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Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Kita-Server ...

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MINISTERIUM DER JUSTIZ UND<br />

FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

Ernst-Ludwig-Str. 3<br />

55116 Ma<strong>in</strong>z<br />

poststelle@mjv.rlp.de<br />

www.mjv.rlp.de


<strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege<br />

Handreichung für Tagespflegepersonen und Jugendämter


Vorwort<br />

<strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege? Was soll denn noch alles geregelt<br />

werden? So könnte man denken.<br />

Unbestritten ist die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelhygiene</strong> im gewerblichen<br />

Bereich. Durch sie können beispielsweise viele lebensmittelbed<strong>in</strong>gte Infektionen<br />

vermieden werden. Doch auch im Privaten und <strong>in</strong> Bereichen, <strong>in</strong> denen die<br />

Grenzen zwischen privat und gewerblich fließend s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> denen letztendlich<br />

die meisten Lebensmittel verzehrt werden, müssen wir auf e<strong>in</strong>ige wichtige<br />

Regeln achten. Und weil gerade Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s schutzbedürftig s<strong>in</strong>d, ist<br />

<strong>in</strong> ihrem Interesse beson<strong>der</strong>s auf e<strong>in</strong>e gute Hygiene bei <strong>der</strong> Speisenzubereitung<br />

zu achten, denn <strong>Lebensmittelhygiene</strong> ist ke<strong>in</strong> Selbstzweck. Natürlich wissen wir,<br />

dass Sie verantwortlich arbeiten und vieles, was hier nie<strong>der</strong>geschrieben ist, für<br />

Sie selbstverständlich ist.<br />

Unsere Handreichung hat zum Ziel, die rhe<strong>in</strong>land-pfälzischen Tagespflegepersonen<br />

für diese Thematik zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, den<br />

ihnen anvertrauten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n hygienisch e<strong>in</strong>wandfreie Lebensmittel anzubieten.<br />

Sie soll dazu beitragen, Unsicherheiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Auslegung des geltenden Hygienerechts<br />

zu vermeiden bzw. auszuräumen. Auf dieser Grundlage soll möglichst<br />

viel Raum für die eigentlichen, für uns alle so wichtigen und von <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

geschätzten Aufgaben <strong>der</strong> Tagespflegepersonen erhalten bleiben.<br />

Die von uns e<strong>in</strong>gesetzte <strong>in</strong>term<strong>in</strong>isterielle Projektgruppe hat bei <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

dieser Handreichung viel Augenmaß und Praxisnähe gezeigt, ohne dabei<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen des geltenden <strong>Lebensmittelhygiene</strong>rechts aus den Augen<br />

zu verlieren. Hierfür danken wir allen Beteiligten. Für Fragen und Anregungen<br />

stehen die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter <strong>der</strong> örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

und <strong>der</strong> Jugendämter zur Verfügung. So bleibt uns, den<br />

Tagespflegepersonen viel Freude bei Ihrer Arbeit zu wünschen.<br />

Jochen Hartloff<br />

Verbraucherschutzm<strong>in</strong>ister<br />

irene Alt<br />

familienm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>


E<strong>in</strong>LEitUng<br />

diese handreichung richtet sich an die nach § 43 Sgb Viii erlaubnispflichtige<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> den privaten räumlichkeiten <strong>der</strong> tagespflegeperson.<br />

dieser bereich unterliegt dem EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht, nämlich den Verordnungen<br />

(Eg) nr. 178/2002 sowie nr. 852/2004. die tagespflegepersonen<br />

müssen daher e<strong>in</strong>ige sehr grundlegende anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen. die handreichung<br />

wurde erarbeitet, um die anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege zu konkretisieren und den tagespflegepersonen wie auch<br />

den Jugendämtern mehr rechtssicherheit zu bieten.<br />

das hauptaugenmerk lag dabei auf dem recht <strong>der</strong> betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong> auf gesundes,<br />

hygienisch e<strong>in</strong>wandfreies Essen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em familienähnlichen, k<strong>in</strong>dgerechten<br />

Umfeld. Wesentlich war, dass den betroffenen e<strong>in</strong>heitliche, nachvollziehbare<br />

und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e praxisnahe auslegungsh<strong>in</strong>weise zur Verfügung gestellt<br />

werden. daher wurde die handreichung von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>term<strong>in</strong>isteriellen projektgruppe<br />

unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> beiden M<strong>in</strong>isterien, des Landesjugendamtes, des<br />

Landesuntersuchungsamtes sowie von Jugendämtern und Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

erarbeitet.<br />

Grundsatz<br />

für die tätigkeiten <strong>der</strong> tagespflegepersonen <strong>in</strong> ihren privaten räumlichkeiten<br />

gelten die auch für Privathaushalte üblichen Hygieneregeln. Entsprechende<br />

Verbrauchertipps zu Keimen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche f<strong>in</strong>den sich beispielsweise auf <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>ternetseite des bundes<strong>in</strong>stituts für risikobewertung www.bfr.bund.de.<br />

darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d nach auffassung <strong>der</strong> erwähnten projektgruppe die im folgenden<br />

aufgeführten H<strong>in</strong>weise zu beachten.<br />

2


h<strong>in</strong>WEiSE<br />

1. organisation<br />

Anfor<strong>der</strong>ung<br />

Registrierung: das EU-recht for<strong>der</strong>t,<br />

dass die tagespflegeperson ihre<br />

tätigkeit bei <strong>der</strong> für die Lebensmittelüberwachung<br />

zuständigen behörde<br />

meldet. Künftig wird bei Erteilung<br />

<strong>der</strong> Erlaubnis nach § 43 Sgb Viii das<br />

Jugendamt die Lebensmittelüberwachung<br />

über die tätigkeit <strong>der</strong> tagespflegeperson<br />

unmittelbar <strong>in</strong>formieren.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche Meldung durch<br />

die tagespflegeperson ist dann nicht<br />

mehr erfor<strong>der</strong>lich. die tagespflegepersonen<br />

werden hierüber durch das<br />

zuständige Jugendamt <strong>in</strong>formiert.<br />

Amtliche Kontrollen durch die<br />

Lebensmittelüberwachung s<strong>in</strong>d im<br />

E<strong>in</strong>zelfall möglich.<br />

Erläuterung<br />

die EU-Verordnung nr. 852/2004 verlangt,<br />

dass sich Lebensmittelunternehmer<br />

vor aufnahme <strong>der</strong> tätigkeit bei <strong>der</strong> für die<br />

