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Entstehung und Entwicklung kleinerer Städte

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228 M. Stercken<br />

Ostschweiz nach der Schlacht von Sempach 1386 wird das habsburgische Weesen<br />

von Zurchern, U rnern <strong>und</strong> Schwyzern eingenommen <strong>und</strong> muss ihnen<br />

Treue schworen. Ein Jahr spater nimmt Herzog Albrecht von Osterreich die<br />

Stadt wieder in seine Huld auf 54 • Zu Beginn des lahres 1388 offnen habsburgisch<br />

gesinnte Burger den Osterreichern die Tore <strong>und</strong> die eidgenossische Besatzung<br />

wird niedergemacht. Nach dem Sieg der Eidgenossen bei Nafels 1388<br />

fliehen die habsburgischen Truppen Richtung Weesen <strong>und</strong> die Stadt geht in<br />

Flammen auf.<br />

In der schweizerischen Stadtgeschichtsschreibung ist das Thema Wustung<br />

mehrfach aufgegriffen worden 55 . Roland Fluckiger etwa hat fur die Basse­<br />

Gruyere nachgewiesen, dass die meisten Stadtgr<strong>und</strong>ungen aufgr<strong>und</strong> des stark<br />

verdichteten Stadtenetzes, eines fehlenden Marktumfeldes <strong>und</strong> ungunstiger<br />

geographischer Lage aufgegeben worden sind 56. Die mittelalterlichen Stadtwustungen<br />

in der Region Nordostschweiz gehen allerdings weniger auf eine<br />

ungunstige Wirtschaftslage oder allgemeine Krisensituation zuruck, als vielmehr<br />

auf kriegerische Auseinandersetzungen: Die noch junge Stadt G lanzenberg,<br />

eine Gr<strong>und</strong>ung der Freiherrn von Regensberg im Limmattal, angelegt<br />

zur wirtschaftlichen Schadigung von Zurich, wird 1267/68 durch die Zurcher<br />

unter Fuhrung Rudolfs von Habsburg dem Erdboden gleichgemacht <strong>und</strong><br />

nicht wieder aufgebaut 57 • Maschwanden, gegr<strong>und</strong>et von den Freiherrn von<br />

Eschenbach, wird 1309 von den Habsburgern wahrend einer Fehde nach der<br />

Ermordung Konig Albrechts vollstandig zerstort, entsteht jedoch wieder,<br />

wenngleich als dorfliche Ansiedung 58 •<br />

Unter den Stadtwustungen in der Region stellt Weesen insofern einen<br />

Sonderfall dar, als hier die Anlage einer neuen Siedlung gleichen Namens von<br />

den siegreichen Eidgenossen deutlich befordert wird. In einem am 1. April<br />

1389 geschlossenen, siebenjahrigen Frieden beschliessen Zurich, Luzern, Zug,<br />

Amt Zug, Uri, Schwyz <strong>und</strong> Unterwalden, dass diejenigen Burger von Weesen,<br />

die nicht am Verrat an den Eidgenossen beteiligt gewesen sind, sich wieder<br />

niederlassen konnen 59 . In den beiden Friedensschlussen von 1394 <strong>und</strong> 1412<br />

bestimmen die eidgenossischen Stadte <strong>und</strong> Lander, dass nur ausserhalb des<br />

alten Stadtgebietes Hauser von gewohnlicher, nicht befestigter Art gebaut werden<br />

durfen <strong>und</strong> dass Weesen sich weder mit Mauern noch mit Graben umgeben<br />

darf 60 • Der in den Kriegen unterlegene Stadtherr Weesens, Herzog<br />

Friedrich von Osterreich, muss sich verpflichten, dass weder er noch seine<br />

Nachkommen die Stadt Weesen jemals wieder aufbauen werden 61 •<br />

54 Rechtsquellen Nr. 298, S. 408; Gmiir, Rechtsgeschichte, S. 6ff.<br />

55 Ammann, WaadtHindisches Stadtewesen; ders., Stadte der Waadt; Hofer, Stadtgriindungen.<br />

56 Vgl. Fliickiger, Griindungsstadte.<br />

57 Vgl. Drack, Glanzenberg, S. 5ff.<br />

58 Ammann, Stadte der Waadt, S. 77; ders., Spaten, S. 13; s. auch Stauber, Maschwanden, S. 54ff.<br />

59 Eidgenossische Abschiede Bd. 1 Nr. 40, S. 324-327.<br />

60Vgl. Eidgenossische Abschiede Bd. 1, Nr. 42, S. 329-335, S. 330; Nr. 48, S. 342-346, S. 343; vgl.<br />

Nr. 46, S. 342-346, hier 343; Nr. 42, S. 329-335, hier S. 330.<br />

61 Thommen, Urk<strong>und</strong>en Bd. 2, Nr. 684, S. 496-505, hier S. 499.

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