Sanierungsscheck - Infoblatt für Betriebe und Private
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Eine gemeinsame Förderung des<br />
Lebensministeriums <strong>und</strong> des<br />
Wirtschaftministeriums.<br />
Thermische Gebäudesanierung <strong>für</strong><br />
<strong>Betriebe</strong> 2012<br />
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich<br />
genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Gleichzeitig umgesetzte<br />
Heizungsumstellungen oder Energiesparprojekte können zusätzlich zum<br />
Standardförderungssatz einen Bonus erhalten (siehe Seite 4).<br />
Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit Veröffentlichung der Förderungskriterien <strong>und</strong><br />
der entsprechenden Informationsmaterialien. Einreichen können alle <strong>Betriebe</strong> zwischen 20.02.2012 <strong>und</strong><br />
31.12.2012.<br />
Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre<br />
sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1992).<br />
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten <strong>für</strong> Material, Montage <strong>und</strong> Planung:<br />
Förderungsfähige Projekt(teile)<br />
Dämmung der Außenwände<br />
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw.<br />
des Daches<br />
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw.<br />
des Kellerbodens<br />
Sanierung bzw. Austausch der Fenster <strong>und</strong><br />
Außentüren<br />
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei<br />
Lüftungssystemen im Zuge der thermischen<br />
Sanierung des Gebäudes<br />
Verschattungssysteme zur Reduzierung des<br />
Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw.<br />
unbewegliche außen liegende Systeme die<br />
zumindest 50 % der transparenten Flächen<br />
Richtung Süd/West/Ost verschatten)<br />
Nicht förderungsfähige Projekt(teile)<br />
Innenausbauten<br />
Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen<br />
(HFCKW, SF 6 , HFKW oder FKW) enthalten<br />
bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden<br />
hinterlüftete Fassadenschalungen<br />
Neukonstruktion von Balkonen <strong>und</strong><br />
Dachstühlen<br />
Dämmungen <strong>und</strong> Estrich zwischen beheizten<br />
Geschossen<br />
Version 01/2012 Seite 1 von 4
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />
Beachten Sie folgende Rahmenbedingungen bei der Antragstellung:<br />
Thermische Gebäudesanierung<br />
Zeitpunkt der Die Antragstellung ist während der Dauer der Förderungsaktion von 20.02.2012<br />
Antragstellung bis 31.12.2012 möglich <strong>und</strong> muss vor Baubeginn erfolgen (ausschlaggebend ist<br />
das Lieferdatum der Materialien).<br />
Technische<br />
Unterschreitung der Anforderungen an den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf<br />
Voraussetzungen gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011)<br />
Maximale Förderung<br />
pro jährl. reduzierter<br />
kWh Heizwärmebedarf<br />
„De-minimis“-<br />
Förderung<br />
0,51 Euro/kWh<br />
Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb von „Deminimis“<br />
möglich<br />
„DE-MINIMIS“-FÖRDERUNGEN unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann<br />
„De-minimis“-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten.<br />
Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt. Weitere<br />
Informationen über „De-minimis“ finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/detailinfo.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Die Förderungshöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung<br />
der Anforderungen <strong>für</strong> den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011 / ÖNORM<br />
H5055/ Richtlinie 2010/31/EU) <strong>für</strong> die jeweilige Gebäude-Kategorie. Die Berechnung der Förderung erfolgt in<br />
Form eines Prozentsatzes von den förderungsfähigen Investitionskosten. Über den dargestellten<br />
Standardförderungssatz hinaus können bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze Zuschläge vergeben<br />
werden.<br />
Gebäudekategorie 1-12 lt. Energieausweis<br />
erforderliche Unterschreitung der OIB-Anforderungen <strong>für</strong><br />
Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf<br />
Gebäudekategorie 13 lt.<br />
Energieausweis<br />
Standardförderungssatz<br />
Reduktion HWB* um: Reduktion KB* um:<br />
maximal zulässiger LEK-<br />
Wert<br />
35 % 45 % 30 % 19,8<br />
30 % 25 % 20 % 27,0<br />
20 % 15 % 10 % 30,6<br />
15 %<br />
Zuschlagsmöglichkeiten<br />
Halbierung des ursprünglichen spezifischen<br />
Heizwärmebedarfs (HWB*) durch die Sanierung<br />
5% <strong>für</strong> die überwiegende Nutzung von Dämmstoffen, die mit dem<br />
österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind<br />
Halbierung des<br />
ursprünglichen LEK-<br />
Wertes durch<br />
die Sanierung<br />
10% <strong>für</strong> die überwiegende Nutzung von Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen<br />
Version 01/2012 Seite 2 von 4
Anforderungen an den Heizwärme- <strong>und</strong> Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011):<br />
spezifischer Heizwärmebedarf: HWB* = 8,5 x (1+2,5/ l c ), jedoch max. 30 kWh/m³a<br />
spezifischer Kühlbedarf: KB* = 2 Wh/m³a<br />
HWB* jährlicher Heizwärmebedarf unter Anwendung des Nutzungsprofils „Wohngebäude“<br />
KB* jährlicher außeninduzierter Kühlbedarf<br />
l c charakteristische Länge lt. Energieausweis<br />
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.<br />
Nähere Informationen finden Sie in den FAQ’s:<br />
http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_betriebe/energiesparen/sanierungsoffensive_20<br />
12/<br />
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die <strong>für</strong> die Antragstellung notwendigen<br />
Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form <strong>für</strong> den Online-Antrag brauchen.<br />
Formula rvorlagen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/TGS.<br />
Bei Bedarf legen Sie bitte auf Ersuchen der Kommunalkredit Public Consulting ergänzende Unterlagen vor.<br />
Checkliste<br />
Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme inklusive Baubeschreibung,<br />
Bestands- <strong>und</strong> Einreichplänen<br />
Für Gebäude der Gebäudekategorie 13: Berechnung der internen Gewinn e ( Q ih )<br />
<strong>und</strong> Lüftungswärmeverluste (Q v ) inklusive Erläuterung<br />
Energieausweis <strong>für</strong> „Nicht-Wohngebäude“ mit der Berechnung des Heizwärme<strong>und</strong><br />
Kühlbedarfs des Gebäudes gemäß ÖNORM H 5055 <strong>und</strong> Richtlinie 2010/31/EU<br />
vor <strong>und</strong> nach der geplanten Sanierung unter Verwendung validierter Software;<br />
falls vorhanden: den Energieausweis der zu privaten / Wohn-Zwecken genutzten Teile<br />
(EAW <strong>für</strong> Wohngebäude)<br />
Alle erforderlichen Genehmigungen <strong>und</strong> Bescheide (das Datum der Baubewilligung<br />
muss aus den Unterlagen ersichtlich sein)<br />
Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Darüber hinaus sind die Kosten <strong>für</strong> die Maßnahme im Zuge der Antragstellung detailliert anzugeben.<br />
Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist der entsprechende Vertrag vorzulegen <strong>und</strong> ein<br />
Nachweis über bereits bezahlte Raten zu führen.<br />
Damit <strong>für</strong> Projekte mit Standort in Salzburg zusätzlich zur B<strong>und</strong>esförderung auch die Landesförderung in<br />
Anspruch genommen werden kann, ist es erforderlich, die speziell <strong>für</strong> Salzburg erstellten Energieausweise<br />
(jeweils <strong>für</strong> den thermischen Zustand vor <strong>und</strong> nach der Sanierung) vorzulegen.<br />
Version 01/2012 Seite 3 von 4
Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?<br />
Die Kombination dieser B<strong>und</strong>esförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten<br />
Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen.<br />
Die Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag einiger B<strong>und</strong>esländer die Abwicklung der<br />
Landesförderungen. In diesen Fällen überprüfen wir im Zuge der Antragsstellung, ob Ihr Projekt durch eine<br />
zusätzliche Landesförderung unterstützt werden kann. Informationen zu den Förderungsprogrammen der<br />
B<strong>und</strong>esländer finden Sie auf der Homepage www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />
SYSTEMBONUS: Wird im Zuge der thermischen Gebäudesanierung oder in einem Gebäude mit guter<br />
thermischer Qualität eine weitere Maßnahme im Bereich Energieversorgung oder Energiesparen<br />
umgesetzt, kann <strong>für</strong> diese Maßnahme zusätzlich zum Standardförderungssatz ein Bonus vergeben<br />
werden. Projekte aus folgenden Förderungsbereichen kommen <strong>für</strong> den Systembonus in Frage (<strong>für</strong><br />
diese muss separat um Förderung angesucht werden):<br />
Holzheizung<br />
Fernwärmeanschluss<br />
Wärmepumpe<br />
Thermische Solaranlage<br />
Energiesparen in <strong>Betriebe</strong>n<br />
LED-Beleuchtungssystem<br />
Energieeffiziente Antriebe<br />
Voraussetzung: <strong>für</strong> das betroffene Gebäude wird im Zuge der Sanierungsoffensive um Förderung<br />
angesucht oder das Gebäude verfügt bereits über eine gute thermischen Qualität, welcher mindestens<br />
den Bedingungen <strong>für</strong> den Standardförderungssatz von 20% (siehe obige Tabelle) entspricht.<br />
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen <strong>und</strong> der Höhe des Systembonus finden Sie im <strong>Infoblatt</strong><br />
Systembonus unter:<br />
http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_betriebe/energiesparen/sanierungsoffen<br />
sive_2012/<br />
Antragstellung <strong>und</strong> Kontakt<br />
Zum Online-Antrag: www.umweltfoerderung.at/TGS<br />
Die Antragstellung ist während<br />
2012 möglich!<br />
der Dauer der Förderungsaktion von 20. Februar 2012 bis 31. Dezember<br />
Die Mitarbeiter/innen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite <strong>und</strong> informieren Sie auch über weitere<br />
Förderungsmöglichkeiten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder:<br />
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung: DW 712<br />
Kommunalkredit Public Consulting GmbH<br />
Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-DW | Fax: DW 104<br />
E-Mail: kpc@kommunalkredit.at<br />
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at<br />
Version 01/2012 Seite 4 von 4
Eine gemeinsame Förderung des<br />
Lebensministeriums <strong>und</strong> des<br />
Wirtschaftministeriums.<br />
<strong>Sanierungsscheck</strong> <strong>für</strong> <strong>Private</strong> 2012<br />
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive<br />
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau <strong>für</strong> Gebäude, die älter als 20<br />
Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden <strong>und</strong> Geschoßdecken, die<br />
Erneuerung von Fenstern <strong>und</strong> Außentüren sowie die Umstellung von<br />
Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.<br />
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.<br />
Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit der Veröffentlichung der Förderungskriterien <strong>und</strong><br />
der entsprechenden Informationsmaterialien. Einreichungen sind zwischen 20.02.2012 <strong>und</strong> 31.12.2012<br />
möglich.<br />
Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro <strong>für</strong> die thermische<br />
Sanierung <strong>und</strong> maximal 1.500 Euro <strong>für</strong> die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von<br />
Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Wer kann eine Förderung beantragen?<br />
Der <strong>Sanierungsscheck</strong> richtet sich an folgende Zielgruppen:<br />
(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses<br />
Wohnungseigentümer/innen <strong>und</strong> Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau<br />
Pro Antragsteller/in kann nur eine Förderung beantragt werden. Weiters kann auch pro Objekt nur ein<br />
Förderungsantrag gestellt werden. Mit „Objekt“ ist das Einfamilienhaus oder die einzelne Wohnung in einem<br />
Zweifamilienhaus oder im mehrgeschoßigen Wohnbau gemeint. Eine Förderung ist nur <strong>für</strong> Objekte im Inland<br />
möglich.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der<br />
Baubewilligung vor dem 01.01.1992).<br />