Lebensmittelüberwachung zuständigen<br />

behörde zwecks registrierung melden. <strong>in</strong><br />

rhe<strong>in</strong>land-pfalz liegen den Jugendämtern die<br />

adressen <strong>der</strong> tagespflegepersonen, denen<br />

e<strong>in</strong>e Erlaubnis nach § 43 Sgb Viii erteilt<br />

wurde, vor. Es ersche<strong>in</strong>t daher s<strong>in</strong>nvoll, dass<br />

die Jugendämter diese daten den für die<br />

Lebensmittelüberwachung zuständigen behörden<br />

mitteilen. Empfohlen wird folgendes<br />

Vorgehen: im rahmen <strong>der</strong> beantragung <strong>der</strong><br />

pflegeerlaubnis o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geson<strong>der</strong>ten<br />

rahmen erteilen die tagespflegepersonen<br />

dem Jugendamt die Erlaubnis, ihre daten<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> registrierung an die zuständige<br />

behörde weitergegeben wird, alternativ<br />

registrieren sie sich selbst.<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Erstüberprüfung<br />

können die Mitarbeiter <strong>der</strong> Jugendämter von<br />

Mitarbeitern <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung<br />

begleitet werden.<br />

3


2. persönliche anfor<strong>der</strong>ungen<br />

bei ansteckenden Krankheiten ke<strong>in</strong>e<br />

Lebensmittel für an<strong>der</strong>e zubereiten.<br />

M<strong>in</strong>destens alle 5 Jahre <strong>in</strong> hygienefragen<br />

fortbilden.<br />

Belehrungen<br />

nach <strong>in</strong>fektionsschutzgesetz<br />

personen, die an Symptomen e<strong>in</strong>er Krankheit<br />

leiden o<strong>der</strong> träger e<strong>in</strong>er solchen Krankheit<br />

s<strong>in</strong>d, die durch Lebensmittel übertragen<br />

werden kann (z. b. „Magen-darm-grippe“,<br />

Erbrechen, Salmonellose, durch tröpfchen<strong>in</strong>fektion<br />

übertragbare Krankheiten...), sowie<br />

personen mit beispielsweise <strong>in</strong>fizierten<br />

Wunden, haut<strong>in</strong>fektionen o<strong>der</strong> -verletzungen<br />

o<strong>der</strong> durchfall ist <strong>der</strong> Umgang mit<br />

Lebensmitteln generell verboten, wenn die<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>er direkten o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkten<br />

Kontam<strong>in</strong>ation besteht.<br />

für tagespflegepersonen sowie personen, die<br />

im gleichen haushalt z.b. als haushaltshilfe<br />

beschäftigt s<strong>in</strong>d, besteht e<strong>in</strong>e pflicht, sich<br />

regelmäßig <strong>in</strong> hygienefragen fortzubilden.<br />

Solche Schulungen sollen, entsprechend <strong>der</strong><br />

dauer <strong>der</strong> Erlaubnis nach Sgb, m<strong>in</strong>destens alle<br />

5 Jahre erfolgen und s<strong>in</strong>d zu dokumentieren.<br />

bei fragen zur Schulung gib die zuständige<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörde auskunft.<br />

auf e<strong>in</strong>e förmliche, kostenpflichtige belehrung<br />

gem. § 43 ifSg kann bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflegepersonen<br />

<strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-pfalz verzichtet<br />

werden. allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d die Empfehlungen im<br />

Umgang mit Lebensmitteln und h<strong>in</strong>weise zu<br />

e<strong>in</strong>zelnen über Lebensmittel übertragbaren<br />

Erkrankungen zu beachten und die Kenntnisnahme<br />

des Merkblatts <strong>in</strong> anlage 1 ist bei<br />

Erlaubniserteilung durch das Jugendamt<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

4


Saubere Arbeitskleidung: freizeitkleidung<br />

zum<strong>in</strong>dest durch e<strong>in</strong>e<br />

Schürze abdecken o<strong>der</strong> separate<br />

arbeitskleidung während <strong>der</strong> Essenszubereitung.<br />

die Essenszubereitung darf nicht durch verschmutzte<br />

Kleidung bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Kleidung, die nicht leicht zu re<strong>in</strong>igen ist (wie<br />

bspw. Seide, nur per hand Waschbares) ist<br />

ebenfalls ungeeignet.<br />

3. bauliche anfor<strong>der</strong>ungen, ausstattung<br />

Böden im Küchenbereich müssen<br />

durch Wischen hygienisch zu re<strong>in</strong>igen<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Wände im unmittelbaren arbeitsbereich<br />

benötigen abwaschbare<br />

Oberflächen.<br />

bad und WC mit separatem<br />

Handwaschbecken und flüssigseife<br />

Mülleimer geschlossen,<br />

mit Schwenkdeckel o<strong>der</strong> fußpedal<br />

Fliegengitter s<strong>in</strong>d empfehlenswert<br />

und im E<strong>in</strong>zelfall notwendig.<br />

Es dürfen bspw. ke<strong>in</strong>e offenen fugen und<br />

ritzen <strong>in</strong> dielenböden vorhanden se<strong>in</strong>, da<br />

dies e<strong>in</strong>e wirksame re<strong>in</strong>igung verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. aus<br />

demselben grund ist teppichboden nicht für<br />

Küchen geeignet.<br />

an herd, Spüle und flächen zur herrichtung<br />

von Lebensmitteln s<strong>in</strong>d bspw. fliesen, e<strong>in</strong><br />

entsprechen<strong>der</strong> anstrich o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige<br />

geeignete Wandauflagen anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

nach dem toilettengang und dem Wickeln<br />

s<strong>in</strong>d die hände immer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten<br />

Waschbecken gründlich zu re<strong>in</strong>igen, nicht <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Küchenspüle.<br />

abfälle von Speisen und <strong>der</strong>en Verpackungen<br />

bieten bakterien ideale Wachstumsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Zudem muss geruchsbelästigung<br />

vermieden werden.<br />

bei Küchenfenstern <strong>in</strong> <strong>der</strong> nähe von Örtlichkeiten<br />

mit stärkerem <strong>in</strong>sektenaufkommen<br />

(abfall-Lagerung, tierhaltungen, bäume mit<br />

überreifem obst, gewässer) sollten die fenster<br />

mit fliegengittern versehen werden.<br />

5


4. arbeitshygiene<br />

Flüssigseife statt Stückseife<br />

verwenden.<br />

Holzgeräte: bei bedarf austauschen;<br />

geräte regelmäßig auf risse<br />

überprüfen.<br />

Verpackungsmüll mit hygienisch<br />

sensiblen resten zügig entsorgen, ggf.<br />

<strong>in</strong> extra beutel <strong>in</strong> gelben Sack geben.<br />

Haustiere aus dem Küchenbereich<br />

fernhalten.<br />

da bakterien auf Stückseife leicht haften und<br />

übertragen werden können, soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche<br />

