23.11.2013 Aufrufe

Sanierungsscheck - Infoblatt für Betriebe und Private

Sanierungsscheck - Infoblatt für Betriebe und Private

Sanierungsscheck - Infoblatt für Betriebe und Private

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine gemeinsame Förderung des<br />

Lebensministeriums <strong>und</strong> des<br />

Wirtschaftministeriums.<br />

Thermische Gebäudesanierung <strong>für</strong><br />

<strong>Betriebe</strong> 2012<br />

Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive<br />

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich<br />

genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Gleichzeitig umgesetzte<br />

Heizungsumstellungen oder Energiesparprojekte können zusätzlich zum<br />

Standardförderungssatz einen Bonus erhalten (siehe Seite 4).<br />

Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit Veröffentlichung der Förderungskriterien <strong>und</strong><br />

der entsprechenden Informationsmaterialien. Einreichen können alle <strong>Betriebe</strong> zwischen 20.02.2012 <strong>und</strong><br />

31.12.2012.<br />

Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre<br />

sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1992).<br />

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten <strong>für</strong> Material, Montage <strong>und</strong> Planung:<br />

Förderungsfähige Projekt(teile)<br />

Dämmung der Außenwände<br />

Dämmung der obersten Geschossdecke bzw.<br />

des Daches<br />

Dämmung der untersten Geschossdecke bzw.<br />

des Kellerbodens<br />

Sanierung bzw. Austausch der Fenster <strong>und</strong><br />

Außentüren<br />

Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei<br />

Lüftungssystemen im Zuge der thermischen<br />

Sanierung des Gebäudes<br />

Verschattungssysteme zur Reduzierung des<br />

Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw.<br />

unbewegliche außen liegende Systeme die<br />

zumindest 50 % der transparenten Flächen<br />

Richtung Süd/West/Ost verschatten)<br />

Nicht förderungsfähige Projekt(teile)<br />

Innenausbauten<br />

Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen<br />

(HFCKW, SF 6 , HFKW oder FKW) enthalten<br />

bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden<br />

hinterlüftete Fassadenschalungen<br />

Neukonstruktion von Balkonen <strong>und</strong><br />

Dachstühlen<br />

Dämmungen <strong>und</strong> Estrich zwischen beheizten<br />

Geschossen<br />

Version 01/2012 Seite 1 von 4


Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />

Beachten Sie folgende Rahmenbedingungen bei der Antragstellung:<br />

Thermische Gebäudesanierung<br />

Zeitpunkt der Die Antragstellung ist während der Dauer der Förderungsaktion von 20.02.2012<br />

Antragstellung bis 31.12.2012 möglich <strong>und</strong> muss vor Baubeginn erfolgen (ausschlaggebend ist<br />

das Lieferdatum der Materialien).<br />

Technische<br />

Unterschreitung der Anforderungen an den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf<br />

Voraussetzungen gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011)<br />

Maximale Förderung<br />

pro jährl. reduzierter<br />

kWh Heizwärmebedarf<br />

„De-minimis“-<br />

Förderung<br />

0,51 Euro/kWh<br />

Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb von „Deminimis“<br />

möglich<br />

„DE-MINIMIS“-FÖRDERUNGEN unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann<br />

„De-minimis“-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten.<br />

Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt. Weitere<br />

Informationen über „De-minimis“ finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/detailinfo.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Die Förderungshöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung<br />

der Anforderungen <strong>für</strong> den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011 / ÖNORM<br />

H5055/ Richtlinie 2010/31/EU) <strong>für</strong> die jeweilige Gebäude-Kategorie. Die Berechnung der Förderung erfolgt in<br />

Form eines Prozentsatzes von den förderungsfähigen Investitionskosten. Über den dargestellten<br />

Standardförderungssatz hinaus können bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze Zuschläge vergeben<br />

werden.<br />

Gebäudekategorie 1-12 lt. Energieausweis<br />

erforderliche Unterschreitung der OIB-Anforderungen <strong>für</strong><br />

Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf<br />

Gebäudekategorie 13 lt.<br />

Energieausweis<br />

Standardförderungssatz<br />

Reduktion HWB* um: Reduktion KB* um:<br />

maximal zulässiger LEK-<br />

Wert<br />

35 % 45 % 30 % 19,8<br />

30 % 25 % 20 % 27,0<br />

20 % 15 % 10 % 30,6<br />

15 %<br />

Zuschlagsmöglichkeiten<br />

Halbierung des ursprünglichen spezifischen<br />

Heizwärmebedarfs (HWB*) durch die Sanierung<br />

5% <strong>für</strong> die überwiegende Nutzung von Dämmstoffen, die mit dem<br />

österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind<br />

Halbierung des<br />

ursprünglichen LEK-<br />

Wertes durch<br />

die Sanierung<br />

10% <strong>für</strong> die überwiegende Nutzung von Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen<br />

Version 01/2012 Seite 2 von 4


Anforderungen an den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011):<br />

spezifischer Heizwärmebedarf: HWB* = 8,5 x (1+2,5/ l c ), jedoch max. 30 kWh/m³a<br />

spezifischer Kühlbedarf: KB* = 2 Wh/m³a<br />

HWB* jährlicher Heizwärmebedarf unter Anwendung des Nutzungsprofils „Wohngebäude“<br />

KB* jährlicher außeninduzierter Kühlbedarf<br />

l c charakteristische Länge lt. Energieausweis<br />

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.<br />

Nähere Informationen finden Sie in den FAQ’s:<br />

http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_betriebe/energiesparen/sanierungsoffensive_20<br />

12/<br />

Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />

Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die <strong>für</strong> die Antragstellung notwendigen<br />

Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form <strong>für</strong> den Online-Antrag brauchen.<br />

Formula rvorlagen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/TGS.<br />

Bei Bedarf legen Sie bitte auf Ersuchen der Kommunalkredit Public Consulting ergänzende Unterlagen vor.<br />

Checkliste<br />

Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme inklusive Baubeschreibung,<br />

Bestands- <strong>und</strong> Einreichplänen<br />

Für Gebäude der Gebäudekategorie 13: Berechnung der internen Gewinn e ( Q ih )<br />

<strong>und</strong> Lüftungswärmeverluste (Q v ) inklusive Erläuterung<br />

Energieausweis <strong>für</strong> „Nicht-Wohngebäude“ mit der Berechnung des Heizwärme<strong>und</strong><br />

Kühlbedarfs des Gebäudes gemäß ÖNORM H 5055 <strong>und</strong> Richtlinie 2010/31/EU<br />

vor <strong>und</strong> nach der geplanten Sanierung unter Verwendung validierter Software;<br />

falls vorhanden: den Energieausweis der zu privaten / Wohn-Zwecken genutzten Teile<br />

(EAW <strong>für</strong> Wohngebäude)<br />

Alle erforderlichen Genehmigungen <strong>und</strong> Bescheide (das Datum der Baubewilligung<br />

muss aus den Unterlagen ersichtlich sein)<br />

Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Darüber hinaus sind die Kosten <strong>für</strong> die Maßnahme im Zuge der Antragstellung detailliert anzugeben.<br />

Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist der entsprechende Vertrag vorzulegen <strong>und</strong> ein<br />

Nachweis über bereits bezahlte Raten zu führen.<br />

Damit <strong>für</strong> Projekte mit Standort in Salzburg zusätzlich zur B<strong>und</strong>esförderung auch die Landesförderung in<br />

Anspruch genommen werden kann, ist es erforderlich, die speziell <strong>für</strong> Salzburg erstellten Energieausweise<br />

(jeweils <strong>für</strong> den thermischen Zustand vor <strong>und</strong> nach der Sanierung) vorzulegen.<br />

Version 01/2012 Seite 3 von 4


Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?<br />

Die Kombination dieser B<strong>und</strong>esförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten<br />

Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen.<br />

Die Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag einiger B<strong>und</strong>esländer die Abwicklung der<br />

Landesförderungen. In diesen Fällen überprüfen wir im Zuge der Antragsstellung, ob Ihr Projekt durch eine<br />

zusätzliche Landesförderung unterstützt werden kann. Informationen zu den Förderungsprogrammen der<br />

B<strong>und</strong>esländer finden Sie auf der Homepage www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />

