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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Verkauf einer<br />

Liegenschaft<br />

25.1<br />

BMAS<br />

Vorarlberger<br />

Gebietskrankenkasse<br />

Auch aufgrund einer Empfehlung <strong>des</strong> RH entschloß sich die Kasse, ihr<br />

Erholungsheim in Rütte zunächst stillzulegen und 1990 die Liegenschaft<br />

zu verkaufen. Obwohl der Käufer entgegen der ursprünglichen Vereinbarung<br />

letztlich auf eine in seinem Interesse gelegene Bedingung ohne Gegenleistung<br />

verzichtete, versagte das BMAS diesem Rechtsgeschäft die<br />

aufsichtsbehördliche Zustimmung. Diese bescheidmäßige Untersagung<br />

hat 1993 der Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben,<br />

worauf das BMAS die Grundstückstransaktion schließlich im Jänner<br />

1994 genehmigt hat.<br />

65<br />

25.2<br />

Der RH beanstandete die ablehnende Haltung <strong>des</strong> BMAS als unwirtschaftlich<br />

und unzweckmäßig.<br />

25.3<br />

Das BMAS entgegnete mit seiner gesetzlichen Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung<br />

eines Antrags auf Genehmigung von Verwaltungskörperbeschlüssen.<br />

Automationsunterstützte Datenverarbeitung<br />

Anlagenbeschaffung<br />

26.1<br />

26.2<br />

26.3<br />

Im Jahr 1992 holte die Kasse neun Angebote im Rahmen einer unverbindlichen<br />

Preiserhebung ein, weil sie eine formelle Ausschreibung nach<br />

der ÖNORM A 2050 für undurchführbar hielt.<br />

Der RH anerkannte das Bemühen der Kasse, durch Verhandlungen mit dem<br />

Bieter zu einem günstigen Preis zu kommen, hielt aber fest, daß bei einem<br />

Gesamtkaufpreis von rd 9 Mill S eine Ausschreibung hätte durchgeführt<br />

werden müssen. Er wies darauf hin, daß das neue Bun<strong>des</strong>vergabegesetz auch<br />

für die Sozialversicherungsträger gilt und übergangene Bieter Anspruch auf<br />

Schadenersatz haben.<br />

Die Kasse sagte die Beachtung dieser Hinweise zu.<br />

Entwicklungsrückstände<br />

27.1<br />

27.2<br />

In der ADV–Abteilung bestanden nach dem Abgang von vier Mitarbeitern<br />

erhebliche Programmierrückstände. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

waren insgesamt 270 Programmanträge unerledigt, die ältesten seit 1987.<br />

Die Programmierwünsche der Abteilungen ließen sich in 40 Projekte zusammenfassen,<br />

von denen 18 als sehr dringlich eingestuft wurden. Bei Einsatz<br />

eines Projektteams würde die Erledigung allein der bestehenden Anträge<br />

rd 25 Jahre dauern.<br />

Die Organisationsabteilung schlug <strong>des</strong>halb zur Bewältigung <strong>des</strong> großen<br />

Nachholbedarfs in der Neuorganisation und Neuprogrammierung der Arbeitsabläufe<br />

den Einsatz von min<strong>des</strong>tens drei ständigen Projektteams und<br />

die Vorhaltung der nötigen Programmierkapazität vor und sprach sich gegen<br />

eine weitere Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter in andere Abteilungen<br />

aus.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH hätte die Kasse die Entwicklungsrückstände<br />

nicht so stark anwachsen lassen dürfen und schon viel früher die Programmierkapazität<br />

erhöhen müssen. Da die Erledigung auch nur der dringenden<br />

Projekte in drei Teams min<strong>des</strong>tens drei Jahre dauern würde, empfahl

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