wie auch <strong>in</strong> bad und WC ausschließlich flüssigseife<br />

verwendet werden. diese ist zumeist<br />

auch hautfreundlicher.<br />

risse <strong>in</strong> holzgeräten bieten bakterien ideale<br />

rückzugsgebiete, die geräte lassen sich nicht<br />

mehr ausreichend wirksam re<strong>in</strong>igen.<br />

Verpackungen wie bspw. Sb-Verpackungen<br />

von frischfleisch können reste von Lebensmitteln<br />

enthalten und bakterien ideale<br />

Wachstumsbed<strong>in</strong>gungen bieten. daher:<br />

schnelle Entsorgung unter beachtung <strong>der</strong><br />

Vorgaben <strong>der</strong> kommunalen Entsorgungsbetriebe.<br />

haustiere s<strong>in</strong>d wichtig für die Entwicklung<br />

von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n. aus gründen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelhygiene</strong><br />

sollten sie aus <strong>der</strong> Küche, zum<strong>in</strong>dest<br />

jedoch während <strong>der</strong> Essenszubereitung aus<br />

dem unmittelbaren arbeitsbereich, ferngehalten<br />

werden: haustiere haben auf ke<strong>in</strong>em<br />

fall auf den arbeitsflächen und/o<strong>der</strong> dem<br />

Küchentisch etwas zu suchen! Katzentoiletten<br />

sowie futter- und Wasserschalen nicht<br />

im Küchen- und Essbereich platzieren.<br />

Volieren und Vogelkäfige so aufstellen, dass<br />

Speisenzubereitung und -verzehr nicht durch<br />

Kot- und fe<strong>der</strong>staub bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

6


egelmäßige und wirksame Flohund<br />

Wurmprophylaxe<br />

Arbeitsgänge zeitlich o<strong>der</strong> räumlich<br />

vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> trennen.<br />

Textilhandtücher täglich<br />

austauschen.<br />

Wischlappen täglich austauschen.<br />

Re<strong>in</strong>igungsschwämme nach bedarf,<br />

jedoch spätestens nach e<strong>in</strong>er Woche<br />

austauschen.<br />

da hunde und Katzen träger von auf den<br />

Menschen übertragbaren parasiten se<strong>in</strong> können,<br />

ist auf e<strong>in</strong>e regelmäßige und wirksame<br />

floh- und Wurmprophylaxe zu achten. Über<br />

näheres zu behandlungs<strong>in</strong>tervallen <strong>in</strong>formiert<br />

Sie ihre tierärzt<strong>in</strong> o<strong>der</strong> ihr tierarzt.<br />

Sofern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche ke<strong>in</strong> separates handwaschbecken<br />

vorhanden ist, ist e<strong>in</strong>e räumliche<br />

trennung verschiedener arbeitsschritte<br />

nicht möglich. <strong>in</strong> solchen fällen ist dann<br />

beson<strong>der</strong>s darauf zu achten, dass die arbeitsschritte<br />

zeitlich getrennt vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong>,<br />

das heißt nache<strong>in</strong>an<strong>der</strong>, ablaufen (beispiel:<br />

händewaschen, Salatputzen, händewaschen,<br />

geflügel herrichten, brett waschen, händewaschen).<br />

bei m<strong>in</strong>d. 60°C waschen. tücher, Lappen und<br />

Schwämme bieten bakterien ideale Wachstumsbed<strong>in</strong>gungen<br />

(Speisereste, feuchtigkeit<br />

und Wärme).<br />

7


5. Maßnahmen zur Eigenkontrolle<br />

Thermometer <strong>in</strong> Kühl- und gefriere<strong>in</strong>richtung<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

M<strong>in</strong>destmaß Rückverfolgbarkeit:<br />

Speisepläne sowie Kaufbelege bzw.<br />

herkünfte von Lebensmitteln für<br />

e<strong>in</strong>en Zeitraum von m<strong>in</strong>destens 2<br />

Wochen aufbewahren.<br />

Viele hygienisch sensible Lebensmittel haben<br />

spezielle anfor<strong>der</strong>ungen an die Lagerungstemperatur.<br />

diese kann nur mithilfe e<strong>in</strong>es<br />

thermometers überwacht werden. nur <strong>in</strong><br />

ausreichend kalten Kühlmöbeln (Kühlschrank<br />

max. 7°C, gefrierschrank max. -18°C o<strong>der</strong><br />

kälter) lassen sich bakterienvermehrung<br />

und Ver<strong>der</strong>b auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß verr<strong>in</strong>gern.<br />

Kühlempfehlungen auf den packungen sowie<br />

unsere „allgeme<strong>in</strong>en Empfehlungen“ unter<br />

punkt 6 beachten (die Lebensmittel am<br />

E<strong>in</strong>kaufstag verbrauchen, wenn die empfohlenen<br />

Kühltemperaturen nicht e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden können, wie z. b. +2°C bei hackfleisch).<br />

die rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist<br />

e<strong>in</strong>e wesentliche Säule bei <strong>der</strong> bekämpfung<br />

lebensmittelbed<strong>in</strong>gter Krankheitsausbrüche.<br />

die gewährleistung <strong>der</strong> rückverfolgbarkeit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege umfasst m<strong>in</strong>destens,<br />

dass Kaufbelege bzw. die herkünfte<br />

von Lebensmitteln, die an die K<strong>in</strong><strong>der</strong> weiter<br />

gegeben wurden (Wochenmarktstand,<br />

Eltern betreuter K<strong>in</strong><strong>der</strong>, eigener garten) für<br />

e<strong>in</strong>en Zeitraum von m<strong>in</strong>destens 2 Wochen<br />

aufbewahrt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig dokumentiert<br />

werden. die angebotenen Speisen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

