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Stadt Grünberg, Stadtteil Lumda - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n<br />

Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

Planstand: 31.05.2010<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Biol. Urs Reif<br />

Dipl. Biol. Christian Jockenhövel<br />

Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Str. 16 - 35440 Lin<strong>de</strong>n - Tel. 06403 9537-0 - Fax 9537-30


<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2<br />

Inhalt:<br />

1 BESCHREIBUNG DER PLANUNG ........................................................................................................... 3<br />

1.1 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung .................................................................... 4<br />

1.2 Übergeordnete Fachplanungen ............................................................................................. 4<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern .. 5<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie........ 5<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n............................................................................ 6<br />

2 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE BESTANDSAUFNAHME UND EINGRIFFSBEWERTUNG ................................ 6<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt.................................................................................................. 6<br />

2.2 Klima und Luft ........................................................................................................................ 6<br />

2.3 Biotop- und Nutzungstypen.................................................................................................... 7<br />

2.4 Arten- und Biotopschutz......................................................................................................... 9<br />

2.4.1 Allgemeines .............................................................................................................. 9<br />

2.4.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 9<br />

2.4.3 Durch die Planung (potenziell) betroffene relevante Arten....................................... 9<br />

2.4.4 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 31 HENatG................................ 10<br />

2.5 Biologische Vielfalt ............................................................................................................... 11<br />

2.6 Landschaftsbild und Erholungseignung............................................................................... 11<br />

3 GEBIETE GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE .................. 12<br />

3.1 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung ................................................................................ 13<br />

3.2 Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................................................ 13<br />

3.3 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität......................................................... 13<br />

4 EINGRIFFSREGELUNG ....................................................................................................................... 14<br />

4.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen ..................................................................................... 14<br />

4.2 Eingriffsregelung .................................................................................................................. 14<br />

5 ANHANG .......................................................................................................................................... 15<br />

5.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)....................... 15<br />

Planungsbüro Holger Fischer - 35440 Lin<strong>de</strong>n 05/2010


<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 3<br />

1 Beschreibung <strong>de</strong>r Planung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Im gemeinen Löhchen“ wer<strong>de</strong>n für<br />

<strong>de</strong>n nordwestlichen Teil <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Bebauungsplans ein Allgemeines Wohngebiet (WA), die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Erschließungsstraßen sowie eine private Grünfläche ausgewiesen.<br />

Die gewählten Festsetzungen orientieren sich an <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s Ursprungs-Bebauungsplans.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt im gesamten WA 0,4. Die GRZ gibt <strong>de</strong>n maximal überbaubaren<br />

Flächenanteil eines Baugrundstücks an, <strong>de</strong>r gemäß § 19 Abs. 4 <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung (BauN-<br />

VO) um bis zu 50 % überschritten wer<strong>de</strong>n darf. Innerhalb <strong>de</strong>r Flächen <strong>de</strong>s Geltungsbereichs kann es<br />

<strong>de</strong>mnach zu einer Bebauung von max. 60 % kommen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird auf 0,8<br />

festgesetzt und die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse liegt bei II.<br />

Weiterhin wer<strong>de</strong>n eine offene Bauweise aus Einzel- und Doppelhäusern sowie eine max. Trauf-<br />

(7,0 m) und eine max. Firsthöhe (11,0 m) vorgegeben. Eine Überschreitung <strong>de</strong>r Baugrenzen kann<br />

durch Wintergarten o<strong>de</strong>r regenerative Energieversorgungssysteme um bis zu 3,0 m zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin ist in <strong>de</strong>r, als Private Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung Hausgarten festgesetzten<br />

Fläche eine frei stehen<strong>de</strong> Gerätehütte o<strong>de</strong>r eine frei stehen<strong>de</strong> Gartenlaube inkl. überdachtem Freisitz<br />

mit einem umbauten Raum von max. 30 m³ zulässig. Feuerstätten und Einrichtungen, die die Notwendigkeit<br />

von Strom und Entwässerung bedingen, sind unzulässig; eine zentrale Wasserversorgung<br />

erfolgt nicht.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Begrünung <strong>de</strong>s Plangebietes sind min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r Grundstücksflächen mit <strong>de</strong>n<br />

vorgegebenen Arten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Der Bestand und die nach Bauplanungsrecht<br />

auf <strong>de</strong>m Grundstück anzupflanzen<strong>de</strong>n Gehölze können zur Anrechnung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf öffentlichen und privaten Parkplätzen mit mehr als 5 ebenerdigen Stellplätzen ist für je sechs<br />

Stellplätze ein großkroniger Laubbaum auf Pflanzstreifen mit einer Min<strong>de</strong>stbreite von 2,5 m o<strong>de</strong>r<br />

Baumscheiben mit min<strong>de</strong>stens 6,0 m² unversiegeltem Bo<strong>de</strong>n zu pflanzen. Abschließend wer<strong>de</strong>n<br />

entlang <strong>de</strong>r nördlichen Geltungsbereichsgrenze eine Baum-Strauch-Hecke sowie 7 Einzelbäume<br />

sowie im Bereich <strong>de</strong>r Erschließungsstraße weitere Laubsträucher und insgesamt weitere 24 Laubbäume<br />

angepflanzt. Dadurch erhält das geplante Wohngebiet einerseits eine entsprechen<strong>de</strong> Ortsran<strong>de</strong>ingrünung<br />

nach Nor<strong>de</strong>n, wie auch eine Durchgrünung innerhalb <strong>de</strong>s Wohngebietes. Abschließend<br />

ist auf Nebengebäu<strong>de</strong> und Carports ist eine extensive Dachbegrünung aufzubringen. Ausgenommen<br />

hiervon sind Dächer auf <strong>de</strong>nen Fotovoltaikmodule o<strong>de</strong>r Solaranlagen aufgebracht sind.<br />

