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Entstehung und Entwicklung kleinerer Städte

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144 M. Pauly<br />

daß die Bürger nur für einen Tag zur Kriegsfolge verpflichtet werden konnten,<br />

also eigentlich nur zur Verteidigung ihrer Stadt"' . Die Ausnahme, die Montmedy<br />

in dieser Hinsicht darstellt, ist also signifikant` : Die Siedler, die sich in<br />

der neu zu errichtenden Oberstadt, auf dem Hügel (in monte) niederließen,<br />

mußten innerhalb sieben Monaten ihr Haus errichten ; gegenüber den Siedlern<br />

im Tal, am Fuß des Berges (Medy-Bas), wurden sie aber mit einem größeren<br />

Stück Land bevorteiligt . Sie waren nur zur Kriegsfolgepflicht bei der<br />

Verteidigung der Grafschaft verpflichtet, während jene im Tal offenbar unbegrenzt<br />

dienstverpflichtet werden konnten, denn die Urk<strong>und</strong>e schweigt über<br />

militärische Dienstbefreiungen für sie . Die Absicht des Grafen ist klar : In<br />

Montmedy wollte er eine Burg, einen militärischen Stützpunkt errichten . Es<br />

ging ihm jedenfalls nicht um Rodungen, denn solche wurden ausdrücklich<br />

verboten . Zuwanderungen aus seinen eigenen befreiten Orten wurden hingegen<br />

- im Gegensatz zu den Bestimmungen für Breux - erlaubt . Verschiedene<br />

Ministeriale wurden sogar namentlich aufgefordert, in der Burgstadt Wohnung<br />

zu nehmen ; wahrscheinlich handelte es sich um Spezialisten für <strong>Städte</strong>bau<br />

oder Verteidigung" . Montmedy war denn auch eine der sehr wenigen<br />

Ortschaften des Untersuchungsgebiets, die nach der »Loi de Beaumont« befreit<br />

waren <strong>und</strong> sich trotzdem zur Kleinstadt entwickelten .<br />

Ähnliches gilt höchstens noch für Virton, das 1270 nach der »Loi de Beaumont«<br />

befreit wurde . Zu diesem Zeitpunkt war Virton schon ein kleines Städtchen<br />

mit gräflicher Burg, Jahr- <strong>und</strong> Wochenmarkt, so daß siedlungspolitische<br />

Beweggründe kaum in Frage kommen. Joset hat wohl zu Recht vermutet, daß<br />

der Graf von Chiny mit der Befreiung des Ortes einerseits seine Stellung<br />

gegenüber Saint-Mard <strong>und</strong> Vieux-Virton stärken wollte, wo er seine Rechte<br />

mit dem Grafen von Luxemburg teilen mußte - der Umzug <strong>und</strong> Besitzerwerb<br />

von Bürgern aus oder nach Saint-Mard wurde möglichst verhindert -, <strong>und</strong><br />

andererseits den Bischof von Verdun als Oberlehnsherrn eines in seiner terra<br />

gelegenen (Grenz-)Ortes durch dessen Nicht-Erwähnung auszuschalten suchte"<br />

3 .<br />

Es wird aus diesem beschränkten Vergleich von vier Orten in der Grafschaft<br />

Chiny, die im Prinzip derselben Stadtrechtsfamilie angehörten, deutlich, daß<br />

die »Loi de Beaumont« nicht per se den Stadtcharakter eines Ortes begründete<br />

. Von handwerklichen oder kommerziellen Aktivitäten ist außer in Virton<br />

in keiner Urk<strong>und</strong>e des Bömerrechts die Rede . Auch in den Freiheitsbriefen<br />

der Moselstädte Grevenmacher <strong>und</strong> Diedenhofen wird nur von agrarischen<br />

Tätigkeiten gesprochen" a . Von Edith Ennen wurde mit Bezug auf die Beaumont-Orte<br />

aufgezeigt, daß es auch gar nicht Absicht der Stadtrechtsverleiher<br />

gewesen sein kann - man schaue sich nur die Dichte eines solchen <strong>Städte</strong>netzes<br />

im Raum zwischen Semois <strong>und</strong> Korn an -, richtige <strong>Städte</strong> zu gründen" s .<br />

"° WALRAET, Beaumont-en-Argonne, S. 20 .<br />

"' WALRAET, Breux et Montmedy, S . lOff . (Text), 14.<br />

"z Vgl . REINCKE, <strong>Städte</strong>gründung, S . 354ff.<br />

"3 WAMPACH, UQB IV, 201 ; JOSET, Virton .<br />

'74 WAMPACH, UQB II, 353 ; III, 130 .<br />

"' ENNEN, Die sog . Minderstädte, S . 76, 84 ; dies ., Franchises, S . 280f . ; vgl. allgemein dies ., Burg,<br />

Stadt <strong>und</strong> Territorialstaat .

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