form von Speiseplänen zu dokumentieren.<br />

die genannten Unterlagen müssen ggf. den<br />

zuständigen behörden vorgelegt werden<br />

können.<br />

8


Eigenkontrolle (Stichwort haCCp):<br />

beachtung <strong>der</strong> vorliegenden<br />

handreichung<br />

Schädl<strong>in</strong>ge: regelmäßig auf befall<br />

kontrollieren; ggf. fachfirma<br />

beauftragen.<br />

die Vorgaben zur betrieblichen Eigenkontrolle<br />

(Stichwort haCCp) s<strong>in</strong>d dann erfüllt, wenn<br />

die übliche Küchenhygiene sowie die ausführungen<br />

<strong>der</strong> vorliegenden handreichung<br />

beachtet werden.<br />

die räumlichkeiten sollten regelmäßig <strong>in</strong><br />

bezug auf Schädl<strong>in</strong>ge bzw. <strong>der</strong>en Kotreste<br />

und fraßspuren kontrolliert werden. Sollte<br />

die gefahr e<strong>in</strong>es befalls mit Küchenschaben<br />

bestehen, z.b. weil e<strong>in</strong> solcher befall schon<br />

e<strong>in</strong>mal bestanden hat, weil Lebensmittel wie<br />

obst und brot <strong>in</strong> offenen Kisten angeliefert<br />

werden o<strong>der</strong> weil <strong>in</strong> <strong>der</strong> nachbarschaft e<strong>in</strong><br />

befall festgestellt wurde, sollten Überprüfungsfallen<br />

an den Liebl<strong>in</strong>gsstellen dieser<br />

Schädl<strong>in</strong>ge (warme, dunkle, feuchte Stellen,<br />

z.b. unter dem abwaschbereich) aufgestellt<br />

werden. diese sogenannten „Schabendedektoren“<br />

erhalten Sie <strong>in</strong> drogeriemärkten,<br />

Zoohandlungen o<strong>der</strong> baumärkten. durch<br />

diese werden die Schaben nicht bekämpft,<br />

son<strong>der</strong>n sie zeigen rechtzeitig e<strong>in</strong>en befall an.<br />

Wurde e<strong>in</strong> Schädl<strong>in</strong>gsbefall festgestellt, ggf.<br />

ist externer Sachverstand h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

9


6. allgeme<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>weise zu Lebensmitteln<br />

Heißhalten (m<strong>in</strong>d. 65 grad)<br />

und Kühlen (max. 7 grad)<br />

gelieferte o<strong>der</strong> von Eltern mitgebrachte<br />

Speisen: auf E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

Kühlkette achten.<br />

Lebensmittelreste: nicht gleich alles<br />

auf den tisch stellen.<br />

temperaturen zwischen 15° und 40°C bieten<br />

bakterien optimale bed<strong>in</strong>gungen. daher<br />

s<strong>in</strong>d zubereitete Speisen entwe<strong>der</strong> heiß o<strong>der</strong><br />

kühl zu halten. aber: Vor dem eigentlichen<br />

Verzehr müssen heiße Speisen selbstverständlich<br />

abkühlen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen konkret:<br />

frisches fleisch, Wurst, Milch, Milchprodukte:<br />

max. + 7°C<br />

hackfleisch und geflügelfleisch: + 2°C bis<br />

max. + 4°C<br />

<strong>in</strong>nereien: + 2°C bis max. + 3°C<br />

frischer fisch: max. + 2°C<br />

tiefkühlerzeugnisse: - 18°C o<strong>der</strong> kälter<br />

auch bei <strong>der</strong> Entgegennahme von Speisen<br />

(z.b. von e<strong>in</strong>em Lieferservice o<strong>der</strong> von Eltern<br />

betreuter K<strong>in</strong><strong>der</strong>) ist darauf zu achten, dass<br />

kühlpflichtige Speisen gekühlt (wie angegeben,<br />

i.d.r. max. 7°C) und zubereitete Speisen<br />

ausreichend heiß (m<strong>in</strong>d. 65°C) angeliefert<br />

werden. Wenn dem nicht so ist, dann im E<strong>in</strong>zelfall<br />

entscheiden, ob es nötig ist, die Ware<br />

zurückzuweisen, o<strong>der</strong> ob e<strong>in</strong> nochmaliges<br />

Erhitzen / aufkochen möglich ist.<br />

bleibt etwas vom Essen übrig, zu dem die<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> bereits direkten Kontakt hatten, kann<br />

es nicht wie<strong>der</strong> verwendet werden. daher<br />

nicht gleich alles auf den tisch stellen.<br />

10


Unterschied zwischen M<strong>in</strong>desthaltbarkeit<br />

und Verbrauchsdatum<br />

beachten.<br />

Verwechslungsgefahr bei<br />

re<strong>in</strong>igungsmitteln und Chemikalien<br />

E<strong>in</strong> Verbrauchsdatum tragen fertig verpackte<br />

Lebensmittel, die <strong>in</strong> mikrobiologischer<br />

h<strong>in</strong>sicht sehr leicht ver<strong>der</strong>blich s<strong>in</strong>d, also<br />

bspw. rohes hackfleisch o<strong>der</strong> frischgeflügel.<br />

Solche produkte dürfen nach ablauf dieser<br />

frist nicht mehr verzehrt werden, weil das<br />

risiko besteht, dass sich möglicherweise<br />

vorhandene krankheitserregende Keime stark<br />

vermehrt haben. das M<strong>in</strong>desthaltbarkeitsdatum<br />

(Mhd) h<strong>in</strong>gegen ist die frist, für die <strong>der</strong><br />

hersteller gewähr für die hygienische und<br />

sensorische Qualität leistet.<br />

E<strong>in</strong> überschrittenes Mhd heißt daher nicht<br />

zw<strong>in</strong>gend, dass das Lebensmittel nicht mehr<br />

genießbar ist. hier sollten die Verbraucher<strong>in</strong>nen<br />

und Verbraucher das Lebensmittel mit<br />

allen S<strong>in</strong>nen begutachten und dann entscheiden,<br />

ob es auch nach Überschreitung des<br />

Mhd noch verzehrt werden kann.<br />

re<strong>in</strong>igungsmittel und an<strong>der</strong>e haushaltschemikalien<br />

stets getrennt von Lebensmitteln<br />

aufbewahren und nie <strong>in</strong> Lebensmittelbehältnisse<br />

(wie z. b. Sprudelflaschen) umfüllen.<br />

11


7. h<strong>in</strong>weise zu bestimmten Lebensmitteln<br />

Zum Umgang mit Muttermilch,<br />

Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch und<br />

mitgebrachter Beikost/Brei<br />

siehe anlage 2<br />

Beson<strong>der</strong>e Vorsicht gerade bei<br />

Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>n ist bspw. bei folgenden<br />

