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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Liegenschaftsverwaltung<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>hochbau<br />

Innsbruck<br />

schätzte den Wert dieser Flächen auf rd 167 Mill S. Die genannte Gesellschaft<br />

ihrerseits erzielte aus der Weitervermietung eines einzigen<br />

Flughangars das rd 175fache <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>erlöses für die Gesamtfläche.<br />

35<br />

13.2<br />

Der RH kritisierte die für den Bund äußerst ungünstigen Mietverhältnisse<br />

sowie die nur teilweise Einhebung von Erhaltungs– und Verbesserungsbeiträgen.<br />

Er empfahl, alle Mietverträge auf die rechtliche Möglichkeit zur<br />

Festsetzung eines marktgerechten Mietentgelts zu überprüfen und in neuen<br />

Verträgen Wertsicherungsklauseln vorzusehen.<br />

In diesem Zusammenhang beanstandete der RH die um zehn Jahre verspätete<br />

Weisung <strong>des</strong> BMwA an die nachgeordneten Dienststellen, entsprechende<br />

Erhaltungs– und Verbesserungsbeiträge nach dem Mietrechtsgesetz<br />

vorzuschreiben.<br />

13.3<br />

Die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II Innsbruck sagte die Überprüfung der Verträge zu.<br />

Auf den niedrigen Pachtzins bei der Tiroler Flughafenbetriebs–GesmbH hätte sie keinen<br />

Einfluß gehabt, weil die Vertragsbedingungen ohne ihre Mitwirkung von den zuständigen<br />

Ressorts gestaltet worden wären.<br />

Innsbrucker Hofburg<br />

14.1<br />

Der Lan<strong>des</strong>hauptmann von Tirol war berechtigt, die Repräsentationsräume<br />

der Innsbrucker Hofburg für sogenannte "Regierungsveranstaltungen"<br />

gegen Ersatz der Selbstkosten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Anspruch zu nehmen.<br />

Für Empfänge privater Veranstalter, auch wenn diese unter der Patronanz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmannes stattfanden, war die volle Mietgebühr (100 000 bis<br />

150 000 S, je nach Nutzung auch der Nebenräume) samt Spesen und Entfall<br />

der Eintrittsgebühren vorzuschreiben.<br />

Allerdings war es der Schloßverwaltung (ab 1990: der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung)<br />

kaum möglich, mit dem Veranstalter die Mietbedingungen zu<br />

vereinbaren, wenn sich dieser bereits mit dem Amt der Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung<br />

über die Abhaltung der Veranstaltung geeinigt hatte. So gab im<br />

November 1992 der Lan<strong>des</strong>hauptmann von Tirol anläßlich <strong>des</strong> Geburtstages<br />

von Dr Otto Habsburg ein Bankett und einen Stehempfang für rd<br />

450 Personen (darunter der europäische Hochadel), wofür dem Bund lediglich<br />

die Selbstkosten vergütet wurden.<br />

14.2<br />

14.3<br />

Der RH beanstandete, daß die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II Innsbruck die<br />

Angaben <strong>des</strong> Amtes der Tioler Lan<strong>des</strong>regierung, es handle sich um eine "Regierungsveranstaltung",<br />

vielfach ungeprüft zur Kenntnis nahm, wodurch<br />

dem Bund von 1988 bis 1992 Einnahmen von rd 930 000 S entgingen.<br />

Laut Stellungnahme der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II Innsbruck sei sie von der Innenrevision<br />

<strong>des</strong> BMwA diesbezüglich nicht beanstandet worden.

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