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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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252 Dr. Carl Schalk: Der Wiener<br />

Münze im Laufe der Zeit massgebend geworden war.<br />

Die<br />

erbetene Abhilfe erfolgte das Jahr darauf in dem s.g. „Augspurgerischen<br />

Libell, darinn der fünf Mederösterreichischen<br />

Lande Beschwärung erledigt werden"^ indem der Kaiser auf<br />

das Begehren der Landschaften um Aufrichtung einer bestendigen<br />

Münzordnung erklärte, es „mag die Kay: May: leiden,<br />

und verwilligt, dass die Landschaften davon reden und irem<br />

Gutbedunken nach handeln ein bestendig Müntz aufzurichten.<br />

Darzu will ihr Kay. May: einen erbern Münzmeister<br />

so zu solcher Sachen verstendig sey verordnen und zugeben,<br />

doch soll bemeltem (n. ö.) Eegiment hierin zu handeln befohlen<br />

und zu derselben Handlungen und Aufrichtung<br />

bestimpter Münz von allen bestimpten Landen etlich Landleuth,<br />

desgleichen den Hausgenossen zu Wien verkündt<br />

werdn und mit derselben aller Rathe ein Münz aufgericht<br />

und mit dem Schlagschatz wie von alter herkommen ist,<br />

gehalten werden." i)<br />

Leider war damit die Zahl der Versuche nicht abgeschlossen,<br />

die Ordnung ins Mtinzwesen nicht eingekehrt.<br />

In einer Zuschrift an die Landschaft von Oesterreich unter<br />

der Enns vom 9. October 1517 (vgl. Beilage 5) erklärte<br />

sich Maximilian L bereit, der Münze zu Wien diejenigen<br />

Begünstigungen zu gewähren, welche er dem Kärntner<br />

Münzmeister zugestanden hatte. Dieser Gnadenact stiess<br />

aber auf Widerspruch seitens der übrigen Landschaften,<br />

und so wurde denn in dem Innsbrucker Libell vom 24. Mai<br />

1518 erklärt, dass zwar den Hausgenossen zu Wien, sowie<br />

den Münzern in Kärnten die Arbeit nach denselben österreichischen<br />

Münzfreiheiten gestattet sein solle, jedoch<br />

i) Landhandfeste von Steiermark, Ausgabe 1635, Fol. 37, auch<br />

in den Landhandfesten von Kärnten und Krain.

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