Lebensmitteln geboten:<br />

Ke<strong>in</strong>e Rohmilch / Vorzugsmilch<br />

Ke<strong>in</strong>e rohen Eier<br />

Ke<strong>in</strong> roher Fisch, ke<strong>in</strong> Mett, ke<strong>in</strong>e<br />

kurzgereiften Rohwürste<br />

rohmilch e<strong>in</strong>schl. Vorzugsmilch kann<br />

bakterielle Krankheitserreger enthalten und<br />

ist für K<strong>in</strong><strong>der</strong> nicht geeignet. rohmilch vor<br />

dem Verzehr immer aufkochen, besser: auf<br />

pasteurisierte Milch zurückgreifen, da ernährungsphysiologisch<br />

ke<strong>in</strong> Unterschied besteht.<br />

rohe Eier können bakterielle Krankheitserreger<br />

enthalten und s<strong>in</strong>d für K<strong>in</strong><strong>der</strong> nicht<br />

geeignet. Eier vor Verzehr immer durcherhitzen;<br />

rohen Kuchen-/plätzchenteig mit<br />

rohei-anteil nicht an K<strong>in</strong><strong>der</strong> geben!<br />

auch roher fisch wie räucherlachs o<strong>der</strong> Sahneher<strong>in</strong>g<br />

sowie rohes fleisch (Mett, tartar)<br />

und kurzgereifte rohwürste (z. b. Mettenden,<br />

teewurst) können mit krankmachenden Keimen<br />

belastet se<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d nichts für kle<strong>in</strong>e<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>.<br />

12


Erstickungsgefahr bei kle<strong>in</strong>en, festen<br />

gegenständen<br />

Ke<strong>in</strong> Honig an K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 1 Jahr<br />

Gemüse <strong>in</strong> Folie<br />

bei kle<strong>in</strong>em, festem obst und gemüse wie<br />

beispielsweise Johannisbeeren, hasel- /<br />

Erdnüssen und Erbsen, aber auch bei mit<br />

Lebensmitteln verwechselbaren gegenständen<br />

(Spielzeug, deko-artikel) besteht Erstickungsgefahr,<br />

wenn die K<strong>in</strong><strong>der</strong> die teile bspw.<br />

verschlucken o<strong>der</strong> <strong>in</strong> die nase stecken<br />

honig kann Sporen bestimmter bakterien<br />

enthalten, die bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter e<strong>in</strong>em Jahr,<br />

<strong>der</strong>en darmflora noch nicht richtig entwickelt<br />

ist, ernste Erkrankungen hervorrufen<br />

können.<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e brokkoli zeigt häufig Schimmelbildung,<br />

daher beim E<strong>in</strong>kauf genau h<strong>in</strong>schauen<br />

und zuhause sofort auspacken.<br />

13


Anlage 1:<br />

Merkblatt zu Tätigkeitsverboten gem.<br />

§ 42 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (IFSG)<br />

Gesundheits<strong>in</strong>formation für den Umgang mit Lebensmitteln<br />

Warum müssen beson<strong>der</strong>e Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?<br />

Vor allem <strong>in</strong>:<br />

■ fleisch, geflügelfleisch und Erzeugnissen daraus<br />

■ Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

■ fischen, Krebsen o<strong>der</strong> Weichtieren und Erzeugnissen daraus<br />

■ Eiprodukten<br />

■ Säugl<strong>in</strong>gs- o<strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>nahrung<br />

■ Speiseeis und Speiseeishalberzeugnissen<br />

■ backwaren mit nicht durchgebackener o<strong>der</strong> durcherhitzter füllung<br />

o<strong>der</strong> auflage<br />

■ fe<strong>in</strong>kost-, rohkost- und Kartoffelsalaten, Mar<strong>in</strong>aden, Mayonnaisen,<br />

an<strong>der</strong>en emulgierten Soßen,<br />

■ nahrungshefen<br />

können sich bestimmte Krankheitserreger beson<strong>der</strong>s leicht vermehren. durch<br />

den Verzehr von <strong>der</strong>artig mit Mikroorganismen verunre<strong>in</strong>igten Lebensmitteln<br />

können Menschen an Lebensmittel<strong>in</strong>fektionen o<strong>der</strong> -vergiftungen schwer<br />

erkranken. <strong>in</strong> gaststätten o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen kann davon e<strong>in</strong>e<br />

große anzahl von Menschen betroffen se<strong>in</strong>.<br />

aus diesem grunde muss von jedem beschäftigten zum Schutz des Verbrauchers<br />

und zum eigenen Schutz e<strong>in</strong> hohes Maß an Eigenverantwortung und<br />

beachtung von hygieneregeln verlangt werden.<br />

das <strong>in</strong>fektionsschutzgesetz bestimmt, dass Sie die oben genannten Tätigkeiten<br />

nicht ausüben dürfen, wenn bei ihnen Krankheitsersche<strong>in</strong>ungen (Symptome)<br />

auftreten, die auf e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> folgenden Erkrankungen h<strong>in</strong>weisen o<strong>der</strong> die e<strong>in</strong> arzt<br />

bei ihnen festgestellt hat:<br />

14


■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

akute <strong>in</strong>fektiöse gastroenteritis (plötzlich auftreten<strong>der</strong>, anstecken<strong>der</strong><br />

durchfall), ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien,<br />

Staphylokokken, Campylobacter, rotaviren o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e durchfallerreger<br />

typhus o<strong>der</strong> paratyphus<br />

Virushepatitis a o<strong>der</strong> E (Leberentzündung)<br />

ie haben <strong>in</strong>fizierte Wunden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e hautkrankheit, bei denen die<br />

Möglichkeit besteht, dass <strong>der</strong>en Krankheitserreger über Lebensmittel auf<br />

an<strong>der</strong>e Menschen übertragen werden können.<br />

die Untersuchung e<strong>in</strong>er Stuhlprobe von ihnen hat den nachweis e<strong>in</strong>es <strong>der</strong><br />

folgenden Krankheitserreger ergeben:<br />

■ Salmonellen<br />

■ Shigellen<br />

■ enterohämorrhagische Escherichia-coli-bakterien<br />

■ Choleravibrionen.<br />

Wenn Sie diese bakterien ausscheiden (ohne dass Sie sich krank fühlen müssen),<br />

besteht ebenfalls e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich.<br />

folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen h<strong>in</strong>:<br />

■ Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro tag, gegebenenfalls<br />

mit Übelkeit, Erbrechen und fieber.<br />

■ Hohes Fieber mit schweren Kopf-, bauch- o<strong>der</strong> gelenkschmerzen und<br />

Verstopfung (erst nach tagen folgt schwerer durchfall) s<strong>in</strong>d Zeichen für<br />

Typhus und Paratyphus.<br />

■ typisch für Cholera s<strong>in</strong>d milchigweiße Durchfälle mit hohem flüssigkeitsverlust.<br />

