Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

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W. la Haine Vorsitzender der Gemeindevertretung Mahlow und ehrenamtlicher Bürgermeister D. Klemt Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Mahlow vom 13. 12. 2001 wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I , S. 398), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 25. April 1994 (GVBI. II, S. 314) öffentlich bekanntgemacht. Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt Blankenfelde-Mahlow unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Blankenfelde, den 17. 01. 2002 D. Klemt Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenfelde für das Haushaltsjahr 2002 Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 23. 01. 2002 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 8.996.200 EUR in den Ausgaben auf 8.996.200 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 2.452.200 EUR in den Ausgaben auf 2.452.200 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf O DM 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite O DM §3 Die Steuersätze für die Gemeinde sind für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern Grundsteuer A 300 v. H. Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern Gewerbeertragssteuer 350 v. H. §4 Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu beschließen. §5 Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen. Blankenfelde, den 23. 01. 2002 Habermann Bürgermeister Klemt Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 23. 01. 2002 beschlossene Haushaltssatzung 2002 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen, und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen. Blankenfelde, den 24. 01. 2002 Der Amtsdirektor (Klemt) Haushaltssatzung der Gemeinde Mahlow für das Haushaltsjahr 2002 Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 13. 12. 01 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 7.309.700 EUR in den Ausgaben auf 7.309.700 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 4.467.300 EUR in den Ausgaben auf 4.467.300 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.000.000 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR §3 Die Steuersätze für die Gemeinde sind für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern Grundsteuer A 300 v. H. Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern Gewerbeertragssteuer 350 v. H. §4 Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann dicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu beschließen. §5 Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ... AZ: ... vom Landrat als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Mahlow, den 17. 01. 2002 la Haine Bürgermeister Klemt Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Blankenfelde</strong> am 23. 01. 2002 beschlossene Haushaltssatzung 2002 wird hiermit gern. § 5 Abs.<br />

3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen, und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 24. 01. 2002<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß<br />

der Gemeindevertretung vom 13. 12. 01 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 7.309.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 7.309.700 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 4.467.300 EUR<br />

in den Ausgaben auf 4.467.300 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.000.000 EUR<br />

2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v. H.<br />

Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v. H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann dicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ... AZ: ... vom Landrat als<br />

allgemeine untere Landesbehörde erteilt.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 17. 01. 2002<br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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