Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

23.11.2013 Aufrufe

Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende von der Gemeindevertretung Mahlow am 13. 12. 01 beschlossene Haushaltssatzung 2002 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen. Blankenfelde, den 18. 01. 2002 Der Amtsdirektor (Klemt) Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow 1. Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat auf ihrer Sitzung am 29. 01. 2002 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/01/02 Jahresabschluss 2000 des WAZ und Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2000 Beschluss-Nr.: 02/01/02 Wirtschaftsplan 2002 des WAZ Beschluss-Nr.: 1-8101/02 Auftragserteilung für Projektierungsleistung Schmutzwassertechnische Erschließung Gemeinde Blankenfelde 2. Bekanntmachung Jahresabschluß 2000 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Auf Grundlage des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19. Dezember 1991 (GVBI. BB. S. 682) geändert durch Gesetz vom 28. 05. 1999 (GVBI. Teil I S. 194) in Verbindung mit dem § 93 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und §§ 22-27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 27. März 1995 (GVBI. II S. 314) wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ Blankenfelde-Mahlow auf ihrer öffentlichen Sitzung am 29. 01. 2002 der durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2000 und der Lagebericht 2000 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.351,55 DM gesamt ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss mit Beschluss-Nr.: 01/01/02 beschlossen. Dem Verbandsvorsteher wurde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2000 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab dem 04. 03. 02 - 08. 03. 02 eine Woche lang im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, 15831 Mahlow, Montag bis Mittwoch von 9-12 Uhr und 13- 16 Uhr, Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Freitag von 9-12 Uhr zur Einsichtnahme aus. Mahlow, 30. 01.2002 Habermann Vorsitzender der Verbandsversammlung Hein Verbandsvorsteher

3. Bekanntmachung Anlage 1 Wirtschaftsplan 2002 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Zweckverbandsversammlung durch Beschluss vom 29. 01. 2002 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2002 festgestellt: 1. Es betragen: Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 1.288.300 €3.002.500 €4.290.800 €die Aufwendungen 1.181.400 €2.778.100 €3.959.500 €der Jahresgewinn 106.900 €224.400 €331.300 €der Jahresverlust 1.2 im Vermögensplan die Einnahmen 925.000 €5.058.200 €5.983.200£ die Ausgaben 925.000 €5.058.200 €5.983.200 €2. Es werden festgesetzt: Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf davon für Investitionen und Investitionsförderungs maßnahmen - - - 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtiungen auf - - - Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.4 die Verbandsumlage Mahlow, den 30. 01. 2002 Habermann Vorsitzender der Verbandsversammlung Hein Verbandsvorsteher 4. Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2002 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Der von der Verbandsversammlung des WAZ BlankenfeldeMahlow am 29. 01. 2002 (Beschluss-Nr.: 02/01/02) beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr 2002 liegt gemäß § 78 Abs. 5 Gemeindeordnung Brandenburg in der Zeit vom 4. März bis einschließlich 08. März 2002 im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, 15831 Mahlow, Montag bis Mittwoch von 9- 12 Uhr und 13-16 Uhr, Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Freitag von 9-12 Uhr öffentlich aus. 5. Bekanntmachung Korrekturmitteilung Im Amtsblatt für das Amt Blankenfelde-Mahlow, Nr. 1 vom 17. Januar 2002 veröffentlichte der WAZ die Aufwandsentschädigungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow (WAZ) vom 18. Dezember 2001. Aufgrund eins Fehlers beim Druck ist der § 3 unvollständig. Der vollständige Text lautet: §3 Reisekostenentschädigung, Verdienstausfall (1) Für Dienstreisen von Vertretern der Verbandsmitgliedern, die vom ehrenamtlichen Vorsitzenden der Verbandsversammlung angeordnet worden sind, erfolgt die Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Vergütet.. werden das nachweisbar günstigste Verkehrsmittel sowie Übernachtungskosten in Höhe von 61 Euro pro Nacht.

3. Bekanntmachung<br />

Anlage 1<br />

Wirtschaftsplan 2002<br />

des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die<br />

Zweckverbandsversammlung durch Beschluss vom 29. 01. 2002 den Wirtschaftsplan für <strong>das</strong> Wirtschaftsjahr 2002 festgestellt:<br />

1. Es betragen:<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt 1.1 im Erfolgsplan<br />

die Erträge<br />

1.288.300 €3.002.500 €4.290.800 €die Aufwendungen<br />

1.181.400 €2.778.100 €3.959.500 €der Jahresgewinn<br />

106.900 €224.400 €331.300 €der Jahresverlust<br />

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen<br />

925.000 €5.058.200 €5.983.200£ die Ausgaben<br />

925.000 €5.058.200 €5.983.200 €2. Es werden festgesetzt:<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt<br />

2.1 der Gesamtbetrag<br />

der Kredite auf davon<br />

für Investitionen<br />

und Investitionsförderungs<br />

maßnahmen - - -<br />

2.2 der Gesamtbetrag<br />

der Verpflichtungsermächtiungen<br />

auf - - -<br />

Trinkwasser Schmutzwasser Gesamt<br />

2.3 der Höchstbetrag der<br />

Kassenkredite auf<br />

2.4 die Verbandsumlage<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 30. 01. 2002<br />

Habermann<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

4. Bekanntmachung<br />

Wirtschaftsplan 2002 des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Der von der Verbandsversammlung des WAZ <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong> am 29. 01. 2002 (Beschluss-Nr.: 02/01/02) beschlossene Wirtschaftsplan<br />

für <strong>das</strong> Jahr 2002 liegt gemäß § 78 Abs. 5 Gemeindeordnung Brandenburg in der Zeit vom 4. März bis einschließlich 08. März 2002 im<br />

Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Sitz: Heinrich-Heine-Straße 3-5, <strong>15831</strong> <strong>Mahlow</strong>, Montag bis Mittwoch von 9-<br />

12 Uhr und 13-16 Uhr, Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Freitag von 9-12 Uhr öffentlich aus.<br />

5. Bekanntmachung<br />

Korrekturmitteilung<br />

Im <strong>Amt</strong>sblatt für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Nr. 1 vom 17. Januar 2002 veröffentlichte der WAZ die Aufwandsentschädigungssatzung<br />

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> (WAZ) vom 18. Dezember 2001. Aufgrund eins Fehlers beim Druck ist<br />

der § 3 unvollständig.<br />

Der vollständige Text lautet:<br />

§3 Reisekostenentschädigung, Verdienstausfall (1) <strong>Für</strong> Dienstreisen von Vertretern der Verbandsmitgliedern, die vom ehrenamtlichen<br />

Vorsitzenden der Verbandsversammlung angeordnet worden sind, erfolgt die Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des<br />

Bundesreisekostengesetzes. Vergütet.. werden <strong>das</strong> nachweisbar günstigste Verkehrsmittel sowie Übernachtungskosten in Höhe von 61 Euro<br />

pro Nacht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!