Fußwege sind nur in wassergebun<strong>de</strong>ner Bauweise zulässig, sofern sie eine Breite von 2,5 m nicht<br />

überschreiten. Befestigte, nicht überdachte Flächen <strong>de</strong>r Grundstücke sowie private Stellplätze sind,<br />

soweit wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, wasserdurchlässig auszuführen; ebenso<br />

sind öffentliche Stellplätze, Fuß- und Radwege sowie Wege- und Platzflächen innerhalb öffentlicher<br />

Grünflächen mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Als wasserdurchlässige Beläge gelten<br />

u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von<br />

min<strong>de</strong>stens 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B. Schotterrasen und wassergebun<strong>de</strong>ne Wege<strong>de</strong>cken.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 4<br />

1.1 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich am nördlichen Ortsrand von Erfel<strong>de</strong>n und wird von Ackerflächen im<br />

Osten <strong>de</strong>s Geltungsbereichs sowie von Streuobstbereichen im Westen eingenommen. Nördlich<br />

schließt sich eine weiträumige Ackerflur an, während sich östlich, südlich und westlich die bebauten<br />

Bereiche von Erfel<strong>de</strong>n befin<strong>de</strong>n. Das Plangebiet stellt <strong>de</strong>mnach eine Baulücke zwischen bestehen<strong>de</strong>n<br />

Bebauungsbereichen dar.<br />

Naturräumlich liegt das Plangebiet nach Klausing (1988) 1 in <strong>de</strong>r Untereinheit Riedhäuser Feld (Teileinheit<br />

225.5, Haupteinheit 225 Hessische Rheinebene). Die Höhenlage beträgt etwa 90 m ü. NN.<br />

Abb. 1: Übersichtskarte zur Lage <strong>de</strong>s Plangebiets (roter Rahmen) im Ortszusammenhang von Erfel<strong>de</strong>n.<br />

Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>, genor<strong>de</strong>t, maßstäblich, eigene Bearbeitung.<br />

1.2 Übergeordnete Fachplanungen<br />

Der Regionalplan Südhessen 2000 stellt das Gebiet als Siedlungsbereich Bestand und Zuwachs<br />

sowie als Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege dar. Der Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen<br />

2009 (Genehmigungsvorlage) stellt das Gebiet vollständig als Vorranggebiet für Siedlung Bestand<br />

dar. Der Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> Riedstadt 2006 stellt für <strong>de</strong>n Bereich Wohnbaufläche-<br />

Bestand dar. Der Bebauungsplan ist insofern aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

1<br />

KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt. Wiesba<strong>de</strong>n.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 5<br />

1.3 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässern<br />

Über die vorliegen<strong>de</strong> Planung sind keine spezifischen und erheblichen Emissionen zu erwarten.<br />

Dennoch enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan verschie<strong>de</strong>ne Festsetzungen zur Verwendung von Brennstoffen<br />

(in Verbindung mit Emissionsgrenzwerten) und Heizungsarten (mit Angabe von Wirkungsgra<strong>de</strong>n).<br />

Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie (Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind ausdrücklich<br />

zulässig. Für Passivhäuser gelten sowohl bei zentraler, als auch bei <strong>de</strong>zentraler Wärmeversorgung<br />

keine Beschränkungen für Brennstoffe und Heizungsarten. Die Verwendung von Erdgas wird ebenso<br />

ausdrücklich zugelassen.<br />

Über die üblichen zu erwarten<strong>de</strong>n Siedlungsabfälle (u.a. Restmüll, Bioabfall, Papier, Glas und Sperrmüll)<br />

hinausgehend, sind keine aus <strong>de</strong>r künftigen Nutzung entstehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rabfallformen absehbar.<br />

Sämtliche entstehen<strong>de</strong>n Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Die entstehen<strong>de</strong>n Schmutzwassermengen wer<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Abwasserkanal bzw. nach<br />

Schaffung <strong>de</strong>r notwendigen technischen Infrastruktur ordnungsgemäß abgeführt. Das auf Dachflächen<br />

ohne Dachbegrünung anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser ist über bedarfsgerecht dimensionierte Regenwassernutzungsanlagen<br />

zu sammeln und einer ganzjährigen Nutzung (z.B. zur Gartenbewässerung,<br />

zur Toilettenspülung o<strong>de</strong>r zum Wäsche waschen) zuzuführen. Zisternen sind so anzuordnen,<br />

dass <strong>de</strong>r Überlauf über die belebte Bo<strong>de</strong>nzone zur Versickerung gebracht wer<strong>de</strong>n kann. Auf Baugrundstücken<br />

anfallen<strong>de</strong>s, nicht als Betriebswasser weiter verwen<strong>de</strong>tes Nie<strong>de</strong>rschlagswasser sowie<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r privaten befestigten Flächen ist auf <strong>de</strong>n Grundstücken zu versickern. Auf<br />

öffentlichen Verkehrsflächen anfallen<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswasser ist in die verkehrsbegleiten<strong>de</strong>n Grünstreifen<br />

sowie in die öffentlichen Grünflächen zu leiten und dort zu versickern. Öffentliche Verkehrsflächen,<br />

die <strong>de</strong>n geplanten Versickerungsflächen nicht oberflächig zugeführt wer<strong>de</strong>n können, können<br />

direkt an <strong>de</strong>n Kanal angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Notüberläufe an die Mischkanalisation sind innerhalb <strong>de</strong>r<br />

öffentlichen Versickerungsflächen zulässig. Die Versickerung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser hat ausschließlich<br />