SYSTEMBONUS: Wird im Zuge der thermischen Gebäudesanierung oder in einem Gebäude mit guter<br />

thermischer Qualität eine weitere Maßnahme im Bereich Energieversorgung oder Energiesparen<br />

umgesetzt, kann <strong>für</strong> diese Maßnahme zusätzlich zum Standardförderungssatz ein Bonus vergeben<br />

werden. Projekte aus folgenden Förderungsbereichen kommen <strong>für</strong> den Systembonus in Frage (<strong>für</strong><br />

diese muss separat um Förderung angesucht werden):<br />

Holzheizung<br />

Fernwärmeanschluss<br />

Wärmepumpe<br />

Thermische Solaranlage<br />

Energiesparen in <strong>Betriebe</strong>n<br />

LED-Beleuchtungssystem<br />

Energieeffiziente Antriebe<br />

Voraussetzung: <strong>für</strong> das betroffene Gebäude wird im Zuge der Sanierungsoffensive um Förderung<br />

angesucht oder das Gebäude verfügt bereits über eine gute thermischen Qualität, welcher mindestens<br />

den Bedingungen <strong>für</strong> den Standardförderungssatz von 20% (siehe obige Tabelle) entspricht.<br />

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen <strong>und</strong> der Höhe des Systembonus finden Sie im <strong>Infoblatt</strong><br />

Systembonus unter:<br />

http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_betriebe/energiesparen/sanierungsoffen<br />

sive_2012/<br />

Antragstellung <strong>und</strong> Kontakt<br />

Zum Online-Antrag: www.umweltfoerderung.at/TGS<br />

Die Antragstellung ist während<br />

2012 möglich!<br />

der Dauer der Förderungsaktion von 20. Februar 2012 bis 31. Dezember<br />

Die Mitarbeiter/innen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite <strong>und</strong> informieren Sie auch über weitere<br />

Förderungsmöglichkeiten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder:<br />

Serviceteam Thermische Gebäudesanierung: DW 712<br />

Kommunalkredit Public Consulting GmbH<br />

Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-DW | Fax: DW 104<br />

E-Mail: kpc@kommunalkredit.at<br />

www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at<br />

Version 01/2012 Seite 4 von 4


Eine gemeinsame Förderung des<br />

Lebensministeriums <strong>und</strong> des<br />

Wirtschaftministeriums.<br />

<strong>Sanierungsscheck</strong> <strong>für</strong> <strong>Private</strong> 2012<br />

Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive<br />

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau <strong>für</strong> Gebäude, die älter als 20<br />

Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden <strong>und</strong> Geschoßdecken, die<br />

Erneuerung von Fenstern <strong>und</strong> Außentüren sowie die Umstellung von<br />

Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.<br />

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.<br />

Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit der Veröffentlichung der Förderungskriterien <strong>und</strong><br />

der entsprechenden Informationsmaterialien. Einreichungen sind zwischen 20.02.2012 <strong>und</strong> 31.12.2012<br />

möglich.<br />

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro <strong>für</strong> die thermische<br />

Sanierung <strong>und</strong> maximal 1.500 Euro <strong>für</strong> die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von<br />

Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Wer kann eine Förderung beantragen?<br />

Der <strong>Sanierungsscheck</strong> richtet sich an folgende Zielgruppen:<br />

(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

Wohnungseigentümer/innen <strong>und</strong> Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau<br />

Pro Antragsteller/in kann nur eine Förderung beantragt werden. Weiters kann auch pro Objekt nur ein<br />

Förderungsantrag gestellt werden. Mit „Objekt“ ist das Einfamilienhaus oder die einzelne Wohnung in einem<br />

Zweifamilienhaus oder im mehrgeschoßigen Wohnbau gemeint. Eine Förderung ist nur <strong>für</strong> Objekte im Inland<br />

möglich.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der<br />

Baubewilligung vor dem 01.01.1992).<br />

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten <strong>für</strong> das Material, die Montage sowie <strong>für</strong> die Planung<br />

(inkl. Energieausweis) zusammen. Beachten Sie dazu auch das Informationsblatt „Förderungsfähige Kosten“ auf<br />

www.sanierungsscheck2012.at. Reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten können<br />

nicht gefördert werden.<br />

Förderungsfähige Projekt(teile)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Dämmung der Außenwände<br />

Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches<br />

Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens<br />

Sanierung bzw. Austausch der Fenster <strong>und</strong> Außentüren<br />

Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Einbindung einer thermischen Solaranlage in das<br />

bestehende Heizungssystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe)<br />

Version 01/2012 Seite 1 von 6


Welche Voraussetzungen müssen <strong>für</strong> eine Förderung erfüllt werden?<br />

Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen in umfassende Sanierungen <strong>und</strong> Teilsanierungen mit<br />

unterschiedlich hoher Reduktion des Heizwärmebedarfs eingeteilt.<br />

Bei einer umfassenden thermischen Sanierung darf ein bestimmter Wert des Heizwärmebedarfs nicht<br />

überschritten werden. Erreichen Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen die Kriterien einer umfassenden<br />

Sanierung nicht, können Sie <strong>für</strong> eine Teilsanierung eine Förderung beantragen. Die Voraussetzungen da<strong>für</strong><br />

sind die Reduktion des Heizwärmebedarfs um einen bestimmten Prozentsatz <strong>und</strong> die Einhaltung definierter<br />

U-Werte <strong>für</strong> die einzelnen Gebäudeteile.<br />

Nähere Informationen zu den förderungsfähigen Maßnahmen, die durch beliebige Kombination der<br />

förderungsfähigen Projektteile erzielt werden können, finden Sie in nachfolgender Tabelle:<br />

Maßnahme Ausmaß der Sanierung Bedingungen<br />

Umfassende<br />

Sanierung<br />

max. zulässiger HWB <strong>für</strong> einen guten<br />

Standard ist abhängig vom A/V-Verhältnis 2<br />

des Gebäudes:<br />

Reduktion des Heizwärmebedarfs<br />

(HWB) 1 auf einen guten Standard<br />

<strong>für</strong> ein A/V-Verhältnis > 0,8 gilt max.<br />

75 kWh/m 2 a<br />

<strong>für</strong> ein A/V-Verhältnis < 0,2 gilt max.<br />

35 kWh/m 2 a<br />

Teilsanierung 30%<br />

Teilsanierung 20%<br />

Teilsanierung 10%<br />

nur im<br />

mehrgeschoßigen<br />

Wohnbau<br />

1<br />

HWB: kWh/m 2 a<br />

Reduktion des HWB um min. 30 %<br />

Reduktion des HWB um min. 20 %<br />

Reduktion des HWB um min. 10 %;<br />

2<br />

Oberflächenvolumsverhältnis<br />

<strong>für</strong> A/V-Verhältnis zwischen ≤ 0,8 <strong>und</strong><br />

≥ 0,2 siehe Tabelle "HWB-Grenzwerte"<br />

auf www.sanierungsscheck2012.at<br />

Dämmung der Außenwände:<br />

U-Wert max. 0,25 W/m²K<br />

Dämmung der obersten Geschoßdecke<br />

bzw. des Daches:<br />

U-Wert max. 0,20 W/m²K<br />

Dämmung der untersten<br />

Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens:<br />

U-Wert max. 0,35 W/m²K<br />

Sanierung bzw. Austausch der Fenster<br />

<strong>und</strong> Außentüren:<br />

U-Wert max. 1,35 W/m² K<br />

Eine Umstellung des Wärmeerzeugungssystems ist ebenfalls förderungsfähig. Voraussetzung <strong>für</strong> eine<br />

Förderung ist, dass das Bestandsgebäude entweder bereits dem guten Standard einer umfassenden<br />

Sanierung entspricht (Details siehe Tabelle oben) oder gleichzeitig eine förderungsfähige thermische<br />

Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird. Förderungsfähige Wärmeerzeugungssysteme umfassen<br />

Solarkollektoren, Holzzentralheizungsgeräte <strong>und</strong> Wärmepumpen. Näheres zu den Förderungsbedingungen<br />

finden Sie in nachstehender Tabelle:<br />

Version 01/2012 Seite 2 von 6


Solarkollektor<br />

Wärmeerzeugungssystem<br />

Holzzentralheizungsgerät<br />

Bedingungen<br />

eingesetzte Kollektoren entsprechen der „Solar-Keymark-Richtlinie“<br />

(www.estif.org/solarkeymark)<br />

min. Bruttokollektorfläche 15 m 2 (mehrgeschoßiger Wohnbau: Bruttokollektorfläche<br />

pro Wohneinheit < 15 m 2 möglich)<br />

im Volllastbetrieb Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie<br />

(UZ 37) des Lebensministeriums; Liste der förderungsfähigen Kesseltypen:<br />

www.sanierungsscheck2012.at<br />

bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel ≤ 50 kW förderungsfähig<br />

