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Für das Amt Blankenfelde-Mahlow - 15831 Mahlow

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W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> vom 13. 12. 2001<br />

wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBI. I , S. 398), in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 25. April<br />

1994 (GVBI. II, S. 314) öffentlich bekanntgemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften<br />

und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die<br />

öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 17. 01. 2002<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Blankenfelde</strong><br />

für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15. 10. 1993, zuletzt geändert am 13. 03. 2001 und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 23. 06. 1992, zuletzt geändert am 04. 07. 1995, wird nach Beschluß<br />

der Gemeindevertretung vom 23. 01. 2002 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2002 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 8.996.200 EUR<br />

in den Ausgaben auf 8.996.200 EUR im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.452.200 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.452.200 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf O DM 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite O DM<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v. H.<br />

Grundsteuer B 300 v. H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v. H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, den 23. 01. 2002<br />

Habermann<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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