über die belebte Bo<strong>de</strong>nzone zu erfolgen.<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Grundwasser-Bewirtschaftungsplanes Hessisches Ried.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Umsetzung dieser wasserwirtschaftlichen Fachplanung sind teilweise großflächige<br />

Grundwasserspiegelanhebungen beabsichtigt, die im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten<br />

sind und sich dabei maßgeblich an <strong>de</strong>n langjährigen Messstellenaufzeichnungen <strong>de</strong>s Grundwasserdienstes<br />

und speziell an <strong>de</strong>n Richtwerten <strong>de</strong>r Referenzmessstellen <strong>de</strong>s Grundwasser-<br />

Bewirtschaftungsplanes orientieren. Der Grundwasser-Bewirtschaftungsplan Hessisches Ried wur<strong>de</strong><br />

mit Datum vom 09.04.1999 gemäß §§ 118,119 HWG festgestellt und im Staatsanzeiger <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s<br />

Hessen vom 24.05.1999, Nr. 21, S.1659-1747 veröffentlicht. Aufgrund <strong>de</strong>r hohen bzw. schwanken<strong>de</strong>n<br />

Grundwasserstän<strong>de</strong> wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Plangebiet mit Nutzungsbeschränkungen<br />

(z.B. Verzicht auf Unterkellerung) o<strong>de</strong>r zusätzliche Aufwendungen zu rechnen ist. Bei unterkellerten<br />

Gebäu<strong>de</strong>n sollte bei Anschnei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Grundwasserhorizonts die Ausführung als druckwasserhalten<strong>de</strong><br />

Wanne erfolgen.<br />

1.4 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von<br />

Energie<br />

Zu diesen Belangen enthält <strong>de</strong>r Bebauungsplan geson<strong>de</strong>rte Regelungen bezüglich <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />

Gestattung von Wärmepumpen in Verbindung mit Fotovoltaikanlagen sowie über die Nutzungsangaben<br />

für Passivhäuser, für welche keine Beschränkungen für Brennstoffe und Heizungsarten gelten.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 6<br />

1.5 Sparsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Bo<strong>de</strong>n sparsam und schonend umgegangen wer<strong>de</strong>n;<br />

dabei sind zur Verringerung <strong>de</strong>r zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />

die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von<br />

Flächen, Nachverdichtung und an<strong>de</strong>re Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bo<strong>de</strong>nversiegelungen<br />

auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>de</strong>r für Wohnzwecke<br />

genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt wer<strong>de</strong>n. Diese Grundsätze sind<br />

nach § 1 Abs. 7 BauGB in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Planung erfährt <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong> Bebauungsplan „Im gemeinen Löhchen“ verschie<strong>de</strong>ne<br />

Än<strong>de</strong>rungen. Im Gesamten schließt sich über die Planung eine Lücke im zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Ortsbereich von Erfel<strong>de</strong>n und beruht zu<strong>de</strong>m auf einem bestehen<strong>de</strong>n Bebauungsplan. Somit berücksichtigt<br />

die vorliegen<strong>de</strong> Planung <strong>de</strong>n Grundsatz zum sparsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n.<br />

2 Landschaftspflegerische Bestandsaufnahme und Eingriffsbewertung<br />

2.1 Bo<strong>de</strong>n- und Wasserhaushalt<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte von Hessen (Maßstab 1:25.000, Blatt 6116 „Oppenheim“) befin<strong>de</strong>t sich<br />

das Plangebiet in einem Bereich aus Parabrauner<strong>de</strong>n. Die Parabrauner<strong>de</strong>n sind in diesem Fall aus<br />

fluviatilen Sedimenten bzw. aus schluffig-lehmigen Hochflutsedimenten entstan<strong>de</strong>n. Diese kamen bei<br />

Flutereignissen <strong>de</strong>r benachbarten Gewässer im Bereich <strong>de</strong>r Überflutungsregime außerhalb <strong>de</strong>r eigentlichen<br />

Gewässer zum Absedimentieren und bil<strong>de</strong>ten im Laufe <strong>de</strong>r Jahre die anstehen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschichten<br />

aus. Die Bereiche <strong>de</strong>r Parabrauner<strong>de</strong> weisen im vorliegen<strong>de</strong>n Fall ein mittleres Ertragspotenzial<br />

und hinsichtlich <strong>de</strong>s Wasserspeichervermögens ebenso ein mittleres Potenzial auf.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> Planung bereitet Neuversiegelungen vor und dringt in Bereiche ein, welche mit ihrem<br />

mittleren Ertragspotential ackerbauwirtschaftlich nicht von erhöhtem Interesse sind. Rein flächenbezogen<br />

belaufen sich die Eingriffe in einem mittleren Umfang. Auf einer Fläche mittlerer Größe wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>mnach Retentions- und Filterfunktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns betroffen. Die Auswirkungen für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nund<br />

Wasserhaushalt beschränken sich folglich auf ein geringes bis mittleres Maß.<br />

Es sind keine Überschwemmungsgebiete durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung betroffen. Das nächste<br />

Überschwemmungsgebiet befin<strong>de</strong>t sich in ca. 500 m Entfernung im Bereich <strong>de</strong>r Kühkopf-<br />

Knoblochsaue.<br />

2.2 Klima und Luft<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes sind – wie alle gehölzarmen Bereiche – von hohen Erwärmungsraten<br />

<strong>de</strong>r bo<strong>de</strong>nnahen Luftschichten zu Tageszeiten und wie<strong>de</strong>rum hohen Abkühlungsraten während <strong>de</strong>r<br />

