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23.11.2013 Aufrufe

370 Numismatische Literatur. der Vorsteher und der Institute), bald diese und Bildnisse von Heiligen oder auch Symbole, nicht unähnlich den gleichzeitigen Goldmünzen. K. 10. Dr. Theodor Elze. Die Münzen Bernhards Grafen von Anhalt, Herzogs von Sachsen. Zweites Heft. Die Bracteaten Bernhards als Herzogs von Sachsen 1180—1212 (Berlin 1881, Mittler und Sohn, 4° 50 S. mit 5 Tafeln). Vor einem Jahrzehend ist das erste Heft dieser gehaltvollen Arbeit zur Feier des 700jährigeu Regierungsantrittes Bernhards in seinen anhaltischen Stammlandeu herausgegeben worden, das im dritten Jahrgang dieser Zeitschrift, S. 312, seine Besprechung gefunden hat. Dieses zweite Heft erscheint ebenfalls als Jubelschrift, und zwar zur Erinnerung daran, dass Graf Bernhard im Jahre 1180 nach dem Falle Heinrichs des Löwen zum Herzogthum Sachsen gelangte. Das Verzeiclmiss der Gepräge des münzreichen Fürsten wird auf 88 Nummern gebracht, jedoch noch nicht abgeschlossen, da für ein drittes Heft, ausser einem ziemlich ansehnlichen Rest von Hohlraünzen, auch noch alle zweiseitigen Denare des Herzogs zurückgelegt werden mussten. Diesmal erhalten wir, ausser einigen Nachträgen zur ersten Abtheilung, nur die Reihen der Bracteaten mit Reiterbildern und Gebäuden nach dem heute bekannten Stande vollständig , denn der fehlende Reiterbracteat Bernhards aus der ehemals Beireis'schen Sammlung im vierten Bande der Grote'schen Blätter für Münzkunde Taf. II, Nr. 8 ist von Posern — Klett nur als Beispiel moderner Falsificate veröffentlicht worden. Bei Erläuterung des hochinteressanten Gepräges Nr. 20, verficht der Autor seine schon früher gegebene Erklärung des Münzbildes „als Bernhards Erhöhung auf den Herzogsstuhl, seine Besitzergreifung und seine Eidesleistung" gegen Daunenberg, welcher (Zeitschrift für Numismatik V, 260) darin die Belehnung Bernhards dargestellt findet. Wir können den Ausführungen Elzes nur völlig beitreten. Der Herzog sitzt hierin voller Rüstung auf einem thronartig erhöhten auf Säulenfüssen ruhenden Bogen, unter welchem ein Löwe liegt, und erhebt die Rechte zum Schwur, während er mit der Linken denSchaft einer Fahne umfasst, welche ihm von einem stehenden barhäuptigen

Nuniisrii M.inno (l.ir^MMoicht wird. Zur Kochton crsrheiiit (Ihiiii «Ihm Hrtisthilil t'iiies zwoitiMi Ij.iriiäupti^'cn Manno8, wi'lchor ein Schwort omporhiilt. Da fehlen denn doch uUe Anhalt.spunkfo. nni die Mchw

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