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Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

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§10 Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />

(1) Der/die Gleichstellungsbeauftragte des <strong>Amt</strong>es ist hauptamtlich tätig. Weicht seine/ihre Auffassung von der des <strong>Amt</strong>sdirektors ab, hat er/sie<br />

<strong>das</strong> Recht, sich an den <strong>Amt</strong>sausschuß zu wenden.<br />

(2) Der/die Gleichstellungsbeauftragte nimmt <strong>das</strong> Recht wahr, indem er/sie sich an den Vorsitzenden des <strong>Amt</strong>sausschusses wendet und den<br />

abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet den <strong>Amt</strong>sausschuß hierüber in geeigneter Weise und kann dem/der<br />

Gleichstellungsbeauftragten<br />

Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />

§11 Bekanntmachungen<br />

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den <strong>Amt</strong>sdirektor.<br />

(2) Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind im vollen Wortlaut und soweit erforderlich unter Angabe der genehmigenden<br />

Behörde und des Datums im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> bekanntzumachen.<br />

(3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, daß sie im <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4,<br />

15827 <strong>Blankenfelde</strong> zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die<br />

Ersatzbekanntmachung wird vom <strong>Amt</strong>sdirektor angeordnet. Die Anordnung muß die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung<br />

enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage, Beginn und Ende<br />

der Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />

(4) Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den amtlichen Aushängekästen in<br />

a. <strong>Blankenfelde</strong>:<br />

- Karl-Marx-Straße 4 (vor dem Verwaltungsgebäude)<br />

b. Groß Kienitz:<br />

- Dorfstraße 14 (vor dem Bürgermeisterbüro)<br />

c. Jühnsdorf<br />

- Dorfstraße 8 (vor dem Bürgermeisterbüro)<br />

d. <strong>Mahlow</strong>:<br />

- Heinrich-Heine-Straße 3-5 (vor dem Kommunikationszentrum)<br />

- Auf dem Bahnhofsvorplatz vor dem S-Bahnhof <strong>Mahlow</strong> vor der Bahnhofstr. 1<br />

bekannt gemacht.<br />

§12 Inkrafttreten<br />

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung mit Ausfertigungsdatum vom 20. 09. 2001 außer Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, 24. Januar 2002<br />

W. la. Haine Siegel D. Klemt<br />

Vorsitzende des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Satzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren<br />

(Verwaltungsgebührensatzung)<br />

Auf der Grundlage der <strong>Amt</strong>sordnung § 4 Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 188) i. V. m. § 5<br />

Abs. 1 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.<br />

Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg vom 27. 06. 1991 (GVBI. I<br />

S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. 06. 1999 (GVBI. I S. 231) hat der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in<br />

seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2002 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) <strong>Für</strong> die im Gebührentarif zu dieser Satzung enthaltenen besonderen Leistungen (<strong>Amt</strong>shandlungen oder sonstige Tätigkeiten) des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> werden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit dies nicht durch andere Gesetze, Verordnungen des Bundes- bzw.<br />

Landesgesetzgeber oder Satzungen des <strong>Amt</strong>es <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> bereits geregelt ist und es sich um Verwaltungstätigkeiten für die<br />

amtsangehörigen Gemeinden im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben (§ 3 Abs. 2 GO) handelt.<br />

(2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder<br />

nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird.<br />

(3) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt davon unberührt.<br />

§ 2 Gebühren<br />

(1) Die Höhe der Gebühren ergibt sich unbeschadet des § 6 aus dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. <strong>Für</strong> Gebühren zwischen<br />

einem Mindest- und einem Höchstsatz sind <strong>das</strong> Maß des Verwaltungsaufwandes und der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der

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