Nachtstun<strong>de</strong>n geprägt und stellen damit Kaltluftentstehungsflächen dar. Beson<strong>de</strong>re Wirkungen <strong>de</strong>s<br />

Plangebietes auf das Lokalklima bzw. das Ortsklima sind jedoch vorliegend v.a. auch wegen <strong>de</strong>r<br />

weiträumigen Freiflächen im direkten Umfeld sowie <strong>de</strong>ren lokalklimatischer Funktion, welche erhalten<br />

bleibt, nicht erkennbar.<br />

Die geplante Bebauung verstärkt die Aufwärmungsprozesse durch die versiegelten Flächen und<br />

reduziert gleichzeitig die nächtlichen Abkühlungsvorgänge, weshalb die Produktion von Kaltluft im<br />

direkten Bereich <strong>de</strong>s Plangebiets eingeschränkt wird und geringfügige lokale Erwärmungen zu erwarten<br />

sind. Wichtige, über das eigentliche Plangebiet hinausgehen<strong>de</strong> klimatische Funktionen sind jedoch<br />

wegen <strong>de</strong>r Kleinräumigkeit <strong>de</strong>s Plangebiets nicht anzunehmen. Somit sind im Gesamten keine erheblichen<br />

negativen klimatischen Auswirkungen zu erwarten.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 7<br />

2.3 Biotop- und Nutzungstypen<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes und seiner näheren Umgebung<br />

wur<strong>de</strong>n im Februar sowie im April 2010 zwei Gelän<strong>de</strong>begehungen durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben und sind zu<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Bestandskarte (Anhang) kartographisch<br />

umgesetzt.<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebiets wer<strong>de</strong>n zum einen von einem großen Ackerschlag eingenommen (Abb. 2<br />

und Abb. 3). Dieser weist abgesehen von <strong>de</strong>r Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) keine Ackerwildkräuter<br />

auf und wird intensiv genutzt.<br />

Abb. 2: Ackerflächen <strong>de</strong>s Plangebiets.<br />

Abb. 3: Ackerflächen und Ackerrandstreifen <strong>de</strong>s<br />

Plangebiets.<br />

Zum an<strong>de</strong>ren fin<strong>de</strong>t sich eine ru<strong>de</strong>rale Wiese in einem Streuobstbereich (Abb. 6 und Abb. 7). Bei<br />

diesem Bereich han<strong>de</strong>lt es sich vermutlich um ehemalige Gärten, <strong>de</strong>ren Zäune und bauliche Anlagen<br />

abgebaut wur<strong>de</strong>n. Für das Grünland wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Arten als charakteristisch aufgenommen.<br />

Brennnessel Urtica dioica (stellenweise)<br />

Brombeere<br />

Rubus fruticosus<br />

Feld-Klee<br />

Trifolium campestre<br />

Gänseblümchen<br />

Bellis perennis<br />

Gemeine Kratzdistel<br />

Cirsium vulgare<br />

Gemeiner Beifuss<br />

Artemisia vulgaris<br />

Gemeiner Löwenzahn<br />

Taraxacum officinalis<br />

Gewöhnliches Hirtentäschel Capsella bursa-pastoris<br />

Gewöhnliche Nachtkerze Oenothera biennis<br />

Glatthafer<br />

Arrhenatherum elatius<br />

Kanadische Goldrute Solidago cana<strong>de</strong>nsis (vereinzelt)<br />

Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor (vereinzelt)<br />

Kriechen<strong>de</strong>s Fingerkraut Potentilla reptans<br />

Mauergerste<br />

Hor<strong>de</strong>um murinum<br />

Rot-Schwingel<br />

Festuca rubra<br />

Spitzwegerich<br />

Plantago lanceolata<br />

Taube Trespe<br />

Bromus sterilis<br />

Traubenhyazinthe<br />

Muscari spec.<br />

Vogel-Wicke<br />

Vicia sepium<br />

Wal<strong>de</strong>rdbeere<br />

Fragaria vesca<br />

Wegwarte<br />

Cichorium intybus<br />

Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea<br />

Wiesen-Klee<br />

Trifolium pratense<br />

Wil<strong>de</strong> Kar<strong>de</strong><br />

Dipsacus sylvestris<br />

Wil<strong>de</strong> Möhre<br />

Daucus carota<br />

Winterling<br />

Eranthis hyemalis<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 8<br />

Die Gehölze <strong>de</strong>s Plangebietes wer<strong>de</strong>n von Holun<strong>de</strong>r (Sambucus nigra), Hasel (Corylus avellana),<br />

Hartriegel (Cornus sanguinea), Schlehe (Prunus spinosa), Flie<strong>de</strong>r (Syringa vulgaris) und Hundsrose<br />

(Rosa canina) eingenommen. Die Bäume wer<strong>de</strong>n von Walnuss (Juglans regia), Kirsche (Prunus<br />

avium), Birne (Pyrus communis), Zwetschge (Prunus domesticus) und Apfel (Malus domesticus) sowie<br />

von einzelnen Berg-Ahornen (Acer pseudoplatanus) und Salwei<strong>de</strong>n (Salix caprea) gebil<strong>de</strong>t.<br />

