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126 Director Johann Newald vnd Verhinderungen gestockht". Dass an einen gedeihlichen Verlauf der Untersuchung nicht zu denken war, lange mehrere der vorzüglichsten „Principaln unter den Münz-Consorten" noch am Leben und in ihrer Macht waren, ist wohl selbstverständlich. Erst unter Kaiser Ferdinand III. wurde die „Königl. Böhm. General-Münz- und Confiscations- Laesion- Auss- und Verrichtungs -Commission" bestellt. Mitglieder derselben waren : Sigmund Graf von Wolkenstein, Johann Kaltschmidt"Jvon Eisenberg, Georg Ludwig von Lindenspur, Hanns Jakob von Gobold, Wilhelm Kaimund von der Boy, Johann von Gräffenburg und die beiden Doctoren Franz Canel und Gabriel Selb. Die höchst umfangreichen Processacten, und alle ihre zahlreichen Anklagen und Anschuldigungen zu besprechen, kann nicht meine Aufgabe sein. Auf die „lange Münze" mich beschränkend, erwähne ich nur einige dahin einschlägige Processpunkte. Es wird in denselben nachgewiesen, dass durch die vom Fürsten Liechtenstein bezüglich Ausprägung angeordnete Gleichstellung der Prag er Mark mit der Wiener Mark dem Fiscus ein Schaden von 1,836.687 fl. zugefügt worden ist, dass durch die Abstattung des vertragsgemässen Bestandgeldes von 6 Millionen Gulden in langer Münze der Fiscus einen Schaden von 3,600.000 fl. erlitten hat, dass das böhmische Rentamt durch Einzahlungen in langer Münze an dasselbe um 2,760.221 fl. verkürzt wurde u. s. w., kurz, es wurde an den Sohn und Erben des am 12. Februar 1627 verstorbenen Fürsten Carl zu Liechtenstein, den Fürsten Carl Euseb, ein Ersatzanspruch im Betrage von 10,747.817 fl. 41 kr. gestellt. Dass der Fürst Johann Ulrich von Eggenberg die Gelegenheit benützte, so um aus den confiscirten Gütern

Die iKiig« Mfint« in Oeiterrelrh ' - ' lliuulic'list roirlic Erwcjbuiiiicii zu iiiarlun, whu iiii> imiii befrenuleii, weim wir die bekannte Habsucht und Geldgier dieses Herrn nur in etwas berücksichtigen. Kaiser Ferdinand TT. hatte ihm am 23. Dccember 1G22 die Herrschaft Krummau, eine der grössten Besitzungen Böhmens geschenkt; er erwarb hiezu die ITerrschaften Worlik, Klingeuberg und Cheynov aus den confiseirten Gütern. Durch eine, wie die Acten sagen; „unebene Taxirung, und auch in kein anschlag gebrachte pertinentienundFahmusse" wurde der Werth dieser Herrschaften auf nur 384.524 fl. 30 kr. geschätzt. Von diesem Kaufschilling zahlte Eggenberg den Antheil von 352.255 fl. in „langem Geld" 7665 fl. 16 kr. blieb er ganz in Rest. Nun sagen die Acten, wörtlich: „dass die Langen gelder abführungen, wieder claren Tnnhalt der Kauffs Vertrag, Thr Mayst. Verboth, und ohne ainig Befelch, dergestalten aber zu schaden Ihr Mt. beschehen, und daher vermög vielfaltig Kaiser!, und Königl (Jeneral- und auch auf diss Eggenbergische Kauflfsweseu specialiter ergangenen Resolutionen auf guet Geld zu reduciren ist". Wird diese Reducirung vorgenommen, so crjabt sich, dass die in Rede stehenden drei Herrschaften w lik, Klingenberg und Cheynov vom Fürsten J«»hanu Ulrich von Eggenberg, um 71.377 fl. 27 kr. angekauft worden sind. Allerdings gegen die kaiserlichen Resolutionen, allein wer hätte es damals gewagt sich gegentlber dem allmächtigen Kanzler auf kaiserliche Resohitionon zu ],..ri,f..,,. Kaiser Ferdinand 11. hatte dem Kanzler Johann 11 rieh, Freiherru, seit 2>!. Februar 1623, Fürsten von Eggen berg, sowie dem Fürsten Carl zu Lie«

126 Director Johann Newald<br />

vnd Verhinderungen gestockht". Dass an einen gedeihlichen<br />

Verlauf der Untersuchung nicht zu denken war,<br />

lange mehrere der vorzüglichsten „Principaln unter den<br />

Münz-Consorten" noch am Leben und in ihrer Macht waren,<br />

ist wohl selbstverständlich. Erst unter Kaiser Ferdinand III.<br />

wurde die „Königl. Böhm. General-Münz- und Confiscations-<br />

Laesion- Auss- und Verrichtungs -Commission" bestellt.<br />

Mitglieder derselben waren : Sigmund Graf von Wolkenstein,<br />

Johann Kaltschmidt"Jvon Eisenberg, Georg Ludwig<br />

von Lindenspur, Hanns Jakob von Gobold, Wilhelm Kaimund<br />

von der Boy, Johann von Gräffenburg und die beiden<br />

Doctoren Franz Canel und Gabriel Selb.<br />

Die höchst umfangreichen Processacten, und alle ihre<br />

zahlreichen Anklagen und Anschuldigungen zu besprechen,<br />

kann nicht meine Aufgabe sein. Auf die „lange Münze"<br />

mich beschränkend, erwähne ich nur einige dahin einschlägige<br />

Processpunkte. Es wird in denselben nachgewiesen,<br />

dass durch die vom Fürsten Liechtenstein bezüglich Ausprägung<br />

angeordnete Gleichstellung der Prag er Mark mit<br />

der Wiener Mark dem Fiscus ein Schaden von<br />

1,836.687 fl. zugefügt worden ist, dass durch die Abstattung<br />

des vertragsgemässen Bestandgeldes von 6 Millionen<br />

Gulden in langer Münze der Fiscus einen Schaden von<br />

3,600.000 fl. erlitten hat, dass das böhmische Rentamt<br />

durch Einzahlungen in langer Münze an dasselbe um<br />

2,760.221 fl. verkürzt wurde u. s. w., kurz, es wurde an den<br />

Sohn und Erben des am 12. Februar 1627 verstorbenen<br />

Fürsten Carl zu Liechtenstein, den Fürsten Carl Euseb,<br />

ein Ersatzanspruch im Betrage von 10,747.817 fl. 41 kr.<br />

gestellt.<br />

Dass<br />

der Fürst Johann Ulrich von Eggenberg<br />

die Gelegenheit benützte,<br />

so<br />

um aus den confiscirten Gütern

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