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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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40<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

Der RH überprüfte von März bis April 1994 die Gebarung der Burgenländischen<br />

Gebietskrankenkasse (Kasse) und leitete das Prüfungsergebnis im<br />

August 1994 dem BMAS und der Kasse zu. Zu den im Dezember 1994 im<br />

RH eingelangten Stellungnahmen <strong>des</strong> BMAS und der Kasse gab der RH<br />

ebenfalls im Dezember 1994 eine Gegenäußerung ab. Eine ergänzende Stellungnahme<br />

langte im Jänner 1995 ein.<br />

Im Mittelpunkt der Überprüfung standen die Organisation und das Personalwesen,<br />

das Beschaffungswesen, das Beitragswesen sowie das Leistungswesen<br />

einschließlich der Ambulatorien.<br />

Personal<br />

Personalstand<br />

2.1<br />

Wie die folgende Tabelle zeigt, hat der Personalstand prozentuell nicht einmal<br />

halb so stark zugenommen wie der Versichertenstand. Hinsichtlich der<br />

Verhältniszahl Versichertenstand zu Verwaltungspersonal wies die Kasse<br />

1992 die drittbeste Kennziffer aller Gebietskrankenkassen auf, im<br />

Jahr 1993 nur noch die viertbeste.<br />

Jahr Versichertenstand Gesamtes Verwaltungs-<br />

Personal personal<br />

1988 97 717 221 112<br />

1989 100 046 219 112<br />

1990 103 292 226 111<br />

1991 106 939 228 114<br />

1992 112 182 236 117<br />

1988 bis 1992 + 14,8 % + 6,8 % + 4,5 %<br />

Ein Vergleich der Einstufung der Verwaltungsbediensteten im April 1993<br />

mit den übrigen Gebietskrankenkassen ergab, daß der Anteil der Bediensteten<br />

im mittleren Dienst um 40 %, im gehobenen Dienst um 29 %, im<br />

höheren Dienst um 76,5 % und im leitenden Dienst um 229 % höher als<br />

bei den übrigen Gebietskrankenkassen lag. Nicht zuletzt <strong>des</strong>halb verfügten<br />

die Beschäftigten der Kasse über das zweithöchste Durchschnittseinkommen<br />

aller Gebietskrankenkassen.<br />

2.2<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH sollte die Kasse bei der Höherreihung von Dienstposten<br />

äußerste Zurückhaltung üben.<br />

2.3<br />

Die Kasse sagte dies zu und verwies darauf, daß sich ein relativer Vergleich bei der<br />

Einstufung der Bediensteten zwangsläufig <strong>zum</strong> Nachteil eines kleinen Trägers auswirken<br />

muß. Trotz eines vergleichsweise geringen Versichertenstan<strong>des</strong> müßten dieselben<br />

Funktionen wie bei einem großen Träger erfüllt werden. Sie habe sich aber bemüht, üblicherweise<br />

getrennte Aufgabengebiete in einer Organisationseinheit zusammenzufassen.<br />

Darüber hinaus üben die beiden stellvertretenden Direktoren gleichzeitig die Funktion<br />

eines Abteilungsleiters aus.

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