darf aber nicht allein aus dem<br />

Blickwinkel des Urheberrechtschutzes betrachtet werden. Insbeson<strong>der</strong>e darf <strong>das</strong> verfassungsmäßige<br />

Recht auf Informationsfreiheit nicht ausgehöhlt werden. Aktiven Verbraucherschutz<br />

auch in diesem Bereich zu gestalten heißt also, die Entwicklung von DRM- und TC-<br />

Systemen erfor<strong>der</strong>lichenfalls mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen zu begleiten.<br />

Im <strong>der</strong>zeitigen politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess müssen alle Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> neuen Technik einschließlich ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Folgen berücksichtigt<br />

werden. Schließlich geht es um wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft. Der von<br />

den Mitgliedstaaten und <strong>der</strong> EU-Kommission immer wie<strong>der</strong> formulierte Anspruch auf eine offene<br />

Informationsgesellschaft in Europa muss eine verbindliche rechtliche Grundlage erhalten.<br />

Nur so wird <strong>der</strong> Anspruch auf freien Zugang, Anonymität, Vertraulichkeit und Schutz <strong>der</strong><br />

Privatsphäre beim Umgang mit digitalen Wissensprodukten gesichert werden können.<br />

Schließlich müssen die gesetzgeberischen und technisch-administrativen Maßnahmen durch<br />

eine offene und angemessene Informationspolitik <strong>der</strong> Verwertungsindustrie flankiert werden.<br />

Eine Informationskampagne mit repressivem Charakter nach dem aktuellen Muster <strong>der</strong> Filmindustrie,<br />

die in drastischen Spots sämtliche Mediennutzer unter den Generalverdacht potentiell<br />

kriminellen Handelns stellt, ist nicht nur unangemessen, son<strong>der</strong>n wirkt am <strong>Ende</strong> auch<br />

kontraproduktiv. Solche Art „Aufklärung“ schadet in <strong>der</strong> Sache und verfehlt auf längere Sicht<br />

<strong>das</strong> Ziel eines breiten Verständnisses und Umdenkens auf <strong>der</strong> Nutzerseite.<br />

9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI <strong>–</strong> 10. bis 12. Mai 2005 9

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