Wärmepumpe<br />

Jahresarbeitszahl muss mindestens 4 betragen<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren<br />

Investitionskostenzuschusses in der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten (bei<br />

Wohnungseigentum/-miete bezogen auf den aliquoten Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten je<br />

Wohneinheit bzw. maximal im Ausmaß der Mietzins-/Entgelterhöhung bei Mietwohnungen) vergeben. Darüber<br />

hinaus ist die Förderung mit 1 Euro/kWh jährlicher Heizwärmebedarfsreduktion begrenzt.<br />

Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme <strong>und</strong> der daraus resultierenden Reduktion des<br />

Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:<br />

Maßnahme<br />

Umfassende Sanierung<br />

max. Förderungshöhe<br />

(im mehrgeschoßigen<br />

Wohnbau pro Wohneinheit)<br />

5.000 Euro<br />

Zuschlag<br />

Verwendung von Dämmstoffen aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen oder mit<br />

Umweltzeichen<br />

Teilsanierung 30 %<br />

Teilsanierung 20 %<br />

3.000 Euro<br />

2.000 Euro<br />

500 Euro<br />

Teilsanierung 10 %<br />

nur im mehrgeschoßigen Wohnbau<br />

Umstellung Wärmeerzeugungssystem<br />

Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser<br />

Umstellung Wärmeerzeugungssystem<br />

mehrgeschoßiger Wohnbau<br />

1.000 Euro<br />

1.500 Euro<br />

1.000 Euro<br />

Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen <strong>und</strong> Vorlage der<br />

Endabrechnungsunterlagen ermittelt <strong>und</strong> ausbezahlt.<br />

Version 01/2012 Seite 3 von 6


DENKMALGESCHÜTZTE GEBÄUDE - <strong>für</strong> diese gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />

Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht <strong>für</strong> das Bauwerk „vertretbar<br />

„sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung des<br />

B<strong>und</strong>esdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz <strong>Sanierungsscheck</strong> 2012“) über die geplante(n)<br />

Maßnahme(n) zu übermitteln.<br />

Bei einer thermischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung bis zu 20%<br />

der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 3.000 Euro. Als Nachweis zur Reduktion des<br />

Heizwärmebedarfs ist bei Antragstellung der Formularanhang „Technische Details Denkmalschutz“<br />

vorzulegen. Die Vorlage eines Energieausweises ist nicht notwendig.<br />

Wird durch die thermische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes eine Reduktion des<br />

Heizwärmebedarfes auf einen guten Standard erreicht (Details siehe Tabelle Seite 2 – Umfassende<br />

Sanierung), beträgt die Förderung bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro.<br />

In diesem Fall ist ein Energieausweis notwendig. Die daraus resultierenden Werte sind <strong>für</strong> die<br />

Antragstellung vom Energieausweisersteller im Formularanhang „Technische Details Energieausweis“<br />

einzutragen <strong>und</strong> gutachterlich zu bestätigen.<br />

Für die erhöhten Investitions- <strong>und</strong> Planungskosten im Zuge der Sanierung von denkmalgeschützten<br />

Gebäuden wird ein zusätzlicher Bonus von maximal 2.000 Euro gewährt. Weiters kann eine Förderung<br />

von 1.500 Euro <strong>für</strong> die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems sowie ein Bonus von 500 Euro <strong>für</strong><br />

die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen beantragt<br />

werden.<br />

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />

Der Förderungsantrag muss zwischen dem 20.02.2012 <strong>und</strong> 31.12.2012 vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> mit<br />

allen geforderten Beilagen bei einer der genannten Bausparkassen einlangen. Sollten die zur Verfügung<br />

stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige<br />

Beendigung der Förderungsaktion <strong>und</strong> damit der Einreichmöglichkeit vom BMWFJ <strong>und</strong> vom BMLFUW<br />

festgelegt werden.<br />

Der Förderungsantrag hat Angaben zu den geplanten Maßnahmen <strong>und</strong> den da<strong>für</strong> veranschlagten Kosten<br />

(auf Basis der beizulegenden Kostenvoranschläge) zu enthalten. Diese müssen durch den/die<br />

