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Entstehung und Entwicklung kleinerer Städte

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<strong>Entstehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>kleinerer</strong> <strong>Städte</strong> 1 5<br />

gr<strong>und</strong>legend verändert <strong>und</strong> andererseits oft entscheidende Defizite der<br />

Standorte der kleineren <strong>Städte</strong> in Hinblick auf die Erhaltung bzw . den Ausbau<br />

der wirtschaftlichen Bedeutung schonungslos aufgedeckt hat . In einer solchen<br />

Situation mußte sich zeigen, ob der Herrschaftsträger willens <strong>und</strong> in der Lage<br />

war, seine Gründung zu unterstützen, um damit diese ihre Standortnachteile<br />

ausgleichen zu können . Hier wirkte sich wiederum stark die Stellung <strong>und</strong> die<br />

Interessenlage des jeweiligen Herrschaftsträgers aus . In einem relativ früh<br />

modern organisierten Flächenstaat wie Brandenburg-Preußen sah die Situation<br />

anders aus als in den Kleinherrschaften des zersplitterten Südwestens . In<br />

diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß der Umgang mit<br />

dem Instrument der gezielten Stadtrechtsminderung bei Neugründungen oder<br />

Rangerhebungen von Dörfern allem Anschein nach ebenfalls von der Stellung<br />

des Herrschaftsträgers abhängig war . Damit soll nicht bestritten werden,<br />

daß es auch einen zeitlichen Unterschied im Verhältnis von Stadt- zu Marktgründungen<br />

gibt .<br />

In den meisten Urteilen über die <strong>Entstehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>kleinerer</strong><br />

<strong>Städte</strong> stecken umfassende Werturteile, die sich an dem Idealbild der großen<br />

multifunktionalen Gewerbe- <strong>und</strong> Händlerstadt des 13 . Jahrh<strong>und</strong>erts orientieren.<br />

Von daher werden Urteile verständlich wie »schlugen keine Wurzeln«,<br />

»kümmerten«, »vermochten keine überregionalen Funktionen zu entwickeln«<br />

bzw . »blieben auf dem Weg zur multifunktionalen <strong>Entwicklung</strong> stecken« . Einen<br />

adäquateren Betrachtungsansatz stellt die historische Zentralitätsforschung<br />

zur Verfügung, die die zeitspezifischen zentralen Funktionen innerhalb<br />

eines hierarchischen Systems für die politisch-herrschaftliche, wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> kirchlich-kulturelle Ebene untersucht . In welchem Maße die Bedeutung<br />

der kleineren <strong>Städte</strong> von der Förderung durch die Herrschaften hauptsächlich<br />

in der Form der Zwangsorientierung eines bestimmten Umlandes auf<br />

den zentralen Ort abhing, zeigte sich sehr eindrücklich Anfang des 19 . Jahrh<strong>und</strong>erts,<br />

als nach dem Ende der meisten Herrschaften viele kleinere <strong>Städte</strong> in<br />

eine existenzielle Krise gerieten .<br />

Im Laufe der bisherigen Ausführungen ist deutlich geworden, daß die<br />

kleineren <strong>Städte</strong> keinen einheitlichen Typ darstellen . Bei einer entsprechend<br />

weiten Definition gehören hierzu sowohl kleinere multifunktionale Vollstädte<br />

als auch Ackerbürgerstädte mit nur geringen anderen Funktionen außer der<br />

Landwirtschaft, nichtstädtische Marktsiedlungen <strong>und</strong> Dörfer mit städtischen<br />

Elementen . Trotzdem sollte versucht werden, die spezifische Stellung der<br />

kleineren <strong>Städte</strong> innerhalb der einschlägigen Typenreihen gegenüber den mittleren<br />

<strong>und</strong> größeren <strong>Städte</strong>n schärfer zu fassen . Besonders in Frage kommen<br />

hier die Lagetypen, die Gestalttypen, die Strukturtypen, die funktionellen Typen,<br />

die genetischen Typen <strong>und</strong> die Gebietstypen . Dabei geht es weniger um<br />

die Fixierung zahlreicher eindeutig abgrenzbarer Einzeltypen, sondern um die<br />

Erforschung der wichtigsten Kriterien . In diesem Zusammenhang erübrigt<br />

sich fast die Feststellung, daß jede Siedlung je nach der Fragestellung mehreren<br />

Typen zugeordnet werden kann . Schließlich weisen Rechtshistoriker immer<br />

wieder mit Recht darauf hin, daß bei allen Bemühungen der heutigen<br />

Forschung unscharfe Randzonen nicht aufgelöst werden können, da das Mit-

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