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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMF<br />

Glücksspielmonopol<br />

Generelle mediale Unterstützung der von der<br />

Österreichische Lotterien GesmbH betriebenen Spiele<br />

75<br />

Grundsätzliches<br />

7<br />

Anläßlich der Einführung <strong>des</strong> Konzessionssystems und der damit verbundenen<br />

Konzessionsabgabe im Jahre 1986 verpflichtete das Glücksspielgesetz<br />

den Bund, aus dem Abgabenaufkommen der Spiele (Konzessionsabgabe<br />

und Wettgebühren) für die "generelle mediale Unterstützung" der<br />

vom Konzessionär (Österreichische Lotterien GesmbH) betriebenen Spiele<br />

zu sorgen. Ausgenommen von dieser Kostenübernahme war die "Werbung<br />

im engeren Sinne, wie insbesondere Inserate und Werbesendungen".<br />

Nachdem im Jahre 1989 zunächst die Widmung <strong>des</strong> Abgabenaufkommens<br />

zu Lasten dieser Kostentragungspflicht entfallen war, kam es 1992<br />

zu einer grundlegenden Systemänderung:<br />

(1) Dem Konzessionär wurde das Recht eingeräumt, die von ihm geleisteten<br />

Aufwendungen dieser Art von der Konzessionsabgabenschuld abzusetzen.<br />

Das Ausmaß dieses Absetzungsbetrages war abhängig von der auf<br />

ein Kalenderjahr entfallenden Abgabenhöhe und betrug<br />

von den ersten 1 850 Mill S Konzessionsabgabe 15 %,<br />

von allen weiteren Beträgen Konzessionsabgabe 4 %.<br />

Damit war erstmalig eine Beschränkung der vom Bund zu ersetzenden<br />

Kostenhöhe festgeschrieben.<br />

(2) Der Sinn der Regelung war, durch Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> Bereiches<br />

herkömmlicher Inserate bzw Fernseh– und Rundfunkwerbung für<br />

die Spiele eine positive Stimmung in der Öffentlichkeit zu erzeugen.<br />

Dies soll zB durch die Veröffentlichung von Spielergebnissen und Gewinnquoten<br />

in Tageszeitungen oder durch Sendungen <strong>des</strong> ORF mit Unterhaltungsanspruch<br />

<strong>zum</strong> Thema Lotto–Toto bewirkt werden. Auch werbewirksame<br />

Hinweise darauf, daß der Konzessionär die Ziele bestimmter<br />

Sportvereine oder karitativer Institutionen unterstützt, sollen diesem Ziel<br />

förderlich sein.<br />

Ausmaß<br />

8<br />

Aufkommen an Aufwand für % der<br />

Haushalts- Konzessionsabgabe generelle mediale Konzessionsjahr<br />

(BRA) Unterstützung abgabe<br />

in Mill S<br />

in Mill S<br />

1986 112,3 45,9 40,87<br />

1987 1 109,3 233,5 21,05<br />

1988 1 314,8 292,0 22,21<br />

1989 1 510,3 296,7 19,65<br />

1990 1 600,8 286,3 17,89<br />

1991 1 930,7 342,1 17,72<br />

1992 2 042,5 291,5 14,27<br />

1993 1 864,2 292,7 15,70

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