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten <strong>für</strong> das Material, die Montage sowie <strong>für</strong> die Planung<br />
(inkl. Energieausweis) zusammen. Beachten Sie dazu auch das Informationsblatt „Förderungsfähige Kosten“ auf<br />
www.sanierungsscheck2012.at. Reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten können<br />
nicht gefördert werden.<br />
Förderungsfähige Projekt(teile)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Dämmung der Außenwände<br />
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches<br />
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens<br />
Sanierung bzw. Austausch der Fenster <strong>und</strong> Außentüren<br />
Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Einbindung einer thermischen Solaranlage in das<br />
bestehende Heizungssystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe)<br />
Version 01/2012 Seite 1 von 6
Welche Voraussetzungen müssen <strong>für</strong> eine Förderung erfüllt werden?<br />
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen in umfassende Sanierungen <strong>und</strong> Teilsanierungen mit<br />
unterschiedlich hoher Reduktion des Heizwärmebedarfs eingeteilt.<br />
Bei einer umfassenden thermischen Sanierung darf ein bestimmter Wert des Heizwärmebedarfs nicht<br />
überschritten werden. Erreichen Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen die Kriterien einer umfassenden<br />
Sanierung nicht, können Sie <strong>für</strong> eine Teilsanierung eine Förderung beantragen. Die Voraussetzungen da<strong>für</strong><br />
sind die Reduktion des Heizwärmebedarfs um einen bestimmten Prozentsatz <strong>und</strong> die Einhaltung definierter<br />
U-Werte <strong>für</strong> die einzelnen Gebäudeteile.<br />
Nähere Informationen zu den förderungsfähigen Maßnahmen, die durch beliebige Kombination der<br />
förderungsfähigen Projektteile erzielt werden können, finden Sie in nachfolgender Tabelle:<br />
Maßnahme Ausmaß der Sanierung Bedingungen<br />
Umfassende<br />
Sanierung<br />
max. zulässiger HWB <strong>für</strong> einen guten<br />
Standard ist abhängig vom A/V-Verhältnis 2<br />
des Gebäudes:<br />
Reduktion des Heizwärmebedarfs<br />
(HWB) 1 auf einen guten Standard<br />
<strong>für</strong> ein A/V-Verhältnis > 0,8 gilt max.<br />
75 kWh/m 2 a<br />
<strong>für</strong> ein A/V-Verhältnis < 0,2 gilt max.<br />
35 kWh/m 2 a<br />
Teilsanierung 30%<br />
Teilsanierung 20%<br />
Teilsanierung 10%<br />
nur im<br />
mehrgeschoßigen<br />
Wohnbau<br />
1<br />
HWB: kWh/m 2 a<br />
Reduktion des HWB um min. 30 %<br />
Reduktion des HWB um min. 20 %<br />
Reduktion des HWB um min. 10 %;<br />
2<br />
Oberflächenvolumsverhältnis<br />
<strong>für</strong> A/V-Verhältnis zwischen ≤ 0,8 <strong>und</strong><br />
≥ 0,2 siehe Tabelle "HWB-Grenzwerte"<br />
auf www.sanierungsscheck2012.at<br />
Dämmung der Außenwände:<br />
U-Wert max. 0,25 W/m²K<br />
Dämmung der obersten Geschoßdecke<br />
bzw. des Daches:<br />
U-Wert max. 0,20 W/m²K<br />
Dämmung der untersten<br />
Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens:<br />
U-Wert max. 0,35 W/m²K<br />
Sanierung bzw. Austausch der Fenster<br />
<strong>und</strong> Außentüren:<br />
U-Wert max. 1,35 W/m² K<br />
Eine Umstellung des Wärmeerzeugungssystems ist ebenfalls förderungsfähig. Voraussetzung <strong>für</strong> eine<br />
Förderung ist, dass das Bestandsgebäude entweder bereits dem guten Standard einer umfassenden<br />
Sanierung entspricht (Details siehe Tabelle oben) oder gleichzeitig eine förderungsfähige thermische<br />
Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird. Förderungsfähige Wärmeerzeugungssysteme umfassen<br />
Solarkollektoren, Holzzentralheizungsgeräte <strong>und</strong> Wärmepumpen. Näheres zu den Förderungsbedingungen<br />
finden Sie in nachstehender Tabelle:<br />
Version 01/2012 Seite 2 von 6
Solarkollektor<br />
Wärmeerzeugungssystem<br />
Holzzentralheizungsgerät<br />
Bedingungen<br />
eingesetzte Kollektoren entsprechen der „Solar-Keymark-Richtlinie“<br />
(www.estif.org/solarkeymark)<br />
min. Bruttokollektorfläche 15 m 2 (mehrgeschoßiger Wohnbau: Bruttokollektorfläche<br />
pro Wohneinheit < 15 m 2 möglich)<br />
im Volllastbetrieb Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie<br />
