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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMAS<br />

Vorarlberger<br />

Gebietskrankenkasse<br />

Zahnambulatorien 21.1<br />

Die Kasse betrieb ab Juni 1988 ein Zahnambulatorium in Dornbirn, ab<br />

März 1990 eines in Feldkirch, seit März 1992 eines in Bregenz sowie seit<br />

Oktober 1992 eines in Bludenz. Die Errichtung dieser Zahnambulatorien<br />

erfolgte als Maßnahme gegen eine drohende zahnärztliche Unterversorgung<br />

der Versicherten der Kasse und deren mitversicherte Angehörige infolge der<br />

Kündigung <strong>des</strong> Gesamtvertrages der Ärztekammer in bezug auf die Vorarlberger<br />

Zahnbehandler <strong>zum</strong> Jahresende 1987 sowie das Auslaufen der aufgrund<br />

der Entscheidung der Bun<strong>des</strong>schiedskommission bis <strong>zum</strong> 22. Juni<br />

1988 geltenden Bun<strong>des</strong>honorarordnung.<br />

Nach den Rentabilitätsrechnungen der Kasse entwickelten sich die Ergebnisse<br />

der Gebarung in den Jahren 1989 bis 1992 wie folgt:<br />

63<br />

1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Erträge 15,8 15,0 31,4 53,8<br />

Aufwendungen 15,4 14,2 30,6 52,3<br />

Mehrertrag 0,4 0,8 0,8 1,5<br />

21.2<br />

Die Kasse ließ jedoch die jährlichen Vorräte der Zahnambulatorien an<br />

Untersuchungs– und Behandlungsmaterialien sowie die zur Herstellung<br />

von Zahnersatz nötigen Materialien in den Kosten– und Rentabilitätsrechnungen<br />

unberücksichtigt, so daß der jährliche Mehrertrag tatsächlich<br />

höher gewesen ist.<br />

Im einzelnen beanstandete der RH:<br />

(1) In der Kostenrechnung wurde ab 1. Dezember 1991 der Personalaufwand<br />

einer Mitarbeiterin zur Gänze bei der Kostenstelle "Kontrollärztlicher<br />

Dienst" verrechnet, obwohl diese Mitarbeiterin auch mit Agenden<br />

der Zahnambulatorien beschäftigt war.<br />

(2) Die Kasse hatte die Vorräte der Zahnambulatorien an Untersuchungs–<br />

und Behandlungsmaterialien sowie die zur Herstellung von Zahnersatz<br />

nötigen Materialien inventurmäßig nicht erfaßt. Allein der Vorrat an<br />

künstlichen Zähnen bei den Zahnambulatorien Dornbirn und Feldkirch<br />

<strong>zum</strong> 31. Dezember 1992 hatte einen Wert von rd 441 000 S.<br />

(3) Die Vorräte an künstlichen Zähnen für die Anfertigung von Prothesen<br />

reichten beim Zahnambulatorium Dornbirn für neun bis 21 Monate,<br />

hingegen beim Zahnambulatorium Feldkirch für bis zu 50 Monate.<br />

(4) Mit der ärztlichen Leitung <strong>des</strong> Zahnambulatoriums Feldkirch betraute<br />

die Kasse einen Zahnbehandler, <strong>des</strong>sen wöchentliche Arbeitszeit ab 1. Juli<br />

1991 nur 24 Wochenstunden betrug, so daß dieses Zahnambulatorium<br />

während der Behandlungszeiten nicht mit einem ständig anwesenden leitenden<br />

Facharzt besetzt war.

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