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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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102 Director Johann Newald:<br />

Münzprägung betrieb. Unterm 24. Mai 1621 brachte Fürst<br />

Liechtenstein eine Beschwerde ein, dass ihm durch äen<br />

Cardinal von Dietrichstein das Münzwesen: „das ich<br />

unlengst, in Mähren auf meinen Grüttern, wiederumben vollkomlich<br />

angerichtet "^ inhibirt und eingestellt worden ist.<br />

„Nun will ich (sagt die Beschwerde) gehorsambst nit<br />

hoffen, das vmb Er. Kays. Mt. ich diss Yerdiennt, oder<br />

Ursach geben haben solle, mich meiner von Vorigen Rom.<br />

Kaisern. Er. Kays. Mtt. hochgeehrten Vorfahren Erlangt,<br />

und in üblichen brauch biss anhero erhaltenen Münzprivilegien<br />

also de facto zu entsetzen und zu privirn." Die<br />

diesfällige kaiserliche Resolution lautet: „Dem Hrn. Gundaker<br />

von Lichtenstein zuzusprechen, seinem Bruder dem<br />

Fürsten zu schreiben, dass Er sich des Münzens, auf welches<br />

Er kays. Privilegien hat, vnnd Er nach den Reichs-Constitutionen<br />

an Schrott vnnd Korn münzen solle,<br />

der Zeit enthalten<br />

wolle, weil Hr. Cardinal von Dietrichstein solches<br />

gethan."<br />

Darunter findet sich die Anmerkung: „ist durch Herrn<br />

Muschinger dem Hrn. von Liechtenstain die Andeuttung<br />

also beschehen. 7. Juni 1621." i)<br />

1) Vom Fürsten Carl zu Liechtenstein kommen Thaler von den<br />

Jahren 1614, 1615 und 1616 vor. Das Liechtenstein'sche Münzrecht<br />

ruhte nunmehr bis Fürst Johann Adam, von dem Grafen Jakob<br />

Hannibal III. von Hohenembs im Jahre 1699 die Herrschaft<br />

Schellenberg erkauft und die Herrschaft Vaduz (beide reichsunmittelbar)<br />

im Jahre 1710 gegen die Herrschaft B i s t r a u in<br />

Böhmen eingetauscht, und durch die kaiserliche Eesolution vom<br />

23. Jänner 1719 Vaduz und Schellenberg unter dem Namen Liechtenstein,<br />

als ein reichsunmittelbares Fürstenthum, neuerdings<br />

anerkannt worden war.

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