(UZ 37) des Lebensministeriums; Liste der förderungsfähigen Kesseltypen:<br />
www.sanierungsscheck2012.at<br />
bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel ≤ 50 kW förderungsfähig<br />
Wärmepumpe<br />
Jahresarbeitszahl muss mindestens 4 betragen<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren<br />
Investitionskostenzuschusses in der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten (bei<br />
Wohnungseigentum/-miete bezogen auf den aliquoten Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten je<br />
Wohneinheit bzw. maximal im Ausmaß der Mietzins-/Entgelterhöhung bei Mietwohnungen) vergeben. Darüber<br />
hinaus ist die Förderung mit 1 Euro/kWh jährlicher Heizwärmebedarfsreduktion begrenzt.<br />
Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme <strong>und</strong> der daraus resultierenden Reduktion des<br />
Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:<br />
Maßnahme<br />
Umfassende Sanierung<br />
max. Förderungshöhe<br />
(im mehrgeschoßigen<br />
Wohnbau pro Wohneinheit)<br />
5.000 Euro<br />
Zuschlag<br />
Verwendung von Dämmstoffen aus<br />
nachwachsenden Rohstoffen oder mit<br />
Umweltzeichen<br />
Teilsanierung 30 %<br />
Teilsanierung 20 %<br />
3.000 Euro<br />
2.000 Euro<br />
500 Euro<br />
Teilsanierung 10 %<br />
nur im mehrgeschoßigen Wohnbau<br />
Umstellung Wärmeerzeugungssystem<br />
Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser<br />
Umstellung Wärmeerzeugungssystem<br />
mehrgeschoßiger Wohnbau<br />
1.000 Euro<br />
1.500 Euro<br />
1.000 Euro<br />
Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen <strong>und</strong> Vorlage der<br />
Endabrechnungsunterlagen ermittelt <strong>und</strong> ausbezahlt.<br />
Version 01/2012 Seite 3 von 6
DENKMALGESCHÜTZTE GEBÄUDE - <strong>für</strong> diese gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />
Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht <strong>für</strong> das Bauwerk „vertretbar<br />
„sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung des<br />
B<strong>und</strong>esdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz <strong>Sanierungsscheck</strong> 2012“) über die geplante(n)<br />
Maßnahme(n) zu übermitteln.<br />
Bei einer thermischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung bis zu 20%<br />
der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 3.000 Euro. Als Nachweis zur Reduktion des<br />
Heizwärmebedarfs ist bei Antragstellung der Formularanhang „Technische Details Denkmalschutz“<br />
vorzulegen. Die Vorlage eines Energieausweises ist nicht notwendig.<br />
Wird durch die thermische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes eine Reduktion des<br />
Heizwärmebedarfes auf einen guten Standard erreicht (Details siehe Tabelle Seite 2 – Umfassende<br />
Sanierung), beträgt die Förderung bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro.<br />
In diesem Fall ist ein Energieausweis notwendig. Die daraus resultierenden Werte sind <strong>für</strong> die<br />
Antragstellung vom Energieausweisersteller im Formularanhang „Technische Details Energieausweis“<br />
einzutragen <strong>und</strong> gutachterlich zu bestätigen.<br />
Für die erhöhten Investitions- <strong>und</strong> Planungskosten im Zuge der Sanierung von denkmalgeschützten<br />
Gebäuden wird ein zusätzlicher Bonus von maximal 2.000 Euro gewährt. Weiters kann eine Förderung<br />
von 1.500 Euro <strong>für</strong> die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems sowie ein Bonus von 500 Euro <strong>für</strong><br />
die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen beantragt<br />
werden.<br />
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />
Der Förderungsantrag muss zwischen dem 20.02.2012 <strong>und</strong> 31.12.2012 vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> mit<br />
allen geforderten Beilagen bei einer der genannten Bausparkassen einlangen. Sollten die zur Verfügung<br />
stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige<br />
Beendigung der Förderungsaktion <strong>und</strong> damit der Einreichmöglichkeit vom BMWFJ <strong>und</strong> vom BMLFUW<br />
festgelegt werden.<br />