Innerhalb dieser Flächen wur<strong>de</strong>n vorbereiten<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nmaßnahmen zum Ausgleich <strong>de</strong>r Höhenunterschie<strong>de</strong><br />

schon vorgenommen, weshalb sich ebenfalls Rohbo<strong>de</strong>nbereiche in <strong>de</strong>m ehemaligen Kleingartenbereich<br />

fin<strong>de</strong>n (Abb. 6).<br />

Abb. 4: Streuobstbereiche bzw. ehemalige Kleingärten<br />

mit ru<strong>de</strong>raler Wiese.<br />

Abb. 5: Streuobstbereiche bzw. ehemalige Kleingärten<br />

mit ru<strong>de</strong>raler Wiese.<br />

Abb. 6: Streuobstbereiche bzw. ehemalige Kleingärten<br />

mit ru<strong>de</strong>raler Wiese und schon vorgenommenen<br />

Bo<strong>de</strong>nausgleichsarbeiten.<br />

Abb. 7: Streuobstbereiche bzw. ehemalige Kleingärten<br />

mit ru<strong>de</strong>raler Wiese und schon vorgenommenen<br />

Bo<strong>de</strong>nausgleichsarbeiten.<br />

Die Biotop- und Nutzungstypen <strong>de</strong>s Plangebietes sind von unterschiedlicher Wertigkeit. Die vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Ackerflächen sind ökologisch von geringer Wertigkeit, da sie intensiv bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>shalb keine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Ackerwildkrautflur aufweisen. Die ru<strong>de</strong>rale Wiese mit eingestreuten Obstund<br />

Laubbäumen sowie weiteren Gehölzen ist jedoch von zumin<strong>de</strong>st mittlerer bis erhöhter Wertigkeit.<br />

Diese Flächen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n letzten Jahren eher extensiv genutzt und konnten <strong>de</strong>mnach eine mosaikartige<br />

Verteilung von ru<strong>de</strong>ralen Flächen, gehölzdominierten Flächen sowie ru<strong>de</strong>ralen Wiesenbereichen<br />

ausbil<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re die Obstbaumbestän<strong>de</strong> sind von erhöhter Wertigkeit, da sich hier<br />

teilweise Baumhöhlen in älteren Obstbäumen fin<strong>de</strong>n. Reduziert wird diese Wertigkeit einzig durch die<br />

Rohbo<strong>de</strong>nbereiche, in welchen schon mit <strong>de</strong>r Baufeldvorbereitung begonnen wur<strong>de</strong>.<br />

Die geplante Ausweisung eines Wohngebietes wird Eingriffe in die beschriebenen Biotoptypen mit<br />

sich bringen. Die Obstbäume wie auch die weiteren Gehölze und die ru<strong>de</strong>rale Wiese gehen dadurch<br />

verloren. Diese Eingriffe wur<strong>de</strong>n jedoch schon im Zuge <strong>de</strong>s, bisher noch nicht umgesetzten Bebauungsplan<br />

„Im gemeinen Löhchen“ vorbereitet und im Zuge dieser Planung auch entsprechend ausgeglichen.<br />

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9<br />

2.4 Arten- und Biotopschutz<br />

2.4.1 Allgemeines<br />

Die Beurteilung <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Belange wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s „Leitfa<strong>de</strong>ns für<br />

die artenschutzrechtliche Prüfung“ 2 durchgeführt.<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>r zum <strong>de</strong>rzeitigen Planstand noch laufen<strong>de</strong>n tierökologischen<br />

Erhebungen, <strong>de</strong>ren Ergebnisse noch offen stehen, die entsprechen<strong>de</strong>n Planunterlagen bezüglich <strong>de</strong>s<br />

Artenschutzes entsprechend <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s § 4a Abs. 3 BauGB offengelegt. Hierbei kann bestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass Stellungnahmen nur zu <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten o<strong>de</strong>r ergänzten Teilen abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die Dauer <strong>de</strong>r Auslegung und die Frist <strong>de</strong>r Stellungnahme kann angemessen verkürzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n durch die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Bauleitplans die Grundzüge<br />

<strong>de</strong>r Planung nicht berührt, so kann die Einholung <strong>de</strong>r Stellungnahmen auf die von <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Maßgeblich für die Belange <strong>de</strong>s Artenschutzes sind die Vorgaben <strong>de</strong>s § 44 ff. BNatSchG in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r FFH- (FFH-RL) sowie <strong>de</strong>r Vogelschutzrichtlinie (VRL). Die in § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG genannten Verbote gelten grundsätzlich für alle beson<strong>de</strong>rs geschützten Tier- und Pflanzenarten<br />

sowie weiterhin für alle streng geschützten Tierarten (inkl. <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r<br />

FFH-Richtlinie) und <strong>de</strong>r europäischen Vogelarten. In Planungs- und Zulassungsvorhaben gelten<br />

jedoch die Verbote <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 BNatSchG nur für die nach BNatSchG streng geschützten Arten<br />

sowie für europäische Vogelarten. Arten mit beson<strong>de</strong>rem Schutz nach BNatSchG sind <strong>de</strong>mnach<br />

ausgenommen. Für diese übrigen Tier- und Pflanzenarten gilt jedoch weiterhin, dass sie im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Eingriffsregelung gegebenenfalls mit beson<strong>de</strong>rem Gewicht in <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

2.4.3 Durch die Planung (potenziell) betroffene relevante Arten<br />

2.4.3.1 Allgemeines:<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r für das Vorhaben relevanten Arten erfolgt aufgrund einer Liste <strong>de</strong>r im Untersuchungsraum<br />

vorkommen<strong>de</strong>n bzw. potentiell vorkommen<strong>de</strong>n Arten <strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-RL bzw.<br />

<strong>de</strong>r europäischen Vogelarten. Hierfür wer<strong>de</strong>n in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Datenlage sowie<br />

<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Habitatstrukturen häufig Bestandsaufnahmen <strong>de</strong>r Arten vorgenommen. Alternativ<br />

können nach Absprache mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n auch geeignete Daten Dritter ausgewertet<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r es können aufgrund naturschutzfachlichen Sachverstan<strong>de</strong>s Schlussfolgerungen bzw.<br />