Antragsteller/in unter Berücksichtigung des Informationsblattes „Förderungsfähige Kosten“ eingetragen<br />

werden. Kostenvoranschläge werden bei Antragstellung keiner Detailprüfung unterzogen, sondern<br />

dienen lediglich dem Nachweis der geplanten Maßnahmen. Die Berechnung der Förderungshöhe basiert<br />

auf Ihren Angaben (Kosten u. Maßnahmen) im Antragsformular.<br />

Die energetische Ausgangssituation <strong>für</strong> das Sanierungsobjekt bei Antragstellung <strong>und</strong> die Erfüllung der<br />

Förderungsvoraussetzungen sind mit Hilfe eines Energieausweises (lt. ÖNORM H 5055 <strong>und</strong> Richtlinie<br />

2002/91/EG o. 2010/31/EU) darzustellen. Dies ist im Antragsformular unter „Technische Details<br />

Energieausweis“ von einer zur Ausstellung von Energieausweisen befugten Person gutachterlich zu<br />

bestätigen. Der Energieausweis ist dabei <strong>für</strong> das zu sanierende Gesamtobjekt auszustellen. Wird ein<br />

Fenstertausch <strong>für</strong> einzelne Wohnungen umgesetzt, ist der Energieausweis <strong>für</strong> die jeweilige Wohnung zu<br />

berechnen. Diese Voraussetzungen gelten nicht <strong>für</strong> denkmalgeschützte Gebäude, außer es wird um eine<br />

umfassende Sanierung angesucht.<br />

Die Lieferung von Materialien <strong>und</strong> die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem<br />

Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen bei einer der Zentralen der Bausparkassen) <strong>und</strong> dem<br />

31.12.2013 erfolgen. Bis spätestens 31.03.2014 muss die Endabrechnung inklusive aller geforderten<br />

Unterlagen bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen. Rechnungen müssen auf<br />

den/die Förderungsnehmer/in ausgestellt sein.<br />

Die antragsgemäße Umsetzung des Projektes ist bei Endabrechnung durch den/die<br />

Förderungsnehmer/in zu bestätigen. Wenn die Umsetzung vom Förderungsantrag abweicht, ist die<br />

Abweichung im Endabrechnungsformular, Seite 2 unter Punkt „Tatsächlich durchgeführte Maßnahmen“,<br />

darzustellen sowie die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen von einer zur Ausstellung von<br />

Energieausweisen befugten Person gutachterlich nachzuweisen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />

sind im Bedarfsfall die Abweichungen von den beantragten Maßnahmen vom B<strong>und</strong>esdenkmalamt zu<br />

bestätigen.<br />

Version 01/2012 Seite 4 von 6


MEHRGESCHOSSIGER WOHNBAU - hier gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />

Bei Wohnungseigentum<br />

Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus muss entweder ein einstimmiger Beschluss oder ein<br />

nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft <strong>für</strong> die Durchführung<br />

der Maßnahmen vorliegen. Kostenvoranschläge <strong>und</strong> Rechnungen können auch auf die<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft lauten.<br />

Der Antrag kann in Form eines Sammelantrages bei einer der Bausparkasse eingereicht werden.<br />

Liegt <strong>für</strong> die Sanierung kein einstimmiger Beschluss bzw. kein nicht mehr anfechtbarer<br />

Mehrheitsbeschluss vor, können Sie <strong>für</strong> Ihre Wohnung nur einen Förderungsantrag <strong>für</strong> den<br />

Tausch der Fenster <strong>und</strong>/oder Außentüren stellen.<br />

Bei Mietwohnungen<br />

Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus muss eine zwischen Vermieter <strong>und</strong> allen Mietern<br />

einstimmig abgeschlossene Sanierungsvereinbarung über die befristete Erhöhung des Mietzinses<br />

bzw. Entgelts vorliegen <strong>und</strong> im Zuge der Antragstellung übermittelt werden. Kostenvoranschläge<br />

<strong>und</strong> Rechnungen können auf den Gebäudeeigentümer lauten, an welchen auch die Förderung<br />

ausbezahlt wird. Der Gebäudeeigentümer verpflichtet sich, die erhaltene Förderung in voller Höhe<br />

in Form einer Reduktion der vereinbarten Mietzins-/Entgelterhöhung an die Mieter weiterzugeben.<br />

Der Antrag muss in Form eines Sammelantrages bei einer der Bausparkasse eingereicht werden.<br />

