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PDF Download - Liechtenstein-Institut, Bendern

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3. KLEINSTAATENTHEORETISCHE GRUNDPRÄMISSEN<br />

Die sozialwissenschaftliche Kleinstaatenforschung im weiteren Sinne hat zwar bisher eine Vielzahl<br />

empirischer Studien über diverse <strong>Institut</strong>ionen, Prozesse, Akteure und Politiken hervorgebracht,<br />

doch existiert relativ wenig systematische kleinstaatenbezogene Theoriebildung. Manche<br />

Autoren zeichnen daher ein desaströses Bild des Forschungsstands: „Klein- oder Mikrostaatentheorien<br />

im engeren Sinne gibt es nicht, und ein kontinuierlicher, aufbauender Forschungsprozess<br />

lässt sich nicht erkennen“ (Dörnemann 2003: 15). Doch mögen die bisherigen einschlägigen<br />

Forschungsarbeiten auch bruchstückhaft, verstreut und wenig aufeinander aufbauend sein, immerhin<br />

liefern sie „eine Sedimentschicht spezifischer Hypothesen und empirischer Befunde […],<br />

die als Ausgangsbasis für theoretische Systematisierungsversuche fungieren können“ (Geser<br />

1992: 632). Auch den Begriffsbestimmungen und Vorüberlegungen der vorigen Abschnitte (2.1.<br />

bis 2.3.) lassen sich einige Eckpunkte für die Arbeit an einer politikwissenschaftlichen Kleinstaatentheorie<br />

entnehmen, die im Folgenden noch einmal zusammenfassend skizziert werden, bevor<br />

eine Zuspitzung zu sieben kleinstaatentheoretischen Grundprämissen erfolgt.<br />

Grundsätzlich empfiehlt sich ein deduktiver, empirisch-analytischer Forschungsansatz mit<br />

Kleinstaatlichkeit als unabhängiger Variable zur Erklärung verschiedener Phänomene in kleinen<br />

politischen Systemen. Diese Vorgehensweise kann zum einen helfen, immanente logische Probleme<br />

der Induktion (Popper 2000: 85) zu vermeiden. Zum anderen zieht ein induktives Vorgehen<br />

in der Kleinstaatenforschung, wie es beispielsweise Maass (2009) vorschwebt, möglicherweise<br />

verschiedene spezifische Fehlschlüsse nach sich oder kann diese zumindest kaum ausschliessen<br />

(vgl. 2.3.). Ein weiterer zentraler Ausgangspunkt einer politikwissenschaftlichen<br />

Kleinstaatentheorie ist die Annahme spezifischer, abgrenzbarer und generalisierbarer politischer<br />

Besonderheiten von Kleinstaaten. Allerdings ist der Kleinstaatenbegriff umstritten. Kleinheit<br />

ist eine relative, Vergleiche hinsichtlich bestimmter Merkmale implizierende Kategorie, wobei<br />

„klein“ üblicherweise für eine geringe Anzahl oder Ausprägung ausgewählter Merkmale<br />

steht. Somit sind entsprechende Kriterien, Definitionen, Abgrenzungspunkte und Schwellenwerte<br />

stets zu begründen und dennoch immer zu einem gewissen Grad beliebig. Der Wunsch nach<br />

möglichst umfassenden Aussagen über die Bedeutung von Kleinstaatlichkeit für Form und Ausgestaltung<br />

politischer Systeme sieht sich mit der Vielfältigkeit realer Kleinstaaten konfrontiert,<br />

wobei unterschiedlich starke Ausprägungen verschiedener Kleinstaatlichkeitsdimensionen in<br />

Kombination mit länderspezifischen Besonderheiten nicht selten singuläre Erscheinungsformen<br />

ergeben (vgl. Kirt/Waschkuhn 2001: 26). Dies spricht zunächst für ein Arbeiten auf hohem Abstraktionsniveau<br />

und damit tendenziell für ein schlankes Theoriegebäude mit eher wenig detaillierten<br />

Annahmen, die eine hohe Aussagekraft hinsichtlich vieler Untersuchungseinheiten aufweisen.<br />

Bei der Analyse einzelner kleinstaatlicher Phänomene dürften dann jedoch unterschiedliche<br />

Abstraktionsebenen angezeigt sein, um bei den angestrebten theoretischen Annahmen<br />

nicht nur ein hohes Mass an Generalisierbarkeit, sondern möglichst auch an Detailliertheit zu<br />

erreichen. Diese Überlegungen sollen nun zu Grundprämissen einer politikwissenschaftlichen<br />

Kleinstaatentheorie verdichtet werden.<br />

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