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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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30<br />

Organisation<br />

Dienstaufsicht<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

Die Dienstaufsicht über die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II Innsbruck<br />

nahm eine Präsidialabteilung <strong>des</strong> BMwA wahr.<br />

Der RH bemängelte die unzureichende Funktionsüberwachung und Kontrolle<br />

im Personalbereich, weshalb auch notwendige Systemsteuerungsmaßnahmen<br />

unterblieben. Das übergeordnete Personalmanagement <strong>des</strong> BMwA<br />

hätte vermehrt auf die Effizienz <strong>des</strong> Personaleinsatzes dringen müssen.<br />

Das BMwA hielt die Funktionsüberwachung im Hinblick auf die jährlichen Betreuungsbesuche<br />

und die zweimal jährlich stattfindenden Personalistenseminare für ausreichend.<br />

Der RH hielt seine Kritik an der mangelhaften Funktionsüberwachung und<br />

Kontrolle aufrecht, weil sich anläßlich der Gebarungsüberprüfung eine Reihe<br />

von Problemenbereichen gezeigt hat, und verwies auf die primäre Verantwortung<br />

<strong>des</strong> Dienststellenleiters für die Personalleitung.<br />

Fachaufsicht<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

4.4<br />

Mit der Fachaufsicht waren Abteilungen der Bun<strong>des</strong>hochbausektion <strong>des</strong><br />

BMwA befaßt. Die Erfüllung <strong>des</strong> Bauprogrammes und <strong>des</strong> Rahmenbauprogrammes<br />

durch die Dienststellen der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung war<br />

durch ein umfangreiches Regelwerk (Erlässe, Richtlinien usw) festgelegt.<br />

Bezüglich der Bauabwicklung vermerkte der RH Mängel bei der Steuerung<br />

und Kontrolle durch das BMwA. Die vorgegebenen Leistungsziele waren<br />

nicht ausreichend formuliert, da Bauzeitvorgaben fehlten und Leistungen in<br />

unterschiedlichen Qualitätsstandards erbracht wurden. Die Festlegung der<br />

Finanzziele im Bauprogramm ausschließlich durch die Gesamtkosten hielt<br />

der RH wegen der dennoch auftretenden Kostenüberschreitungen für unzweckmäßig<br />

und empfahl, die Verwirklichung der Ziele durch spezielle Kostenparameter<br />

sicherzustellen.<br />

Das BMwA hielt die Kritik <strong>des</strong> RH an den unzureichenden Zielvorgaben unter Hinweis<br />

auf die eingeschränkten Möglichkeiten <strong>des</strong> "Controllings" in der öffentlichen Verwaltung<br />

für unzutreffend. Das Bauprogramm und das Rahmenbauprogramm wären<br />

Ausformungen <strong>des</strong> jährlichen Bun<strong>des</strong>finanzgesetzes; eine genauere Formulierung bzw<br />

Konkretisierung von Leistungs– und Kostenzielen wäre ua wegen der Jährlichkeit <strong>des</strong><br />

Budgets nicht möglich. Hinsichtlich der Kostenentwicklung bei Bauprojekten habe das<br />

BMwA einen Leitfaden für Baukostenplanung entwickelt, der als Grundlage für die<br />

Ausarbeitung einer neuen Normungsvorschrift betreffend die Kostengliederung von<br />

Bauten dienen würde.<br />

Der RH entgegnete, die Jährlichkeit <strong>des</strong> Budgets stehe weder einer Kosten–/Leistungsrechnung<br />

noch einem darauf aufbauenden wirksamen Controlling<br />

entgegen.

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