Liegt <strong>für</strong> die Sanierung keine Sanierungsvereinbarung vor, können Sie <strong>für</strong> Ihre Wohnung nur einen<br />

Förderungsantrag <strong>für</strong> den Tausch der Fenster <strong>und</strong>/oder Außentüren stellen.<br />

Verwenden Sie <strong>für</strong> die Antragstellung das da<strong>für</strong> vorgesehene Antragsformular „Mehrgeschoßiger<br />

Wohnbau“! Bei Sammelanträgen beachten Sie bitte, dass die „Allgemeinen Daten“ sowie die<br />

„Erklärung Antragsteller“ pro Mieter/Eigentümer auszufüllen <strong>und</strong> zu unterfertigen sind. Die<br />

Formularanhänge „Technische Details“, „Gebäudedaten“ <strong>und</strong> die „Mieter/Eigentümerliste“ sind nur<br />

einmal pro Gebäude beizulegen.<br />

Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />

Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die <strong>für</strong> die Antragstellung notwendigen<br />

Unterlagen. Die Beilagen zum Förderungsantrag sind in Kopie vorzulegen.<br />

<br />

Checkliste<br />

Ausgefüllter Antrag inkl. den Datenblättern „Technische Details<br />

Energieausweis“ <strong>und</strong> „Projektdaten“ sowie im Falle des<br />

mehrgeschoßigen Wohnbaus inkl. der „Mieter-/Eigentümerliste“<br />

Gr<strong>und</strong>buchsauszug<br />

Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (entfällt nur, wenn die<br />

Identität durch die Bank geprüft wird)<br />

Kostenvoranschläge <strong>für</strong> die beantragte(n) Maßnahme(n)<br />

Sanierungsvereinbarung beim mehrgeschoßigen Mietwohnbau<br />

Bestätigung des B<strong>und</strong>esdenkmalamtes bei denkmalgeschützten<br />

Gebäuden (Formblatt „Denkmalschutz <strong>Sanierungsscheck</strong> 2012“)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?<br />

Die Kombination des <strong>Sanierungsscheck</strong>s 2012 mit eventuellen Landesförderungen ist möglich. Nähere<br />

Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Für die beantragten Maßnahmen<br />

kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem B<strong>und</strong>esförderungsprogramm gestellt werden.<br />

Version 01/2012 Seite 5 von 6


Antragstellung<br />

Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen <strong>und</strong> Bausparkassen erhältlich bzw. stehen auf der<br />

Website der Kommunalkredit Public Consulting unter www.sanierungsscheck2012.at zum Download bereit.<br />

Weiterführende Detailinformationen finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen – FAQ“ auf den jeweiligen<br />

Websites. Die Antragstellung erfolgt über die nachstehenden Bausparkassen.<br />

Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H.<br />

Liechtensteinstraße 111 - 115<br />

1091 Wien<br />

Tel: 01 31 380 - 453<br />

sanierung@abv.at<br />

www.abv.at<br />

Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG<br />

Kennwort „<strong>Sanierungsscheck</strong>“<br />

Beatrixgasse 27, 1031 Wien<br />

Tel: 050 100 – 29 800<br />

sanierungsscheck@sbausparkasse.co.at<br />

www.sbausparkasse.at<br />

Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.<br />

Wiedner Hauptstraße 94<br />

1050 Wien<br />

Tel: 01 546 46 – 53<br />

sanierungsscheck@raibau.at<br />

www.bausparen.at<br />

Bausparkasse Wüstenrot AG<br />

Alpenstraße 70<br />

5033 Salzburg<br />

Tel: 05 70 70 – 126<br />

sanierungsscheck@wuestenrot.at<br />

www.wuestenrot.at<br />

Kontakt<br />

Die weitere Projektprüfung, das Genehmigungsverfahren sowie die Endabrechnung <strong>und</strong> Auszahlung der<br />

Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH durchgeführt. Die Mitarbeiter/innen der KPC<br />

stehen Ihnen beratend zur Seite <strong>und</strong> informieren Sie gerne:<br />

Kommunalkredit Public Consulting GmbH<br />

Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />

Serviceteam <strong>Sanierungsscheck</strong> <strong>für</strong> <strong>Private</strong> 2012<br />

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-264| Fax: - 99 264<br />

E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at<br />

www.sanierungsscheck2012.at | www.umweltfoerderung.at<br />

Version 01/2012 Seite 6 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!