24.11.2013 Aufrufe

BK Reisekosten sj-Stand-Febr.12 - Fakultät VI Planen Bauen ...

BK Reisekosten sj-Stand-Febr.12 - Fakultät VI Planen Bauen ...

BK Reisekosten sj-Stand-Febr.12 - Fakultät VI Planen Bauen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Reisekosten</strong>übernahme bei Probevorträgen im Rahmen von Berufungsverfahren<br />

(gilt für die Fak. <strong>VI</strong>, <strong>Stand</strong> 7/2011)<br />

Die <strong>Reisekosten</strong> für die Vorstellungsvorträge im Rahmen von Berufungsverfahren werden<br />

durch die Zentrale Universitätsverwaltung wie folgt erstattet (gilt nur für Stellen im<br />

Haushaltsplan, KEINE Forschungsstellen):<br />

<br />

<br />

Bis zu maximal 6 Bewerber bei Hochschullehrern<br />

Bis zu maximal 2 Personen bei Wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />

Bewerber aus dem Ausland:<br />

<br />

<br />

wird nur eine Wegstrecke erstattet (reine Flugkosten!)<br />

es wird für jede notwendige Übernachtung ein maximaler Zuschuss von 26 € gezahlt<br />

Bewerber aus dem Inland:<br />

<br />

<br />

es wird die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn 2. Klasse erstattet, in Ausnahmefällen<br />

auch ein Flug, wenn er billiger als die Bahnfahrt ist.<br />

Bei Bewerbern aus dem Inland wird nur dann ein maximaler Zuschuss von 26 € für<br />

jede notwendige Übernachtung gezahlt, wenn der Bewerber bis 24 Uhr des<br />

Anreisetages nicht wieder seine Wohnanschrift erreichen kann.<br />

Vor der Zusage einer Kostenübernahme im Einladungsschreiben muss die einladende Stelle<br />

immer den „Antrag auf <strong>Reisekosten</strong>vergütung für Vorstellungsreisen“ bei der<br />

<strong>Reisekosten</strong>stelle einreichen.<br />

Die Bestätigung von RK ist abzuwarten.<br />

Ablauf:<br />

1) Antrag auf <strong>Reisekosten</strong>vergütung für Vorstellungsreisen ist über die<br />

<strong>Fakultät</strong>sverwaltung bei der <strong>Reisekosten</strong>stelle einzureichen. Auf dem Antrag ist die<br />

Kostenstelle einzutragen, nicht wegen der Abrechnung, sondern der Zuordnung halber.<br />

Üblicherweise benennt der /die Kommissionsvorsitzende in einem formlosen Schreiben,<br />

dass die <strong>BK</strong> die genannten BewerberInnen aufgrund des bisherigen Auswahlverfahrens<br />

einladen möchte. Sollte die Bewerberzahl die vorgegebene Anzahl übersteigen, so ist<br />

dies explicit zu begründen (z.B. Bewerber haben annähernd dieselbe Qualifikation und<br />

deshalb ist eine engere Vorauswahl nicht möglich!).Die FKV leitet den Antrag an RK<br />

weiter (Fax-Nr.: 24601).<br />

2) Entscheidung über Kostenübernahmezusage bzw. Kostenübernahmeablehnung der<br />

<strong>Reisekosten</strong>stelle abwarten.<br />

3) Bei Kostenübernahmezusage die Angaben der <strong>Reisekosten</strong>stelle zur Höhe der<br />

möglichen Erstattungen in die Einladungsschreiben aufnehmen. Darauf hinweisen,<br />

dass der Rechnung bzw. <strong>Reisekosten</strong>abrechnung die Originalbelege beizufügen sind.<br />

Es muss zudem der Hinweis ergehen, dass eine Ausschlussfrist von 6 Monaten zur<br />

Abrechnung der <strong>Reisekosten</strong> besteht.<br />

4) Bei Kostenübernahmeablehnung folgenden Satz in das Einladungsschreiben<br />

aufnehmen (Beispiel): „Bitte beachten Sie, dass weitere die Kosten, die Ihnen in<br />

Zusammenhang mit diesem Vortrag entstehen, von der TU Berlin nicht erstattet werden<br />

können.“ (z.B. ÖNV vor Ort, Taxikosten, Verpflegungsmehraufwendungen).<br />

5) Einladungsschreiben versenden.


Das Antragsformular ist zu finden unter<br />

http://www.personalabteilung.tu-berlin.de/menue/reisekosten/<br />

bzw. auf der Homepage der TU unter der Direktzugangsnummer: 34943<br />

Weiterer Ablauf bei Kostenübernahme aus zentralen Mitteln:<br />

6) Die Bewerber/innen reichen bei der einladenden Stelle (<strong>BK</strong>)das<br />

<strong>Reisekosten</strong>abrechnungsformular bzw. eine Rechnung mit allen wichtigen Angaben ein<br />

und fügen die Originalbelege bei. Die <strong>BK</strong>-Leitung bestätigt die sachliche Richtigkeit und<br />

leitet die Abrechnung mit der Auszahlungsanordnung, dem Einladungsschreiben, der<br />

Ausschreibung und der Kostenübernahmezusage an die FKV zur weiteren Bearbeitung<br />

weiter. Dort ist der Vorgang durch Schritt 1+2 bekannt.<br />

Externe Gutachter:<br />

7) Die Einladung externer Gutachter ist mit der <strong>Fakultät</strong>sleitung abzustimmen. Erst danach<br />

können die/der externe/n Gutachter von dem <strong>BK</strong>-Vorsitzenden eingeladen werden.<br />

Diese Einladung samt einem ausgefüllten und unterschriebenen Dienstreiseantrag für<br />

Dritte ist dann an die ebenfalls ausgefüllten Formulare der <strong>Reisekosten</strong>abrechnung<br />

beizufügen und mit sämtlichen Originalbelegen an die <strong>Fakultät</strong>sverwaltung zu senden.<br />

FKV <strong>VI</strong>, 01.02.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!