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SICHERHEITSDATENBLATT - BP

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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Österreich<br />

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben<br />

Augenkontakt<br />

Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit<br />

Allgemein<br />

Karzinogenität<br />

Mutagenität<br />

Auswirkungen auf die<br />

Entwicklung<br />

Auswirkungen auf die<br />

Fruchtbarkeit<br />

Potentielles Risiko vorübergehender Probleme wie Brennen oder Rötungen bei zufälligem<br />

Augenkontakt.<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.<br />

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben<br />

12.1 Toxizität<br />

Umweltgefahren<br />

Nicht als gefährlich eingestuft<br />

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit<br />

Kein Anzeichen für biologische Abbaubarkeit.<br />

12.3 Bioakkumulationspotenzial<br />

Bei diesem Produkt wird von keiner Bioakkumulation in der Umwelt durch die Nahrungsketten ausgegangen.<br />

12.4 Mobilität im Boden<br />

Verteilungskoeffizient<br />

Boden/Wasser (KOC)<br />

Mobilität<br />

Nicht verfügbar.<br />

Auslaufende Substanz kann in den Boden eindringen und zu Boden- und<br />

Grundwasserverunreinigungen führen.<br />

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung<br />

PBT<br />

Nicht anwendbar.<br />

vPvB<br />

Nicht anwendbar.<br />

12.6 Andere schädliche<br />

Wirkungen<br />

Sonstige ökologische<br />

Informationen<br />

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung<br />

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung<br />

Produkt<br />

Entsorgungsmethoden<br />

Gefährliche Abfälle<br />

Europäischer Abfallkatalog (EAK)<br />

Verpackung<br />

Abfallschlüssel<br />

Entsorgungsmethoden<br />

Ausfließendes Produkt kann zur Bildung eines Films auf der Wasseroberfläche führen, der den<br />

Sauerstoffaustausch verringert und das Absterben von Organismen zur Folge haben kann.<br />

Unverdünnte Flüssigkeit Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert<br />

werden. Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den<br />

Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlage<br />

behandelt werden. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein<br />

anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie<br />

seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der<br />

Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der<br />

örtlichen Behörden erfolgen. Die verdünnte Flüssigkeit Die verdünnte Flüssigkeit darf nicht in<br />

die Kanalisation abgeleitet werden.<br />

Ja.<br />

Abfallbezeichnung<br />

16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten<br />

Abweichender Gebrauch des Produktes und/oder Verunreinigungen können die Verwendung einer anderen<br />

Abfallschlüsselnummer durch den Abfallerzeuger notwendig machen.<br />

Die Entsorgung muß durch zugelassene Entsorgungsunternehmen erfolgen. Wenn möglich der<br />

Wiederverwertung zuführen.<br />

Produktname<br />

Version 3<br />

Castrol Biofix Winter Produktcode 457421-AT01 Seite: 8/11<br />

Ausgabedatum 15 April 2013 Format Österreich Sprache DEUTSCH<br />

(Austria)

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