Der Förderungsantrag hat Angaben zu den geplanten Maßnahmen <strong>und</strong> den da<strong>für</strong> veranschlagten Kosten<br />
(auf Basis der beizulegenden Kostenvoranschläge) zu enthalten. Diese müssen durch den/die<br />
Antragsteller/in unter Berücksichtigung des Informationsblattes „Förderungsfähige Kosten“ eingetragen<br />
werden. Kostenvoranschläge werden bei Antragstellung keiner Detailprüfung unterzogen, sondern<br />
dienen lediglich dem Nachweis der geplanten Maßnahmen. Die Berechnung der Förderungshöhe basiert<br />
auf Ihren Angaben (Kosten u. Maßnahmen) im Antragsformular.<br />
Die energetische Ausgangssituation <strong>für</strong> das Sanierungsobjekt bei Antragstellung <strong>und</strong> die Erfüllung der<br />
Förderungsvoraussetzungen sind mit Hilfe eines Energieausweises (lt. ÖNORM H 5055 <strong>und</strong> Richtlinie<br />
2002/91/EG o. 2010/31/EU) darzustellen. Dies ist im Antragsformular unter „Technische Details<br />
Energieausweis“ von einer zur Ausstellung von Energieausweisen befugten Person gutachterlich zu<br />
bestätigen. Der Energieausweis ist dabei <strong>für</strong> das zu sanierende Gesamtobjekt auszustellen. Wird ein<br />
Fenstertausch <strong>für</strong> einzelne Wohnungen umgesetzt, ist der Energieausweis <strong>für</strong> die jeweilige Wohnung zu<br />
berechnen. Diese Voraussetzungen gelten nicht <strong>für</strong> denkmalgeschützte Gebäude, außer es wird um eine<br />
umfassende Sanierung angesucht.<br />
Die Lieferung von Materialien <strong>und</strong> die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem<br />
Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen bei einer der Zentralen der Bausparkassen) <strong>und</strong> dem<br />
31.12.2013 erfolgen. Bis spätestens 31.03.2014 muss die Endabrechnung inklusive aller geforderten<br />
Unterlagen bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen. Rechnungen müssen auf<br />
den/die Förderungsnehmer/in ausgestellt sein.<br />
Die antragsgemäße Umsetzung des Projektes ist bei Endabrechnung durch den/die<br />
Förderungsnehmer/in zu bestätigen. Wenn die Umsetzung vom Förderungsantrag abweicht, ist die<br />
Abweichung im Endabrechnungsformular, Seite 2 unter Punkt „Tatsächlich durchgeführte Maßnahmen“,<br />
darzustellen sowie die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen von einer zur Ausstellung von<br />
Energieausweisen befugten Person gutachterlich nachzuweisen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />
sind im Bedarfsfall die Abweichungen von den beantragten Maßnahmen vom B<strong>und</strong>esdenkmalamt zu<br />
bestätigen.<br />
Version 01/2012 Seite 4 von 6
MEHRGESCHOSSIGER WOHNBAU - hier gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />
Bei Wohnungseigentum<br />
Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus muss entweder ein einstimmiger Beschluss oder ein<br />
nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft <strong>für</strong> die Durchführung<br />
der Maßnahmen vorliegen. Kostenvoranschläge <strong>und</strong> Rechnungen können auch auf die<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft lauten.<br />
Der Antrag kann in Form eines Sammelantrages bei einer der Bausparkasse eingereicht werden.<br />
Liegt <strong>für</strong> die Sanierung kein einstimmiger Beschluss bzw. kein nicht mehr anfechtbarer<br />
Mehrheitsbeschluss vor, können Sie <strong>für</strong> Ihre Wohnung nur einen Förderungsantrag <strong>für</strong> den<br />
Tausch der Fenster <strong>und</strong>/oder Außentüren stellen.<br />
Bei Mietwohnungen<br />
Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus muss eine zwischen Vermieter <strong>und</strong> allen Mietern<br />
einstimmig abgeschlossene Sanierungsvereinbarung über die befristete Erhöhung des Mietzinses<br />
bzw. Entgelts vorliegen <strong>und</strong> im Zuge der Antragstellung übermittelt werden. Kostenvoranschläge<br />
<strong>und</strong> Rechnungen können auf den Gebäudeeigentümer lauten, an welchen auch die Förderung<br />
ausbezahlt wird. Der Gebäudeeigentümer verpflichtet sich, die erhaltene Förderung in voller Höhe<br />
in Form einer Reduktion der vereinbarten Mietzins-/Entgelterhöhung an die Mieter weiterzugeben.<br />