Abschätzungen auf das Vorkommen bestimmter Arten gezogen bzw. getroffen wer<strong>de</strong>n, wenn diese<br />

entsprechend begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n 3 .<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 BNatSchG wird ein gestuftes Verfahren<br />

empfohlen, welches <strong>de</strong>n Ausschluss von Arten zulässt, <strong>de</strong>ren natürliches Verbreitungsgebiet außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Planbereiches liegt, welche nicht im Wirkraum <strong>de</strong>r Planung vorkommen und welche nach<br />

gesicherten Kenntnissen keine Empfindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>n Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Vorhabens aufweisen.<br />

Die daraus resultieren<strong>de</strong> Liste <strong>de</strong>r relevanten Arten wird im Weiteren einer artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung unterzogen.<br />

2<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung, Hess. HMUELV, Wiesba<strong>de</strong>n, 2009<br />

3<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen in Bezug auf das Gerichtsurteil <strong>de</strong>s BVerwG zur Nordumfahrung<br />

Bad Oeynhausen, HMUELV, 2009.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 10<br />

2.4.3.2 Potenziell relevante Arten:<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes weisen ein potenzielles Artenspektrum auf, welches sich vornehmlich<br />

auf die relevanten Artengruppen <strong>de</strong>r Vögel, Reptilien sowie Feldhamster und Fle<strong>de</strong>rmäuse innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Säugetiere beschränkt. Weitere Artengruppen, wie beispielsweise Amphibien können für die<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Flächen weitgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, da elementare Strukturen wie bspw.<br />

Gewässer nicht im Plangebiet vorkommen.<br />

Die tierökologischen Erhebungen sind <strong>de</strong>rzeit noch in Bearbeitung. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n im Zuge<br />

<strong>de</strong>r Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Eingang in die Planung fin<strong>de</strong>n.<br />

2.4.4 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 31 HENatG<br />

Der § 30 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s Naturschutzgesetzes (BNatSchG) und <strong>de</strong>r § 31 <strong>de</strong>s Hessischen Naturschutzgesetzes<br />

(HENatG) stellen bestimmte Biotoptypen, welche aus naturschutzfachlicher Sicht als wertvoll<br />

einzustufen sind, unter beson<strong>de</strong>ren Schutz. Dieser Schutz gilt pauschal auch ohne Rechtsverordnung<br />

o<strong>de</strong>r Einzelanordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse. Gemäß <strong>de</strong>r Gesetzeslage ist die Zerstörung<br />

o<strong>de</strong>r eine sonstige erhebliche o<strong>de</strong>r nachhaltige Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n genannten Paragraphen<br />

gelisteten Biotope verboten. Ausnahmen von <strong>de</strong>n Verboten können zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

die Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Biotope ausgleichbar o<strong>de</strong>r die Maßnahmen aus überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Allgemeinwohls notwendig sind, müssen jedoch bei <strong>de</strong>r zuständigen Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Die im BNatSchG genannten Verbote gelten zu<strong>de</strong>m gemäß § 30 Abs. 2 auch für<br />

weitere von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn geschützte Biotope. Dies betrifft im Einzelnen folgen<strong>de</strong> Biotope:<br />

Natürliche und naturnahe Bereiche fließen<strong>de</strong>r und stehen<strong>de</strong>r Gewässer einschließlich ihrer Ufer<br />

und <strong>de</strong>r dazugehörigen uferbegleiten<strong>de</strong>n natürlichen o<strong>de</strong>r naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen<br />

o<strong>de</strong>r naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmter Bereiche;<br />

Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrie<strong>de</strong>r, seggen- o<strong>de</strong>r binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,<br />

Binnenlandsalzstellen;<br />

Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhal<strong>de</strong>n, Lehm- und Lösswän<strong>de</strong>,<br />

Zwergstrauch-, Ginster- und Wachol<strong>de</strong>rhei<strong>de</strong>n, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen,<br />

Wäl<strong>de</strong>r und Gebüsche trockenwarmer Standorte;<br />

Bruch-, Sumpf- und Auenwäl<strong>de</strong>r, Schlucht-, Blockhal<strong>de</strong>n- und Hangschuttwäl<strong>de</strong>r, subalpine Lärchen-<br />

und Lärchen-Arvenwäl<strong>de</strong>r;<br />

Offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche;<br />

Biotope <strong>de</strong>s Meeres- und Küstenbereichs (hier nicht näher aufgeführt);<br />

Alleen (nur über HENatG geschützt);<br />

Streuobstbestän<strong>de</strong> im Außenbereich (nur über HENatG geschützt).<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes sind jedoch keine geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG o<strong>de</strong>r § 31<br />

HENatG vorhan<strong>de</strong>n.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 11<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut Bun<strong>de</strong>samt für Naturschutz 4<br />

Ebenen <strong>de</strong>r Vielfalt:<br />

drei ineinan<strong>de</strong>r greifen<strong>de</strong><br />

die Vielfalt an Ökosystemen o<strong>de</strong>r Lebensräumen,<br />

die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die we<strong>de</strong>r Pflanze noch Tier sind,<br />

die Vielfalt an genetischen Informationen, die in <strong>de</strong>n Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention),<br />

verfolgt drei Ziele:<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />

die nachhaltige Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und<br />

<strong>de</strong>n gerechten Vorteilsausgleich aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Ausführungen <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Kapitel ist durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung nicht<br />

mit erheblichen nachteiligen Wirkungen für die biologische Vielfalt zu rechnen.<br />

2.6 Landschaftsbild und Erholungseignung<br />

Das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich in einer Baulücke am nördlichen Ortsrand von Erfel<strong>de</strong>n. Im Umfeld fin<strong>de</strong>n<br />

sich lediglich nördlich weiträumige Offenbereiche mit vornehmlich Ackerflächen in nahezu ebener<br />

