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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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66<br />

Automationsunterstützte<br />

Datenverarbeitung<br />

27.3<br />

der RH, in Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern oder<br />

durch Übernahme deren Programme die Rückstände abzubauen. Auch<br />

die Vergabe von Programmieraufträgen außer Haus wäre überlegenswert.<br />

Die Kasse berichtete über die inzwischen vorgenommenen Personalaufstockungen in der<br />

Organisations– und in der ADV–Abteilung <strong>zum</strong> Abbau der Programmierrückstände.<br />

Software<br />

28.1<br />

28.2<br />

28.3<br />

Die aus 1974/75 stammende Automationsunterstützung im Leistungsbereich<br />

war völlig veraltet. Es gab keine automatische Krankengeldberechnung<br />

und keine Integration in die Buchhaltung. Da die Anweisungsbelege<br />

händisch auf der Schreibmaschine geschrieben werden mußten, bedeutete<br />

der Umstieg auf die unbare Leistungsgewährung sogar einen Mehraufwand.<br />

Der RH empfahl <strong>des</strong>halb, das Leistungskonzept so rasch wie möglich zu realisieren<br />

und dabei auch die Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern<br />

zu suchen, um sämtliche Rationalisierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.<br />

In der Folge sollten die veralteten Programme für das Melde–,<br />

Versicherungs– und Beitragswesen gemeinsam mit anderen Sozialversicherungsträgern<br />

neu programmiert werden.<br />

Die Kasse teilte mit, daß das Leistungskonzept erste Priorität genieße. Sie bekundete<br />

ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern. Im Bereich<br />

<strong>des</strong> Melde–, Versicherungs– und Beitragswesens betreibe der Hauptverband ein<br />

bun<strong>des</strong>weites Projekt.<br />

Schichtdienst<br />

29.1<br />

29.2<br />

29.3<br />

Der Operatorschichtplan hat die lückenlose Einhaltung der nach dem<br />

Arbeitszeitgesetz gebührenden elfstündigen Nachtruhe nicht gewährleistet.<br />

Der RH empfahl die entsprechende Anpassung dieses Dienstplanes.<br />

Die Kasse sagte dies zu.<br />

Datenschutz<br />

30.1<br />

30.2<br />

30.3<br />

Die Vorkehrungen der Kasse, Zugriffe auf ihre Daten einzuschränken, waren<br />

unzureichend und unzweckmäßig. Weiters fehlten ein Katastrophenplan<br />

und Vorbereitungen für eine händische Notfallsorganisation.<br />

Der RH empfahl die erforderlichen Maßnahmen.<br />

Die Kasse sagte dies zu.<br />

Weitere<br />

Feststellungen<br />

31<br />

Ferner beanstandete der RH die mangelhafte Aufzeichnung von Bargeschäften<br />

sowie vereinzelt Mängel der Buchführung, Immobilienabschreibung<br />

und Erstellung der Inventur.<br />

Die Kasse nahm dies im wesentlichen zur Kenntnis.<br />

Das BMAS pflichtete dem RH bei.

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