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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BKA<br />

Österreichische Osthilfe<br />

in der Höhe von rd 1 Mill S gewährt. Da nur eine Maschine geliefert werden<br />

konnte, wurde der Rechnungsbetrag für die zweite Maschine an die polnische<br />

Unternehmung rücküberwiesen, welcher jedoch auf deren Konto bis<br />

März 1993 nicht einging. Erst Ende März 1994 wurde ein Gerichtsverfahren<br />

eingeleitet.<br />

23<br />

17.2<br />

17.3<br />

Der RH bemängelte die Abwicklung dieses Vorhabens sowie die langsame<br />

Reaktion bei der Schadensbegrenzung nach Scheitern <strong>des</strong> Projektes.<br />

Das BKA nahm hiezu nicht Stellung.<br />

Kontrolle und Abrechnung<br />

Durchführung<br />

der Prüfung<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Die von den Hilfsorganisationen vorgelegten Abrechnungen wurden von<br />

den jeweils zuständigen Sektionen <strong>des</strong> BKA unterschiedlich geprüft. Auch<br />

blieb die Feststellung, ob die der Leistung zugrundeliegenden Zahlenangaben<br />

richtig waren, der jeweiligen Hilfsorganisation (Förderungswerber)<br />

überlassen. An Ort und Stelle wurden keine Kontrollmaßnahmen vorgenommen.<br />

Der RH beanstandete die unterschiedliche Vorgangsweise und empfahl<br />

stichprobenweise Kontrollen vor Ort.<br />

Das BKA sagte eine vermehrte Kontrolle vor Ort zu.<br />

Evidenz der Projekte<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Bereits anläßlich der Überprüfung der Entwicklungshilfe hatte der RH<br />

empfohlen, den automationsunterstützten Zahlungsvollzug der Buchhaltung<br />

zu nutzen, um einen verläßlichen Überblick über den Stand der Projektabwicklung<br />

zu erhalten. Mangels Verwirklichung dieser Empfehlung<br />

waren auch bei den Osthilfemaßnahmen zeitaufwendige Erhebungen notwendig,<br />

um sowohl den Projektstand zu erheben, als auch die hiefür zuständige<br />

Organisationseinheit sowie die ausbezahlten, anerkannten oder<br />

rückzufordernden Förderungsmittel festzustellen.<br />

Zur Vermeidung unzweckmäßiger Arbeitsabläufe legte der RH erneut ein<br />

projektbezogenes Evidenzsystem nahe, mittels <strong>des</strong>sen der jeweilige Stand<br />

und die Höhe der ausgezahlten Beträge unmittelbar ablesbar sind.<br />

Das BKA sagte neuerlich zu, diese Empfehlung aufzugreifen.<br />

Organisatorische<br />

Maßnahmen<br />

20.1<br />

Grundsätzlich wurden Sofortmaßnahmen von der Sektion I (Präsidium),<br />

Strukturförderungen von der Sektion VI (Entwicklungszusammenarbeit)<br />

<strong>des</strong> BKA durchgeführt.<br />

Mit der Genehmigung und Abrechnung von Hilfsaktionen waren im Regelfall<br />

9 Organisationseinheiten <strong>des</strong> BKA befaßt, welche hiebei <strong>zum</strong>eist<br />

14 Arbeitsschritte ausführten. Im Rahmen von Strukturförderungen waren<br />

8 Organisationseinheiten mit 21 solchen Arbeitsschritten beschäftigt.<br />

Infolge<strong>des</strong>sen dauerte allein die Genehmigung einschließlich <strong>des</strong><br />

Aktenumlaufs durchschnittlich 15 bis 30 Tage.

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