■ Gelbfärbung <strong>der</strong> Haut und <strong>der</strong> Augäpfel mit Schwäche und appetitlosigkeit<br />

weisen auf e<strong>in</strong>e Hepatitis A o<strong>der</strong> E h<strong>in</strong>.<br />

■ Wunden o<strong>der</strong> offene Stellen von Hauterkrankungen können <strong>in</strong>fiziert<br />

se<strong>in</strong>, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend o<strong>der</strong> geschwollen s<strong>in</strong>d<br />

treten bei ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbed<strong>in</strong>gt<br />

den rat ihres arztes o<strong>der</strong> ihrer Ärzt<strong>in</strong> <strong>in</strong> anspruch!<br />

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Anlage 2<br />

Umgang mit Muttermilch, Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch und<br />

mitgebrachter Beikost/Brei<br />

1. Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch<br />

Wasser zur Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch darf nicht aus bleileitungen<br />

stammen. Kupferleitungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> regel unproblematisch; <strong>der</strong> ph-Wert des<br />

Wassers sollte jedoch nicht unter 6,5 liegen. <strong>der</strong> nitratgehalt sollte 50 mg/l<br />

ke<strong>in</strong>esfalls überschreiten. bei Unsicherheiten können die Wasserversorger kontaktiert<br />

werden. Leitungswasser ist jedoch bis auf wenige ausnahmefälle für die<br />

Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsnahrung sehr gut geeignet. Wird abgepacktes Wasser<br />

o<strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralwasser zur Zubereitung verwendet, ist auf die aufschrift „für die<br />

Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsnahrung geeignet“ zu achten.<br />

Leitungswasser wird zuerst so lange ablaufen gelassen, bis es gleichmäßig kalt<br />

fließt. daraufh<strong>in</strong> wird das Wasser auf ca. 40°C erwärmt (e<strong>in</strong> abkochen und<br />

darauf folgendes abkühlen auf tr<strong>in</strong>ktemperatur ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> regel nicht notwendig)<br />

und nach herstellerangaben mit dem fertigmilchpulver vermischt.<br />

E<strong>in</strong> Schütteln <strong>der</strong> Milch sollte wegen <strong>der</strong> Schaumbildung vermieden werden.<br />

Eventuelle reste, die nach dem füttern übrig geblieben s<strong>in</strong>d, werden entsorgt<br />

und die fläschchen und Sauger werden sofort gere<strong>in</strong>igt (E<strong>in</strong>weichen führt zur<br />

Keimvermehrung) und getrocknet. E<strong>in</strong> Warmhalten <strong>der</strong> Milch muss unbed<strong>in</strong>gt<br />

vermieden werden, da sich bei tr<strong>in</strong>ktemperatur = Körpertemperatur <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

krankmachende Keime stark vermehren. die für die Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch<br />

verwendeten gefäße, Sauger und Utensilien werden sterilisiert<br />

(Entwe<strong>der</strong> durch abkochen o<strong>der</strong> Verwendung e<strong>in</strong>es handelsüblichen Vaporisator).<br />

für die re<strong>in</strong>igung wird e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te bürste verwendet, die ebenfalls<br />

regelmäßig gere<strong>in</strong>igt und sterilisiert wird. das fertigmilchpulver wird trocken,<br />

kühl und sorgfältig verschlossen gelagert.<br />

für Unterwegs kann heißes Wasser <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er thermoskanne und getrennt hiervon<br />

die vorportionierte Menge an Milchpulver <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sterilisierten gefäß<br />

mitgenommen werden. Unmittelbar vor <strong>der</strong> Mahlzeit wird dann das pulver zu<br />

dem <strong>in</strong>s fläschchen gegebenen und abgekühlten Wasser gegeben. auf e<strong>in</strong>e<br />

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hohe hygiene (händewaschen, Umgang mit den sterilisierten gefäßen) ist<br />

unterwegs beson<strong>der</strong>s zu achten.<br />

Zusammenfassung Säugl<strong>in</strong>gsfertigmilch:<br />

■ Leitungswasser ablaufen lassen o<strong>der</strong> stilles tafelwasser für die Zubereitung<br />

von Säugl<strong>in</strong>gsnahrung verwenden<br />

■ Wasser auf ca. 40°C erwärmen<br />

■ Milchpulver nach herstelleranleitung zugeben<br />

■ Vermischen<br />

■ füttern<br />

■ reste entsorgen<br />

■ re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Utensilien, fläschchen und Sauger<br />

■ Sterilisierung <strong>der</strong> Utensilien, fläschchen und Sauger und ggf. trocknen<br />

■ trocken und sauber aufbewahren<br />

2. Zubereitung von abgepumpter Muttermilch<br />

Muttermilch ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege nur für K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Mütter bestimmt,<br />

von denen die abgepumpte Milch stammt. die abgepumpte Muttermilch wird<br />

von <strong>der</strong> Mutter umgehend gekühlt. hierzu sollten gefäße verwendet werden,<br />

die die Menge e<strong>in</strong>er Mahlzeit fassen. auf das gefäß wird das datum des abpumpens<br />

und für die spätere Zuordnung zum K<strong>in</strong>d ggf. name des K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> familie notiert. Erst nach dem runterkühlen auf Kühlschranktemperatur<br />

(4-7°C) wird die Milch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mit Kühlelementen versehenen Kühltasche zur<br />

tagespflegeperson gebracht. die tagespflegeperson achtet auf die gekühlte<br />

anlieferung <strong>der</strong> Milch und br<strong>in</strong>gt diese umgehend <strong>in</strong> den Kühlschrank (bitte<br />

nicht <strong>in</strong> die wärmere Kühlschranktür stellen). Erst unmittelbar vor <strong>der</strong> Mahlzeit<br />

wird die gekühlte Milch auf Verzehrstemperatur (37°C) gebracht. E<strong>in</strong>e wesentlich<br />

höhere Erhitzung ist für die <strong>in</strong>haltsstoffe <strong>der</strong> Milch schädlich. E<strong>in</strong> eventuelles<br />

aufrahmen <strong>der</strong> Milch kann durch leichtes Schwenken rückgängig gemacht<br />

werden. für die Zubereitung <strong>der</strong> Muttermilch werden ausschließlich sterilisierte<br />

(mittels Vaporisator o<strong>der</strong> abkochen) Utensilien verwendet. die Milch wird<br />

sofort verfüttert und eventuelle reste entsorgt. E<strong>in</strong> Warmhalten <strong>der</strong> Milch<br />

muss unbed<strong>in</strong>gt vermieden werden, da sich bei tr<strong>in</strong>ktemperatur = Körpertemperatur<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e krankmachende Keime stark vermehren. die fläschchen<br />

