SICHERHEITSDATENBLATT - BP
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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Österreich<br />
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben<br />
Augenkontakt<br />
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit<br />
Allgemein<br />
Karzinogenität<br />
Mutagenität<br />
Auswirkungen auf die<br />
Entwicklung<br />
Auswirkungen auf die<br />
Fruchtbarkeit<br />
Potentielles Risiko vorübergehender Probleme wie Brennen oder Rötungen bei zufälligem<br />
Augenkontakt.<br />
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben<br />
12.1 Toxizität<br />
Umweltgefahren<br />
Nicht als gefährlich eingestuft<br />
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit<br />
Kein Anzeichen für biologische Abbaubarkeit.<br />
12.3 Bioakkumulationspotenzial<br />
Bei diesem Produkt wird von keiner Bioakkumulation in der Umwelt durch die Nahrungsketten ausgegangen.<br />
12.4 Mobilität im Boden<br />
Verteilungskoeffizient<br />
Boden/Wasser (KOC)<br />
Mobilität<br />
Nicht verfügbar.<br />
Auslaufende Substanz kann in den Boden eindringen und zu Boden- und<br />
Grundwasserverunreinigungen führen.<br />
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung<br />
PBT<br />
Nicht anwendbar.<br />
vPvB<br />
Nicht anwendbar.<br />
12.6 Andere schädliche<br />
Wirkungen<br />
Sonstige ökologische<br />
Informationen<br />
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung<br />
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung<br />
Produkt<br />
Entsorgungsmethoden<br />
Gefährliche Abfälle<br />
Europäischer Abfallkatalog (EAK)<br />
Verpackung<br />
Abfallschlüssel<br />
Entsorgungsmethoden<br />
Ausfließendes Produkt kann zur Bildung eines Films auf der Wasseroberfläche führen, der den<br />
Sauerstoffaustausch verringert und das Absterben von Organismen zur Folge haben kann.<br />
Unverdünnte Flüssigkeit Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert<br />
werden. Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den<br />
Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlage<br />
behandelt werden. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein<br />
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie<br />
seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der<br />
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der<br />
örtlichen Behörden erfolgen. Die verdünnte Flüssigkeit Die verdünnte Flüssigkeit darf nicht in<br />
die Kanalisation abgeleitet werden.<br />
Ja.<br />
Abfallbezeichnung<br />
16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten<br />
Abweichender Gebrauch des Produktes und/oder Verunreinigungen können die Verwendung einer anderen<br />
Abfallschlüsselnummer durch den Abfallerzeuger notwendig machen.<br />
Die Entsorgung muß durch zugelassene Entsorgungsunternehmen erfolgen. Wenn möglich der<br />
Wiederverwertung zuführen.<br />
Produktname<br />
Version 3<br />
Castrol Biofix Winter Produktcode 457421-AT01 Seite: 8/11<br />
Ausgabedatum 15 April 2013 Format Österreich Sprache DEUTSCH<br />
(Austria)