PDF Download - Liechtenstein-Institut, Bendern
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Künftige empirisch-analytische Forschungsarbeiten stehen u. a. vor der Aufgabe, diese Thesen<br />
auf Annahmen zu konkret beobachtbaren politischen Phänomenen in Kleinstaaten herunterzubrechen.<br />
Im Anschluss ist – zunächst auf niedrigem bis mittlerem Abstraktionsniveau mit dem<br />
Ziel schrittweiser Erweiterung auf andere kleine Staaten bzw. weitere Untersuchungsobjekte in<br />
bereits analysierten Ländern – zu überprüfen, ob sich Kleinstaatlichkeit tatsächlich (meist im zu<br />
identifizierenden Zusammenspiel mit variierenden Kontextfaktoren) wie deduziert auswirkt. 35<br />
Gegebenenfalls sind die (abstrakteren) Hypothesen anzupassen. Auf diese Weise können eine<br />
theoretisch orientierte und empirisch fundierte Kleinstaatenpolitologie wie auch benachbarte<br />
Bereiche (etwa die Governance-Theorie) hoffentlich in Zukunft bereichert werden. Waschkuhn<br />
(1990a: 149) hält die Beschäftigung mit Kleinstaaten zur Weiterentwicklung sozialwissenschaftlicher<br />
Theorien selbst jenseits eines originär an kleinen Ländern orientierten Erkenntnisinteresses<br />
für lohnend: „Vielleicht sollte man zukünftig vermehrt Klein(st)staaten und ihre Konstellation<br />
berücksichtigen, die außerhalb des ‚mainstream‘-Denkens liegen, um die Argumentationsschwächen<br />
oder Anwendungsstärken bestimmter Theorieannahmen noch besser ermitteln oder<br />
falsifizieren zu können“.<br />
Inwieweit überhaupt (noch) in grösserem Umfang generelle Aussagen über kleinstaatliche Politik<br />
möglich sind, dürfte auch in Zukunft uneindeutig und umstritten sein. So lässt sich beispielsweise<br />
einerseits argumentieren, „dass den Kleinstaaten ein immer breiteres Spektrum verschiedener<br />
Verhaltensoptionen und Entwicklungspfade offensteht und es dadurch immer aussichtsloser<br />
wird, inhaltsreiche Hypothesen über den Einfluss der Grösse auf die Strukturen und Aktivitäten<br />
politischer Systeme zu formulieren“ (Geser 1992: 652–653). Für Gstöhl (2001: 123–124)<br />
verliert angesichts (grössenunabhängiger) heterogener Staateninteressen, „zunehmender Interdependenz<br />
und Integration“, „der Liberalisierung von Märkten und der Revolution von Informations-<br />
und Kommunikationstechnologien“ die Bezeichnung Mikrostaat „zunehmend an Aussagekraft“.<br />
Andererseits können wachsende Interdependenzen und Integrationsprozesse möglicherweise<br />
auch spezifische Kleinstaatenmerkmale reduzieren: „Die bisherigen Nischenlagen und<br />
Sonderwege werden enger, knapper und ausgedünnter ausfallen, auch der Kleinstaat wird sich<br />
in vielerlei Hinsicht ‚normalisieren‘ müssen“ (Waschkuhn 1990a: 153). Die Forschung ist folglich<br />
mit der anspruchsvollen Aufgabe konfrontiert, angesichts komplexer Pluralisierungstendenzen<br />
und Vereinheitlichungstrends theoretisch gehaltvolle und empirisch gesicherte strukturelle Besonderheiten<br />
kleiner politischer Systeme herauszuarbeiten.<br />
35 Das Forschungsprojekt „Governance im Kleinstaat“ am <strong>Liechtenstein</strong>-<strong>Institut</strong> entwickelt im weiteren Verlauf detailliertere<br />
Thesen zur Existenz bestimmter Governanceformen in kleinstaatlichen Rechtsetzungsprozessen unter<br />
spezifischen Kontextbedingungen. Anschliessend soll eine empirische Überprüfung anhand ausgewählter Gesetzgebungsverfahren<br />
in <strong>Liechtenstein</strong> erfolgen.<br />
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