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und Sauger werden sofort gere<strong>in</strong>igt (E<strong>in</strong>weichen führt zur Keimvermehrung)<br />

und getrocknet. für die re<strong>in</strong>igung wird e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te bürste verwendet, die<br />

ebenfalls regelmäßig gere<strong>in</strong>igt und sterilisiert wird.<br />

gefrorene Muttermilch wird ebenfalls mit Kühlakkus <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kühltasche transportiert<br />

und dann im Kühlschrank aufgetaut. die gekühlte, aufgetaute Milch<br />

kann dann wie oben beschrieben zubereitet werden. E<strong>in</strong> auftauen bei raumtemperatur<br />

ist ungeeignet, da die Äußeren bereiche <strong>der</strong> Milch im behältnis<br />

bereits Zimmertemperatur erreichen, wenn <strong>in</strong>nere bereiche noch gefroren s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong>er Keimvermehrung wird hier unverhältnismäßig Vorschub geleistet.<br />

gekühlte Muttermilch, die ohne Unterbrechung <strong>der</strong> Kühlkette zur tagespflegeperson<br />

gebracht wurde, wird <strong>in</strong>nerhalb von zwei tagen verbraucht. gefrorene<br />

Muttermilch wird im Kühlschrank aufgetaut und dann ebenfalls <strong>in</strong>nerhalb von<br />

zwei tagen verfüttert. ausschließlich Mutermilch, die vollständig durchgefroren<br />

die tagespflegeperson erreicht, kann bei -18°C für höchstens vier Monate<br />

aufbewahrt werden.<br />

Zusammenfassung abgepumpte Muttermilch:<br />

■ Muttermilch nur für eigene K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

■ annahme <strong>der</strong> Milch, wobei auf die Kühlung geachtet wird<br />

■ Sofortiges Verbr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den Kühlschrank (4-7°C, nicht <strong>in</strong> die Kühlschranktür)<br />

■ Lagerung über höchstens 2 tage<br />

■ Erwärmen <strong>der</strong> Muttermilch auf tr<strong>in</strong>ktemperatur<br />

■ füttern<br />

■ reste entsorgen<br />

■ re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Utensilien, fläschchen und Sauger<br />

■ Sterilisierung <strong>der</strong> Utensilien, fläschchen und Sauger und ggf. trocknen<br />

■ trocken und sauber aufbewahren<br />

3. Zubereitung von mitgebrachter Beikost/Brei<br />

durch die Eltern zubereiteter brei kann, wenn er direkt nach <strong>der</strong> herstellung<br />

<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en portionen <strong>in</strong> geschlossenen und e<strong>in</strong>deutig mit datum und name<br />

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gekennzeichneten behältnissen im Kühlschrank auf max. 7°C herunter gekühlt<br />

wurde, zur tagespflegeperson gebracht werden. hierfür wird e<strong>in</strong>e ggf. mit<br />

Kühlakkus versehene Kühlbox verwendet. auch nach <strong>der</strong> herstellung direkt<br />

e<strong>in</strong>gefrorene beikostportionen können auf diese Weise für die Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> zur<br />

tagespflegeperson transportiert werden.<br />

die tagespflegeperson überprüft beim Empfang die Kennzeichnung und ob es<br />

nicht zu e<strong>in</strong>er übermäßigen Erwärmung <strong>der</strong> beikost während des transport<br />

gekommen ist. <strong>der</strong> brei wird umgehend <strong>in</strong> den Kühlschrank gestellt und es wird<br />

analog zur Lagerung und Zubreitung <strong>der</strong> Muttermilch verfahren. Wichtig ist,<br />

dass <strong>der</strong> brei immer nur für den jeweiligen tag mitgebracht wird, da die tagespflegeperson<br />

ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf die eigentliche Zubereitung <strong>der</strong> beikost hat. Sie<br />

muss damit auch ke<strong>in</strong>e Verantwortung dafür übernehmen, wie lange gekühlter<br />

bzw. gefrorener brei im <strong>in</strong>dividuellen fall haltbar ist.<br />

Zusammenfassung Zubereitung von mitgebrachter beikost:<br />

■ bei annahme <strong>der</strong> beikost auf Kühlung achten<br />

■ Sofortiges Verbr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den Kühlschrank<br />

(4-7°C, nicht <strong>in</strong> die Kühlschranktür)<br />

■ Lagerung nur bis zur jeweiligen Mahlzeit des gleichen tages<br />

■ Erwärmen <strong>der</strong> beikost auf Esstemperatur<br />

■ füttern<br />

■ reste entsorgen<br />

■ re<strong>in</strong>igung und trocknung <strong>der</strong> Utensilien, des bestecks und geschirrs<br />

■ ggf. Sterilisierung <strong>der</strong> Utensilien, des bestecks und geschirrs sowie trocken<br />

und sauber aufbewahren<br />

Es wird empfohlen, nur komplex zubereitete breie, wie zum beispiel den<br />

Mittagsbrei, auf diese Weise vorzubereiten. getreide-Milch-obst-brei o<strong>der</strong><br />

getreide-obst-brei lässt sich zumeist schnell und e<strong>in</strong>fach mit den ggf. mitgebrachten<br />

Zutaten (z. b. mitgebrachtes getreidebreipulver und obstgläschen<br />

sowie pasteurisierte Milch o<strong>der</strong> h-Milch <strong>der</strong> tagespflegeperson) durch die<br />

tagespflegeperson zubereiten. hierdurch s<strong>in</strong>kt die gefahr <strong>der</strong> Vermehrung von<br />

Mikroorganismen enorm und die Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> erhalten dennoch die gewohnte<br />

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und vertragene Mahlzeit. hierbei sollten die mitgebrachten obstportionen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e leicht ver<strong>der</strong>bliche Zutaten so gewählt werden, dass sie bei <strong>der</strong><br />

Zubereitung vollständig verbraucht werden. breipackungen werden sorgfältig<br />

verschlossen (z. b. mit e<strong>in</strong>em Clip) nach herstellerangaben gelagert. reste <strong>der</strong><br />

Mahlzeit werden nach dem füttern entsorgt.<br />

4. Sterilisierung <strong>der</strong> Fläschchen und Sauger<br />

auch wenn die Empfehlungen nicht mehr auf die Sterilisierung <strong>der</strong> fläschchen<br />

und Sauger h<strong>in</strong>weisen, ist dies bei <strong>der</strong> tagespflegeperson von großer bedeutung,<br />

da hier mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> aus unterschiedlichen haushalten zusammenkommen.<br />