Lage. Östlich, westlich und südlich schließen sich die bebauten Bereiche von Erfel<strong>de</strong>n an. Landschaftsstrukturieren<strong>de</strong><br />

Elemente fin<strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>mnach ebenfalls lediglich im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes.<br />

Da sich dort weiträumige Offenbereiche fin<strong>de</strong>n, halten diese Flächen ein erhöhtes Naherholungspotenzial<br />

bereit, welches <strong>de</strong>mnach eine erhöhte Nutzung aufweist. Weiterhin befin<strong>de</strong>t sich südwestlich<br />

von Erfel<strong>de</strong>n das für Naherholungsnutzungen höchst interessante FFH- und Naturschutzgebiet „Kühkopf-Knoblochsaue“.<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Plangebietes weisen somit keine erhöhte Naherholungsfunktion<br />

auf und leisten ebenfalls keinen erhöhten Beitrag zur Schaffung eines beson<strong>de</strong>rs hochwertigen Landschaftsbil<strong>de</strong>s,<br />

da sie von <strong>de</strong>r Lage umgeben von bebauten Bereichen geprägt sind.<br />

Insgesamt ist die vorliegen<strong>de</strong> Planung entsprechend <strong>de</strong>r vorangegangenen Erläuterungen vor allem<br />

bedingt durch die großzügigen Eingrünungsmaßnahmen mit einem geringen Konfliktpotential bezogen<br />

auf Landschaftsbild und Erholungseignung verbun<strong>de</strong>n.<br />

4 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform www.biologischevielfalt.<strong>de</strong><br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 12<br />

3 Gebiete gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung (FFH) und/o<strong>de</strong>r Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) (Abb. 8). Zu <strong>de</strong>n nächstgelegenen<br />

Gebieten - südlich <strong>de</strong>r Ortslage Erfel<strong>de</strong>n in ca. 550 m Entfernung das FFH-Gebiet 6116-350<br />

„Kühkopf-Knoblochsaue“, südlich und nordwestlich <strong>de</strong>r Ortslage Erfel<strong>de</strong>n in ca. 550 m bzw. 650 m<br />

Entfernung das VSG 6116-450 „Hessisches Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue“ und nordöstlich <strong>de</strong>r<br />

Ortslage God<strong>de</strong>lau in ca. 1.600 m Entfernung das VSG 6217-403 „Hessische Altneckarschlingen“<br />

weist <strong>de</strong>r Geltungsbereich ausreichen<strong>de</strong> Abstän<strong>de</strong> auf.<br />

Durch die räumliche Entfernung zu <strong>de</strong>n benachbarten Natura 2000-Schutzgebieten kommt es im<br />

Gesamten durch die vorliegen<strong>de</strong> Planung we<strong>de</strong>r zu direkten Habitatverlusten noch zur Zerschneidung<br />

von Wan<strong>de</strong>rkorridoren bzw. wichtigen Verbindungsbereichen zwischen Teilhabitaten. Deshalb können<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in <strong>de</strong>n Entwicklungszielen genannten Lebensraumtypen<br />

und/o<strong>de</strong>r Anhang IV-Arten ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Nachteilige Wirkungen für die Schutzgebiete sind<br />

<strong>de</strong>mnach voraussichtlich nicht zu erwarten.<br />

VSG „Hessisches Ried mit<br />

Kühkopf-Knoblochsaue“<br />

VSG „Hessische<br />

Altneckarschlingen“<br />

FFH „Kühkopf-Knoblochsaue“<br />

Abb. 8: Übersicht über das Plangebiet (roter Rahmen) und die benachbarten Natura 2000-Schutzgebiet (hellgrüne<br />

Schraffuren) sowie Naturschutzgebiete (dunkelgrüne Schraffuren).<br />

Quelle: www.hessenviewer.hessen.<strong>de</strong>.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 13<br />

3.1 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Das Plangebiet ist umgeben von Wohngebieten sowie im Nor<strong>de</strong>n von freier Landschaft. Die Ausweisung<br />

eines Allgemeinen Wohngebietes geht nicht mit einer erhöhten Lärmbelästigung o<strong>de</strong>r erhöhtem<br />

Verkehrsaufkommen einher, was eine min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung bezüglich <strong>de</strong>r benachbarten Wohngebiete<br />

darstellen könnte. Weiterhin weist schon <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong> Bebauungsplan „Im gemeinen Löhchen“<br />

Wohngebiete innerhalb <strong>de</strong>s betroffenen Bereiches aus, welche im Zuge <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Planung<br />

lediglich an geän<strong>de</strong>rte Anfor<strong>de</strong>rungen angepasst wer<strong>de</strong>n. Damit sind in Verbindung mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Planung keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Belang von Mensch, Gesundheit und<br />

Bevölkerung zu erwarten.<br />

3.2 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter wer<strong>de</strong>n durch die Planung voraussichtlich nicht betroffen. Sollten im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Erdarbeiten <strong>de</strong>nnoch unerwartet Hinweise auf Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale auftreten, ist umgehend<br />

die dafür zuständige Behör<strong>de</strong> zu informieren. Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand<br />

zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

3.3 Gebiete zur Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität<br />

Die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG) <strong>de</strong>r EU benennt in Artikel 9 die Anfor<strong>de</strong>rungen für Gebiete,<br />

in <strong>de</strong>nen die Werte unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen. Artikel 9 besagt, dass<br />

