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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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104 Director Johann Newald:<br />

3. Der Pagament-Einkauf ist nur den Bestandleuten<br />

gestattet. Das Ausführen der altern bis zum Jahre 1620<br />

geprägten Münzen ist strenge verboten, sie sollen in die<br />

nächste Schmelzhütte oder in die Münzen abgeliefert<br />

werden, wo für den Ducaten 6 fl. 45 kr., für den Eeichsthaler<br />

4 fl. 30 kr. u. s. w. bezahlt werden wird. Eine<br />

Steigerung dieser Valvation ist strenge untersagt.<br />

4. Ausländische Münzen sollen im Verkehre gänzlich<br />

verboten sein.<br />

5. Den Bestandleuten wird das böhmische Bergwerkssilber,<br />

um den Preis von 32 fl. für die feine Mark, sowie<br />

alles „Contrabant-Silber" überlassen, auch der Silber-Einkauf<br />

in Ungarn gestattet, und soll zu Kremnitz nur das<br />

Bergsilber und kein Pagament vermünzt werden.<br />

Als Zubusse erhalten die Bestandleute<br />

6. 400 Ctr. Kupfer unentgeltlich, und den weitern<br />

Bedarf um „leidtlichen Werth", und<br />

7. Kohlen und Holz ebenfalls um entsprechende Preise.<br />

8. Auszuprägen sind Doppelguldner zu 150 kr., Guldner<br />

zu 75 kr., halbe Guldner zu 37^/2 kr. und Groschen „auf<br />

Schrott und Khorn alhier in Oesterreich vnder der Ennss,<br />

Wie bisshero alhier zue Wienn, In Behaimb vnd Mähren<br />

aber, wie es in Behaimb vnzhero gebräuchig gewesen zu<br />

vermünzen als nemblichen, jede Mark 161öthig fein auf<br />

79 gülden, verwilliget." Neben dem Ward ein ist noch ein<br />

Münzmeister zu bestellen, welche Beide zu beeiden sind,<br />

„und also die Bestandleith wegen Schrott und Khorn kein<br />

Verantworttung haben."<br />

9. Den Bestandinhabern ist der Pagamenteinkauf in<br />

Böhmen, Oesterreich u. d. E., Mähren und in der Oberpfalz<br />

gestattet, und wird diesfalls ein Patent ausgefertiget<br />

werden.

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