Es handelt sich für die Säugl<strong>in</strong>ge also nicht mehr um die gewohnte<br />

hauseigene Keimflora ihres Elternhauses. <strong>der</strong> Keimdruck ist durch<br />

die K<strong>in</strong><strong>der</strong> wesentlich höher, weshalb gerade bei <strong>der</strong> Zubereitung<br />

<strong>der</strong> Säugl<strong>in</strong>gsnahrung auf e<strong>in</strong>e verstärkt hygiene zu achten ist<br />

und e<strong>in</strong>e Sterilisierung <strong>der</strong> Utensilien, fläschchen und Sauger<br />

bzw. des Löffels und geschirrs nötig wird.<br />

handelt es sich bei den betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n jedoch nicht mehr<br />

um Säugl<strong>in</strong>ge und Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> von unter e<strong>in</strong>em Jahr, so kann <strong>in</strong><br />

absprache mit den Eltern auf e<strong>in</strong>e Sterilisierung von besteck und geschirr<br />

auch bei noch bestehen<strong>der</strong> breifütterung verzichtet werden. Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

und K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die am normalen familienessen teilnehmen, benötigen selbstverständlich<br />

ke<strong>in</strong>e Sterilisierung von besteck und geschirr mehr.<br />

5. Anwendungsbereich<br />

Diese allgeme<strong>in</strong>en Empfehlungen zur Zubereitung von Säugl<strong>in</strong>gsmilch,<br />

Muttermilch o<strong>der</strong> mitgebrachter Beikost gelten nicht nur für tagespflegeperson,<br />

son<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d auch die Grundlage zur Zubereitung von Mahlzeiten<br />

für K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagese<strong>in</strong>richtungen. hier muss auf die genaue Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> mitgebrachten Milch bzw. Zutaten o<strong>der</strong> des mitgebrachten breis<br />

geachtet werden, damit jedes K<strong>in</strong>d tatsächlich die für es bestimmte Mahlzeit<br />

erhält. auf grund <strong>der</strong> höheren K<strong>in</strong><strong>der</strong>zahl muss penibel auf hygiene bei <strong>der</strong><br />

Essenszubereitung geachtet werden und die e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften an die<br />

räumlichkeiten s<strong>in</strong>d natürlich zusätzlich e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

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Anlage 3<br />

Ansprechpartner<br />

die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen behörden f<strong>in</strong>den Sie im<br />

<strong>in</strong>ternet über den pfad www.mjv.rlp.de → „Verbraucherschutz“ → „Zuständige<br />

behörden“ o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> jeweiligen Kreisverwaltung bzw. <strong>in</strong> den kreisfreien<br />

Städten Ma<strong>in</strong>z, trier, Koblenz, Ludwigshafen und Kaiserslautern bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung.<br />

E<strong>in</strong>e Übersicht über die rhe<strong>in</strong>land-pfälzischen Jugendämter f<strong>in</strong>den Sie im <strong>in</strong>ternet<br />

über den pfad www.lsjv.rlp.de → „K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Jugend und familie“ → „Landesjugendamt“<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> rubrik „anschriften“.<br />

die Gesundheitsämter s<strong>in</strong>d bei den Kreisverwaltungen <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-pfalz<br />

angesiedelt und auch für die kreisfreien Städte zuständig. Sie f<strong>in</strong>den Sie im<br />

<strong>in</strong>ternet über den L<strong>in</strong>k www.bus.rlp.de, Suchbegriff Zuständigkeiten: „gesundheitsamt“<br />

Anlage 4<br />

Weitere L<strong>in</strong>ks<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

bundes<strong>in</strong>stitut für risikobewertung: www.bfr.bund.de;<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong>en L<strong>in</strong>k zu hygienetipps für privathaushalte:<br />

www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittel<strong>in</strong>fektionen_im_privathaushalt.pdf<br />

deutsche gesetzliche Unfallversicherung: www.dguv.de;<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong>en h<strong>in</strong>weise zur K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege:<br />

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8641.pdf<br />

robert-Koch-<strong>in</strong>stitut zu Empfehlungen zum <strong>in</strong>fektionsschutz: www.rki.de<br />

fachempfehlungen K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche sowie fachempfehlungen<br />

feste: über den pfad www.mjv.rlp.de → „Verbraucherschutz“ → „Lebensmittel-<br />

und bedarfsgegenständeüberwachung“ → „Merkblätter“<br />

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Impressum<br />

Herausgeber:<br />

M<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-pfalz (MJV)<br />

Kooperationspartner:<br />

M<strong>in</strong>isterium für <strong>in</strong>tegration, familie, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Jugend und frauen <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>landpfalz<br />

(MifKJf)<br />

Redaktion: dr. Sven gierse (MJV), Karen Schönenberg (MifKJf)<br />

Layout: achim g<strong>in</strong>kel (Landesuntersuchungsamt)<br />

Bildnachweis: fotolia (S. 7, 13, 20), Jakob gierse (titel)<br />

Bezug: diese broschüre ist zu bestellen beim<br />

M<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz und für Verbraucherschutz,<br />

Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Ma<strong>in</strong>z<br />

E-Mail: poststelle@mjv.rlp.de, www.mjv.rlp.de<br />

druck: Justizvollzugsanstalt diez<br />

auflage: 1. auflage august 2012<br />

Anmerkung zur Verteilung:<br />

diese druckschrift wird im rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit des Landes<br />

rhe<strong>in</strong>land-pfalz herausgegeben. Sie darf we<strong>der</strong> von parteien noch von Wahlwerber<strong>in</strong>nen<br />

und Wahlwerbern o<strong>der</strong> Wahlhelfer<strong>in</strong>nen und Wahlhelfern zum<br />

Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung verwendet werden. dies gilt für Kommunal-, Landtags-,<br />

bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Verteilung<br />

auf Wahlveranstaltungen, an <strong>in</strong>formationsständen <strong>der</strong> parteien sowie<br />

das E<strong>in</strong>legen, aufdrucken o<strong>der</strong> aufkleben parteipolitischer <strong>in</strong>formationen o<strong>der</strong><br />

Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an dritte zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Wahlwerbung. auch ohne zeitlichen bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf<br />

die druckschrift nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als parte<strong>in</strong>ahme<br />

<strong>der</strong> Landesregierung zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer gruppen verstanden werden<br />

könnte. die genannten beschränkungen gelten unabhängig davon, wann,<br />

auf welchem Wege und <strong>in</strong> welcher anzahl diese druckschrift dem Empfänger<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Empfänger<strong>in</strong> zugegangen ist. den parteien ist es jedoch gestattet, die<br />

druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglie<strong>der</strong> zu verwenden.<br />

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