<br />

<br />

die Mitgliedsstaaten eine Liste <strong>de</strong>r Gebiete und Ballungsräume, in <strong>de</strong>nen die Werte <strong>de</strong>r Schadstoffe<br />

unterhalb <strong>de</strong>r Grenzwerte liegen, zu erstellen haben und<br />

die Mitgliedsstaaten in diesen Gebieten die Schadstoffwerte unter <strong>de</strong>n Grenzwerten halten und<br />

sich bemühen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit <strong>de</strong>r Strategie einer dauerhaften und<br />

umweltgerechten Entwicklung zu erhalten.<br />

Den in Artikel 9 beschriebenen Vorgaben trägt § 50 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) Rechnung. Dieser besagt, dass bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen in<br />

Gebieten, in <strong>de</strong>nen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Belange die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen ist.<br />

Das BauGB übernimmt wie<strong>de</strong>rum die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 50 BImSchG an die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen<br />

Luftqualität als Abwägungsbelang für die Bauleitplanung. So dass gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

Buchstabe h BauGB, die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in <strong>de</strong>nen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beschlüssen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan ermöglichte Bebauung wird keine beson<strong>de</strong>ren, für die Luftqualität<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und zu erhalten<strong>de</strong>n bestmöglichen<br />

Luftqualität führen wird.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 14<br />

4 Eingriffsregelung<br />

4.1 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Als wesentlichste Maßnahme zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe können die in hohem Maße vorgenommenen<br />

Gehölzpflanzungen v.a. <strong>de</strong>r nördlichen wie auch östlichen randlichen Eingrünungen betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierbei wur<strong>de</strong> einerseits auf eine vollständige Eingrünung <strong>de</strong>r nördlichen neu geschaffenen<br />

Ortsrandgrenze geachtet und auf ästhetische Belange bezüglich <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n freien Feldflur und<br />

<strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Landschaftsbild. Des Weiteren wird durch verschie<strong>de</strong>ne Maßnahmen eine<br />

hinreichen<strong>de</strong> Durchgrünung <strong>de</strong>s Wohngebietes gesichert, z.B. durch die Festsetzung <strong>de</strong>r Durchgrünung<br />

von mind. 30 % <strong>de</strong>r Freiflächen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schaffung von verkehrsbegleiten<strong>de</strong>n Grünflächen<br />

entlang <strong>de</strong>r Erschließungsstraßen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Erwähnung müssen zu<strong>de</strong>m die ausführlichen Festsetzungen und Hinweise bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Nutzung umweltschonen<strong>de</strong>r Brennstoffe, die eigens aufgeführte Son<strong>de</strong>regelung für Passivhäuser<br />

sowie die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für Heizsysteme fin<strong>de</strong>n, da diese eine mo<strong>de</strong>rne<br />

umweltschonen<strong>de</strong> Planung wi<strong>de</strong>rspiegeln.<br />

Bezüglich artenschutzrechtlicher Belange wird vorsorglich auf eine Durchführung <strong>de</strong>r Bauarbeiten<br />

sowie eine Vorbereitung <strong>de</strong>s Baufel<strong>de</strong>s außerhalb <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong>, also im Zeitraum von Oktober –<br />

März, hingewiesen. Weiterhin müssen Einfriedungen aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Durchgängigkeit für insbeson<strong>de</strong>re<br />

Kleinsäuger auf zwei Seiten <strong>de</strong>s Grundstücks einen Min<strong>de</strong>stbo<strong>de</strong>nabstand von 15 cm einhalten.<br />

Genauere Hinweise zum artenschutzrechtlichen Themenkomplex wer<strong>de</strong>n im Zuge <strong>de</strong>r Offenlage<br />

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Eingang in die Planunterlagen fin<strong>de</strong>n.<br />

4.2 Eingriffsregelung<br />

Nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Maßnahmen <strong>de</strong>r Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Das beschleunigte Verfahren darf jedoch nur angewandt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Größe <strong>de</strong>r Grundfläche unterhalb von 20.000 m² bleibt (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB),<br />

bei einer Grundfläche von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² eine Vorprüfung <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />

durchgeführt wird und zu <strong>de</strong>m Ergebnis kommt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

erwarten sind,<br />

keine Vorhaben, welche nach <strong>de</strong>m UVPG o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>srecht UVP-pflichtig sind, vorbereitet wer<strong>de</strong>n,<br />

und wenn darüber hinaus keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Erhaltungsziele und<br />

Schutzzwecke von FFH-Gebieten o<strong>de</strong>r Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen.<br />

Da <strong>de</strong>r Geltungsbereich <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplans insgesamt ca. 2,4 ha (23.700 m²) umfasst<br />

und die überbaubare Grundfläche mit ca. 11.000 m² (15.764 m² mit allen Versiegelungen) unter <strong>de</strong>m<br />

Schwellenwert von 20.000 m² liegt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die auf Grund <strong>de</strong>r<br />

Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne <strong>de</strong>s § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor<br />

<strong>de</strong>r planerischen Entscheidung erfolgt o<strong>de</strong>r zulässig. Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>de</strong>r planerischen Entscheidung erfolgt sind<br />

o<strong>de</strong>r zulässig waren. Eine naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung ist daher vorbehaltlich<br />

eventueller artbezogener vorlaufen<strong>de</strong>r Ausgleichsmaßahmen gemäß § 44 Abs. 5 Satz 3 vorliegend<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

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<strong>Stadt</strong> Riedstadt, <strong>Stadt</strong>teil Erfel<strong>de</strong>n, Bebauungsplan „Wohngebiet Erfel<strong>de</strong>n - Am gemeinen Löhchen“, 1. Än<strong>de</strong>rung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 15<br />

5 Anhang<br />

5.1 Bestandskarte <strong>de</strong>r Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />

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