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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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50<br />

Heilmittelwesen<br />

29.1<br />

Die Leiter der eigenen Einrichtungen der Kasse verordneten in unterschiedlichem<br />

Ausmaß Heilmittel auch für sich selbst sowie für ihre Angehörigen.<br />

Bei der Erfassung der Rezeptdaten verzichtete die Kasse auf die Eingabe der<br />

Versicherungsnummer der Versicherten bzw der mitversicherten Angehörigen.<br />

Dadurch war eine patientenbezogene Auswertung nicht möglich und<br />

die Kontrolle der Vertragspartner erschwert.<br />

Weiters stellte der RH die teilweise unrichtige Zuordnung der Rezepte<br />

zu den Versichertengruppen und in einigen Fällen eine falsche Vetragspartner–Nummer<br />

<strong>des</strong> verordnenden Arztes fest.<br />

29.2<br />

Der RH wies darauf hin, daß die Leiter der eigenen Einrichtungen für sich<br />

und ihre Angehörigen keine Kassenrezepte ausstellen dürfen. Er empfahl, in<br />

Hinkunft die Versicherungsnummer generell zu erfassen und die Möglichkeiten<br />

der patientenbezogenen Auswertung der Daten zu nutzen. Dies setze<br />

die richtige Erfassung der Rezeptdaten voraus.<br />

29.3<br />

Die Kasse bekundete ihre Bereitschaft, den Empfehlungen <strong>des</strong> RH zu folgen, und<br />

teilte mit, daß den Leitern der Ambulatorien untersagt wurde, für sich selbst sowie<br />

für ihre Angehörigen Kassenrezepte auszustellen.<br />

Automationsunterstützte<br />

Datenverarbeitung<br />

30.1<br />

In mehreren Anwendungsbereichen war die Software veraltet und nicht<br />

anwenderfreundlich. Es fehlten einheitliche Regelungen für die Eingabe<br />

der Versicherungsnummer. Auch war es nicht möglich, nach dem Namen<br />

eines Versicherten mit einem alphabetischen Schlüssel zu suchen.<br />

30.2<br />

Der RH empfahl die Behebung der aufgezeigten Mängel. Bei der Neuentwicklung<br />

bzw Änderung von Programmen sollte die Kasse verstärkt<br />

auf eine einheitliche und anwenderfreundliche Benutzeroberfläche achten.<br />

Von der Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger auf dem Gebiet<br />

der Softwareentwicklung erwartete sich der RH eine Senkung der Entwicklungs–<br />

und in der Folge auch der Wartungskosten.<br />

30.3<br />

Laut Stellungnahme der Kasse wolle sie den Empfehlungen <strong>des</strong> RH entsprechen, allerdings<br />

seien 80 % der Entwicklerkapazitäten durch die Betreuung der vorhandenen<br />

Anwendungen gebunden. Sie bemühe sich, Projekte gemeinsam mit anderen Sozialversicherungsträgern<br />

zu realisieren, übernehme modernere Software von anderen Sozialversicherungsträgern<br />

und setze in der eigenen Entwicklung moderne Programmierhilfen<br />

ein.<br />

Weitere<br />

Feststellungen<br />

31<br />

Weiters empfahl der RH die Verbesserung der internen Kontrollen unter<br />

Zuhilfenahme der im Bereich der Kasse vorhandenen Datenbestände und<br />

die zügigere Vergabe der Versicherungsnummern für Angehörige.<br />

Die Kasse sagte dies zu.

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