Der Antrag muss in Form eines Sammelantrages bei einer der Bausparkasse eingereicht werden.<br />
Liegt <strong>für</strong> die Sanierung keine Sanierungsvereinbarung vor, können Sie <strong>für</strong> Ihre Wohnung nur einen<br />
Förderungsantrag <strong>für</strong> den Tausch der Fenster <strong>und</strong>/oder Außentüren stellen.<br />
Verwenden Sie <strong>für</strong> die Antragstellung das da<strong>für</strong> vorgesehene Antragsformular „Mehrgeschoßiger<br />
Wohnbau“! Bei Sammelanträgen beachten Sie bitte, dass die „Allgemeinen Daten“ sowie die<br />
„Erklärung Antragsteller“ pro Mieter/Eigentümer auszufüllen <strong>und</strong> zu unterfertigen sind. Die<br />
Formularanhänge „Technische Details“, „Gebäudedaten“ <strong>und</strong> die „Mieter/Eigentümerliste“ sind nur<br />
einmal pro Gebäude beizulegen.<br />
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die <strong>für</strong> die Antragstellung notwendigen<br />
Unterlagen. Die Beilagen zum Förderungsantrag sind in Kopie vorzulegen.<br />
<br />
Checkliste<br />
Ausgefüllter Antrag inkl. den Datenblättern „Technische Details<br />
Energieausweis“ <strong>und</strong> „Projektdaten“ sowie im Falle des<br />
mehrgeschoßigen Wohnbaus inkl. der „Mieter-/Eigentümerliste“<br />
Gr<strong>und</strong>buchsauszug<br />
Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (entfällt nur, wenn die<br />
Identität durch die Bank geprüft wird)<br />
Kostenvoranschläge <strong>für</strong> die beantragte(n) Maßnahme(n)<br />
Sanierungsvereinbarung beim mehrgeschoßigen Mietwohnbau<br />
Bestätigung des B<strong>und</strong>esdenkmalamtes bei denkmalgeschützten<br />
Gebäuden (Formblatt „Denkmalschutz <strong>Sanierungsscheck</strong> 2012“)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?<br />
Die Kombination des <strong>Sanierungsscheck</strong>s 2012 mit eventuellen Landesförderungen ist möglich. Nähere<br />
Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Für die beantragten Maßnahmen<br />
kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem B<strong>und</strong>esförderungsprogramm gestellt werden.<br />
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Antragstellung<br />
Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen <strong>und</strong> Bausparkassen erhältlich bzw. stehen auf der<br />
Website der Kommunalkredit Public Consulting unter www.sanierungsscheck2012.at zum Download bereit.<br />
Weiterführende Detailinformationen finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen – FAQ“ auf den jeweiligen<br />
Websites. Die Antragstellung erfolgt über die nachstehenden Bausparkassen.<br />
Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H.<br />
Liechtensteinstraße 111 - 115<br />
1091 Wien<br />
Tel: 01 31 380 - 453<br />
sanierung@abv.at<br />
www.abv.at<br />
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG<br />
Kennwort „<strong>Sanierungsscheck</strong>“<br />
Beatrixgasse 27, 1031 Wien<br />
Tel: 050 100 – 29 800<br />
sanierungsscheck@sbausparkasse.co.at<br />
www.sbausparkasse.at<br />
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.<br />
Wiedner Hauptstraße 94<br />
1050 Wien<br />
Tel: 01 546 46 – 53<br />
sanierungsscheck@raibau.at<br />
www.bausparen.at<br />
Bausparkasse Wüstenrot AG<br />
Alpenstraße 70<br />
5033 Salzburg<br />
Tel: 05 70 70 – 126<br />
sanierungsscheck@wuestenrot.at<br />
www.wuestenrot.at<br />
Kontakt<br />
Die weitere Projektprüfung, das Genehmigungsverfahren sowie die Endabrechnung <strong>und</strong> Auszahlung der<br />
Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH durchgeführt. Die Mitarbeiter/innen der KPC<br />
stehen Ihnen beratend zur Seite <strong>und</strong> informieren Sie gerne:<br />
Kommunalkredit Public Consulting GmbH<br />
Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />
Serviceteam <strong>Sanierungsscheck</strong> <strong>für</strong> <strong>Private</strong> 2012<br />
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-264| Fax: - 99 264<br />
E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at<br />
www.sanierungsscheck2012.at | www.umweltfoerderung.at<br />
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